Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8113/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Haushaltssituation der Stadt Bedburg
- Auswirkung der Verfügung des Kämmerers vom 19.02.2010 und Beschlussfassung des Rates
der Stadt Bedburg vom 20.04.2010 `pauschale Kürzung aller Ansätze für Sach- und
Dienstleistungen und der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 15 %´ auf das
Budget des Fachbereichs II
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Durch massive Einnahmeausfälle und höhere Sach- und Dienstaufwendungen, wie auch
gestiegene Personalaufwendungen, beläuft sich das Gesamtdefizit im laufenden Kalenderjahr auf
rd. 9,9 Mio. Euro, in 2011 auf rd. 9,4 Mio. Euro, sowie in den Folgejahren auf 6,9 Mio. Euro bzw.
6,5 Mio. Euro. Diese Defizite würden in einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt bzw.
Haushaltssicherungskonzept und damit dem Nothaushaltsrecht münden.
Um Ausgaben [mindestens] auf das gesetzlich höchstzulässige Maß zu senken, musste das
Defizit im laufenden Jahr auf rd. 4,3 Mio. Euro, sowie in 2012 auf rd. 3,7 Mio. Euro gesenkt
werden. Um die v. g. Belastungen bewältigen zu können, hat der Kämmerer für den Haushalt 2010
zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführt; zusätzlich hat der Kämmerer unter Datum vom
19.02.2010 verfügt, dass
„alle Ansätze des Aufwands für Sach- und Dienstleistungen pauschal in Höhe
von 15 % gekürzt werden. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
werden ebenfalls pauschal 15 % gekürzt. ... Die pauschalen Kürzungen betreffen
natürlich auch Konten, bei denen vertragliche Verpflichtungen bestehen [z. B.
Versicherungen etc.]. Diese Beträge sind daher durch beeinflussbare
Maßnahmen zu kompensieren.“
Im Ergebnis bedeutet dies für das Budget des Fachbereichs II, dass neben den bereits im
Haushalt ausgewiesenen Einzelkürzungen, Einsparungen in Höhe von rd. 200.000 Euro im
laufenden Jahr zu erwirtschaften sind. Da im Fachbereich II - mit Ausnahme der Zuschüsse nahezu ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, ist die Umsetzung der Verfügung
des Kämmerers äußerst diffizil; zur Verdeutlichung werden nachfolgend die von erheblichen
Kürzungen betroffenen Leistungen des Fachbereichs II dargestellt:
Öffentliche-rechtliche Vereinbarungen Brandschutz
Im Produkt Brandschutz bestehen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Städten Bergheim
und Kerpen zum Betrieb einer Zentralwerkstatt, mit der Stadt Bergheim zur Durchführung von
Brandschutzbgeleitfahrten und mit der Stadt Kerpen zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 41
FSHG [Kostenersatz] und zur Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von
Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Die durch die Kämmerei
vorgenommene Kürzung beläuft sich auf
18.750 Euro.
Brandschutz [allgemein]
Gem. § 1 Feuerschutz- und Hilfegesetz sind die Kommunen verpflichtet eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die auf Basis der
Meldungen aus den Löschzügen bereits verwaltungsseitig in Abstimmung mit dem Leiter der
Feuerwehr vorgenommenen Kürzungen wurden durch die Verfügung des Kämmerers nochmals
erhöht; die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf
26.750 Euro.
Schülerbeförderung
Gem. § 97 Schulgesetz NRW und der Schülerfahrkostenverordnung haben Schülerinnen und
Schüler grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn der Schulweg zur
nächstgelegenen Schule eine bestimmte Entfernung beträgt; Primarstufe mehr als 2 km,
Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und Sekundarstufe II mehr als 5 km. Die durch die Kämmerei
vorgenommene Kürzung beläuft sich auf
63.330 Euro.
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Sitzungsvorlage
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Lehr- und Lernmittel
Gem. § 96 Schulgesetz NRW und der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den
Eigenanteil werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger
Lehr- und Lernmittel nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils
zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen; Primarstufe [24,- Euro], Sekundarstufe I [52,Euro], Sekundarstufe II [47,33 Euro]. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich
auf
18.000 Euro.
Offene Ganztagsgrundschule
Zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Verstärkung der individuellen Förderung wurden
entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu
Beginn des Schuljahres 2006/ 2007 alle Grundschulen im Stadtgebiet Bedburg in
Ganztagsschulen umgewandelt. Entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Schule,
Jugend und Kinder aus 2003 beträgt der Festbetrag pro Schuljahr und Kind 820,- Euro; der
Schulträger hat für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen
Ganzstagsschule im Primarbereich einen Eigenanteil von 410,- Euro pro Schuljahr und Kind zu
erbringen. Die durch die Kämmerei vorgenommene Kürzung beläuft sich auf
39.300 Euro.
Wenngleich die vorgenommene Pauschalkürzung des Kämmerers zur Vermeidung eines
Haushaltssicherungskonzepts zwingend erforderlich war und ist, sind Einsparungen im Bereich der
sog. Pflichtaufgaben der Kommune - zumindest in v. g. Größenordnung - im Budget des
Fachbereichs II unrealistisch. Gleichwohl wird die Fachverwaltung den Haushalt 2010 aufgrund
der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausführen und im Vorfeld jedwede Ausgabe
einer kritischen Prüfung unterziehen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 vom 07.06.2010 verwiesen.
„Ich gehe davon aus, dass Ihr haushaltswirtschaftliches Handeln das Ziel der
Erreichung
des
Haushaltsausgleichs
und
damit
einer
geordneten
Haushaltswirtschaft verfolgt. Sie haben bei Ihrer weiteren Ergebnis- und
Finanzplanung wie aber auch der Haushaltsausführung eine vorausschauende,
verantwortungsvolle Haushaltswirtschaft zu betreiben und zu sichern, die auf
einen `echten´ Haushaltsausgleich ... abzielt. ... Es ist jedoch festzustellen, dass
Sie Ihre Bemühungen zur Sanierung des Haushalts noch deutlich verstärken
müssen, um zu dem Ziel einer geordneten Haushaltswirtschaft durch einen
`echten´ Haushaltsausgleich ... zu gelangen.“
Vor diesem Hintergrund weist die Fachverwaltung darauf hin, dass die Beratung sämtlicher
nachfolgender Anträge
- Bezuschussung letztes Kindergartenjahr,
- Fahrkostenerstattung der `Rather Kindergartenkinder´,
- Zuschussgewährungen im Bereich der Jugend, der Wohlfahrt und des Sports
der heutigen Sitzung restriktive Beschlüsse erfordern. Jedwede zusätzliche freiwillige Leistung
erhöht in gleichem Umfang das mit rd. 200.000 Euro vorgegebene Einsparvolumen. Auch wenn
der Rat im Rahmen der Verabschiedung des diesjährigen Haushalts zur `eingeschränkten
Fortführung´ der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung´ zusätzlich
50.000 Euro in das Budget des Fachbereichs II eingestellt hat, sollte auch die diesbezüglich
erforderliche Beschlussfassung im Fachausschuss vor dem Hintergrund der dramatischen
Haushaltslage nochmals kritisch beleuchtet werden.
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Sitzungsvorlage
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass auch ihr die Brisanz von Kürzungen - sowohl
betreffend des Vereinswesens [Zuschüsse] als auch Privatpersonen [`Rather Eltern´] bekannt ist;
andererseits ist es Aufgabe der Verwaltung, Problemstellungen und Handlungsalternativen
aufzuzeigen.
In Anbetracht der Tatsache, dass bei einem Gesamtbudget von rd. 8,8 Mio. Euro im Aufwand und
1,2 Mio. Euro im Ertrag unterjährig gewisse Veränderungen ggü. dem geplanten Ansatz eintreten
können/ werden, schlägt die Verwaltung vor, [zunächst] restriktiv entsprechend der nachfolgenden
Vorlagen zu verfahren. Parallel wird die Verwaltung das Fachbudget betreffend aller Produkte
quartalsweise auswerten und hierüber im Ausschuss berichten; bei erkennbarer Verbesserung
[Erhöhung des Ertrags, Verringerung des Aufwands] schlägt die Verwaltung vor, die ggf. zunächst
zurückgestellten Zuschussgewährungen im letzten Quartal vorzunehmen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.06.2010
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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