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Beschlussvorlage (Haushaltssituation der Stadt Bedburg -Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Beschlussvorlage (Haushaltssituation der Stadt Bedburg
-Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II) Beschlussvorlage (Haushaltssituation der Stadt Bedburg
-Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II) Beschlussvorlage (Haushaltssituation der Stadt Bedburg
-Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II) Beschlussvorlage (Haushaltssituation der Stadt Bedburg
-Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8113/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Haushaltssituation der Stadt Bedburg - Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das Budget des Fachbereichs II Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch massive Einnahmeausfälle und höhere Sach- und Dienstaufwendungen, wie auch gestiegene Personalaufwendungen, beläuft sich das Gesamtdefizit im laufenden Kalenderjahr auf rd. 9,9 Mio. Euro, in 2011 auf rd. 9,4 Mio. Euro, sowie in den Folgejahren auf 6,9 Mio. Euro bzw. 6,5 Mio. Euro. Diese Defizite würden in einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept und damit dem Nothaushaltsrecht münden. Um Ausgaben [mindestens] auf das gesetzlich höchstzulässige Maß zu senken, musste das Defizit im laufenden Jahr auf rd. 4,3 Mio. Euro, sowie in 2012 auf rd. 3,7 Mio. Euro gesenkt werden. Um die v. g. Belastungen bewältigen zu können, hat der Kämmerer für den Haushalt 2010 zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführt; zusätzlich hat der Kämmerer unter Datum vom 19.02.2010 verfügt, dass „alle Ansätze des Aufwands für Sach- und Dienstleistungen pauschal in Höhe von 15 % gekürzt werden. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden ebenfalls pauschal 15 % gekürzt. ... Die pauschalen Kürzungen betreffen natürlich auch Konten, bei denen vertragliche Verpflichtungen bestehen [z. B. Versicherungen etc.]. Diese Beträge sind daher durch beeinflussbare Maßnahmen zu kompensieren.“ Im Ergebnis bedeutet dies für das Budget des Fachbereichs II, dass neben den bereits im Haushalt ausgewiesenen Einzelkürzungen, Einsparungen in Höhe von rd. 200.000 Euro im laufenden Jahr zu erwirtschaften sind. Da im Fachbereich II - mit Ausnahme der Zuschüsse nahezu ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, ist die Umsetzung der Verfügung des Kämmerers äußerst diffizil; zur Verdeutlichung werden nachfolgend die von erheblichen Kürzungen betroffenen Leistungen des Fachbereichs II dargestellt: Öffentliche-rechtliche Vereinbarungen Brandschutz Im Produkt Brandschutz bestehen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Städten Bergheim und Kerpen zum Betrieb einer Zentralwerkstatt, mit der Stadt Bergheim zur Durchführung von Brandschutzbgeleitfahrten und mit der Stadt Kerpen zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 41 FSHG [Kostenersatz] und zur Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf 18.750 Euro. Brandschutz [allgemein] Gem. § 1 Feuerschutz- und Hilfegesetz sind die Kommunen verpflichtet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die auf Basis der Meldungen aus den Löschzügen bereits verwaltungsseitig in Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr vorgenommenen Kürzungen wurden durch die Verfügung des Kämmerers nochmals erhöht; die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf 26.750 Euro. Schülerbeförderung Gem. § 97 Schulgesetz NRW und der Schülerfahrkostenverordnung haben Schülerinnen und Schüler grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule eine bestimmte Entfernung beträgt; Primarstufe mehr als 2 km, Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und Sekundarstufe II mehr als 5 km. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf 63.330 Euro. Beschlussvorlage WP8-113/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Lehr- und Lernmittel Gem. § 96 Schulgesetz NRW und der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger Lehr- und Lernmittel nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen; Primarstufe [24,- Euro], Sekundarstufe I [52,Euro], Sekundarstufe II [47,33 Euro]. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf 18.000 Euro. Offene Ganztagsgrundschule Zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Verstärkung der individuellen Förderung wurden entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu Beginn des Schuljahres 2006/ 2007 alle Grundschulen im Stadtgebiet Bedburg in Ganztagsschulen umgewandelt. Entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder aus 2003 beträgt der Festbetrag pro Schuljahr und Kind 820,- Euro; der Schulträger hat für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganzstagsschule im Primarbereich einen Eigenanteil von 410,- Euro pro Schuljahr und Kind zu erbringen. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf 39.300 Euro. Wenngleich die vorgenommene Pauschalkürzung des Kämmerers zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts zwingend erforderlich war und ist, sind Einsparungen im Bereich der sog. Pflichtaufgaben der Kommune - zumindest in v. g. Größenordnung - im Budget des Fachbereichs II unrealistisch. Gleichwohl wird die Fachverwaltung den Haushalt 2010 aufgrund der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausführen und im Vorfeld jedwede Ausgabe einer kritischen Prüfung unterziehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 vom 07.06.2010 verwiesen. „Ich gehe davon aus, dass Ihr haushaltswirtschaftliches Handeln das Ziel der Erreichung des Haushaltsausgleichs und damit einer geordneten Haushaltswirtschaft verfolgt. Sie haben bei Ihrer weiteren Ergebnis- und Finanzplanung wie aber auch der Haushaltsausführung eine vorausschauende, verantwortungsvolle Haushaltswirtschaft zu betreiben und zu sichern, die auf einen `echten´ Haushaltsausgleich ... abzielt. ... Es ist jedoch festzustellen, dass Sie Ihre Bemühungen zur Sanierung des Haushalts noch deutlich verstärken müssen, um zu dem Ziel einer geordneten Haushaltswirtschaft durch einen `echten´ Haushaltsausgleich ... zu gelangen.“ Vor diesem Hintergrund weist die Fachverwaltung darauf hin, dass die Beratung sämtlicher nachfolgender Anträge - Bezuschussung letztes Kindergartenjahr, - Fahrkostenerstattung der `Rather Kindergartenkinder´, - Zuschussgewährungen im Bereich der Jugend, der Wohlfahrt und des Sports der heutigen Sitzung restriktive Beschlüsse erfordern. Jedwede zusätzliche freiwillige Leistung erhöht in gleichem Umfang das mit rd. 200.000 Euro vorgegebene Einsparvolumen. Auch wenn der Rat im Rahmen der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts zur `eingeschränkten Fortführung´ der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung´ zusätzlich 50.000 Euro in das Budget des Fachbereichs II eingestellt hat, sollte auch die diesbezüglich erforderliche Beschlussfassung im Fachausschuss vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage nochmals kritisch beleuchtet werden. Beschlussvorlage WP8-113/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auch ihr die Brisanz von Kürzungen - sowohl betreffend des Vereinswesens [Zuschüsse] als auch Privatpersonen [`Rather Eltern´] bekannt ist; andererseits ist es Aufgabe der Verwaltung, Problemstellungen und Handlungsalternativen aufzuzeigen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei einem Gesamtbudget von rd. 8,8 Mio. Euro im Aufwand und 1,2 Mio. Euro im Ertrag unterjährig gewisse Veränderungen ggü. dem geplanten Ansatz eintreten können/ werden, schlägt die Verwaltung vor, [zunächst] restriktiv entsprechend der nachfolgenden Vorlagen zu verfahren. Parallel wird die Verwaltung das Fachbudget betreffend aller Produkte quartalsweise auswerten und hierüber im Ausschuss berichten; bei erkennbarer Verbesserung [Erhöhung des Ertrags, Verringerung des Aufwands] schlägt die Verwaltung vor, die ggf. zunächst zurückgestellten Zuschussgewährungen im letzten Quartal vorzunehmen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.06.2010 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-113/2010 Seite 4