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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Sanierung von städtischen Objekten zur Nutzung durch Asylbewerber)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
76 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Sanierung von städtischen Objekten zur Nutzung durch Asylbewerber)

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Stadt Jülich Jülich, 15. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 01.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2015 für die Sanierung von städtischen Objekten zur Nutzung durch Asylbewerber (Vorlagen-Nr.383/2015) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 07.09.2015 von Herrn Stadtverordneten Garding und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2015 werden für die Sanierung von städtischen Liegenschaften außerplanmäßige Mittel in Höhe von 85.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Sachkonto 31 315 003 01 4141101 „Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz“.