Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
28.06.10, 17:58
Aktualisiert
28.06.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8104/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 60 / 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Ausbau der U3-Betreuung
a) beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens
b) Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010
Beschlussvorschlag:
Der Familien- Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt:
zu a)
Alternative 1
Die Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung `Waldkindergarten´ wird
befürwortet; der Stadtentwicklungsausschuss, respektive der Fachbereich III, wird
beauftragt, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans umzusetzen.
Alternative 2
Der Bedarf für eine Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung
`Waldkindergarten´ wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht anerkannt; die Erweiterung/
Ertüchtigung wird bis auf weiteres zurückgestellt.
zu b)
Die beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung `Springmäuse´ in
Kirchtroisdorf für Kinder unter drei Jahren wird begrüßt; die Verwaltung wird beauftragt, in
die Haushaltsplanungen für 2011 entsprechende Mittel einzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
zu a)
Antrag Waldwichtel Bedburg e. V.
Mit Schreiben vom 05. und 19.03.2010 hat Waldwichtel Bedburg e. V. einen Antrag auf Herstellung
eines Kanalanschlusses sowie auf Einrichtung eines Holzhauses auf dem Gelände des
Waldkindergartens gestellt. Die Anträge sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt; ursächlich für
die Anträge ist eine erforderliche Erweiterung/ Ertüchtigung der `Anlage´ des Waldkindergartens
um die Voraussetzungen zur Unterbringung von Kindern unter drei Jahren zu erfüllen.
zu b)
Antrag Elterninitiative Springmäuse
Ebenfalls hat die Elterninitiative Springmäuse mit Schreiben vom 20.05.2010 mitgeteilt, dass
beabsichtigt ist, ab dem Kindergartenjahr 2011/ 2012 auch Kinder unter drei Jahren aufzunehmen;
entsprechend beantragt die Elterninitiative im v. g. Schreiben für die Kindertageseinrichtung
`Springmäuse´ in Kirchtroisdorf die Übernahme des Trägeranteils für den Umbau und die
Materialbeschaffung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch die Stadt Bedburg.
Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt.
Über die rechtlichen Voraussetzungen, die derzeitige und - im Ergebnis der Umsetzung des
Kindergartenbedarfsplans 2009 - 2012 - mittelfristige Situation in der Versorgung von Kindern
unter drei Jahren hatte die Verwaltung ausführlich in der letzten Sitzung des Familien-, Bildungsund Sozialausschusses berichtet; es wird insofern vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage WP82/2010 verwiesen.
Ausweislich des Kindergartenbedarfsplans wurde ein mittelfristiger Bedarf [für 2012/ 2013] von 488
Plätzen für Kinder über - und 128 Plätzen für Kinder unter drei Jahren prognostiziert. Neben den in
v. g. Sitzung beschlossenen Umsetzungen wären - wie bereits in der Vorlage dargestellt - zur
Deckung des Platzbedarfs ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 noch zwei weitere Gruppen für
Kinder unter drei Jahren erforderlich. Berücksichtigt waren folgende Anträge auf Ausbau für die
Aufnahme von Kindern unter drei Jahren:
- St. Willibrord, Kirdorf
- St. Peter, Königshoven
- Johanniter, Kirchherten
- AWO Pusteblume, Lipp
- AWO Kleeblatt, Kaster
- Feldmäuse, Blerichen
- St. Antonius, Bedb.-West
- St. Lambertus, Bedb.-Mitte
- St. Martinus, Kaster
Nachrichtlich weist die Verwaltung rein informativ darauf hin, dass die Einrichtungen St. Martin
[Kirchherten], AWO Mosaik [Lipp] und AWO Sterntaler [Kaster] zumindest bislang keine Anträge
auf Ausbau für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren gestellt haben.
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass - zumindest fiktiv betrachtet - der mittelfristig
prognostizierte Bedarf für die U 3-Betreuung mit der Ertüchtigung der Kindertageseinrichtungen
`Waldwichtel´ und `Springmäuse´ sichergestellt werden könnte. Entsprechend erkennt das
Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises den Bedarf für die Ertüchtigung an und spricht sich für einen `U
3-Ausbau´ beider Einrichtungen aus. [Anmerkung: Während die Einrichtung `Waldkindergarten´
aufgrund des beim Rhein-Erft-Kreis bereits vorliegenden Antrages in der Festlegung der
Angebotsstruktur mit letzter Priorität drei Plätze im `U 3-Bereich´ für das Kindergartenjahr 2010/
Beschlussvorlage WP8-104/2010
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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2011 vorsieht - Drucksache 3/2010 -, liegt betreffend der Einrichtung `Springmäuse´ lediglich eine
mündliche Aussage des Jugendamtes vor.]
Insofern wird die Betrachtung/ Darstellung des Rhein-Erft-Kreises seitens der Verwaltung
[grundsätzlich] vollinhaltlich unterstützt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass mit
dieser Festlegung - zumindest mittelfristig - ein weiterer Ausbau der Angebotsstruktur
anderer Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen ist, da jedwede Erweiterung des U 3Ausbaus eine Reduzierung des Platzangebots für über drei Jährige zur Folge hat; so ist
unter Berücksichtigung v. g. Maßnahmen der Bedarf von 488 Plätzen in 2012/ 2013 exakt
gedeckt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass nach
vorliegenden Informationen die kath. Kirchengemeinde - Seelsorgebereich Bedburg derzeit ein Konzept zur Qualifizierung sämtlicher Kindertagesstätten im Stadtgebiet
erarbeitet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte insofern bei der Festlegung der Angebotsstruktur nicht nach dem
Motto verfahren werden, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“; ausschlaggebende Kriterien bei der
Festlegung sollten vielmehr die Belastung des städtischen Haushalts, wie auch die Vorhaltung
einer dezentralen Angebotsstruktur von U 3-Plätzen, möglichst in allen Ortsteilen, sein.
Hinsichtlich der Kosten liegt der Verwaltung bislang lediglich eine Kostenkalkulation der
Elterninitiative Springmäuse e. V. vor. Diese beläuft sich für die erforderlichen Baumaßnahmen auf
rd. 10.000,- €; es ist jedoch mit weiteren Kosten, beispielsweise für Ausrichtungsgegenstände, zu
rechnen. Bei analoger Anwendung der in der Sitzungsvorlage WP8-2/2010 beschlossenen
Vorgehensweise würde die Stadt entsprechend des Trägervertrages rd. 5 % der Investitionsmittel
übernehmen.
Seitens Waldwichtel Bedburg e. V. liegt der Fachverwaltung bislang kein Antrag auf
Kostenübernahme vor. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, sind seitens der Stadt in analoger
Anwendung der Beschlussfassung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom
26.01.2010 [WP8-2/2010] 9 % der Investitionsmittel zu übernehmen. In diesem Zusammenhang
sieht die Verwaltung sich verpflichtet, nochmals auf die bei der Einrichtung des Waldkindergartens
gefassten politischen `Grundsatzbeschlüsse´ zu verweisen; so wurde seinerzeit aufgrund der
besonderen pädagogischen Ausrichtung eine größtmögliche Unterstützung, jedoch nicht
finanzieller Art, beschlossen. In der Niederschrift ist hierzu ausgeführt, dass zur Vermeidung von
negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung
abgelehnt wird [WP7-657/2006]. Dennoch sind in den vergangenen Jahren Beschlussfassungen
im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises ergangen, die zu einer finanziellen Förderung
geführt haben und von der Stadt übernommen werden müssen. Vor dem Hintergrund rückläufiger
Geburtenzahlen können negative Auswirkungen auf die anderen - schon vorhandenen Einrichtungen [hierzu zählen insbesondere auch die Auswirkungen auf im Investorenmodell
errichtete Einrichtungen] nicht ausgeschlossen werden. Der Vollständigkeit halber weist die
Verwaltung darauf hin, dass die Stadt derzeit den Trägeranteil i. H. v. 4 % sowie eine 5 %-ige
Verwaltungsgemeinkostenpauschale [Kosten einschl. anteiligem Zuschuss Jugendamt rd. 23.000
€ p. a.] trägt; ungeachtet ggf. anfallender Investitionskosten würde dieser bei einer `U-3
Betreuung´ durch höhere Personal- und Sachkosten steigen.
Wenngleich derzeit kein `Handlungsdruck´ besteht, sollten aus Sicht der Verwaltung der
Elterninitiative `Springmäuse´ dennoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt `positive Signale´ gegeben
werden, um im Ortsteil Kirchtroisdorf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren
sicherstellen zu können. Deshalb sollte der Ausschuss sich dafür aussprechen, dass
entsprechende Mittel in den Entwurf des Haushaltsplans 2011 eingestellt werden.
Bezüglich des Antrags des Waldkindergartens schlägt die Verwaltung aufgrund der v. g.
Ausführungen und der bestehenden bauplanungsrechtlichen Problematik, Stichwort `Kasterer
Beschlussvorlage WP8-104/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Sprung´ [Stadtentwicklungsausschuss vom 15.06.2010, Vorlage WP8-107/2010], vor, eine
Entscheidung bis auf weiteres zurückzustellen.
evtl. Ab
aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.06.2010
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Kämmerer
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-104/2010
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