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Beschlusstext (Kommunalrechtliche Überprüfung eines Ratsbeschlusses - hier: Antrag 31/2014 (B90/Die Grünen) „Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
141 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
15.05.15, 13:59
Aktualisiert
15.05.15, 13:59
Beschlusstext (Kommunalrechtliche Überprüfung eines Ratsbeschlusses - hier: Antrag 31/2014 (B90/Die Grünen) „Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. Mai 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Kommunalrechtliche Überprüfung eines Ratsbeschlusses - hier: Antrag 31/2014 (B90/Die Grünen) „Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen“ (Vorlagen-Nr.134/2015) StV Laufs gibt zu Protokoll, dass ihm die Darlegung eines spezifischen Ortsbezugs nicht möglich war, da die Resolution nicht auf der Tagesordnung stand. (Anmerkung der Verwaltung: Der Beratungspunkt „Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen“ stand auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister war zur Aufnahme sogar verpflichtet. Er hat aber zu Sitzungsbeginn beantragt, dass dieser Beratungspunkt aus den bekannten Gründen von der Tagesordnung abgesetzt werden soll. Im Rahmen dessen wäre eine Spezifizierung durchaus möglich gewesen. Mitteilung: In der Sitzung des Rates der Stadt Jülich vom 04.12.2014 ist der Rat mehrheitlich meiner Rechtsauffassung gefolgt, dass der v.g. Antrag mangels Befassungs- und Verbandskompetenz wieder von der Tagesordnung zu nehmen ist. Die Fraktion B90/Die Grünen hat darauf hin die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 06.12.2014 gebeten, die Vorgehensweise zu prüfen. In einer Stellungnahme habe ich gegenüber der Kommunalaufsicht abermals dargetan, dass es dem Antrag an einem spezifischen Ortsbezug fehlt. Weder aus dem Antrag noch in der Sitzung konnten die Antragsteller ausreichend begründen, weshalb die Stadt Jülich in besonderer Weise von dem geplanten Abkommen betroffen sein wird. Der Stellungnahme wurde auch ein Auszug der Niederschrift beigefügt. Mit Datum vom 05.02.2015 (hier: eingegangen am 20.02.2015) wurde der Fraktion B90/Die Grünen nunmehr durch die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass mein Vorgehen nicht zu beanstanden sei. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Kontext aber deutlich gemacht, dass grundsätzlich eine Befassungskompetenz bestehen kann, wenn ein Ortsbezug spezifiziert wird.