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Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
15.05.15, 13:59
Aktualisiert
15.05.15, 13:59
Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. Mai 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.93/2015) Im Rat der Stadt Jülich besteht Einvernehmen, dass zunächst Entscheidungen zum Stadtwerke-Grundstück sowie zur Bebauung des Walramplatzes zu treffen sind, bevor das Einzelhandelskonzept weiter thematisiert wird. Die Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau sowie des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing werden das Thema „Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich“ zum entsprechenden Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung setzen. Beschluss: Ohne Abstimmung 1. Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt Jülich zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Jülich. Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen. 3. Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der „Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente“ (Anlage 2). 4. Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen (Anlage 3).