Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
03.07.14, 17:04
Aktualisiert
03.07.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 3. Juli 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates
am 09.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.3
Integrationsratswahl am 25. Mai 2014
Einreichung von Kandidatenvorschlägen gemäß Wahlordnung
(Vorlagen-Nr.174/2014)
Mitteilung:
Am 25. Mai 2014 wird in Jülich der neue Integrationsrat gewählt werden. Die
Wahlordnung wurde erlassen und im öffentlichen Amtsblatt im Jülich Magazin vom
21.03.14 veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Aufruf zur Einreichung von
Kandidatenvorschlägen für die Integrationsratswahlen im öffentlichen Amtsblatt der
Stadt veröffentlicht.
Alle Informationen zur Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 sind zu finden auf der
homepage der Stadt Jülich unter www.juelich.de.
Für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen ist Folgendes zu beachten:
Die Frist für die Einreichung der Vorschläge endet am 17. April 2014 um 18 Uhr.
Die Kandidatenvorschläge können als Einzelkandidatur oder als Listenkandidatur
eingereicht werden.
In beiden Fällen sind die erforderlichen Vordrucke zur Einreichung des Wahlvorschlages
im Wahlamt der Stadt Jülich, Neues Rathaus im 1. Stock, Große Rurstr. 17 bei Herrn
Muckel oder Herrn Mersch zu erhalten.
Das Wahlamt empfiehlt, diese Vordrucke persönlich dort abzuholen zu den
Öffnungszeiten, um eventuell bestehende Fragen unmittelbar klären zu können. Die
Einreichung der Kandidatenvorschläge, sollte möglichst bald erfolgen, damit
gegebenenfalls fehlerhaft ausgefüllte Formulare korrigiert werden können.
Kandidatenvorschläge können von allen Wahlberechtigten (Mindestalter 16 Jahre,
Hauptwohnsitz in Jülich und Migrationsbiografie, aktives Wahlrecht gemäß
Kommunalwahlgesetz) eingereicht werden. Es können Fremdvorschläge und
Eigenvorschläge eingereicht werden. Kandidieren können Personen, die mindestens 18
Jahre alt sind, Hauptwohnsitz in Jülich haben und egal welcher Nationalität, sie müssen
das passive Wahlrecht im Sinne des Kommunalwahlgesetzes besitzen.
Kandidatenvorschläge mit Deutschen o h n e Migrationshintergrund müssen unterstützt
werden von einem Wahlberechtigten m i t Migrationshintergrund, d.h., in diesem Falle
reicht der Eigenvorschlag nicht aus.
Laut Wahlordnung besteht die Möglichkeit der Einzelkandidatur und der
Listenkandidatur. Zu beachten ist, dass bei Einreichung eines Listenvorschlages dieser als
e i n Wahlvorschlag gewertet wird. Da im neuen Integrationsrat 12 Sitze durch gewählte
Migrantenvertreter belegt werden können, empfiehlt es sich, bei Einreichung eines
Listenvorschlages diesen mit bis zu 12 Namen zu versehen. Somit ist gewährleistet, dass
in jedem Falle ausreichend Wahlvorschläge vorliegen werden und zu einer Wahl am 25.
Mai 2014 kommen wird.
Laut Wahlordnung ist eine Benennung eines Stellvertreters möglich. Dieser muss mit
dem Wahlvorschlag des Kandidaten benannt werden. Die Nennung eines Stellvertreters
wird empfohlen aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Integrationsrat.
Bei Fragen hinsichtlich der Integrationsratswahl 2014 und der Einreichung von
Kandidatenvorschlägen steht das Wahlamt der Stadt zur Verfügung (Herrn Muckel, Tel.
63 375 FMuckel@juelich.de oder Herrn Mersch, Tel.: 63 376 SMersch@juelich.de).
Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 09.04.2014
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