Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 55 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 331/2004 07.09.2004 Az.: 10.4/048-00/1/Ke X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 21.09.2004 Kreistag 21.09.2004 Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Keßeler Tel.: 02251 / 15 308 Abt.: 10.4 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag benennt im Einvernehmen mit der Personalvertretung der Kreisverwaltung Euskirchen zum Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NW (LPVG) den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht, Herrn Götz Friederichs, und als dessen Stellvertreter Herrn Achim Könn, Personalratsvorsitzender bei der Stadt Euskirchen. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und 6 Beisitzern, die je zur Hälfte aus dem Kreis der vom Kreistag und der Personalvertretung benannten Beisitzer zu entnehmen sind. Als Beisitzer benennt der Kreistag: Landrat Rosenke, Kreisverwaltungsdirektor Poth, Kreisoberverwaltungsrat Adams, Ltd. Kreisrechtsdirektor Rosell, Kreisoberrechtsrätin Fathmann und Kreisamtsrat Kastenholz. Begründung: Am 1. Juli 2004 begann die neue Amtsperiode der Personalvertretung. Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NW ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einer/einem unparteiischen Vorsitzenden, ihrem/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person der/des Vorsitzenden und ihrer/seines Stellvertreterin/Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer hat sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Personalvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 06.07.2004 mit der Angelegenheit befasst und vorgeschlagen, den bisherigen Vorsitzenden der Einigungsstelle, Herrn Götz Friederichs, wieder zum Vorsitzenden zu bestellen. Für die Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden hat die Personalvertretung den Personalratsvorsitzenden der Stadt Euskirchen, Herrn Achim Könn, vorgeschlagen. Sowohl Herr Friederichs als auch Herr Könn haben inzwischen ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Ämter erklärt. Die Personalvertretung hat außerdem vorgeschlagen, dass je acht Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/innen als Beisitzer benannt werden. Es wird davon ausgegangen, dass nach § 67 Abs. 3 LPVG die Einigungsstelle tätig wird in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und je 3 (=6) Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzern zu entnehmen sind. Seitens der Arbeitgebervertretung wird die Benennung von sechs Beisitzern wie in den vergangenen Amtsperioden für ausreichend gehalten. Es verbleiben somit genügend Ersatzvertreter/innen. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine Beschlussfähigkeit der Einigungsstelle jederzeit gegeben ist. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Wahlperiode dem Vorsitzenden benannt. Entsprechend der einstimmigen Regelung bei der Besetzung der Einigungsstelle im Jahr 2000, die Beisitzer aus den Reihen der Bediensteten der Kreisverwaltung Euskirchen zu wählen, werden dem Kreistag folgende Bedienstete zur Wahl vorgeschlagen: Landrat Rosenke, Kreisverwaltungsdirektor Poth, Kreisoberverwaltungsrat Adams, Ltd. Kreisrechtsdirektor Rosell, Kreisoberrechtsrätin Fathmann, Kreisamtsrat Kastenholz. Der Kreistag wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss über die Benennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters sowie die Anzahl der Beisitzer zu fassen. Gleichzeitig sind die Beisitzer, die vom Kreistag zu bestellen sind, zu benennen. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)