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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit - Durchführung von Ferienspielen - allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien 
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit 
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP886/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 /51 15 50-51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit - Durchführung von Ferienspielen - allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Alternative 1 zunächst lediglich Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit und zur Durchführung der diesjährigen Ferienspiele zu gewähren. Die Gewährung der allgemeinen Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege wird bis auf weiteres zurückgestellt; bei erkennbarer Verbesserung des Budgets des Fachbereichs II erfolgt eine gesonderte Beratung im letzten Quartal. Alternative 2 die Zuschüsse nach Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3 entsprechend der Antragstellung in Höhe der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien zu gewähren; betreffend der Zuschussbeantragung nach Ziff. 3.5 der Zuschussrichtlinien wird folgende Zuschussgewährung festgelegt: - Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Zuschüsse an Vereine/ Organisationen im Bereich der Jugendarbeit bzw. Wohlfahrtspflege werden seit dem 01.01.2003 unter Anwendung der Jugend- und Wohlfahrtsförderrichtlinien gewährt. Bei der Anwendung der Jugendund Wohlfahrtsförderrichtlinien, wie auch der Sportförderungsrichtlinien, ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Kritikpunkten - sowohl hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse als auch hinsichtlich des durch den Verein zu betreibenden Aufwands - gekommen. Entsprechend wurde die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zu überarbeiten. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll und angebracht, die Überarbeitung der Richtlinien bis zur Übernahme der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zurückzustellen. Hierfür spricht, dass die Förderung der [freien] Jugendhilfe in der originären Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg liegt und derzeit mitunter eine Parallelförderung bestimmter Projekte/ Vereine durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgt. Kritisch hinterfragt werden sollte aus Sicht der Verwaltung, ob die derzeitige ´Vergabepraxis´, geringe Zuschüsse ab viele Vereine; auch die bisherige Regelung, einmalige Veranstaltungen höher zu bezuschussen als wöchentlich Angebote konkrete Angebote vorzuhalten, bedarf einer Anpassung. Die Förderung der Ferienspiele hat sich hingegen bewährt und sollte beibehalten werden. Ungeachtet dessen schlägt die Verwaltung unter Hinweis auf die Vorlage zur Haushaltssituation der Stadt Bedburg - hier insbesondere die Auswirkungen betreffend das Fachbudget II aufgrund der Verfügung des Kämmerers - vor, zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Zuschussgewährung an die Vereine und Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit und zur Durchführung der Ferienspiele auszusprechen. Die Zuschussgewährung an die Vereine und Organisationen zur Wohlfahrtspflege sollte bis auf weiteres zurückgestellt werden; bei erkennbarer Verbesserung des Budgets des Fachbereichs II schlägt die Verwaltung eine gesonderte Beratung im letzten Quartal vor. Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Gem. Ziff. 3.1 der Förderrichtlinien erhalten Vereine/ Organisationen im Stadtgebiet bei Betreuung des o. a. Personenkreises [mind. einmal in der Woche] auf Grund eines formlosen Antrages, der bis zum 31.3. eines jeden Jahres der Abteilung Soziales vorliegen muss, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 125,00 € p. a.. Nachfolgend werden die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag gestellt haben: Verein 1 2 3 4 5 6 7 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Summe Antrag 2010 08.03.10 29.03.10 27.01.10 29.03.10 29.03.10 29.03.10 17.02.10 Plan 2010 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 875,00 € Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg in 2009 gem. Ziffer 3.5 ein `besonderer Zuschuss´ in Höhe von 950,- € gewährt wurde; die evangelische Kirchengemeinde, Gemeinde Bedburg und Gemeinde Kaster hat in 2010 keinen Antrag eingereicht. Beschlussvorlage WP8-86/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von 1.500 €. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2010 - sind der Verwaltung Anträge des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 28.01.2010, der AWO Ortsverein Kaster/ Königshoven vom 28.03.2010 sowie der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg vom 08.03.2010 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, den Antragstellern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahmen. Für das Jahr 2010 wurden für die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Produkt 06.366.225 [Kostenstelle 225.001] 6.000 € - eingestellt. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2009 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. Bezüglich der Ferienspiele ist verwaltungsseitig angedacht, die verschiedenen Betreuungsangebote über die Ferienzeit zu `strecken´, so dass - möglichst über die gesamten Sommerferien - ein entsprechendes Angebot für die Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet vorgehalten wird. Diesbezüglich erfolgten bereits erste Abstimmungsgespräche zwischen dem Träger der Ferienbetreuung im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule [OGS] und dem Caritasverband; die Verwaltung ist bestrebt, möglichst alle Träger von den positiven Effekten dieser Handhabung zu überzeugen. Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche [Ziffer 3.3 a] bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung [Ziffer 3.3 b]. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gem. Ziff 3.3 a bzw. 3.3 b Verein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven (siehe auch 3.5) AWO - Ortsverein Rath Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord Seniorengemeinschaft Pütz VDK - Ortsverband Bedburg VDK - Ortsverband Kaster Beschlussvorlage WP8-86/2010 Antrag 2010 Plan 2010 28.03.10 125,00 € 03.12.09 23.02.10 27.01.10 17.02.10 29.03.10 29.03.10 19.03.10 17.02.10 01.02.10 17.01.10 22.03.10 20.01.10 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € Seite 3 STADT BEDBURG 14 15 Seite: 4 Sitzungsvorlage VDK - Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg 20.12.09 20.01.10 250,00 € 125,00 € 3.125,00 € Der Behinderten Freundeskreis, der Seniorenverein Lipp Millendorf sowie die Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg haben in 2010 keinen Antrag gestellt. b) Anträge gem. Ziff. 3.5 Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/ Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag nach Ziff. 3.5 gestellt haben: Verein 1 2 3 4 5 6 7 AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E.e.V. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. Hospiz Bedburg Bergheim e. V. Kath. Ehe-, Familien-& Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis Antrag 2010 28.03.10 10.12.09 05.02.10 04.01.10 Plan 2010 alternativ zu 3.3 a 19.03.10 11.12.09 16.03.10 Erläuterung zu Nr. 1 [AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven]: Der Verein beantragt [Anlage 1] neben der regelmäßigen Betreuung in Begegnungsstätten gem. Ziffer 3.3 a auch einen sonstigen Zuschuss gem. Ziffer 3.5 und macht hierbei geltend, hilfsbedürftige Menschen durch Besuche im Haus, im Altenheim und in Krankenhäusern zu betreuen, seniorengerechte Ausflüge und Seminare und Info-Veranstaltungen durchzuführen. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die bewilligten Mittel im Jahr 2009 trotz Erinnerung nicht abgerufen wurden; auch wurden trotz Aufforderung vom 31.03.2010 bislang keine weiteren Auskünfte die für eine Prüfung und ggf. Bewilligung einer Förderung im Sinne der Ziffer 3.5 erforderlich sind, eingereicht. Wenngleich nicht verkannt werden darf, dass es sich ausschließlich um ehrenamtliche Kräfte handelt, wäre ein weiterer Verwaltungsaufwand - auch gegenüber den anderen Vereinen - nicht mehr zu vertreten. Erläuterung zu Nr. 2 [Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V]: In der Beratungsstelle der Caritas [Anlage 2] werden u. a. über Kuren für Mütter und Väter informiert, Senioren in Sachen Seniorenreisen beraten und vermittelt, Beratungen und Hilfestellungen in Fällen finanzieller Notlagen sowie für Familien in extremen Situationen vorgenommen. Die Beratungsstelle erhält - so der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis keine weiteren Zuschüsse durch den Kreis oder das Land und ist mit einer Kraft an ca. 10 Stunden/ Woche besetzt; die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf rd. 17.700 €. Ein kostendeckender Zuschuss ist nicht möglich; kann allerdings auch nicht Aufgabe der Stadt Bedburg sein. Der Caritasverband hat letztmalig im Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € diesbezüglich erhalten. Beschlussvorlage WP8-86/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Erläuterung zu Nr. 3 [Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E.e.V.]: 344 Erkrankte besuchten in 2009 das Beratungsangebot; hierbei ist eine Unterteilung nach Einwohnern der Stadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg nicht möglich. Bei einem Anteil von rund 23 % [Bedburger BürgerInnen zur Gesamteinwohnerzahl der genannten Kommunen] würden rd. 79 Bedburger Bürger betreut werden. Wenngleich zur Kostensituation des Vereins mehrfach verwaltungsseitig nachgefragt wurde, wird seitens des Vereins sowohl im Antrag als auch in der geforderten, nachgereichten Erläuterung lediglich auf die vorhandenen Mitgliedsbeiträge von mind. 24,- € pro Jahr verwiesen. Erläuterung zu Nr. 4 [donum Vitae]: In 2009 wurden 43 Personen aus Bedburg beraten, wovon 10 über Bundesstiftmittel finanziert wurden; die Gewinnermittlung für das Jahr 2009 schließt positiv ab. Laut Mitteilung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integration vom 28.01.2010 [18.02. im Kreisausschuss, 11.03. im Kreistag] erhielt donum Vitae in 2008 einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.775 € und einen Landeszuschuss von 78.244 €; in 2009 zahlte der Kreis 14.137 €. Der Antrag ist als Anlage 4 beigefügt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr 480 € als Zuschuss gewährt. Erläuterung zu Nr. 5 [Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.]: Laut Antrag und Tätigkeitsbericht 2009 [Anlage 5] fanden 1.153 Einzelberatungen, davon ca. 5 % für Bürgerinnen der Stadt Bedburg [rund 58] statt. Laut Mitteilung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integration am 28.01.2010 (18.02. im Kreisausschuss, 11.03. im Kreistag beantragte der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. für das Jahr 2009 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 €. Unter Bezugnahme auf einen bis Ende 2011 bestehenden Vertrages und der Einbeziehung der Clearingstelle wurde der Antrag seitens des Kreises abgelehnt. Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt Bedburg in Höhe von 1.100 €. Erläuterung zu Nr. 6 [Hospiz]: Zurzeit wird mehr als ein sterbender oder schwerstkranker Mensch wöchentlich in Bedburg durch Mitarbeiter ehrenamtlich und unentgeltlich begleitet. Die Einrichtung eines Hospizdienstes ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und wird in Zukunft immer wichtiger werden. Neben der ambulanten Betreuung wurde das Hospiz `Haus Erftaue´ in Erftstadt eingerichtet. Trotz Antrag vom 11.12.2009 sowie Ergänzung vom 12.03.2010 [Anlage 6] liegt keine Kostendarstellung vor. Der Verein hat 2007 letztmalig ein Zuschuss gemäß Ziffer 3.3 a in Höhe von 125 € erhalten. Erläuterung zu Nr. 7 [Kath. Ehe-, Familien-& Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis]: In 2009 wurden 47 Personen aus dem Bedburger Raum mit einem Aufwand von ca. 400 Stunden beraten. Die Kosten für eine Honorarkraft mit 15 Stunden im Monat belaufen sich laut Antrag [Anlage 7] auf ca. 4.000 €. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rhein-Erft-Kreis eine Erziehungsberatung vorhält, in der durchaus überschneidende Angebote zur Familienberatung vorgehalten werden. Im Vorjahr wurde dem Verein ein Zuschuss in Höhe von 1.100 € gewährt. Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2010 bei dem Produkt 05.315.222 [Kostenstelle 222.005] ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Beschlussvorlage WP8-86/2010 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.05.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-86/2010 Seite 6