Daten
Kommune
Jülich
Größe
169 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
05.11.15, 15:29
Aktualisiert
05.11.15, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 5. November 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 28.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
9.
17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme
(Vorlagen-Nr.387/2015)
Nach kurzer Erläuterung der Deponieklassen schließt sich der Ausschuss einstimmig an.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Die Stadt Jülich nimmt zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, 17. Änderung, Darstellung eines Bereiches für Aufschüttungen und
Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven, wie folgt
Stellung:
Die vorgelegte Regionalplanänderung betrifft die Erweiterung und Änderung der
Kiesgrube bzw. Deponie der Fa. Davids im Gemeindegebiet Aldenhoven. Es ist
beabsichtigt, die Deponie um ca. das Doppelte zu vergrößern und nicht mehr wie bisher
als Deponie der Klasse 0, sondern künftig als Deponie der Klasse 1 zu befüllen.
Der Planänderung stehen folgende Bedenken entgegen:
1. Auf dem derzeitigen Deponiegelände hat sich ein Biotop mit gefährdeten Vogelund Pflanzenarten entwickelt. Der generalisierte Hinweis auf „Rückzugsräume im
Umfeld“ ist sachlich und fachlich unzulänglich. Ein Verstoß gegen § 44
Bundesnaturschutzgesetz kann nicht billigend in Kauf genommen werden.
2. Das Plangebiet liegt im Erdbebengebiet der Klasse 3 (höchste Stufe). Die
bisherige Deponie als auch das neue Plangebiet werden mittig vom Frauenrather
Sprung durchzogen. Hier sind Versetzungen vertikal, horizontal und lateral aktiv.
Eine Basisabdichtung der Deponie mit einem Meter Bentonit und einer
Kunststoffdichtungsbahn kann einer solchen, langfristigen Beanspruchung nicht
Stand halten.
3. Es wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der
Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Inden und dessen Flutung auf den Stand
von 1950 ansteigen wird und damit 1 Meter unter dem Deponiekörper ansteht.
Unbetrachtet bleibt Schichtenwasser. Ob die Berechnung für das Grundwasser
zutreffend sein wird, kann nicht garantiert vorhergesagt werden. Ebenso ist ein
niedrigerer, aber auch höherer als auch schwankender Grundwasserspiegel und
damit ein Ausspülen der Deponie möglich. Ebenso sind laterale Auswaschungen
durch das dann höher anstehende Schichtenwasser an den nicht geschützten
Flanken denkbar.
4. Die Niederschlagswerte für die Gemeinde Aldenhoven sind mit 600 - 650 mm/a
zu gering angegeben. Sie betragen im langjährigen Mittel 750 - 800 mm/a (vgl.
z.B. Klimaatlas NRW). Da es sich bei der Deponie ab der Rekultivierung in 2041
offenbar um ein Endlager für die eingebrachten Abfälle handeln wird, müssen
auch Zeiträume in weiter Zukunft betrachtet werden. Es fehlt ein wissenschaftlich
fundiertes Szenario hinsichtlich der Auswirkungen der globalen Erderwärmung
auf die Örtlichkeit der Deponie unter besonderer Berücksichtigung der
Einflussnahme auf den Gewässerverlauf und das Grundwasserverhalten.
5. Das Argument der Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers in der
Rekultivierung gegen eindringendes Regenwasser von oben als Schutz gegen
Auswaschungen zieht nicht, wenn die Basisabdichtung zerstört ist und von dort
Auswaschungen des Deponiekörpers durch Schichten- und Grundwasser in den
Untergrund bzw. das Grundwasser möglich sind.
6. Es wird für diesen Standort argumentiert, dass in der näheren Umgebung kein
anderer ähnlich wirtschaftlich vorteilhafter Standort vorhanden sei. Dies trifft
nicht zu, da der Standort Neu-Lohn nicht in die Betrachtung eingeflossen ist. Er
ist im Regionalplan ebenfalls enthalten. Dieser Standort verfügt über die gleiche
Standortgunst wie jener in Aldenhoven und ist nur 7,5 km Kilometer von der
Deponie Davids entfernt.
7. Einer der Grundwasserströme führt direkt auf die ehem.
Trinkwassergewinnungsanlage in der Ortslage Jülich-Koslar zu und speist ggf.
private Brunnen. Bei einem Versagen der Abdichtung des Deponiekörpers,
welche wie oben beschrieben äußerst wahrscheinlich ist, ist eine erneute
Trinkwassergewinnung gefährdet und eine Kontamination der Brunnen zu
befürchten. Da u.a. auch Glasfaserabfälle und Ofenschlacke gelagert werden
sollen, deren genaue Position im Deponiekörper nicht vorgeschrieben wird, ist bei
einer Lagerung dieser Stoffe an der Basis die Kontamination des Grundwassers
durchaus möglich.
Der Standort erscheint für das Vorhaben wenig geeignet. Für das Vorhaben sollten
geeignetere Standorte wie der Standort Neu-Lohn und das ELC-Horm genutzt werden.“
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.10.2015
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