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Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 218/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 19.09.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 218/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 19.09.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplans "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die „Kulturlandschaft Entenfang“ im Süden um den Bereich der Wiesenflächen von „Thelens Wiese“ zu erweitern und bis an die alte Ortslage Keldenichs weiterzuführen. Im Flächennutzungsplan Wesselings ist „Thelens Wiese“ derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellt, was dem Sicherungsanspruch der ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Flächen und ihrem Schutz vor Bebauung entgegensteht. 2. Lösung Um die Planungsziele der Stadt Wesseling umzusetzen und einen dauerhaften Erhalt von „Thelens Wiese“ zu garantieren, soll die „Wohnbauflächendarstellung“ im Rahmen der 43. Änderung des Flächennutzungsplans in „Grünflächen“ geändert werden. Zur langfristigen Sicherung der Wiesenflächen des Plangebiets ist ferner die Ausweitung des geschützten Landschaftsbestandteils „LB 2.4-52 Dickopsbach mit Obstwiese“ bis zur Keldenicher Straße vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Schutzgebieten mit naturschutzrechtlicher Bedeutung obliegt der Unteren Landschaftsbehörde, welche die Bestandteile oder Gebiete im Landschaftsplan festsetzt. Für den entsprechenden Landschaftsplan ist im Jahr 2009 eine Novellierung vorgesehen. Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts werden nachrichtlich aus dem Landschaftsplan in den FNP übernommen. Eine verbindliche Übernahme in den Flächennutzungsplan ist somit erst möglich, wenn der geschützte Landschaftsbestandteil von der Unteren Landschaftsbehörde im novellierten Landschaftsplan als solcher festgesetzt wird. Damit schon heute ersichtlich ist, um welchen Wiesenbereich es sich handelt, ist dieser in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde im Planwerk besonders gekennzeichnet. Das Planverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren 2/113 „Wiesenweg“ weitergeführt werden. Hinweis: In den Planzeichnungen der 43. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans „Wiesenweg“ ist die vorgesehene Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils jeweils in verschiedenen Abgrenzungen dargestellt. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Maßstäblichkeit der beiden Planwerke, wobei jene des Flächennutzungsplanes grundsätzlich kleiner und somit nicht parzellenscharf ist. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. Anlagen Übersichtsplan des Geltungsbereiches der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“ Planfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“ (Vorentwurf, Verkleinerung) Begründung einschließlich Umweltbericht (Vorentwurf) Anmerkung Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“ (Vorentwurf) im Maßstab 1 : 1.000.