Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 331/2004
07.09.2004
Az.: 10.4/048-00/1/Ke
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
21.09.2004
Kreistag
21.09.2004
Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Keßeler
Tel.: 02251 / 15 308
Abt.: 10.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag benennt im Einvernehmen mit der Personalvertretung der Kreisverwaltung Euskirchen zum Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NW
(LPVG) den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht, Herrn Götz Friederichs, und als dessen Stellvertreter Herrn Achim Könn, Personalratsvorsitzender bei der Stadt Euskirchen.
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter
und 6 Beisitzern, die je zur Hälfte aus dem Kreis der vom Kreistag und der Personalvertretung benannten Beisitzer zu entnehmen sind.
Als Beisitzer benennt der Kreistag: Landrat Rosenke, Kreisverwaltungsdirektor Poth, Kreisoberverwaltungsrat Adams, Ltd. Kreisrechtsdirektor Rosell, Kreisoberrechtsrätin Fathmann und Kreisamtsrat Kastenholz.
Begründung:
Am 1. Juli 2004 begann die neue Amtsperiode der Personalvertretung. Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG
NW ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung
eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einer/einem unparteiischen Vorsitzenden, ihrem/seinem
Stellvertreterin/Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person der/des Vorsitzenden und ihrer/seines Stellvertreterin/Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer hat sich die oberste
Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen.
Die Personalvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 06.07.2004 mit der Angelegenheit befasst und
vorgeschlagen, den bisherigen Vorsitzenden der Einigungsstelle, Herrn Götz Friederichs, wieder
zum Vorsitzenden zu bestellen. Für die Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden hat die
Personalvertretung den Personalratsvorsitzenden der Stadt Euskirchen, Herrn Achim Könn, vorgeschlagen. Sowohl Herr Friederichs als auch Herr Könn haben inzwischen ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Ämter erklärt.
Die Personalvertretung hat außerdem vorgeschlagen, dass je acht Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/innen als Beisitzer benannt werden. Es wird davon ausgegangen, dass nach § 67
Abs. 3 LPVG die Einigungsstelle tätig wird in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seinem
Stellvertreter und je 3 (=6) Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzern zu entnehmen sind.
Seitens der Arbeitgebervertretung wird die Benennung von sechs Beisitzern wie in den vergangenen Amtsperioden für ausreichend gehalten.
Es verbleiben somit genügend Ersatzvertreter/innen. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine Beschlussfähigkeit der Einigungsstelle jederzeit gegeben ist.
Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Wahlperiode
dem Vorsitzenden benannt.
Entsprechend der einstimmigen Regelung bei der Besetzung der Einigungsstelle im Jahr 2000, die
Beisitzer aus den Reihen der Bediensteten der Kreisverwaltung Euskirchen zu wählen, werden
dem Kreistag folgende Bedienstete zur Wahl vorgeschlagen: Landrat Rosenke, Kreisverwaltungsdirektor Poth, Kreisoberverwaltungsrat Adams, Ltd. Kreisrechtsdirektor Rosell, Kreisoberrechtsrätin Fathmann, Kreisamtsrat Kastenholz.
Der Kreistag wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss über die Benennung des Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters sowie die Anzahl der Beisitzer zu fassen.
Gleichzeitig sind die Beisitzer, die vom Kreistag zu bestellen sind, zu benennen.
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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