Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP878/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Förderung von Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtung
- Änderung der bisherigen Zuschusspraxis -
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Thema einer finanziellen Unterstützung von Eltern mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung
wird seit längerer Zeit ausführlich in den politischen Gremien der Stadt Bedburg beraten. Insofern
wird auf die Vorlagen WP7-64/2008 [Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses auf
Subventionierung der Elternbeiträge], WP7-99/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf Übernahme der
Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-107/2008 [Antrag der FWG Fraktion auf Umsetzung einer
gerechteren Staffelung der Elternbeiträge und Einführung einer Beitragsfreiheit im ersten
Kindergartenjahr], WP7-108/2008 [Antrag der SPD Fraktion auf beitragsfreies Kindergartenjahr ab
dem 01.08.2008], WP7-109/2008 [Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Übernahme der Mehrkosten
aufgrund der Beitragserhöhung, beitragsfreie Kindergärten bis 2011 und eigenständige
Festsetzung der Elternbeiträge], WP7-138/2008 sowie WP7-138/2008 1. Ergänzung [Antrag der
CDU Fraktion auf Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr] verwiesen.
Derzeitiger Ausschussbeschluss lautet, dass Eltern aus dem Stadtgebiet Bedburg, deren Kinder
eine Kindertageseinrichtung in Bedburg besuchen, die Beiträge für das [nach dem Schulgesetz
regulären] letzte Kindergartenjahr in voller Höhe erstattet bekommen, wenn die Kinder zum
Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung bereits im Kindergarten angemeldet waren. Rein informativ
weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Fällen einer vorzeitigen
Einschulung die Beiträge erst nach der Einschulung erstattet wurden, da erst zu diesem Zeitpunkt
das `letzte Kindergartenjahr´ feststand; in Fällen einer nachträglichen Änderung der Beitragshöhe
wurde die Differenz nachträglich bewilligt.
Der Städte- und Gemeindebund weist mit Mitteilung vom 08.07.2009 darauf hin, dass ausweislich
des Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2008 ein völliger
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Jahrgänge gegen die Grundsätze der
Finanzbeschaffung gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW verstößt. Danach hat die Kommune zur Erfüllung
ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen
Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Zulässig indes ist eine
`Ermäßigung´ der Elternbeiträge im Rahmen des § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; nach dieser
Vorschrift ist bei der Erhebung von Elternbeiträgen eine soziale Staffelung vorzusehen. Außerdem
sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten zu
berücksichtigen; auch besteht die Möglichkeit, ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für
Geschwisterkinder vorzusehen.
Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass die Bezuschussung von Eltern nur eines Jahrgangs
- ob nun aller Eltern oder nur Eltern bestimmter Einkommensgruppen - aufgrund v. g. Erlass
rechtswidrig, zumindest jedoch rechtlich `bedenklich´ ist. Eine Beanstandung seitens der
Kommunalaufsicht bleibt abzuwarten; aufgrund der schwierigen Haushaltssituation [auf die
diesbezügliche Vorlage und die Ausführungen des Landrates in der Genehmigung der
Haushaltsatzung wird verwiesen] ist eine Beanstandung `wahrscheinlicher´ geworden.
Trotz der Haushaltslage wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 rd.
50.000 € für eine [eingeschränkte] Befreiung der Kindergartengebühren in den Haushalt
eingestellt. Wenngleich die politische Gewichtung nachvollziehbar und sicherlich aus
unterschiedlichsten Gründen begrüßenswert erscheint, darf nicht verkannt werden, dass es sich
hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Sicht der Verwaltung unter Hinweis auf die
Ausführungen in der Vorlage zum Haushalt [Budget des Fachbereichs II] nochmals kritisch
beleuchtet werden sollte.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der beschriebenen Haushaltslage
und der rechtlichen `Problematik´ sämtliche Bewilligungen mit folgendem Zusatz versehen hat:
Beschlussvorlage WP8-78/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
„In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der o. a.
Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt Bedburg darstellt, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Insofern kann eine Bewilligung - zumindest zunächst auch lediglich für das Haushaltsjahr 2009, somit zum 31.12.2009, ausgesprochen
werden. Eine darüber hinausgehende Zuschussbewilligung ist erst nach
Genehmigung des Haushalts 2010 zulässig, wobei eine erneute Antragstellung
nicht erforderlich ist.“
Insofern können sich die
Vertrauensschutz berufen.
betroffenen
Eltern
in
Bedburg
nicht
auf
einen
möglichen
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Deckung ist aus Budgetmittel des FB II nicht sichergestellt.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.06.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-78/2010
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