Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP840/2010
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Sachstandsbericht bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage
nach dem zukünftigen Rathausstandort der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der
vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Ratssitzung am 28.04.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg den Grundsatzbeschluss
gefasst, die Rathausfrage per Ratsbürgerentscheid umzusetzen. Damit einhergehend war
der Auftrag verbunden, auf Basis eines aktuellen Raumprogramms durch ein externes,
unabhängiges Planungsbüro eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort
Kaster (Umbau und Erweiterung des Rathauses Kaster) sowie alternativ für den Standort
Bedburg (Neubau am Schlossparkplatz) zu erstellen.
Das Raumprogramm wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen.
Die Bau- und Betriebskostenkalkulation, die durch Herrn Dr. Kilian vom Büro „vArchitekten“ erarbeitet wurde, liegt nunmehr vor und wird unter Tagesordnungspunkt 2
dem Rat und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Obwohl die aus dem oben genannten Grundsatzbeschluss resultierenden
Voraussetzungen zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage
grundsätzlich erfüllt sind, ist es zum jetzigen Zeitpunkt dennoch nicht möglich, einen
konkreten Beschluss über die Durchführung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 GO NRW zu
fassen.
Aufgrund des § 26 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
muss auch der Ratsbürgerentscheid unter anderem einen nach den gesetzlichen
Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten
Maßnahme enthalten.
Die Formulierung „Kosten der verlangten Maßnahme“ zeigt bereits auf, dass es sich
vorliegend eigentlich um einen atypischen Fall handelt. Denn sicher war es grundsätzlich
die Intention des Gesetzgebers insbesondere den Bürgern, die ein Bürgerbegehren
anstrengen, die Verpflichtung mit zu geben, für die von ihnen verlangte Maßnahme auch
sogleich einen Kostendeckungsvorschlag zu liefern.
Mit der Einführung des Ratsbürgerentscheides durch die Änderung der Gemeindeordnung
wurde lediglich eine Verweisung auf die entsprechende Anwendung des § 26 Absatz 2
Satz 1 GO NRW aufgenommen. Somit ist ein solcher Kostendeckungsvorschlag auch für
den beabsichtigten Ratsbürgerentscheid in der Rathausfrage zu benennen und durch den
Rat zu beschließen.
Der vorzulegende Kostendeckungsvorschlag muss nach der einschlägigen
Rechtsprechung konkret benennen, durch welche Einsparungen oder Mehreinnahmen die
einmaligen wie auch die fortlaufenden Kosten (gegen-)finanziert werden. Keineswegs
reiche es aus, auf eine Rücklagenentnahme hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass sich der Rücklagenbegriff in
der Kameralistik und im NKF nicht unerheblich unterscheidet. Der weitaus größte Teil der
nordrhein-westfälischen Kommunen kann aktuell nur Haushalte aufstellen, die eine
Rücklagenreduzierung, sprich einen Eigenkapitalverzehr vorsehen. Hier schließt sich die
Frage an, ob in all’ diesen Städten und Gemeinden tatsächlich Ratsbürgerentscheide
ausgeschlossen sind, die mit irgendeiner Kostenbelastung verbunden sind.
Beschlussvorlage WP8-40/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Unabhängig von der Beantwortung dieser Fragestellung empfiehlt es sich schon aus
Rechtssicherheitsgründen, wie folgt zu verfahren:
Da die Stadt Bedburg sich derzeit noch in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und
die Beratung sowie die Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2010 erst Mitte März
beziehungsweise Mitte April bevorstehen, ist es vor dem Hintergrund der zur Vermeidung
eines
Haushaltssicherungskonzeptes
unabdingbaren
Konsolidierungsmaßnahmen
dringend zu empfehlen, zunächst die Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 abzuwarten,
damit
einhergehend
die
Bereitstellung
entsprechender
Mittel
für
eine
Rathauszentralisierung zu erörtern und nach Genehmigung des Haushaltes
beziehungsweise eines Haushaltssicherungskonzeptes einen auf der Genehmigung
basierenden Kostendeckungsvorschlag zu formulieren.
Es wird daher weiterhin vorgeschlagen, die Thematik „Durchführung eines
Ratsbürgerentscheides“ – zunächst war eine gemeinsame Abwicklung mit der
Landtagswahl am 09.05.2010 geplant – zu verschieben.
Bezüglich der Bitte der Verwaltung an die Fraktionen, bereits Vorschläge zur Formulierung
der Fragestellung zu übermitteln, wird auf das in der Anlage beigefügte Schreiben der
FWG-Fraktion vom 16.02.2010 verwiesen. Weitere Vorschläge oder Anträge in der Sache
liegen bislang nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.02.2010
----------------------------------Koehl
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Leiter Ratsbüro
Kämmerer
Bürgermeister
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