Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP864/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 60 / 03
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
27.04.2010
Betreff:
Transport von Kindergartenkindern aus dem Stadtteil Bedburg – Rath
- Antrag des Ortsbürgermeisters Förster vom 09.05.2010
- Antrag der Frau Brings vom 07.05.2010
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt,
Alternative 1
den Antrag auf Übernahme der Kosten für den Transport der Kindergartenkinder aus dem Stadtteil
Bedburg - Rath zum Kindergarten St. Lambertus abzulehnen.
Alternative 2
entsprechend des Vorschlags der Verwaltung einen einmaligen Zuschuss für den Transport der
Kindergartenkinder aus dem Stadtteil Bedburg-Rath zum Kindergarten St. Lambertus für den
Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2011 in Höhe von 2.481,60 Euro aus den Mitteln der Jugend- und
Wohlfahrtsförderrichtlinien zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss wurde am 26.01.2010 [WP8-2/2010] unter anderem
darüber informiert, dass die kath. Kirchengemeinde die eingruppige Kita St. Lucia zum 31.07.2010
aufgrund der stark rückläufigen Kinderzahlen im Stadtteil Bedburg - Rath schließen wird. Auf die
vorangegangene Beratung am 29.09.2009 [WP7-157/2009] wird vollinhaltlich verwiesen.
Nach derzeitigem Stand würden zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres [01.08.2010] 12
Kinder in der Kindertageseinrichtung St. Lucia verbleiben, die somit durch eine andere Einrichtung
aufzunehmen wären. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine
verbindliche Aussage der kath. Kirchengemeinde, welche Kinder welche Einrichtungen/
Betreuungszeiten gewählt haben, bislang trotz Anforderung nicht vorliegt.
In Ende letzten Jahres zwischen der kath. Kirchengemeinde, den betroffenen Eltern, dem
Ortsbürgermeister und der Verwaltung geführten Gesprächen wurde seitens der Eltern mehrfach
die `Forderung´ erhoben, die Beförderung der Kinder müsse durch und auf Kosten der Stadt
sichergestellt werden. Bereits seinerzeit wurde verwaltungsseitig auf die eindeutige Rechtslage
verwiesen, dass nämlich der Transport der Kinder den Eltern obliegt; auch wurde auf die
seinerzeitige, vergleichbare Situation anlässlich der Schließung der Einrichtung St. Matthias im
Ortsteil Kirchtroisdorf verwiesen. Der Antrag der betroffenen Eltern auf Übernahme der Kosten
durch die Stadt wurde abgelehnt; unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes, verstärkt
durch die dramatische Haushaltsverschlechterung, kann verwaltungsseitig eine Kostenübernahme/
-beteiligung seitens der Stadt Bedburg insofern nicht befürwortet werden.
Da allerdings bereits in den geführten Gesprächen seitens der dort vereinzelt anwesenden
Ratsvertreter aufgrund der besonderen geografischen Lage des Ortsteils Bedburg-Rath durchaus
`positive Signale´ [zumindest] betreffend einer Beteiligung an den Transportkosten gegeben
wurden, hat die Verwaltung am 27.05.2010 den Ortsbürgermeister, wie auch einige Elternvertreter
zu einem persönlichen [Abstimmungs-]Gespräch eingeladen. Ursächlich hierfür waren die der
Verwaltung vorliegenden Anträge des Ortsbürgermeisters Förster vom 09.05.2010 sowie der
Elternvertreterin, Frau Petra Brings, vom 07.05.2010. Die Anträge, wie auch die Anschreiben der
Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin,
dass der `Antrag´ der Frau Brings formal als Anregung/ Beschwerde im Sinne von § 6 der
Hauptsatzung zu werten ist.
Bestreben der Verwaltung war, mit den Elternvertretern möglichst Konsens für eine anteilige
Kostenbeteiligung zu finden; Basis sollte hier die Schülerfahrtkostenverordnung bilden. Danach
könnten bei einer angemessenen und zumutbaren Einrichtung von Fahrgemeinschaften die in der
Einrichtung `verbleibenden´ 12 Kinder mit vier Fahrzeugen á drei Kinder befördert werden. Pro
Fahrt und Fahrzeug belief sich die Erstattung im Sinne der Schülerfahrtkostenverordnung auf 1,41
Euro; 7,42 km x 0,13 € fürs erste Kind zzgl. 0,06 € für insgesamt zwei weitere Kinder. Für die Hinund Rückfahrt der vier Fahrzeuge könnten somit pro Tag 11,28 Euro erstattet werden; 2 Fahrten x
4 Fahrzeuge x 1,41 €. Bei rd. 220 Kindergartentagen entspräche dies einem Gesamtzuschuss von
2.481,60 Euro bzw. 206,80 Euro monatlich, der bei Organisation durch einen privaten Elternverein
im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderrichtlinien gezahlt werden könnte.
Da die Eltern die Bildung von Fahrgemeinschaften als schwierig ansehen, hat die Verwaltung bei
einem Taxiunternehmen die Kosten für zwei Taxen/ Kleinbusse abgefragt; nach vorliegendem
Angebot belaufen sich die Gesamtkosten [zwei Taxen/ Kleinbusse für Hin- und Rückfahrt] auf
täglich 42,80 Euro. Sollten sich die Eltern für diese Transportart aussprechen, hätten sie hierbei
einen Eigenanteil in Höhe von 26,4 % zu zahlen [9.416,- € p. a./ Taxi abzgl. 2.481,60 € p. a.
Fahrgemeinschaften].
Beschlussvorlage WP8-64/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Dieses `Angebot´ wurde den Elternvertretern unter Datum vom 27.05.2010 unterbreitet; mit Email
vom 30.05.2010 teilte Frau Brings mit, dass sie die Thematik mit den Eltern erörtert habe. Im
Ergebnis seien die Eltern mit dem seitens der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag nicht
einverstanden; die Email ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Zu den in v. g. Email getätigten Äußerungen hinsichtlich ergangener Zusagen weist die Verwaltung
nochmals darauf hin, dass keinerlei Zusagen erteilt wurden; vielmehr wurde unter Hinweis auf die
Haushaltslage und die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes [Kirchtroisdorf] bemerkt, dass
aufgrund der geografischen Lage allenfalls eine befristete Zuschussgewährung bis zur Herstellung
der Gemeindeverbindungsstraße denkbar sei. Dies allerdings bedürfe, da es eine freiwillige
Leistung darstelle, eines Ausschussbeschlusses.
Abschließend möchte die Verwaltung unter Hinweis auf die Vorlage zur Haushaltssituation
verdeutlichen, dass grundsätzlich keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen [um eine solche
handelt es sich vorliegend] gewährt werden können. Einzig aufgrund der v. g. besonderen
Situation im Ortsteil Bedburg-Rath und der seitens einiger Ratsvertreter gegebenen `positiven
Signale´
wäre
eine
anteilige
Bezuschussung
in
analoger
Anwendung
der
Schülerfahrkostenverordnung denkbar. Allerdings darf hierbei nicht verkannt werden, dass ggf.
Begehrlichkeiten in anderen Ortsteilen geweckt werden; auch würden bei einer positiven
Beschlussfassung Eltern des Ortsteils Bedburg-Rath, deren Kinder andere Einrichtungen
besuchen, benachteiligt. Um hier keinen Präzendensfall zu schaffen, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, keine Kostenbeteiligung vorzunehmen; rein informativ weist die Verwaltung darauf
hin, dass bei der Schließung der Einrichtung im Ortsteil Kirchtroisdorf die Transportkosten für die
Dauer eines Jahres durch die kath. Kirchengemeinde getragen wurden.
evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.05.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-64/2010
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