Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP886/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50 /51 15 50-51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
- Durchführung von Ferienspielen
- allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege und
sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt
Alternative 1
zunächst lediglich Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit und zur
Durchführung der diesjährigen Ferienspiele zu gewähren. Die Gewährung der allgemeinen
Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege wird bis auf weiteres
zurückgestellt; bei erkennbarer Verbesserung des Budgets des Fachbereichs II erfolgt eine
gesonderte Beratung im letzten Quartal.
Alternative 2
die Zuschüsse nach Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3 entsprechend der Antragstellung in Höhe der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien zu gewähren; betreffend der Zuschussbeantragung nach Ziff.
3.5 der Zuschussrichtlinien wird folgende Zuschussgewährung festgelegt:
-
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Zuschüsse an Vereine/ Organisationen im Bereich der Jugendarbeit bzw. Wohlfahrtspflege werden
seit dem 01.01.2003 unter Anwendung der Jugend- und Wohlfahrtsförderrichtlinien gewährt. Bei
der
Anwendung
der
Jugendund
Wohlfahrtsförderrichtlinien,
wie
auch
der
Sportförderungsrichtlinien, ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Kritikpunkten - sowohl
hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse als auch hinsichtlich des durch den Verein zu betreibenden
Aufwands - gekommen. Entsprechend wurde die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zu
überarbeiten.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll und angebracht, die Überarbeitung der Richtlinien
bis zur Übernahme der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
zurückzustellen. Hierfür spricht, dass die Förderung der [freien] Jugendhilfe in der originären
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bedburg liegt und derzeit mitunter eine
Parallelförderung bestimmter Projekte/ Vereine durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgt. Kritisch
hinterfragt werden sollte aus Sicht der Verwaltung, ob die derzeitige ´Vergabepraxis´, geringe
Zuschüsse ab viele Vereine; auch die bisherige Regelung, einmalige Veranstaltungen höher zu
bezuschussen als wöchentlich Angebote konkrete Angebote vorzuhalten, bedarf einer Anpassung.
Die Förderung der Ferienspiele hat sich hingegen bewährt und sollte beibehalten werden.
Ungeachtet dessen schlägt die Verwaltung unter Hinweis auf die Vorlage zur Haushaltssituation
der Stadt Bedburg - hier insbesondere die Auswirkungen betreffend das Fachbudget II aufgrund
der Verfügung des Kämmerers - vor, zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Zuschussgewährung an
die Vereine und Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit und zur Durchführung der
Ferienspiele auszusprechen. Die Zuschussgewährung an die Vereine und Organisationen zur
Wohlfahrtspflege sollte bis auf weiteres zurückgestellt werden; bei erkennbarer Verbesserung des
Budgets des Fachbereichs II schlägt die Verwaltung eine gesonderte Beratung im letzten Quartal
vor.
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Gem. Ziff. 3.1 der Förderrichtlinien erhalten Vereine/ Organisationen im Stadtgebiet bei Betreuung
des o. a. Personenkreises [mind. einmal in der Woche] auf Grund eines formlosen Antrages, der
bis zum 31.3. eines jeden Jahres der Abteilung Soziales vorliegen muss, einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von 125,00 € p. a.. Nachfolgend werden die Vereine [in alphabetischer
Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag gestellt haben:
Verein
1
2
3
4
5
6
7
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Summe
Antrag
2010
08.03.10
29.03.10
27.01.10
29.03.10
29.03.10
29.03.10
17.02.10
Plan
2010
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
875,00 €
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg
in 2009 gem. Ziffer 3.5 ein `besonderer Zuschuss´ in Höhe von 950,- € gewährt wurde; die
evangelische Kirchengemeinde, Gemeinde Bedburg und Gemeinde Kaster hat in 2010 keinen
Antrag eingereicht.
Beschlussvorlage WP8-86/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die
Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von
1.500 €. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2010 - sind der Verwaltung Anträge des Caritasverbandes
für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 28.01.2010, der AWO Ortsverein Kaster/ Königshoven vom
28.03.2010 sowie der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg vom 08.03.2010 zugegangen.
Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, den
Antragstellern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis
der noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar
nach Durchführung der Maßnahmen. Für das Jahr 2010 wurden für die Zuschüsse zur Förderung
der Jugendarbeit im Produkt 06.366.225 [Kostenstelle 225.001] 6.000 € - eingestellt.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem
Caritasverband für das Jahr 2009 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der
Ferienspiele gewährt wurde.
Bezüglich
der
Ferienspiele
ist
verwaltungsseitig
angedacht,
die
verschiedenen
Betreuungsangebote über die Ferienzeit zu `strecken´, so dass - möglichst über die gesamten
Sommerferien - ein entsprechendes Angebot für die Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet
vorgehalten wird. Diesbezüglich erfolgten bereits erste Abstimmungsgespräche zwischen dem
Träger der Ferienbetreuung im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule [OGS] und dem
Caritasverband; die Verwaltung ist bestrebt, möglichst alle Träger von den positiven Effekten
dieser Handhabung zu überzeugen.
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und
Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von
125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche [Ziffer 3.3 a] bzw. in
Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung [Ziffer 3.3 b]. Nachfolgend
werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen
Antrag gestellt haben:
a) Anträge gem. Ziff 3.3 a bzw. 3.3 b
Verein
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven
(siehe auch 3.5)
AWO - Ortsverein Rath
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord
Seniorengemeinschaft Pütz
VDK - Ortsverband Bedburg
VDK - Ortsverband Kaster
Beschlussvorlage WP8-86/2010
Antrag
2010
Plan
2010
28.03.10
125,00 €
03.12.09
23.02.10
27.01.10
17.02.10
29.03.10
29.03.10
19.03.10
17.02.10
01.02.10
17.01.10
22.03.10
20.01.10
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
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Sitzungsvorlage
VDK - Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer Bedburg
20.12.09
20.01.10
250,00 €
125,00 €
3.125,00 €
Der Behinderten Freundeskreis, der Seniorenverein Lipp Millendorf sowie die Tschernobyl
Kinderhilfe Bedburg haben in 2010 keinen Antrag gestellt.
b)
Anträge gem. Ziff. 3.5
Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies
entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im
Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/
Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und
Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer
Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag nach Ziff. 3.5 gestellt haben:
Verein
1
2
3
4
5
6
7
AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E.e.V.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis
e.V.
Hospiz Bedburg Bergheim e. V.
Kath. Ehe-, Familien-& Lebensberatung
Rhein-Erft-Kreis
Antrag
2010
28.03.10
10.12.09
05.02.10
04.01.10
Plan
2010
alternativ zu 3.3 a
19.03.10
11.12.09
16.03.10
Erläuterung zu Nr. 1 [AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven]:
Der Verein beantragt [Anlage 1] neben der regelmäßigen Betreuung in Begegnungsstätten
gem. Ziffer 3.3 a auch einen sonstigen Zuschuss gem. Ziffer 3.5 und macht hierbei geltend,
hilfsbedürftige Menschen durch Besuche im Haus, im Altenheim und in Krankenhäusern zu
betreuen, seniorengerechte Ausflüge und Seminare und Info-Veranstaltungen durchzuführen.
Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die bewilligten Mittel im Jahr 2009
trotz Erinnerung nicht abgerufen wurden; auch wurden trotz Aufforderung vom 31.03.2010
bislang keine weiteren Auskünfte die für eine Prüfung und ggf. Bewilligung einer Förderung im
Sinne der Ziffer 3.5 erforderlich sind, eingereicht. Wenngleich nicht verkannt werden darf, dass
es sich ausschließlich um ehrenamtliche Kräfte handelt, wäre ein weiterer Verwaltungsaufwand
- auch gegenüber den anderen Vereinen - nicht mehr zu vertreten.
Erläuterung zu Nr. 2 [Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V]:
In der Beratungsstelle der Caritas [Anlage 2] werden u. a. über Kuren für Mütter und Väter
informiert, Senioren in Sachen Seniorenreisen beraten und vermittelt, Beratungen und
Hilfestellungen in Fällen finanzieller Notlagen sowie für Familien in extremen Situationen
vorgenommen. Die Beratungsstelle erhält - so der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis keine weiteren Zuschüsse durch den Kreis oder das Land und ist mit einer Kraft an ca. 10
Stunden/ Woche besetzt; die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf rd. 17.700 €. Ein
kostendeckender Zuschuss ist nicht möglich; kann allerdings auch nicht Aufgabe der Stadt
Bedburg sein. Der Caritasverband hat letztmalig im Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von
2.000 € diesbezüglich erhalten.
Beschlussvorlage WP8-86/2010
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Sitzungsvorlage
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Erläuterung zu Nr. 3 [Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E.e.V.]:
344 Erkrankte besuchten in 2009 das Beratungsangebot; hierbei ist eine Unterteilung nach
Einwohnern der Stadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg nicht möglich.
Bei einem Anteil von rund 23 % [Bedburger BürgerInnen zur Gesamteinwohnerzahl der
genannten Kommunen] würden rd. 79 Bedburger Bürger betreut werden. Wenngleich zur
Kostensituation des Vereins mehrfach verwaltungsseitig nachgefragt wurde, wird seitens des
Vereins sowohl im Antrag als auch in der geforderten, nachgereichten Erläuterung lediglich auf
die vorhandenen Mitgliedsbeiträge von mind. 24,- € pro Jahr verwiesen.
Erläuterung zu Nr. 4 [donum Vitae]:
In 2009 wurden 43 Personen aus Bedburg beraten, wovon 10 über Bundesstiftmittel finanziert
wurden; die Gewinnermittlung für das Jahr 2009 schließt positiv ab. Laut Mitteilung im
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integration vom 28.01.2010 [18.02.
im Kreisausschuss, 11.03. im Kreistag] erhielt donum Vitae in 2008 einen Kreiszuschuss in
Höhe von 13.775 € und einen Landeszuschuss von 78.244 €; in 2009 zahlte der Kreis 14.137 €.
Der Antrag ist als Anlage 4 beigefügt. Seitens der Stadt Bedburg wurde im vergangenen Jahr
480 € als Zuschuss gewährt.
Erläuterung zu Nr. 5 [Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.]:
Laut Antrag und Tätigkeitsbericht 2009 [Anlage 5] fanden 1.153 Einzelberatungen, davon ca. 5
% für Bürgerinnen der Stadt Bedburg [rund 58] statt. Laut Mitteilung im Ausschuss für Soziales,
Gesundheit, Senioren, Familie und Integration am 28.01.2010 (18.02. im Kreisausschuss,
11.03. im Kreistag beantragte der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V. für das
Jahr 2009 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 €. Unter Bezugnahme auf einen bis
Ende 2011 bestehenden Vertrages und der Einbeziehung der Clearingstelle wurde der Antrag
seitens des Kreises abgelehnt. Im Vorjahr erfolgte eine Bezuschussung seitens der Stadt
Bedburg in Höhe von 1.100 €.
Erläuterung zu Nr. 6 [Hospiz]:
Zurzeit wird mehr als ein sterbender oder schwerstkranker Mensch wöchentlich in Bedburg
durch Mitarbeiter ehrenamtlich und unentgeltlich begleitet. Die Einrichtung eines Hospizdienstes
ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und wird in Zukunft immer wichtiger werden.
Neben der ambulanten Betreuung wurde das Hospiz `Haus Erftaue´ in Erftstadt eingerichtet.
Trotz Antrag vom 11.12.2009 sowie Ergänzung vom 12.03.2010 [Anlage 6] liegt keine
Kostendarstellung vor. Der Verein hat 2007 letztmalig ein Zuschuss gemäß Ziffer 3.3 a in Höhe
von 125 € erhalten.
Erläuterung zu Nr. 7 [Kath. Ehe-, Familien-& Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis]:
In 2009 wurden 47 Personen aus dem Bedburger Raum mit einem Aufwand von ca. 400
Stunden beraten. Die Kosten für eine Honorarkraft mit 15 Stunden im Monat belaufen sich laut
Antrag [Anlage 7] auf ca. 4.000 €. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass der Rhein-Erft-Kreis eine Erziehungsberatung vorhält, in der durchaus überschneidende
Angebote zur Familienberatung vorgehalten werden. Im Vorjahr wurde dem Verein ein
Zuschuss in Höhe von 1.100 € gewährt.
Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2010 bei dem Produkt 05.315.222 [Kostenstelle
222.005] ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer
3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.05.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-86/2010
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