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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-104/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
28.06.10, 17:58
Aktualisiert
28.06.10, 17:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-104/2010)

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Inhalt der Datei

Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331 D-50174 Bedburg Ansprechpartnerin: Luise Werheid Tel.: 02272-930414 Mail : luise.werheid@openedit.de Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331 50174 Bedburg Stadt Bedburg – Der Bürgermeister Fachbereich II Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales 50181 Bedburg 25. Juni 2010 Antrag auf Änderung von „§ 2 Gruppenform“ des Trägervertrags vom 04.09.2008 Antrag auf Zuschuss zur Investitionskostenförderung voraussichtlich in 2011 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koerdt, sehr geehrter Herr Kramer, sehr geehrte Damen und Herren, laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreisjugendamtes, Bergheim vom 03.02.2010 wurde der Waldkindergarten ‚Waldwichtel Bedburg e.V.’ als U3-Kindergarten in die Angebotsstruktur 2010/2011 aufgenommen. In Absprache mit dem Kreisjugendamt und dem Landesjugendamt soll die U3-Gruppe im ersten Jahr 20102011 mit zunächst 12 Kindern von drei Jahren und älter plus 3 Kindern von 2 Jahren aufgebaut werden, bevor der endgültige Übergang zur vollständigen U3-Gruppe mit 16 Kindern von drei Jahren und älter plus vier Kindern von zwei Jahren im Kindergartenjahr 2011-2012 erfolgt – siehe Anlage 1: Schreiben vom LVR vom 26.05.2010. Der zugehörige Leistungsbescheid gem. § 20 KiBiz vom 18.05.2010, Az: 51.341-816; Az.. Betriebserlaubnis LJA: 42.21-426-20-6854.0, bewilligt uns für das Kindergartenjahr 2010-2011 Abschlagszahlungen in Höhe von 99.653,62 € - siehe Anlage 2: Leistungsbescheid vom 18.05.2010. Aus den genannten Gründen beantragen wir als Elterninitiative und armer Träger: 1. die Änderung des am 04.09.2008 zwischen der Stadt Bedburg und dem Waldwichtel Bedburg e.V. geschlossenen Trägervertrags, wie folgt: § 2 Gruppenform „Die eingruppige Einrichtung wird in Gruppenform I im Sinne Artikel 1 § 19 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) „20 Kinder, davon 16 Kinder von drei Jahren und älter und 4 Kinder von zwei Jahren; 35 Stunden“ betrieben. Eine Änderung der Gruppenform, die eine Verringerung der Zuschussbeträge bedeutet, ist unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung seitens des Trägers möglich. Eine Änderung der Gruppenform, die eine Erhöhung der Zuschussbeträge bedeutet, ist unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung nur im beiderseitigen Einverständnis möglich.“ 2. die Übernahme des 10%-igen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von einmalig maximal 8.000,00 €. Wir konnten die Investitionskosten bislang noch nicht endgültig ermitteln, weil wir nicht absehen können, welche Art Hütte die Stadt Bedburg genehmigen wird.. Wir hoffen auf eine alle Seiten zufrieden stellende Entscheidung im Interesse der Kinder. Mit freundlichen Grüßen Michael Zimmer Luise Werheid Gottfried Bohmann Vorstand §26 BGB: Vorsitzender: Michael Zimmer, 2. Vorsitzende: Luise Werheid; Kassenführer: Gottfried Bohmann Amtsgericht Bergheim VR 1035, Steuer-Nr: 220/5704/2155 Bankverbindung: Kontonummer: : 01 43 27 14 79, BLZ: 370 502 99 bei der Kreissparkasse Köln 1