Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung a)beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens b)Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
28.06.10, 17:58
Aktualisiert
28.06.10, 17:58
Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung
a)beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens
b)Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010
) Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung
a)beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens
b)Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010
) Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung
a)beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens
b)Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010
) Beschlussvorlage (Ausbau der U3-Betreuung
a)beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens
b)Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010
)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8104/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 60 / 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Ausbau der U3-Betreuung a) beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung des Waldkindergartens b) Antrag der Elterninitiative Springmäuse vom 20.05.2010 Beschlussvorschlag: Der Familien- Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: zu a) Alternative 1 Die Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung `Waldkindergarten´ wird befürwortet; der Stadtentwicklungsausschuss, respektive der Fachbereich III, wird beauftragt, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans umzusetzen. Alternative 2 Der Bedarf für eine Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung `Waldkindergarten´ wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht anerkannt; die Erweiterung/ Ertüchtigung wird bis auf weiteres zurückgestellt. zu b) Die beabsichtigte Erweiterung/ Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung `Springmäuse´ in Kirchtroisdorf für Kinder unter drei Jahren wird begrüßt; die Verwaltung wird beauftragt, in die Haushaltsplanungen für 2011 entsprechende Mittel einzustellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: zu a) Antrag Waldwichtel Bedburg e. V. Mit Schreiben vom 05. und 19.03.2010 hat Waldwichtel Bedburg e. V. einen Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses sowie auf Einrichtung eines Holzhauses auf dem Gelände des Waldkindergartens gestellt. Die Anträge sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt; ursächlich für die Anträge ist eine erforderliche Erweiterung/ Ertüchtigung der `Anlage´ des Waldkindergartens um die Voraussetzungen zur Unterbringung von Kindern unter drei Jahren zu erfüllen. zu b) Antrag Elterninitiative Springmäuse Ebenfalls hat die Elterninitiative Springmäuse mit Schreiben vom 20.05.2010 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ab dem Kindergartenjahr 2011/ 2012 auch Kinder unter drei Jahren aufzunehmen; entsprechend beantragt die Elterninitiative im v. g. Schreiben für die Kindertageseinrichtung `Springmäuse´ in Kirchtroisdorf die Übernahme des Trägeranteils für den Umbau und die Materialbeschaffung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch die Stadt Bedburg. Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt. Über die rechtlichen Voraussetzungen, die derzeitige und - im Ergebnis der Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2009 - 2012 - mittelfristige Situation in der Versorgung von Kindern unter drei Jahren hatte die Verwaltung ausführlich in der letzten Sitzung des Familien-, Bildungsund Sozialausschusses berichtet; es wird insofern vollinhaltlich auf die Verwaltungsvorlage WP82/2010 verwiesen. Ausweislich des Kindergartenbedarfsplans wurde ein mittelfristiger Bedarf [für 2012/ 2013] von 488 Plätzen für Kinder über - und 128 Plätzen für Kinder unter drei Jahren prognostiziert. Neben den in v. g. Sitzung beschlossenen Umsetzungen wären - wie bereits in der Vorlage dargestellt - zur Deckung des Platzbedarfs ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 noch zwei weitere Gruppen für Kinder unter drei Jahren erforderlich. Berücksichtigt waren folgende Anträge auf Ausbau für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren: - St. Willibrord, Kirdorf - St. Peter, Königshoven - Johanniter, Kirchherten - AWO Pusteblume, Lipp - AWO Kleeblatt, Kaster - Feldmäuse, Blerichen - St. Antonius, Bedb.-West - St. Lambertus, Bedb.-Mitte - St. Martinus, Kaster Nachrichtlich weist die Verwaltung rein informativ darauf hin, dass die Einrichtungen St. Martin [Kirchherten], AWO Mosaik [Lipp] und AWO Sterntaler [Kaster] zumindest bislang keine Anträge auf Ausbau für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren gestellt haben. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass - zumindest fiktiv betrachtet - der mittelfristig prognostizierte Bedarf für die U 3-Betreuung mit der Ertüchtigung der Kindertageseinrichtungen `Waldwichtel´ und `Springmäuse´ sichergestellt werden könnte. Entsprechend erkennt das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises den Bedarf für die Ertüchtigung an und spricht sich für einen `U 3-Ausbau´ beider Einrichtungen aus. [Anmerkung: Während die Einrichtung `Waldkindergarten´ aufgrund des beim Rhein-Erft-Kreis bereits vorliegenden Antrages in der Festlegung der Angebotsstruktur mit letzter Priorität drei Plätze im `U 3-Bereich´ für das Kindergartenjahr 2010/ Beschlussvorlage WP8-104/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2011 vorsieht - Drucksache 3/2010 -, liegt betreffend der Einrichtung `Springmäuse´ lediglich eine mündliche Aussage des Jugendamtes vor.] Insofern wird die Betrachtung/ Darstellung des Rhein-Erft-Kreises seitens der Verwaltung [grundsätzlich] vollinhaltlich unterstützt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass mit dieser Festlegung - zumindest mittelfristig - ein weiterer Ausbau der Angebotsstruktur anderer Kindertageseinrichtungen ausgeschlossen ist, da jedwede Erweiterung des U 3Ausbaus eine Reduzierung des Platzangebots für über drei Jährige zur Folge hat; so ist unter Berücksichtigung v. g. Maßnahmen der Bedarf von 488 Plätzen in 2012/ 2013 exakt gedeckt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass nach vorliegenden Informationen die kath. Kirchengemeinde - Seelsorgebereich Bedburg derzeit ein Konzept zur Qualifizierung sämtlicher Kindertagesstätten im Stadtgebiet erarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung sollte insofern bei der Festlegung der Angebotsstruktur nicht nach dem Motto verfahren werden, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“; ausschlaggebende Kriterien bei der Festlegung sollten vielmehr die Belastung des städtischen Haushalts, wie auch die Vorhaltung einer dezentralen Angebotsstruktur von U 3-Plätzen, möglichst in allen Ortsteilen, sein. Hinsichtlich der Kosten liegt der Verwaltung bislang lediglich eine Kostenkalkulation der Elterninitiative Springmäuse e. V. vor. Diese beläuft sich für die erforderlichen Baumaßnahmen auf rd. 10.000,- €; es ist jedoch mit weiteren Kosten, beispielsweise für Ausrichtungsgegenstände, zu rechnen. Bei analoger Anwendung der in der Sitzungsvorlage WP8-2/2010 beschlossenen Vorgehensweise würde die Stadt entsprechend des Trägervertrages rd. 5 % der Investitionsmittel übernehmen. Seitens Waldwichtel Bedburg e. V. liegt der Fachverwaltung bislang kein Antrag auf Kostenübernahme vor. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, sind seitens der Stadt in analoger Anwendung der Beschlussfassung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 26.01.2010 [WP8-2/2010] 9 % der Investitionsmittel zu übernehmen. In diesem Zusammenhang sieht die Verwaltung sich verpflichtet, nochmals auf die bei der Einrichtung des Waldkindergartens gefassten politischen `Grundsatzbeschlüsse´ zu verweisen; so wurde seinerzeit aufgrund der besonderen pädagogischen Ausrichtung eine größtmögliche Unterstützung, jedoch nicht finanzieller Art, beschlossen. In der Niederschrift ist hierzu ausgeführt, dass zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung abgelehnt wird [WP7-657/2006]. Dennoch sind in den vergangenen Jahren Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises ergangen, die zu einer finanziellen Förderung geführt haben und von der Stadt übernommen werden müssen. Vor dem Hintergrund rückläufiger Geburtenzahlen können negative Auswirkungen auf die anderen - schon vorhandenen Einrichtungen [hierzu zählen insbesondere auch die Auswirkungen auf im Investorenmodell errichtete Einrichtungen] nicht ausgeschlossen werden. Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt derzeit den Trägeranteil i. H. v. 4 % sowie eine 5 %-ige Verwaltungsgemeinkostenpauschale [Kosten einschl. anteiligem Zuschuss Jugendamt rd. 23.000 € p. a.] trägt; ungeachtet ggf. anfallender Investitionskosten würde dieser bei einer `U-3 Betreuung´ durch höhere Personal- und Sachkosten steigen. Wenngleich derzeit kein `Handlungsdruck´ besteht, sollten aus Sicht der Verwaltung der Elterninitiative `Springmäuse´ dennoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt `positive Signale´ gegeben werden, um im Ortsteil Kirchtroisdorf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sicherstellen zu können. Deshalb sollte der Ausschuss sich dafür aussprechen, dass entsprechende Mittel in den Entwurf des Haushaltsplans 2011 eingestellt werden. Bezüglich des Antrags des Waldkindergartens schlägt die Verwaltung aufgrund der v. g. Ausführungen und der bestehenden bauplanungsrechtlichen Problematik, Stichwort `Kasterer Beschlussvorlage WP8-104/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Sprung´ [Stadtentwicklungsausschuss vom 15.06.2010, Vorlage WP8-107/2010], vor, eine Entscheidung bis auf weiteres zurückzustellen. evtl. Ab aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.06.2010 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Kämmerer gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-104/2010 Seite 4