Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung - Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -) Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -) Beschlussvorlage (Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP878/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung - Änderung der bisherigen Zuschusspraxis - Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Thema einer finanziellen Unterstützung von Eltern mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung wird seit längerer Zeit ausführlich in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten. Insofern wird auf die Vorlagen WP7-64/2008 [Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses auf Subventionierung der Elternbeiträge], WP7-99/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-107/2008 [Antrag der FWG Fraktion auf Umsetzung einer gerechteren Staffelung der Elternbeiträge und Einführung einer Beitragsfreiheit im ersten Kindergartenjahr], WP7-108/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008], WP7-109/2008 [Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Übernahme der Mehrkosten aufgrund der Beitragserhöhung, beitragsfreie Kindergärten bis 2011 und eigenständige Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-138/2008 sowie WP7-138/2008 1. Ergänzung [Antrag der CDU Fraktion auf Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr] verwiesen. Derzeitiger Ausschussbeschluss lautet, dass Eltern aus dem Stadtgebiet Bedburg, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Bedburg besuchen, die Beiträge für das [nach dem Schulgesetz regulären] letzte Kindergartenjahr in voller Höhe erstattet bekommen, wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten angemeldet waren. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Fällen einer vorzeitigen Einschulung die Beiträge erst nach der Einschulung erstattet wurden, da erst zu diesem Zeitpunkt das `letzte Kindergartenjahr´ feststand; in Fällen einer nachträglichen Änderung der Beitragshöhe wurde die Differenz nachträglich bewilligt. Der Städte- und Gemeindebund weist mit Mitteilung vom 08.07.2009 darauf hin, dass ausweislich des Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2008 ein völliger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Jahrgänge gegen die Grundsätze der Finanzbeschaffung gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW verstößt. Danach hat die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Zulässig indes ist eine `Ermäßigung´ der Elternbeiträge im Rahmen des § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; nach dieser Vorschrift ist bei der Erhebung von Elternbeiträgen eine soziale Staffelung vorzusehen. Außerdem sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten zu berücksichtigen; auch besteht die Möglichkeit, ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorzusehen. Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass die Bezuschussung von Eltern nur eines Jahrgangs - ob nun aller Eltern oder nur Eltern bestimmter Einkommensgruppen - aufgrund v. g. Erlass rechtswidrig, zumindest jedoch rechtlich `bedenklich´ ist. Eine Beanstandung seitens der Kommunalaufsicht bleibt abzuwarten; aufgrund der schwierigen Haushaltssituation [auf die diesbezügliche Vorlage und die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der Haushaltsatzung wird verwiesen] ist eine Beanstandung `wahrscheinlicher´ geworden. Trotz der Haushaltslage wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 rd. 50.000 € für eine [eingeschränkte] Befreiung der Kindergartengebühren in den Haushalt eingestellt. Wenngleich die politische Gewichtung nachvollziehbar und sicherlich aus unterschiedlichsten Gründen begrüßenswert erscheint, darf nicht verkannt werden, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Sicht der Verwaltung unter Hinweis auf die Ausführungen in der Vorlage zum Haushalt [Budget des Fachbereichs II] nochmals kritisch beleuchtet werden sollte. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der beschriebenen Haushaltslage und der rechtlichen `Problematik´ sämtliche Bewilligungen mit folgendem Zusatz versehen hat: Beschlussvorlage WP8-78/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der o. a. Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt Bedburg darstellt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Insofern kann eine Bewilligung - zumindest zunächst auch lediglich für das Haushaltsjahr 2009, somit zum 31.12.2009, ausgesprochen werden. Eine darüber hinausgehende Zuschussbewilligung ist erst nach Genehmigung des Haushalts 2010 zulässig, wobei eine erneute Antragstellung nicht erforderlich ist.“ Insofern können sich die Vertrauensschutz berufen. betroffenen Eltern in Bedburg nicht auf einen möglichen Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Deckung ist aus Budgetmittel des FB II nicht sichergestellt. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 19.06.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-78/2010 Seite 3