Daten
Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
28.06.10, 17:58
Aktualisiert
28.06.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Waldwichtel Bedburg e.V.
Postfach 1331
D-50174 Bedburg
Ansprechpartnerin: Luise Werheid
Tel.: 02272-930414
Mail : luise.werheid@openedit.de
Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331 50174 Bedburg
Stadt Bedburg – Der Bürgermeister
Fachbereich II
Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
50181 Bedburg
25. Juni 2010
Antrag auf Änderung von „§ 2 Gruppenform“ des Trägervertrags vom 04.09.2008
Antrag auf Zuschuss zur Investitionskostenförderung voraussichtlich in 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koerdt, sehr geehrter Herr Kramer, sehr geehrte Damen und Herren,
laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreisjugendamtes, Bergheim vom 03.02.2010 wurde der
Waldkindergarten ‚Waldwichtel Bedburg e.V.’ als U3-Kindergarten in die Angebotsstruktur 2010/2011
aufgenommen.
In Absprache mit dem Kreisjugendamt und dem Landesjugendamt soll die U3-Gruppe im ersten Jahr 20102011 mit zunächst 12 Kindern von drei Jahren und älter plus 3 Kindern von 2 Jahren aufgebaut werden,
bevor der endgültige Übergang zur vollständigen U3-Gruppe mit 16 Kindern von drei Jahren und älter plus
vier Kindern von zwei Jahren im Kindergartenjahr 2011-2012 erfolgt – siehe Anlage 1: Schreiben vom
LVR vom 26.05.2010.
Der zugehörige Leistungsbescheid gem. § 20 KiBiz vom 18.05.2010, Az: 51.341-816; Az.. Betriebserlaubnis LJA: 42.21-426-20-6854.0, bewilligt uns für das Kindergartenjahr 2010-2011 Abschlagszahlungen in
Höhe von 99.653,62 € - siehe Anlage 2: Leistungsbescheid vom 18.05.2010.
Aus den genannten Gründen beantragen wir als Elterninitiative und armer Träger:
1. die Änderung des am 04.09.2008 zwischen der Stadt Bedburg und dem Waldwichtel Bedburg e.V.
geschlossenen Trägervertrags, wie folgt:
§ 2 Gruppenform
„Die eingruppige Einrichtung wird in Gruppenform I im Sinne Artikel 1 § 19 KiBiz (Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern) „20 Kinder, davon 16 Kinder von drei Jahren und älter und 4 Kinder von zwei Jahren; 35 Stunden“ betrieben. Eine Änderung der Gruppenform, die
eine Verringerung der Zuschussbeträge bedeutet, ist unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung seitens des Trägers möglich.
Eine Änderung der Gruppenform, die eine Erhöhung der Zuschussbeträge bedeutet, ist unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung nur im beiderseitigen Einverständnis möglich.“
2. die Übernahme des 10%-igen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von einmalig maximal 8.000,00 €.
Wir konnten die Investitionskosten bislang noch nicht endgültig ermitteln, weil wir nicht absehen
können, welche Art Hütte die Stadt Bedburg genehmigen wird..
Wir hoffen auf eine alle Seiten zufrieden stellende Entscheidung im Interesse der Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmer
Luise Werheid
Gottfried Bohmann
Vorstand §26 BGB: Vorsitzender: Michael Zimmer, 2. Vorsitzende: Luise Werheid; Kassenführer: Gottfried Bohmann
Amtsgericht Bergheim VR 1035, Steuer-Nr: 220/5704/2155
Bankverbindung: Kontonummer: : 01 43 27 14 79, BLZ: 370 502 99 bei der Kreissparkasse Köln
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