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Beschlusstext (Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
05.11.15, 15:29
Aktualisiert
05.11.15, 15:29
Beschlusstext (Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56) Beschlusstext (Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 5. November 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 28.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56 (Vorlagen-Nr.138/2015 1. Ergänzung) Beigeordneter Schulz erläutert das im Beschluss vorgestellte weitere Vorgehen in der Angelegenheit. Nach Diskussion beschließt der Ausschuss in Ergänzung des Beschlussvorschlages einstimmig: „1. Ein externer Gutachter wird mit der Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56 beauftragt. 2. Die Mittel in Höhe von 2.500 € werden hierfür im Vorgriff auf den Haushalt genehmigt. 3. Im Nachgang hierzu soll ebenfalls überprüft werden, welche Auswirkungen das Fällen der vom Gutachter aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällenden Pappeln auf die Kastanien auf dem Rurdamm haben. 4. In Abstimmung mit dem Wasserverband wird geprüft, ob auch eine Teilumsetzung der vom Wasserverband vorgestellten Maßnahme förderunschädlich durchgeführt werden kann. Nach Abschluss der Überprüfungen soll die Maßnahmen erneut im Ausschuss vorgestellt werden.“ Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Ein externer Gutachter wird mit der Überprüfung der Pappeln im Bereich der Rur zwischen Brücke Hesselmann/Große Rurstraße und Brücke B 56 beauftragt. 2. Die Mittel in Höhe von 2.500 € werden hierfür im Vorgriff auf den Haushalt genehmigt 3. Im Nachgang hierzu soll ebenfalls überprüft werden, welche Auswirkungen das Fällen der vom Gutachter aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällenden Pappeln auf die Kastanien auf dem Rurdamm haben. 4. In Abstimmung mit dem Wasserverband wird geprüft, ob auch eine Teilumsetzung der vom Wasserverband vorgestellten Maßnahme förderunschädlich durchgeführt werden kann. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.10.2015 Seite 2