Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
218/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
19.09.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 218/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
19.09.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird zum Zweck der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die „Kulturlandschaft Entenfang“ im Süden um den Bereich der
Wiesenflächen von „Thelens Wiese“ zu erweitern und bis an die alte Ortslage Keldenichs weiterzuführen.
Im Flächennutzungsplan Wesselings ist „Thelens Wiese“ derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellt, was dem
Sicherungsanspruch der ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Flächen und ihrem Schutz vor Bebauung
entgegensteht.
2. Lösung
Um die Planungsziele der Stadt Wesseling umzusetzen und einen dauerhaften Erhalt von „Thelens Wiese“
zu garantieren, soll die „Wohnbauflächendarstellung“ im Rahmen der 43. Änderung des
Flächennutzungsplans in „Grünflächen“ geändert werden.
Zur langfristigen Sicherung der Wiesenflächen des Plangebiets ist ferner die Ausweitung des geschützten
Landschaftsbestandteils „LB 2.4-52 Dickopsbach mit Obstwiese“ bis zur Keldenicher Straße vorgesehen. Die
Zuständigkeit für die Ausweisung von Schutzgebieten mit naturschutzrechtlicher Bedeutung obliegt der
Unteren Landschaftsbehörde, welche die Bestandteile oder Gebiete im Landschaftsplan festsetzt. Für den
entsprechenden Landschaftsplan ist im Jahr 2009 eine Novellierung vorgesehen. Schutzgebiete im Sinne
des Naturschutzrechts werden nachrichtlich aus dem Landschaftsplan in den FNP übernommen. Eine
verbindliche Übernahme in den Flächennutzungsplan ist somit erst möglich, wenn der geschützte
Landschaftsbestandteil von der Unteren Landschaftsbehörde im novellierten Landschaftsplan als solcher
festgesetzt wird. Damit schon heute ersichtlich ist, um welchen Wiesenbereich es sich handelt, ist dieser in
Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde im Planwerk besonders gekennzeichnet.
Das Planverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans soll mit der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren 2/113 „Wiesenweg“ weitergeführt werden.
Hinweis:
In den Planzeichnungen der 43. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans „Wiesenweg“ ist
die vorgesehene Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils jeweils in verschiedenen
Abgrenzungen dargestellt. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Maßstäblichkeit der beiden Planwerke,
wobei jene des Flächennutzungsplanes grundsätzlich kleiner und somit nicht parzellenscharf ist.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlagen
Übersichtsplan des Geltungsbereiches der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“
Planfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“ (Vorentwurf, Verkleinerung)
Begründung einschließlich Umweltbericht (Vorentwurf)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“
(Vorentwurf) im Maßstab 1 : 1.000.