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Beschlusstext (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven Stellungnahme)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
169 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
05.11.15, 15:29
Aktualisiert
05.11.15, 15:29
Beschlusstext (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme) Beschlusstext (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme)

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Stadt Jülich Jülich, 5. November 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 28.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. 17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven Stellungnahme (Vorlagen-Nr.387/2015) Nach kurzer Erläuterung der Deponieklassen schließt sich der Ausschuss einstimmig an. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Die Stadt Jülich nimmt zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 17. Änderung, Darstellung eines Bereiches für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven, wie folgt Stellung: Die vorgelegte Regionalplanänderung betrifft die Erweiterung und Änderung der Kiesgrube bzw. Deponie der Fa. Davids im Gemeindegebiet Aldenhoven. Es ist beabsichtigt, die Deponie um ca. das Doppelte zu vergrößern und nicht mehr wie bisher als Deponie der Klasse 0, sondern künftig als Deponie der Klasse 1 zu befüllen. Der Planänderung stehen folgende Bedenken entgegen: 1. Auf dem derzeitigen Deponiegelände hat sich ein Biotop mit gefährdeten Vogelund Pflanzenarten entwickelt. Der generalisierte Hinweis auf „Rückzugsräume im Umfeld“ ist sachlich und fachlich unzulänglich. Ein Verstoß gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht billigend in Kauf genommen werden. 2. Das Plangebiet liegt im Erdbebengebiet der Klasse 3 (höchste Stufe). Die bisherige Deponie als auch das neue Plangebiet werden mittig vom Frauenrather Sprung durchzogen. Hier sind Versetzungen vertikal, horizontal und lateral aktiv. Eine Basisabdichtung der Deponie mit einem Meter Bentonit und einer Kunststoffdichtungsbahn kann einer solchen, langfristigen Beanspruchung nicht Stand halten. 3. Es wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Inden und dessen Flutung auf den Stand von 1950 ansteigen wird und damit 1 Meter unter dem Deponiekörper ansteht. Unbetrachtet bleibt Schichtenwasser. Ob die Berechnung für das Grundwasser zutreffend sein wird, kann nicht garantiert vorhergesagt werden. Ebenso ist ein niedrigerer, aber auch höherer als auch schwankender Grundwasserspiegel und damit ein Ausspülen der Deponie möglich. Ebenso sind laterale Auswaschungen durch das dann höher anstehende Schichtenwasser an den nicht geschützten Flanken denkbar. 4. Die Niederschlagswerte für die Gemeinde Aldenhoven sind mit 600 - 650 mm/a zu gering angegeben. Sie betragen im langjährigen Mittel 750 - 800 mm/a (vgl. z.B. Klimaatlas NRW). Da es sich bei der Deponie ab der Rekultivierung in 2041 offenbar um ein Endlager für die eingebrachten Abfälle handeln wird, müssen auch Zeiträume in weiter Zukunft betrachtet werden. Es fehlt ein wissenschaftlich fundiertes Szenario hinsichtlich der Auswirkungen der globalen Erderwärmung auf die Örtlichkeit der Deponie unter besonderer Berücksichtigung der Einflussnahme auf den Gewässerverlauf und das Grundwasserverhalten. 5. Das Argument der Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers in der Rekultivierung gegen eindringendes Regenwasser von oben als Schutz gegen Auswaschungen zieht nicht, wenn die Basisabdichtung zerstört ist und von dort Auswaschungen des Deponiekörpers durch Schichten- und Grundwasser in den Untergrund bzw. das Grundwasser möglich sind. 6. Es wird für diesen Standort argumentiert, dass in der näheren Umgebung kein anderer ähnlich wirtschaftlich vorteilhafter Standort vorhanden sei. Dies trifft nicht zu, da der Standort Neu-Lohn nicht in die Betrachtung eingeflossen ist. Er ist im Regionalplan ebenfalls enthalten. Dieser Standort verfügt über die gleiche Standortgunst wie jener in Aldenhoven und ist nur 7,5 km Kilometer von der Deponie Davids entfernt. 7. Einer der Grundwasserströme führt direkt auf die ehem. Trinkwassergewinnungsanlage in der Ortslage Jülich-Koslar zu und speist ggf. private Brunnen. Bei einem Versagen der Abdichtung des Deponiekörpers, welche wie oben beschrieben äußerst wahrscheinlich ist, ist eine erneute Trinkwassergewinnung gefährdet und eine Kontamination der Brunnen zu befürchten. Da u.a. auch Glasfaserabfälle und Ofenschlacke gelagert werden sollen, deren genaue Position im Deponiekörper nicht vorgeschrieben wird, ist bei einer Lagerung dieser Stoffe an der Basis die Kontamination des Grundwassers durchaus möglich. Der Standort erscheint für das Vorhaben wenig geeignet. Für das Vorhaben sollten geeignetere Standorte wie der Standort Neu-Lohn und das ELC-Horm genutzt werden.“ Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.10.2015 Seite 2