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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP840/2010 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Ratssitzung am 28.04.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Grundsatzbeschluss gefasst, die Rathausfrage per Ratsbürgerentscheid umzusetzen. Damit einhergehend war der Auftrag verbunden, auf Basis eines aktuellen Raumprogramms durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster (Umbau und Erweiterung des Rathauses Kaster) sowie alternativ für den Standort Bedburg (Neubau am Schlossparkplatz) zu erstellen. Das Raumprogramm wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen. Die Bau- und Betriebskostenkalkulation, die durch Herrn Dr. Kilian vom Büro „vArchitekten“ erarbeitet wurde, liegt nunmehr vor und wird unter Tagesordnungspunkt 2 dem Rat und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Obwohl die aus dem oben genannten Grundsatzbeschluss resultierenden Voraussetzungen zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage grundsätzlich erfüllt sind, ist es zum jetzigen Zeitpunkt dennoch nicht möglich, einen konkreten Beschluss über die Durchführung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 GO NRW zu fassen. Aufgrund des § 26 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 3 GO NRW muss auch der Ratsbürgerentscheid unter anderem einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Die Formulierung „Kosten der verlangten Maßnahme“ zeigt bereits auf, dass es sich vorliegend eigentlich um einen atypischen Fall handelt. Denn sicher war es grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers insbesondere den Bürgern, die ein Bürgerbegehren anstrengen, die Verpflichtung mit zu geben, für die von ihnen verlangte Maßnahme auch sogleich einen Kostendeckungsvorschlag zu liefern. Mit der Einführung des Ratsbürgerentscheides durch die Änderung der Gemeindeordnung wurde lediglich eine Verweisung auf die entsprechende Anwendung des § 26 Absatz 2 Satz 1 GO NRW aufgenommen. Somit ist ein solcher Kostendeckungsvorschlag auch für den beabsichtigten Ratsbürgerentscheid in der Rathausfrage zu benennen und durch den Rat zu beschließen. Der vorzulegende Kostendeckungsvorschlag muss nach der einschlägigen Rechtsprechung konkret benennen, durch welche Einsparungen oder Mehreinnahmen die einmaligen wie auch die fortlaufenden Kosten (gegen-)finanziert werden. Keineswegs reiche es aus, auf eine Rücklagenentnahme hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass sich der Rücklagenbegriff in der Kameralistik und im NKF nicht unerheblich unterscheidet. Der weitaus größte Teil der nordrhein-westfälischen Kommunen kann aktuell nur Haushalte aufstellen, die eine Rücklagenreduzierung, sprich einen Eigenkapitalverzehr vorsehen. Hier schließt sich die Frage an, ob in all’ diesen Städten und Gemeinden tatsächlich Ratsbürgerentscheide ausgeschlossen sind, die mit irgendeiner Kostenbelastung verbunden sind. Beschlussvorlage WP8-40/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Unabhängig von der Beantwortung dieser Fragestellung empfiehlt es sich schon aus Rechtssicherheitsgründen, wie folgt zu verfahren: Da die Stadt Bedburg sich derzeit noch in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und die Beratung sowie die Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2010 erst Mitte März beziehungsweise Mitte April bevorstehen, ist es vor dem Hintergrund der zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbaren Konsolidierungsmaßnahmen dringend zu empfehlen, zunächst die Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 abzuwarten, damit einhergehend die Bereitstellung entsprechender Mittel für eine Rathauszentralisierung zu erörtern und nach Genehmigung des Haushaltes beziehungsweise eines Haushaltssicherungskonzeptes einen auf der Genehmigung basierenden Kostendeckungsvorschlag zu formulieren. Es wird daher weiterhin vorgeschlagen, die Thematik „Durchführung eines Ratsbürgerentscheides“ – zunächst war eine gemeinsame Abwicklung mit der Landtagswahl am 09.05.2010 geplant – zu verschieben. Bezüglich der Bitte der Verwaltung an die Fraktionen, bereits Vorschläge zur Formulierung der Fragestellung zu übermitteln, wird auf das in der Anlage beigefügte Schreiben der FWG-Fraktion vom 16.02.2010 verwiesen. Weitere Vorschläge oder Anträge in der Sache liegen bislang nicht vor. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.02.2010 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Leiter Ratsbüro Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-40/2010 Seite 3