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Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
11.12.15, 17:04
Aktualisiert
11.12.15, 17:04
Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015)

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Stadt Jülich Jülich, 11. Dezember 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 23.11.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015 (Vorlagen-Nr.455/2015) Beigeordneter Schulz verweist auf die rechtl. Probleme, die bei einer Beibehaltung des ursprünglichen Beschlusses, Abstand 1000 m, entstehen könnten. StV Capellmann führt aus, sollte es tatsächlich zu eine gerichtlichen Überprüfung kommen, wäre ein Verfahrensfehler immer noch heilbar. Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, den bestehenden Beschluss beizubehalten. Beschluss: Ohne Abstimmung In Abänderung des Beschlusses vom 01.06.2015 wird bezüglich der Fläche 3 wie folgt beschlossen: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen, mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 3. Für die Ortslage Serrest wird, wie vorgesehen, ein Abstand von 500 m eingehalten.