Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,6 MB
Datum
23.11.2015
Erstellt
11.12.15, 17:04
Aktualisiert
11.12.15, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 11. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 23.11.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
(Vorlagen-Nr.450/2015)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Zu a)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt
beschlossen:
Nr.
Stellungnahme
1
Schreiben vom 13.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird unter den
Unterpunkten 1.2.1 und 1.2.3 der PelliniWeiher als Naturschutzgebiet
ausgewiesen. Dies ist zwar korrekt,
jedoch ist dieses Gebiet Teil des Natura
2000 FFH-Gebiets DE-5104-301
„Indemündung". Ersichtlich ist dies auf der
hier abgebildeten und diesem Schreiben
als Anlage beigefügten topografischen
Karte Landesvermessung NRW.
Daraus ergibt sich im Hinblick auf die
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz
(VV-Habitatschutz) eine ganz andere
Betrachtungsweise.
Dort ist unter anderem unter Unterpunkt
4.2.2 „Abstände in der Bauleitplanung"
folgendes begründet:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Von einer erheblichen Beeinträchtigung
von Natura 2000-Gebieten durch in
Flächennutzungsplänen darzustellende
Bauflächen im Sinne des § 1 Abs. 1
BauNVO/§ 5 Abs. 2 BauGB und in
Bebauungsplänen auszuweisende
Baugebiete im Sinne des § 1 Abs. 2
BauNVO/§ 9 Abs. 1 BauGB kann bei
Einhaltung eines Mindestabstands von
300 m zu den Gebieten in der Regel nicht
ausgegangen werden.
Dies bedeutet aber auch, dass von einer
erheblichen Beeinträchtigung in einem
Abstand ≤300m ausgegangen werden
muss. Daher greift hier § 33 Abs. 1 Satz 1
BNatSchG. Danach sind alle
Veränderungen und Störungen, die zu
einer erheblichen Beeinträchtigung eines
Natura 2000-Gebietes in seinen für die
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteilen führen
können, unzulässig. (Allgemeines
Verschlechterungsverbot)
Da der Peilini-Weiher, wie schon erwähnt,
zum Natura 2000 FFH-Gebiet
„Indemündung" gehört, verringern sich die
Abstände zwischen Schutzgebiet und
dem angestrebten Bauvorhaben
erheblich.
2
Schreiben vom 16.04.2015:
ich bin gegen die geplante Bebauung,
weil sie das Ortsbild im Stadtteil Kirchberg
erheblich beeinträchtigt. Zudem sind
solche Dimensionen von Bebauung in
einer Ortschaft unüblich, weil in der Regel
alle Industriebebauung in der heutigen
Zeit auf einer ausgewiesenen Fläche
(Gewerbegebiet) angesiedelt wird: in der
Stadtratssitzung vom 19.02.2015 wurde
im Eröffnungsplädoyer des
Bürgermeisters dargelegt, dass die Fa.
Eichhorn eine schon über 100jährige
Tradition vor Ort hätte, und man müsste
deshalb diese Bebauung zulassen. Früher
war es ortsüblich, dass eine gemischte
Bebauung zugelassen wurde. In der
heutigen Zeit werden Betriebe in solchen
Dimensionen ausgelagert, da bestimmte
Emissionsgrenzwerte eingehalten werden
müssen.
Ich befürchte, dass generell der LKWVerkehr mit schweren Lastzügen die
Verbindungsstraße Kirchberg - Jülich
erheblich beschädigen wird. Durch die
ansässige Spedition und das Kies- &
Betonwerk ist jetzt schon erkennbar, dass
die Straßenschäden zunehmen. Weiterer
LKW-Verkehr wird zu noch mehr Schäden
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden
durch das Planungsbüro Fehr begutachtet.
Hierbei werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 2
führen.
Durch den Abriss der Fabrikruine wird
erkennbar, dass das Altgelände als
Erweiterungsfläche ausreichen würde.
Grundsätzlich wäre es notwendig, dass
man Industrie, Bevölkerung und Umwelt
in Einklang bringt, und somit eine neue
Bebauung auf der Freifläche nicht zulässt.
Es würde erheblich das Landschaftsbild
verändern und die Attraktivität des Ortes
Kirchberg vermindern.
Vorschlag: Neben dem Altgelände wäre
es auch möglich, eine Erweiterung des
Betriebsgeländes in westlicher Richtung
auf der jetzigen Ackerfläche westlich des
Kastanienbuschs (die noch zu erwerben
wäre) durchzuführen. Ein Teil der jetzigen
Fläche (Ackerland) ist ja auch erst
kürzlich erworben worden. Durch
Abtragung des Geländes wäre es
möglich, eine Bebauung zu schaffen, die
nicht so riesig erscheint.
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht
hervor, dass das Firmengelände westlich der
Wymarstraße für die geplante
Betriebserweiterung nicht ausreichend ist.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
werden durch das Planungsbüro Fehr
begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge
für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Die jetzige Fläche ist ja bekanntlich im
Herbst letzten Jahres von Baumwuchs
befreit worden, obwohl es eine
Waldfläche am nahen Natur- und
Landschaftsschutzgebiet war.
Die Ausgleichsfläche im Süden von
Kirchberg, die in Grünland umgewandelt
werden soll, könnte für eine nutzbare
Bebauung für die bauwilligen Bürger als
Baugebiet ausgewiesen werden anstelle
als Gewerbegebiet (vgl. Lindenallee/
Königskamp). Nach einer Umwandlung in
Grünland wird diese Vergrößerung
Kirchbergs schwieriger.
3
Schreiben vom 16.04.2015:
ich möchte nicht täglich den Eindruck
haben, in einen Industriepark zu fahren
anstatt nach Hause. Ich bin gegen eine
Industriebrücke über unserer Ortseinfahrt.
Es wurden ja bereits Vorschläge gemacht,
wie eine andere Lösung erfolgen könnte,
z.B. unterirdisch oder durch die Bebauung
des Altgeländes oder irgendeines
anderen Geländes {z.B. westlich des
Kastanienbusches).
4
Falls ein entsprechender Bedarf zukünftig
erkannt wird, ist jederzeit eine neuerliche
Änderung des Flächennutzungsplans möglich.
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden
durch das Planungsbüro Fehr begutachtet.
Hierbei werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 16.04.2015:
aus der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" geht hervor, dass durch
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 3
den Bau des Logistikzentrums der LKW
Verkehr an der Ortseinfahrt erheblich
zunehmen wird. Da die derzeitigen
Straßenverhältnisse das nicht zulassen,
werden andere Verkehrsteilnehmer
erheblich gefährdet, insbesondere
Fußgänger und Radfahrer. Die zukünftige
LKW-Einfahrt wird den Fahrrad- und
Fußweg nach Kirchberg kreuzen.
Außerdem kreuzt der Fuß- und Radweg
Jülich-Aldenhoven die L241, auf der das
Verkehrsaufkommen ebenfalls stark
zunehmen wird.
5
Schreiben vom 16.04.2015:
da wir sehr viel mit der Familie (mit
kleinen Kindern) mit dem Fahrrad
unterwegs sind, sehe ich die Sicherheit an
zwei Punkten als stark gefährdet an. Der
erste Punkt ist der LKW Vorplatz vor dem
geplanten Logistikzentrum durch
rangierende LKWs und der zweite
Gefahrenpunkt liegt an der Einmündung
des Radweges Jülich-Aldenhoven, wo der
zunehmende LKW-Verkehr bei Querung
der L241 die Fußgänger- und Radfahrer
noch mehr als bisher gefährden wird.
6
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 16.04.2015:
die Ver- und Entsorgung der
Oberflächenwasser der versiegelten
Flächen beinhaltet auch die Park- und
Stellplätze von LKW und PKW. Aus
meiner Sicht ist es unvermeidlich, dass
aus diesem Bereich Ölrückstände und
ähnliches ins Oberflächenwasser
gelangen. Dieses soll über das Lohner
Fließ in die Rur abgeleitet werden. Das
Lohner Fließ mündet nach Passage eines
140 m breiten Grünbereichs in die Rur.
Dieser Grünbereich von 140 m ist FFHGebiet. Wie wird sichergestellt, dass das
FFH-Gebiet dort nicht mit Öl und
ähnlichem kontaminiert wird?
7
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Im Rahme der Genehmigungsplanung wird ein
Entwässerungskonzept erstellt werden. Dieses
wird die einzelnen Gewässerbenutzungen des
Vorhabens und die dafür erforderlichen
wasserrechtlichen Zulassungen behandeln
sowie die ggf. erforderlichen Maßnahmen um
gewässerschädliche Einwirkungen zu
verhindern.
Schreiben vom 16.04.2015:
wie hoch ist die Feinstaubbelastung zur
Zeit in Kirchberg aufgrund des Tagebaus
Inden und des Straßenverkehrs, und wie
entwickelt sich diese in Zukunft bei
erhöhtem Transportaufkommen durch
eine Betriebs- und
Produktionserweiterung der
Wellpappenfabrik Eichhorn?
Die Emissionen der Neuansiedlung,
insbesondere auch eine Feinstaubbelastung,
werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ich befürchte, dass die Grenzwerte für
Feinstaub bereits jetzt überschritten
werden, und dass durch den zusätzlich zu
erwartenden Schwerlastverkehr die
Feinstaubbelastung das gesetzlich
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 4
zulässige Maß in Kirchberg bei weitem
überschreiten wird.
8
Schreiben vom 17.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird unter 2.1.1 die
Behauptung aufgestellt, dass der Bau und
die Bauhöhe des zur Verlagerung und zur
räumlichen Konzentration der bisher über
das Stadtgebiet der Stadt Jülich verteilten
insgesamt drei Lagerflächen an den
Produktionsstandort vorgesehenen
Hochregallagers insbesondere dem
sparsamen und schonenden Umgang mit
Grund und Boden dienen soll.
Diese Aussage steht in keinem Kontext,
dafür aber im krassen Widerspruch zu
den Zielen des Landesentwicklungsplans
und des BauGB.
Oder sollen die Flächen der oben
erwähnten drei Lagerstandorte als
Ausgleich entsiegelt und aufgeforstet
werden?
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan gegen den derzeit noch gültigen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP) vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP
weist das Gebiet des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum
aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das
Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in seinen
Funktionen zu verbessern ist. Nach dem
ebenfalls als Ziel der Raumordnung
ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Freiraum
jedoch in Anspruch genommen werden, wenn
die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der
Fall, wenn der Flächenbedarf für
siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb
des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die
Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative ernsthaft
zu erwägen. Die Betriebserweiterung basiert
gerade auf der Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine
gleichwertige, bisher planerisch für
Siedlungszwecke in Anspruch genommene,
Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt
wird. Vorsorglich wird eine derzeit als
Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als
Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum
zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 5
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen
dieses Aufstellungsverfahrens hat die Stadt
Jülich eine landesplanerische Anfrage nach § 34
LPlG an die Bezirksregierung Köln gestellt. Das
Verfahren dauert derzeit noch an
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu den Zielen des zurzeit
in des Aufstellung befindlichen neuen LEP
NRW. Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele
der Raumordnung sind als sonstige
Erfordernissen der Raumordnung bei der
Aufstellung des Bebauungsplans zu
berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr.
4 ROG; ). Die im Vorentwurf formulierten
Grundsätze der Raumordnung sind bei der
Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu
beachten. Plansatz 6.1-6 formuliert das Ziel,
dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang
vor der Inanspruchnahme von Flächen im
Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt
der Vorentwurf Rechnung. Die betriebliche
Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die
Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht
werden soll, lässt sich nicht auf den bereits
ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen
verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein
Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in
Anspruch genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW
verabschiedet werden, wäre das Ziel der
Raumordnung dann zukünftig für die
Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als
verbindliche Vorgabe zu beachten (§ 4 Abs. 1 S.
1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung,
einschließlich des Grundsatzes des
Freiraumschutzes, wären in die
Abwägungsentscheidung als öffentlicher Belang
einzustellen und zu bewerten, könnten in der
Abwägung jedoch auch überwunden werden (§
4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan zum
Bebauungsplan steht auch nicht im Widerspruch
zu dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden sowie dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung. Bei
diesen Vorgaben handelt sich um Ziele und
Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen
der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich
wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Die Flächen der bisher von der Firma Eichhorn
genutzten Lagerstandorte sind nicht
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 6
Gegenstand des Verfahrens.
9
Schreiben vom 20.04.2015:
die festgelegte Position der Abgrenzung
von Bereichen unterschiedlicher
Gebäudehöhen für den Bereich GH
118,50 m ü.NN ist auf der Planzeichnung
zum Vorentwurf Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14, „Ortseingang" vom März
2015 nicht vollständig bemaßt. Weder ist
der Abstand zur Wymarstrasse noch die
Länge dieses Bereiches, in dem das
Hochregallager errichtet werden soll
sowie der Abstand zum FFH-Gebiet,
erkennbar. Somit ist eine Bewertung für
die Öffentlichkeit nicht möglich.
10
Die Längenausdehnung des Bereiches GH
118,50 ü.NN. ist mit der Bestimmung des
Abstandes der Baugrenzen in WestOstausrichtung von 170,00 m abzüglich des
Bereichmaßes GH 96,50 m ü.NN. von 65,00 m
entspre- chend 105,00 m definiert.
Da der Verlauf der Wymarstraße stark
mäandriert und ein Abstand zur westlichen
Baugrenze so nicht definierbar ist wurde der
maßliche Bezug auf dem abknickenden Verlauf
der Straße יAm Weiher יbestimmt.
Hiermit ist eine Übertragung in die Örtlichkeit
sicher gegeben.
Schreiben vom 20.04.2015:
in dem Schreiben Begründung zum
Vorentwurf „Bebauungsplan Kirchberg Nr.
14 „Ortseingang" wird auf den Neubau der
Produktion der Fa. Eichhorn hingewiesen.
Da die derzeitige Lärmbelästigung der
Produktion schon erheblich ist, würde es
mich interessieren wie Sie die derzeitige
und zukünftige zusätzliche Lärmbelastung
durch den Neubau und Produktion sowie
dem zusätzlich anfallenden LKW Verkehr
regeln wollen. Eine weitere
Lärmbelästigung empfinde ich als
unerträglich und nicht hinnehmbar.
11
Die Lärmauswirkungen, insbesondere der
Produktion und des Verkehrs, werden durch das
Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der
Vorgaben der TA Lärm und der 16. BImSchV
begutachtet. Das Gutachten wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 21.04.2015:
wer ermittelt den nicht zu
unterschätzenden Wertverlust der
Immobilien im Ortsteil Kirchberg durch die
geplante gigantische Industrieerweiterung
am Ortseingang und wie stellt sich die
Stadtverwaltung dieser Thematik?
Signifikant und nachhaltig fallende
Immobilienwerte durch sich ändernde
Umstände, die den Wohnwert
beeinträchtigen, z. B. durch ein dann hier
zerstörtes Orts- und Landschaftsbild und
einen mit der Erweiterung
einhergehenden erhöhten
Schwerlastverkehr mit allen damit
verbundenen Nachteilen wie Anstieg von
Lärm- und Feinstaubemissionen,
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 7
verstopfte Zufahrtsstraße,
Straßenschäden, usw. sind in meinen
Augen nachzuweisen und entsprechend
auszugleichen. So ist z. B. in im Internet
recherchierbaren Studien am Beispiel von
Windparks mit einem Wertverlust
betroffener Immobilien von 20% bis 40%
zu rechnen. Weiterhin ist bei einer
Verlängerung von Darlehenskrediten die
Frage, ob dieser Wertverlust mit zur
Bewertung durch den Kreditgeber
herangezogen wird und es dann zu
höheren Darlehenszinsen oder sogar zu
einer Kreditkündigung kommen kann.
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen (Produktion und
Verkehrs) auf Mensch und Tiere werden durch
das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung
der Vorgaben der TA Lärm und der 16.
BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ein Ausgleich wird dem Besitzer des
Grundstücks südlich von Kirchberg,
welches von Industriegebiet in Grünfläche
umgewandelt und somit abgewertet wird,
sicherlich ja ebenfalls gewährt. Im
Gegenzug steigt der Wert der im
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" beschriebene Fläche der
Firma Eichhorn durch die Umwandlung
von Ackerland in Industriegebiet enorm.
Wenn man von allen Immobilien in
Kirchberg (bei 1.600 Einwohnern und im
Durchschnitt vier Personen pro Haushalt
— 400 Wohnhäuser) ausgeht, und selbst
wenn man hier nur einen geringeren
Wertverlust als oben beschrieben
zugrunde legt, kommt man auf einen
gigantischen Betrag. Dies nicht
gutachterlich zu ermitteln, zu
berücksichtigen und in irgendeiner Form
auszugleichen käme einer
Zwangsenteignung gleich.
12
Schreiben vom 21.04.2015:
wer ermittelt den nicht zu
unterschätzenden Wertverlust der
Immobilien im Ortsteil Kirchberg durch die
geplante gigantische Industrieerweiterung
am Ortseingang und wie stellt sich die
Stadtverwaltung dieser Thematik?
Signifikant und nachhaltig fallende
Immobilienwerte durch sich ändernde
Umstände, die den Wohnwert
beeinträchtigen, z. B. durch ein dann hier
zerstörtes Orts- und Landschaftsbild und
einen mit der Erweiterung
einhergehenden erhöhten
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 8
Schwerlastverkehr mit allen damit
verbundenen Nachteilen wie Anstieg von
Lärm- und Feinstaubemissionen,
verstopfte Zufahrtsstraße,
Straßenschäden, usw. sind in meinen
Augen nachzuweisen und entsprechend
auszugleichen. So ist z. B. in im Internet
recherchierbaren Studien am Beispiel von
Windparks mit einem Wertverlust
betroffener Immobilien von 20% bis 40%
zu rechnen. Weiterhin ist bei einer
Verlängerung von Darlehenskrediten die
Frage, ob dieser Wertverlust mit zur
Bewertung durch den Kreditgeber
herangezogen wird und es dann zu
höheren Darlehenszinsen oder sogar zu
einer Kreditkündigung kommen kann.
Ein Ausgleich wird dem Besitzer des
Grundstücks südlich von Kirchberg,
welches von Industriegebiet in Grünfläche
umgewandelt und somit abgewertet wird,
sicherlich ja ebenfalls gewährt. Im
Gegenzug steigt der Wert der im
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" beschriebene Fläche der
Firma Eichhorn durch die Umwandlung
von Ackerland in Industriegebiet enorm.
Wenn man von allen Immobilien in
Kirchberg (bei 1.600 Einwohnern und im
Durchschnitt vier Personen pro Haushalt
= 400 Wohnhäuser) ausgeht, und selbst
wenn man hier nur einen geringeren
Wertverlust als oben beschrieben
zugrunde legt, kommt man auf einen
gigantischen Betrag. Dies nicht
gutachterlich zu ermitteln, zu
berücksichtigen und in irgendeiner Form
auszugleichen käme einer
Zwangsenteignung gleich.
13
Schreiben vom 21.04.2015:
in Ihrem Abschnitt 1.2.4 „Verkehr"
beschreiben Sie, dass die Fa. Eichhorn
KG mit ihren LKW's ausschließlich über
die L241 aus nördlicher Richtung durch
den Schwerlastverkehr angefahren und
auch wieder verlassen wird.
Ist in Ihren oder in den Planungen von
„Landesbetrieb Straßen" (Straßen NRW)
eine zukünftige Anbindung der L 241 in
südlicher Richtung an die A4 z.B.
Anschlussstelle Weisweiler geplant ?
Wenn ja: verliert dann Ihre oben
aufgeführte Aussage an Gültigkeit?
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt. Planungen für eine
zukünftige Anbindung der L241 sind nicht
bekannt, es erfolgt eine Überprüfung der
Einwendung durch Rücksprache mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 9
14
Schreiben vom 21.04.2015:
in Ihrem Abschnitt 1.2.4 „Verkehr"
beschreiben Sie, dass die Auswirkungen
auf das derzeitige und zukünftige
Verkehrsaufkommen auf der L 241
aufgrund des Neubaus mit einem
Fachgutachten ermittelt werden soll.
Gibt es LKW-Vergleichszahlen über
bestehende Logistikzentren gleicher
Größe und Verwendung, die als
Vergleichswerte herangezogen werden
können?
Mit wie viel Verkehr ist dann tatsächlich
zu rechnen?
Wer erstellt und beauftragt diese
Gutachten?
Sind das unabhängige und staatlich
anerkannte Institute die diese Gutachten
erstellen?
15
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das Gutachten wird durch ein mit den lokalen
Gegebenheiten vertrautes Fachinstitut erstellt.
Es wird sich bei dem noch zu beauftragenden
Gutachter um ein anerkanntes und
unabhängiges Büro/Institut handeln.
Schreiben vom 22.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird unter 1.3.3 eine vom
Orteingang erst im Abstand „nahezu 600
Metern" beginnenden „Wohnbaufläche"
beschrieben.
Dies ist erstens irreführend, da nicht der
Abstand der Wohnbebauung zum
Ortseingang, sondern der Abstand der
Wohnbebauung zur geplanten
Betriebserweiterung der Firma Eichhorn
als Bewertungsgrundlage für die
Öffentlichkeit in Betracht gezogen werden
muss. Diese unter 1.3.3 erwähnten 600
Meter sind zweitens falsch, da eine
Wohnbebauung bereits „Am Weiher" in
einem Abstand von <100 Meter vom
geplanten Hochregallager und somit ca.
250 Meter vom Ortseingang entfernt
beginnt. Weitere Wohnbebauungen in
unmittelbarer Nähe des Logistikzentrums
beginnen im Abstand von ca. 150 Meter
(Wymarstrasse 15) und somit in einem
Abstand von ca. 300 Meter vom
Ortseingang.
16
Es befindet sich vereinzelte Wohnbebauung
(zwei Wohngebäude) in geringerem Abstand
zum Planbereich. Die Siedlungsgrenze liegt in
ca. 600 m Entfernung zum Ortseingang. Die
Belange der vereinzelten Wohnbebauung
werden berücksichtigt.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Hochregallagers auf der Ackerfläche
„Wymarstraße-Am Weiher", weil ich als
direkt betroffener Anwohner dieser Straße
eine starke Beeinträchtigung der Wohnund Lebensqualität durch die unmittelbare
Dafür, dass die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg durch die Planung nicht beeinträchtigt
werden, werden alle Auswirkungen des
Vorhabens (wie etwa Lärm, Verkehr,
Auswirkungen auf das Landschafts- und
Ortsbild) gutachterlich untersucht und etwaige
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 10
Nähe zum Bauvorhaben in der
vorgesehenen Weise sehe.
17
erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung jeder
Beeinträchtigung identifiziert.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Hochregallagers auf der Ackerfläche
„Wymarstraße-Am Weiher", weil ich
gegen die Versiegelung von Ackerflächen
bin. Deshalb sollte die Bebauung der
jetzigen Industriebrache Vorrang haben,
da dies der Innenentwicklung dient und
einen schonenden Umgang mit der
Ressource Boden lt Baugesetz und
Landesentwicklungsplan.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2
BauGB geforderten sparsamen und schonende
Umgang mit Grund und Boden sowie dem in § 1
Abs. 5 S. 3 BauGB verankerte Vorrang der
Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt
sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung, die im Rahmen der
Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich
wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
18
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Hochregallagers mit Industriebrücke auf
der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher" mit einer geplanten Höhe von 35
m, einer Breite von 45 m und einer Länge
von 100 m, weil dadurch ein
Präzedenzfall geschaffen würde, der
Nachahmer in anderen Ortsteilen wie
Koslar oder der Stadt Jülich selbst haben
könnte.
19
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Hochregallagers mit Industriebrücke auf
der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher", weil dadurch der Grundbesitz
bzw. das Eigentum der Kirchberger
Bürger an Wert und Wohnqualität verliert.
Das hätte eine Verminderung der
Einwohnerzahl Jülichs zur Folge, wodurch
die Einnahmen und die Kaufkraft sinken.
Außerdem scheinen die positiven Effekte
aus der industriellen Entwicklung von den
Entscheidungsträgern überbewertet zu
werden.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Dafür, dass die Wohnqualität in Kirchberg durch
die Planung nicht beeinträchtigt werden, werden
alle Auswirkungen der Planung (wie etwa Lärm,
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 11
Verkehr, Auswirkungen auf das Landschaftsund Ortsbild) gutachterlich untersucht und
etwaige erforderliche Maßnahmen zur
Vermeidung jeder Beeinträchtigung identifiziert.
Daraus ergibt sich für mich die
Notwendigkeit und die Forderung nach
einem sozio-ökonomischen Gutachten
über die Folgen für die Stadt Jülich und
deren Ortschaften.
20
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher", weil hier offensichtlich der
Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt
wird. Einer in Kirchberg ansässige
Spedition wurde eine Erhöhung der
Lagerhalle nach einem Brand um 3 m
untersagt mit dem Hinweis auf die Nähe
zum FFH-Gebiet. Die Planung der Firma
Eichhorn ist mit einer fast dreifachen
Höhe viel näher am FFH-Gebiet dran und
soll rechtens sein? Hier sollte nicht mit
zweierlei Maß gemessen werden!
21
Die Heranziehung des
Gleichbehandlungssatzes und der Hinweis auf
die Ablehnung eines anderen Vorhabens eines
anderen Betriebes an einem anderen Standort
sind sachfremd. Anlass und Gegenstand des
vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist eine
konkrete Planung, hier eine
Standorterweiterung. Der Bebauungsplan wird
unter Anwendung einer gerechten Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange dieses
Planverfahrens gegeneinander und
untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt werden.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße - Am
Weiher", weil ich als Anwohnerin der
Anliegerstraße „Am Weiher" durch die
Zunahme des LKW-Verkehrs eine
erhebliche Mehrbelastung für meine
Familie und die Bewohner von Kirchberg
befürchte.
22
Die Einholung weiterer, als der bisher im
Planungsverfahren vorgesehenen
Fachgutachten wird nicht als erforderlich
erachtet. Insbesondere wird derzeit auch ein
städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem
auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im
gesamtörtlichen Kontext eingegangen wird.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 22.04.2015:
ich bin gegen die Errichtung eines
Logistikzentrums mit einer Industriebrücke
auf der Ackerfläche „Wymarstraße-Am
Weiher", weil ich als Anwohnerin der
Anliegerstraße „Am Weiher" durch einen
solch gigantischen Bau direkt vor meiner
Haustür, der nicht mit Bäumen „bedeckt"
werden kann, eine starke
Beeinträchtigung in optischer und
akustischer Hinsicht befürchte.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Deshalb fordere ich die Erstellung eines
Gutachtens über die Auswirkungen auf
die dörfliche Entwicklung in Kirchberg
Die Einholung weiterer, als der bisher im
Planungsverfahren vorgesehenen
Fachgutachten wird nicht als erforderlich
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 12
abhängig von diversen Bauvarianten der
Firma Eichhorn.
23
erachtet. Insbesondere wird derzeit auch ein
städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem
auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im
gesamtörtlichen Kontext eingegangen wird.
Schreiben vom 23.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird die Bebauung der
zurzeit landwirtschaftlich genutzten
Freifläche östliche der L241. angestrebt.
Im Bebauungsplan Kastanienbusch Nr. 12
wurde die geplante Bebauung des
Geländes der ehemaligen Papierfabrik
beschrieben. Dieser Bebauungsplan
wurde mit der Begründung verworfen,
dass die erforderliche Betriebsfläche in
diesem Plangebiet nicht alleine
untergebracht werden konnte. Diese
Fläche soll nun lediglich mit einem
Papierrollenlager bebaut werden. Eine
geplante Nutzung der restlichen
versiegelten riesigen Altfläche ist konkret
und in absehbarer Zeit nicht ersichtlich.
Dies verstößt gegen die Ziele des
Landesentwicklungsplans NRW (LEP).
Der LEP hat als landesplanerische
Aufgabe die Sicherung unverbauten und
unversiegelten Raumes als
Voraussetzung für die Erhaltung und
Regeneration der natürlichen
Lebensgrundlage. Die Mobilisierung der
noch vorhandenen Baulandreserven zur
Eindämmung des Freiraumverbrauchs
wird hier ebenso gefordert wie die
Verbesserung der Funktion der
Agrargebiete und deren Lebensraum. Die
Freiraumsicherung soll grundsätzlich der
Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft
dienen.
Bei der Inanspruchnahme von
dargestellten Gewerbe- und
Industrieansiedlungen durch die
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan gegen den derzeit noch gültigen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP) vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP
weist das Gebiet des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum
aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das
Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in seinen
Funktionen zu verbessern ist. Nach dem
ebenfalls als Ziel der Raumordnung
ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Freiraum
jedoch in Anspruch genommen werden, wenn
die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der
Fall, wenn der Flächenbedarf für
siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb
des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die
Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative ernsthaft
zu erwägen. Die Betriebserweiterung basiert
gerade auf der Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine
gleichwertige, bisher planerisch für
Siedlungszwecke in Anspruch genommene,
Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt
wird. Vorsorglich wird eine derzeit als
Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als
Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum
zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen
dieses Aufstellungsverfahrens hat die Stadt eine
landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an
die Bezirksregierung Köln bestellt. Das
Verfahren dauert derzeit noch an.
Der Vorentwurf steht auch nicht im Widerspruch
zu den Zielen des zurzeit in der Aufstellung
befindlichen neuen LEP NRW. Allein die in
Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 13
kommunale Bauleitplanung soll vorrangig
folgenden Kriterien Rechnung getragen
werden:
-
Maßnahmen der
Innenentwicklung, insbesondere
die Nutzung brachliegender und
ungenutzter Grundstücke, haben
Vorrang vor Inanspruchnahme im
Außenbereich.
-
Die Möglichkeit der Arrondierung
vorhandener Gewerbe- und
Industriestandorte soll genutzt
werden, bevor andere Flächen in
Anspruch genommen werden.
Ein Nachweis, dass diese alte, bereits
versiegelte Betriebsfläche für die geplante
Erweiterung der Firma Eichhorn nicht
ausreichend ist, wurde nicht erbracht.
sind als sonstige Erfordernissen der
Raumordnung bei der Aufstellung des
Bebauungsplans zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1
i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Die im Entwurf
formulierten Grundsätze der Raumordnung sind
bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht
zu beachten. Plansatz 6.1-6 formuliert das Ziel,
dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang
vor der Inanspruchnahme von Flächen im
Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt
der Vorentwurf Rechnung. Die betriebliche
Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die
Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht
werden soll, lässt sich nicht auf den bereits
ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen
verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein
Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in
Anspruch genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW
verabschiedet werden, wäre das Ziel der
Raumordnung dann zukünftig für die
Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als
verbindliche Vorgabe zu beachten (§ 4 Abs. 1 S.
1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung,
einschließlich des Grundsatzes des
Freiraumschutzes, wären in die
Abwägungsentscheidung als öffentlicher Belang
einzustellen und zu bewerten, könnten in der
Abwägung jedoch auch überwunden werden (§
4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
24
Schreiben vom 23.04.2015:
wie sind die Auswirkungen der
Baustruktur eines so großen Gebäudes
(Hochregallager 35 Meter Höhe und 100
Meter Länge), welches in SüdwestNordost-Ausrichtung realisiert werden
soll, auf die Strömungsverhältnisse des
aus überwiegend westlicher Richtung
kommenden Luftbewegungen (normale
Wetterlage, Sturm, Orkan) auf die
Umgebung im allgemeinen und auf das
Natura 2000 FFH-Gebiet Indemündung
und die Wohnbebauung im Verlauf der
Windrichtung „Am Weiher" im speziellen?
Die Bewertung der Auswirkungen der Planung
auf das Mikroklima werden im Umweltbericht
betrachtet, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt wird.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 14
Hier muss durch die Kanalwirkung mit
partiell erheblichen Erhöhungen der
Luftströmungen und Verwirbelungen und
somit mit einem Anstieg der negativen
Auswirkungen auf die Umwelt
ausgegangen werden.
25
Schreiben vom 23.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" und in der
Flächennutzungsplanänderung
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
werden unter 1.1.2 die Möglichkeiten der
Querung der L241 oberhalb des
Straßenkörpers mit Hilfe einer
Transportbrücke oder eine unterirdische
Querung mit Hilfe eines Tunnelbauwerks
in Betracht gezogen.
Für eine objektive Bewertung des
Bebauungsplans durch die Öffentlichkeit
ist eine eindeutige Festlegung auf eine
Transportwegbeziehung unabdingbar.
Eine genaue Bewertung im Fall der
aktuellen Offenlegung ist nicht möglich
und somit juristisch fraglich.
26
Soweit verschiedene, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen für die
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets
in Betracht kommen, soll die Gemeinde diese
bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
aufzeigen. Die Transportwegebeziehung in
Form eines Tunnelbauwerks sowie in Form
einer Transportbrücke sind als real mögliche
Lösungen ernsthaft zu erwägen und deshalb
zum jetzigen Zeitpunkt des
Aufstellungsverfahrens beide zu betrachten.
Schreiben vom 25.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora, Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 15
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
27
Schreiben vom 25.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 ,,Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
28
Schreiben vom 27.04.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 16
im Rahmen der derzeitigen
Offenlegungen äußern wir uns im
nachfolgenden zu den Vorhaben der Fa.
Eichhorn wie folgt.
Aus unternehmerischer Sicht können wir
das Anliegen der Fa. Eichhorn, welches
im letzten Jahr bei der Präsentation in den
Räumen der Firma der Öffentlichkeit
dargelegt wurde, vollumfänglich
nachvollziehen. Dennoch wird eine
derartig umfangreiche Erweiterung der
jetzigen Produktionsstätten als auch der
Bau eins Logistikcenters/Hochregallagers
unserer Auffassung nach erhebliche
negative Auswirkungen auf das Umfeld
haben.
Die Argumentation der Fa. Eichhorn, dass
die in Kirchberg ansässige Fabrik bereits
von Beginn an das Kirchberger Dorfbild
bzw. den Ortseingang prägt, kann nach
unserem Dafürhalten nicht weiter als
Begründung für die derzeit geplanten
erheblichen baulichen Erweiterungen
herangezogen werden, da eine
Veränderung in einem derartig großen
Umfange weitreichendere Ausmaße auf
den Stadtteil Kirchberg haben wird, als es
seinerzeit der Bau der Papierfabrik hatte.
Dies ist unserer Meinung alleine schon
dem Wandel der Zeit geschuldet und
kann nicht als durchgehendes
"Totschlagargument" herangezogen
werden.
Derzeit findet der Rückbau der alten und
nicht mehr genutzten Produktionsstätten
statt, so dass sich zumindest für uns
erstmalig die tatsächliche Größe des
Gesamtgrundstückes erschließt, auf
welchem nun die neuen
Produktionsstätten entstehen sollen.
Diese Tatsache in Verbindung mit den
Planungen einer Brücke über die
Wymarstraße einschließlich dem Bau
eines Hochregallagers auf der
gegenüberliegenden Seite lässt bei uns
die folgenden erheblichen Bedenken
aufkommen.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Vorab stellt sich uns jedoch die Frage,
inwieweit wohl ein derartiger
Produktionsbetrieb nach dem geplanten
Ausbau und der geplanten Erweiterung
mit dem unmittelbar anschließenden
Landschaftsschutzgebiet in irgendeinster
Weise vereinbar sein könnte, da nach
unserer Auffassung von einem erhöhten
Aufkommen von Maschinen- und/oder
Auto-bzw. Lkw-Lärm auszugehen ist.
Infolgedessen können nach unserer
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 17
persönlichen Einschätzung die im
Landschaftsschutzgebiet ansässigen
Tiere nur nachhaltig in ihrem
Lebensbereich gestört wenn nicht gar aus
diesem vertrieben werden. Dies auch im
Hinblick auf die nachstehenden
Schilderungen.
Was die Lärmbelästigungen angeht,
schildern wir jedoch zunächst den
derzeitigen Ist-Zustand.
Als Anwohner der Wymarstraße, deren
Wohnung ca. 30 Meter vom Gehsteig
zurück im Grundstück liegt, sind wir
sowohl tagsüber als auch nachts bereits
heute schon mit einem erheblichen LkwAufkommen und in Verbindung hiermit
durch stetige Lärmbelästigungen der am
anderen Ortseingang liegenden Firmen
Transportunternehmen Fleck & Schleipen
und Vitasheetgroup Metzeler bzw.
vielmehr durch deren Lkw als auch durch
andere Lkw's von Zulieferern etc. stark in
Mitleidenschaft gezogen, da die Lkw's mit
teilweise stark erhöhter Geschwindigkeit
durch den Ort fahren.
Hinzu kommt der "normale"
Durchgangsverkehr mit Pkw's und
Bussen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung,
einschließlich des Verkehrs und der Produktion,
werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn betreibt derzeit bei den
vorhandenen Produktionshallen eine Art
— wir möchten sagen- "Schredder".
Dieser Schredder auf dem
Betriebsgelände ist oberhalb der
Produktionshallen im Dachbereich
angebracht. Die Geräusche dieses
Schredders verteilen sich durch diese
exponierte und herausragende Lage
ungehindert in Richtung Ortslage bis hin
zu unserer Wohnung, die sich in ca. 200
m Luftlinie entfernt befindet.
Die Geräusche stellen Sie sich bitte in der
Art vor, als ob eine große Menge von
Steinen permanent in einem bzw. durch
einen großen Metallbehälter mit großer
Kraft geschleudert werden. Diese
Geräuschkulisse stellt sich uns Tag für
Tag bzw. vielmehr und was viel störender
ist, Nacht für Nacht während der
Produktion durch die Firma Eichhorn.
Es ist daher bereits zum jetzigen
Zeitpunkt und ohne die geplante
Erweiterung eine permanente Störung
unserer Nachtruhe durch diese
durchgängigen Lärmemissionen gegeben,
obwohl schätzungsweise wie bereits
erwähnt ein Abstand von rd. 200 Metern
Luftlinie zwischen unserem spaltbreit
geöffneten Fenster im Schlafbereich und
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 18
dem Schredder gegeben ist.
Nach unserem Dafürhalten kann eine
Ausweitung der Produktion
logischerweise nur noch zu einer weiteren
bzw. größeren Ausweitung der bereits
jetzt gegebenen zuvor geschilderten
Lärmemissionen führen. Dies wäre für
uns ein unhaltbarer und nicht
hinnehmbarer Zustand.
Unsere weiteren Bedenken im Falle der
Durchsetzung der Planungen durch die
Fa. Eichhorn gelten der künftigen Ausbzw. vielmehr Überlastung der L 241 von
Kirchberg in Richtung Jülich.
Als regelmäßige Pendler befahren wir die
L 241 zu den üblichen Stoßzeiten und
stellen bereits jetzt ein erhebliches
Verkehrsaufkommen fest. Dieses setzt
sich aus - wie eingangs geschildert - den
Lkw's der bereits ansässigen Firmen als
auch Bussen und etlichen Pkw's von
Kirchbergern und Durchgangsverkehr
zusammen; hinzu kommen im Verlauf der
L 241 die Lkw's der Siep Kieswerke als
auch deren Kunden.
Es bilden sich mit schöner
Regelmäßigkeit Rückstaus ab bzw. bis
zur Ampel an der Kreuzung L 241 — B 56
- Kirchberger Str.
Der Bau eines Logistikzentrums und
Hochregallagers einhergehend mit einer
Erweiterung der Produktionsstätten —
infolgedessen logischerweise auch eine
Erhöhung der Produktionsmengen, die es
auszuliefern gilt- kann unweigerlich nur zu
einem noch höheren Verkehrsaufkommen
durch den Lieferverkehr der Fa. Eichhorn
und in Folge zu noch größeren Rückstaus
und längeren Wartezeiten an der Ampel
als bisher führen. Dies auch im Hinblick
auf die durch die Fa. Eichhorn mitgeteilte
bisher ausgelagerte Bevorratung.
Zudem ist aus eigener Erfahrung
offenkundig, dass sehr viele Lkw's (trotz
Verengung der Fahrbahn im Bereich des
Ortseingangsschildes im Bereich
Kirchberger Str.) die Abkürzung über die
Kirchberger Str. nehmen, um nicht über
die B 56 und weiter der Aachener Landstr.
folgend nach Jülich zu fahren (gilt auch
für den Rückweg). Dies führt spätestens
—von der Kirchberger Str. kommend- an
der Ampelanlage Kirchberger
Str./Rurbrücke (ehemals Haus
Hesselmann) erneut zu einem weiteren
Rückstau, da die Lkw's beim Abbiegen
nach rechts in Richtung Stadtmitte
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 19
tatsächlich aufgrund ihrer Ausmaße und
aufgrund der noch bestehenden
Grünphase des nach Jülich
hinausführenden Verkehrs und der
Linksabbieger von Stadtmitte aus
kommend in Richtung Kirchberger Str.
nicht abbiegen können.
Besonders hervorheben bei der Äußerung
unserer Bedenken möchten wir hiermit
ausdrücklich die bestehenden und künftig
erwarteten verstärkt aufkommenden
Lärmemissionen, welche für uns einen
unerträglichen und nicht hinnehmbaren
Zustand darstellen würden.
29
Schreiben vom 27.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" und in der
Flächennutzungsplanänderung
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
wird unter 1.1.2 die Behauptung
aufgestellt, dass nach Aufgabe der derzeit
noch drei verschiedenen Lagerstandorte
im Stadtgebiet von Jülich und
Konzentration der Lagerfläche am
Standort Kirchberg die Transportvorgänge
und somit die LKW-Bewegungen
entfallen.
Diese Aussage ist falsch und irreführend.
Die Anzahl der LKW-Bewegungen in
Kirchberg reduziert sich dadurch nicht, da
die Ware in jedem Fall aus Kirchberg
abtransportiert werden muss. Ob die
Ware aus Kirchberg kommend in ein
Zwischenlager oder direkt zum Kunden
transportiert wird ändert nichts an der
Anzahl der Transporte.
30
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 28.04.2015:
wie im bisherigen Verfahren bekannt,
beabsichtigt die Firma Carl Eichhorn KG
durch den Bebauungsplan Kirchberg Nr.
14 „Ortseingang" neben der Errichtung
eines Hochregallagers und
Logistikzentrums ebenfalls die Errichtung
einer Wellpappenproduktion. In der siebte
Neufassung des Abstandserlasses 2007
des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen sind die
einzuhaltenden Abstände zwischen
Industrie- bzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der
Bauleitplanung und sonstige für den
Immissionsschutz bedeutsame Abstände
geregelt. Unter der im Anhang 1 lfd. Nr.
114 und 154 aufgeführten Betriebs-
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 20
/Anlagenarten sind
„Anlagen zur Herstellung von Papier,
Karton oder Pappe, auch aus Altpapier,
auch soweit nicht
genehmigungsbedürftig"/„Anlagen zur
Herstellung von Wellpappe"
in die Abstandsklasse V 300 eingruppiert.
Neben den Geruchsemissionen sind im
Wesentlichen Geräuschemissionen zu
erwarten. Diese sind durch Kapselung der
Maschinen entsprechend zu mindern,
jedoch verursacht auch der An- und
Abtransport von Einsatzstoffen und
Fertigprodukten erhebliche und nicht
reduzierbare Geräuschbelastungen.
Daher ist im oben beschriebenen Erlass
ein Schutzabstand zwischen Industriebzw. Gewerbegebieten und
Wohngebieten im Rahmen der
Bauleitplanung von 300 Meter festgesetzt.
Der Abstand zwischen der
Wohnbebauung bzw. des Wohngebietes
ist augenscheinlich viel geringer als der
Geforderte. Hier ist die Einhaltung der im
Erlass festgesetzten Werte
nachzuweisen. Eine
Wellpappenproduktion kann
wahrscheinlich nur aufgrund des
Bestandschutzes der Firma Carl Eichhorn
KG in der zurzeit genutzten Halle
gestattet werden.
31
Bei der Verarbeitung von Papierrohstoff zu
Wellpappen-Verpackungen entstehen keine
Geruchsemissionen. Etwaige andere
Emissionen der Neuansiedlung werden im
Rahmen des Umweltberichts festgestellt und
bewertet. Der Umweltbericht wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung,
einschließlich des Verkehrs und der Produktion,
werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet und die
Ergebnisse werden in die Abwägung unter
Berücksichtigung der DIN 18005 – Schallschutz
im Städtebau - eingestellt. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Einhaltung zu beachtender Grenzwerte wird
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
sichergestellt werden.
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts-. und
Landschaftsbild gemäß §1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz I
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 21
-
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
32
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 22
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
33
Schreiben vom 28.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird die Bebauung der
zurzeit landwirtschaftlich genutzten
Freifläche östliche der L241 angestrebt.
Hier soll neben einem Gebäudekomplex
ein 35m hohes, 45m breites und ca. 100m
langes Hochregallager am
Hauptortseingang von Kirchberg errichtet
werden. Ein Gebäudekomplex in dieser
Dimension direkt an einem Dorfeingang
verstößt gegen die Grundsätze der §§1
und 1a BauGB. Hier wird gefordert, die
städtebauliche Gestalt und das Orts- und
Landschaftsbild zu erhalten und zu
entwickeln. Unter anderem sind hier unter
§1 Abs. 6 Nr. 5 insbesondere die Belange
der Baukultur, die erhaltenswerten
Ortsteile von städtebaulicher Bedeutung
und die Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes zu berücksichtigen.
Bei den Anforderungen der §§ 1, 1a BauGB an
die Bauleitplanung handelt es sich um
allgemeine Ziele der Bauleitplanung in Form von
Planungsgrundsätzen sowie die diese
konkretisierenden Planungsleitlinien. Die
Planungsgrundsätze und Planungsleitlinie sind
in der planerische Abwägung zu beachten. Die
Stadt Jülich wir die nach diesen Grundsätze und
Leitlinien abwägungserheblichen Belange in ihre
planerische Abwägung einstellen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Weiterhin sind im § 1a nachfolgende
Vorschriften zum Umweltschutz
anzuwenden:
Mit Grund und Boden soll schonend
umgegangen werden. Dies insbesondere
durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und andere
Maßnahmen zur Innenentwicklung.
Bodenversiegelungen sind auf das
notwendige Maß zu begrenzen.
Landwirtschaftliche Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Dieses soll begründet werden. Dabei
sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt
werden zu denen insbesondere
Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen
können.
Dies wurde im bisherigen Verfahren nicht
behandelt oder konkret geklärt. Vielmehr
ist eine Planung zur Nutzung der
gesamten bereits versiegelten Freifläche
des Geländes der alten Papierfabrik nicht
ersichtlich.
34
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden sowie dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung
handelt es sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung, die im Rahmen der
Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich
wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Schreiben vom 28.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 23
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
,,Pellini Weiher lndemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
35
Schreiben vom 29.04.2015:
als Kirchberger Bürgerin lege ich hiermit
Einspruch ein gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.14 „Ortseingang" sowie die
Änderung des Flächennutzungsplans
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg".
Ich möchte nicht, dass ein Hochregallager
in einer Dimension von 35 Metern auf
dem jetzt vorgeschlagenen Gelände
gebaut wird.
Die Erweiterung des Betriebes der Fa.
Carl Eichhorn KG kann auf dem
Altgelände/Industrieruine erfolgen.
Auf dieser riesigen Fläche könnte sich die
Kirchberger Bevölkerung eher mit einer
Neubebauung anfreunden.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 24
Ich wehre mich ebenfalls dagegen, dass
weitere Flächen, die heute Brach- und
Ackerfläche sind, neu versiegelt werden
sollen. Ich bin grundsätzlich dagegen,
dass auf der beantragten Fläche
irgendetwas Neues gebaut wird. Die
Fläche soll weiterhin als Ackerfläche,
unversiegelt, genutzt werden können.
Denken Sie an das angrenzende
Naturschutzgebiet, welches erhebliche
Beeinträchtigungen durch den Koloss
„Hochregallager" erhält.
Weiterhin wird der Charakter einer
Dorfeinfahrt durch ein riesiges
Hochregallager komplett verloren gehen,
zumal auch noch eine Industriebrücke
quer über die Ortseingangsstraße
entstehen soll. Bürgerinnen und Bürger
aus Nah und Fern denken dann, in ein
Industriegebiet hereinzufahren. Dass
kann doch niemand wollen!
Man würde nie vermuten, dass hinter
dieser Industrieeinfahrt der Ortskern
Kirchberg beginnt. Durch diese
Verschandelung wird den Kirchberger
Bürgerinnen und Bürgern die
Lebensgrundlage entzogen.
bestehenden Betrieb errichtet.
Den in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden sowie den in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung wird
die Stadt Jülich bei ihrer Abwägung
berücksichtigen. Es handelt sich insoweit um
Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die im
Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
zu berücksichtigen sind. Die Belange des
Bodenschutzes können durch schwergewichtige
entgegenstehende Belange überwunden
werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Bereits jetzt verlassen immer mehr
ansässige Bürger den Ort Kirchberg, um
sich dieses Bild später zu ersparen, aber
auch weil in Kirchberg jungen Familien
keine Möglichkeiten geschaffen wird, in
Kirchberg zu bleiben, da die aktuell
ausgewiesenen Baugrundstücke
überteuert sind. Noch ist Kirchberg der
drittgrößte Stadtteil von Jülich, aber dies
wird dann zukünftig nur noch Illusion sein.
Daher sollte nur eine maßvolle
Erweiterung der Fa. Carl Eichhorn KG
zugestanden werden.
Zudem sehe ich es als unrealistisch an,
dass die Fa. Eichhorn das Lager nur mit
eigenen Waren bestücken wird und die
Vermutung liegt nahe, dass der
Lagerplatz zukünftig auch extern
vermietet wird. Dies würde ein
zusätzlicher Schwerlastverkehr für
Kirchberg bedeuten, der jetzt bereits
durch die ortsansässigen Firmen besteht.
Sind die vorhandenen Straßen überhaupt
dafür ausgelegt, für die zusätzliche
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die aus dem Bau, der Neuansiedlung sowie den
anfallenden Verkehr verursachten Emissionen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 25
Belastung der Verkehrswege, die das
Projekt Eichhorn mit sich bringt? Für die
Bewohner bedeutet das weiterhin
zusätzliche Beeinträchtigungen durch
Lärm, Staub, Dreck usw.
werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ich fordere eine Überprüfung der
Umweltverträglichkeit !
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. In dieser Umweltprüfung, deren
Ergebnisse in dem Umweltbericht dargestellt
und bewertet werden, geht eine
Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
Ein Hochregallager dieser Dimension plus
Brücke gehört einfach nicht in so ein Dorf.
Dieser negative Wandel, den der Ort
Kirchberg durch diese Bebauung
ausgesetzt sein wird, muss gestoppt
werden, überdacht und für alle verträglich
entschieden werden. Die Kirchberger
Bürger müssen zudem mit einem
Wertverlust Ihrer Eigenheime rechnen,
sollte dieses Projekt genehmigt werden.
Stoppen Sie dieses gigantische
Logistikzentrum und die Industriebrücke.
36
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
de L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts• und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2BauG13 und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora -
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 26
-
Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
37
Ich beanstande die Begünstigung
von Großunternehmen von der
Politik, so dass Gesetze und
Vorschriften passend gemacht
werden.
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat Naturschutzgebiet „Pellini
Weiher Indemündung" (Natura
2000 FFH-Gebiet DE 5104-301) Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 27
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
38
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Hora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
39
Schreiben vom 30.04.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 28
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna – Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
40
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Orts-
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 29
und Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
41
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt ' (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 30
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
42
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
43
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 31
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat Naturschutzgebiet „Pellini
Weiher Indemündung" (Natura
2000 FFH-Gebiet DE-5104-301) Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
44
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 32
-
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
45
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 33
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
46
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L247 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
47
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 34
Nr. 5 BauGB)
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
48
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 35
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
49
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 36
-
50
mögliche Belastung (Qualität und
Kapazität) von Mühlenteich,
Lohner Fließ und Rur durch
Ableitung des
Oberflächenwassers aufgrund der
Versiegelung des Bodens bei
Gebäude, Zufahrten und
Rangierbereichen
derzeit ein Entwässerungskonzept für das
Plangebiet, in dem alle Aspekte der
Entwässerung beleuchtet werden. Im Rahme
der Genehmigungsplanung werden dann die
einzelnen Gewässerbenutzungen des
Vorhabens und die dafür erforderlichen
wasserrechtlichen Zulassungen behandelt sowie
die ggf. erforderlichen Maßnahmen, um
gewässerschädliche Einwirkungen zu
verhindern.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g.
Änderung der Flächennutzungspläne:
(1) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und
Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche.
Dadurch, dass die Fa. Eichhorn ihre
Erweiterung zuerst auf der neuen
Fläche durchführen möchte, ist nicht
sichergestellt, dass mit der Ressource
Boden sparsam umgegangen wird.
Der derzeitige Entwurf ist kein
Vorhaben- und Erschließungsplan. Es
ist daher nicht davon auszugehen,
dass die Altfläche und Neufläche für
die Firmenerweiterung genutzt
werden. Es gibt keine belastbaren
Pläne und schon gar keinen Zeitplan
für die Bebauung des Altgeländes.
Damit wird es wahrscheinlich, dass
Fläche unnötigerweise versiegelt wird.
Außerdem wird durch das Umwidmen
von einer der letzten Gewerbeflächen
Jülichs in Grünfläche die Entwicklung
der Wirtschaft Jülichs behindert ohne
das eine effiziente Nutzung der
gesamten Fläche durch die Fa.
Eichhorn sichergestellt ist.
(2) Die Freifläche befindet sich zu nah
am FFH-Naturschutzgebiet. Das
Lager und die Produktionsanlagen
werden das Naturschutzgebiet mit
Lärm und Verschmutzung belasten.
Die Umwidmung eines zum Schutz
des Naturschutzgebietes
vorhandenen
Landschaftsschutzgebietes in
Industriefläche ist ein große Gefahr
für die zahlreichen seltenen Tier und
Pflanzenarten des
Naturschutzgebietes. Die Belastung
wird insbesondere in der Bauzeit
enorm sein. Eine Vermeidung dieser
Belastung durch technische
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht nicht
im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2 BauGB
geforderte sparsame und schonende Umgang
mit Grund und Boden sowie dem in § 1 Abs. 5
S. 3 BauGB verankerte Vorrang der
Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt
sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung, die im Rahmen der
Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt Jülich
wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen.
Relevant für die Abwägung ist insoweit auch,
dass die Nutzung des Firmengeländes westlich
der Wymarstraße für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Dem Einwand, es sei wahrscheinlich, dass die
Fläche unnötigerweise versiegelt werde ohne
dass die Nutzung der Fläche durch die Firma
Eichhorn sichergestellt sei, kann nicht gefolgt
werden. Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich sowohl
der Bedarf als auch die zeitliche Planung der
Standorterweiterung ergibt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 37
Maßnahmen ist nicht möglich.
Deswegen kann die Freifläche nicht
mit Bauten dieser Größe bebaut
werden.
(3) Die Dimension des Hochregallagers
ist zu groß. Ein Gebäude dieser
Größenordnung zerstört das
Landschaftsbild. Das hat negative
Auswirkungen auf die Lebensqualität
in Kirchberg und wird sich negativ auf
die Bevölkerungsentwicklung der
gesamten Stadt Jülich auswirken.
Langfristig wird dadurch die finanzielle
Situation von Jülich verschärft, was
eine Abwärtsspirale für die gesamte
Stadt in Bewegung setzt wird. Eine
Notwendigkeit im ersten Schritt ein so
großes Lager zu bauen gibt es nicht.
Selbst die sehr optimistischen
Schätzungen der Fa. Eichhorn über
zukünftige Aufträge erlauben es nicht
das Lager im Laufe der nächsten
zehn Jahr mit eigenproduzierten
Waren zu füllen. Eine kleinere Lösung
ist deshalb notwendig, um negative
Folgen für die Stadt vermeiden.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan vorgesehenen Dimensionen
entsprechen denen der letztlich angestrebten
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Dass der
Vorentwurf zum Bebauungsplan nicht lediglich
die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den letztlich
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
entspricht der Funktion des Bebauungsplans. Es
ist ureigene Aufgabe des Bebauungsplans die
städtebauliche Entwicklung langfristig
abzubilden und zu fördern.
(4) Die unter Punkt zwei genannten
Folgen werden durch eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt
noch um ein Vielfaches verstärkt. Mit
der Attraktivität Kirchbergs sinkt die
Bevölkerung mit allen Konsequenzen
für die finanzielle Situation der
gesamten Stadt. Die Brücke kann in
zumutbarer Weise durch einen Tunnel
vermieden werden.
Die Stadt betrachtet die Transportbrücke als
auch das Tunnelbauwerk als zwei alternative
Lösungen für die Transportbeziehung der
Firmengelände östlich und westlich der
Wymarstraße. Für das Tunnelbauwerk spricht
sicherlich, dass Belange des Orts- und
Landschaftsbildes durch dieses nicht berührt
werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk
und der Transportbrücke betroffenen und in der
Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat
die Stadt Jülich bisher noch nicht ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine
Alternative in die Planung aufnehmen.
(5) In Falle der anvisierten
Produktionssteigerungen nimmt der
LKW Verkehr am Ortseingang
drastisch zu. Gerade der Ortseingang
wird aber von Rad- und Fußwegen
gekreuzt. Der Bebauungsplan muss
diese Situation entschärfen, um nicht
einen Unfallschwerpunkt an der
Kreuzung der L241 mit dem JülichAldenhovener Radweg und an der
Einfahrt auf die Freifläche zu
erzeugen. Diese Problem wird im
Vorentwurf in keiner Weise
angesprochen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 38
(6) Es liegt nur die mündliche Aussage
der derzeitigen Geschäftsleitung der
Fa. Eichhorn vor, dass das Lager für
die vor Ort produzierte Wellpappe
genutzt wird. Das ist nicht
ausreichend um Naturschutz- und
Stadtentwicklung dauerhaft
sicherzustellen. Der Bebauungsplan
schließt eine andere Nutzung
beispielsweise für die Lagerung von
vor Ort zu verpackenden Waren nicht
aus. Das würde den LKW Verkehr im
Dorf um Größenordnungen erhöhen
und wirft die im Bebauungsplan nicht
angesprochene Frage nach der
Steuerung der Verkehrsströme auf.
Das LKW aufkommen wird dabei so
drastisch zunehmen, dass Lärm- und
Verschmutzung die Wohngebiete im
Dorf belasten, selbst wenn die LKW
nicht durch das Dorf fahren.
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht,
dass die Betriebserweiterung in der im
Vorentwurf zum Bebauungsplan abgebildeten
Form erforderlich ist. Vor dem Hintergrund
dieser Betriebs- und Standortbedingungen als
auch dem Wesen des Bebauungsplans, wird die
Sorge, dass auf Grundlage des Vorentwurfs
zum Bebauungsplan eine andere Nutzung
zulässig sei, durch die sich der LKW-Verkehr
erhöhe, nicht geteilt. Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich
schließlich auch die Lärmkoningente ableiten.
Die mit dem in der Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan einhergehenden
Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung und des
Verkehrs, werden im Rahmen des
Umweltberichts festgestellt und bewertet. Der
Umweltbericht wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
(7) Weiter bin ich auch gegen die
genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein
Präzedenzfall für weitere
Industrieerweiterungen auch in Jülich
wären. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager
und Industriebrücke im dörflichen
Umfeld ist jetzt einzigartig in ganz
Deutschland. Aber andere
Unternehmen auf dem Stadtgebiet,
beispielsweise die
Wellpappenunternehmen Gissler &
Pass in Jülich und Lorsbeck,
SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar,
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und
seinen Ortsteilen, werden aus
betriebswirtschaftlicher Sicht ähnliche
Erweiterungspläne umsetzen wollen.
Eine gerechte Lösung erfordert, dass
man solche Bebauungspläne auf
Basis von langfristigen und
nachvollziehbaren
Entwicklungsplänen der Stadt
aufstellt. Das ist hier nicht der Fall.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 39
Die Folge ist, dass der Plan aus
Gerechtigkeitsgründen vielfach auf
dem Stadtgebiet wiederholt werden
muss. Das wäre das Ende der Stadt
Jülich als lebenswerter Ort.
51
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g.
Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau einer solchen Brücke.
Diese Brücke ist eine potentielle Gefahr
für alle Verkehrsteilnehmer! Dies stellt
eine nicht hinnehmbare Verschlechterung
der Verkehrs- und Lebenssituation in
Kirchberg dar.
Verschärft wird die Gefahrenlage noch
durch die an dieser Stelle kurvenreichen
Straße. Der kleinste Lenkfehler; die
geringste Unaufmerksamkeit; der
irritierende Schattenwurf der Brücke und
der plötzliche Lichteinfall nach dem
Durchfahren der Brücke können sich als
lebensgefährlich erweisen! Zum einen für
den Fahrer und seine Mitfahrer selbst,
zum anderen aber auch für andere
Verkehrsteilnehmer, die sich in
unmittelbarer Nähe eines mögliches
Unfalls aufhalten.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Diesem Schreiben füge ich nur einige der
in der Presse zu findenden Beispiele bei,
die verheerende Unfälle mit
Brückenpfeilern beschreiben.
Warum sollten die Bürger Kirchbergs und
alle, die die L241 nutzen, sich der von
einer Brücke ausgehenden Gefahr
aussetzen, die vermeidbar wäre, wenn die
Fa. Eichhorn ihr Altgelände vernünftig
nutzen würde bzw. einen Tunnel bauen
würde?
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Die Stadt betrachtet die Transportbrücke als
auch das Tunnelbauwerk als zwei alternative
Lösungen für die Transportwegebeziehung der
Firmengelände östlich und westlich der
Wymarstraße. Etwaige mit einem
Brückenbauwerk einhergehende Gefahren
werden in die Abwägung aller
abwägungserheblichen Belange im Hinblick auf
die Wahl der Art der Transportwegebeziehung
eingestellt werden.
52
Schreiben vom 03.05.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 40
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna – Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
zukünftige Belastung von
Abgasen, Feinstaub etc. durch
den vermehrten LKW-Verkehr (es
wäre unrealistisch anzunehmen,
dass der LKW-Verkehr nicht
durch das gesamte Dorf fährt!)
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung,
insbesondere auch eine Feinstaubbelastung,
werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
53
Schreiben vom 02.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 41
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege).
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
54
Schreiben vom 04.05.2015:
hiermit erhebe ich als Kirchberger Bürger
Einspruch gegen die nachstehend
aufgeführten Punkte:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstaße (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
nr. 5 BauGB )
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Lage des geplanten
Hochregallagers am Ortseingang
Kirchberg links von Jülich aus
gesehen (Anmerkung wie oben).
Dasselbe läßt sich problemlos
und ohne neue
Bodenversiegelung rechts auf
dem Gelände nach Abriß der
alten Papierfabik (z. Zt. im
Gange) errichten; war eben da ja
auch schon geplant! Somit
entfiele die Notwendigkeit
unrentabler Transportwege:
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 42
beantragtes Rollenlager auf dem
Abrißgelände rechtsseitig, neue
Wellpappenproduktionsanlage
linksseitig, Rücktransport der
Halbfertigerzeugnisse zur
Weiterverarbeitung auf die rechte
Seite in die bestehenden
Verarbeitungsgebäude, nach
dortiger Fertigstellung wieder
zurück nach links in das geplante
Hochregallager…?
55
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
56
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 43
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
57
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 44
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
58
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 45
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
59
Schreiben vom 16.04.2015:
In den Entscheidungen von Rat und
Verwaltung der Stadt Jülich spielt des
Öfteren auch die Frage eine Rolle, ob
durch diese Präzedenzfälle geschaffen
würden. Beispiele jüngster Vergangenheit
sind die diskutierte Reaktivierung des
Spielplatzes Birkenweg in Kirchberg
sowie die notwendige Erweiterung der
Grundschule Welldorf.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Ich sehe und befürchte in der Aufstellung
des o.g. Bebauungsplanes ebenfalls die
Schaffung eines, Präzedenzfalles.
Laut Aussage der Firma Eichhorn sei in
der Wellpappenbranche zukünftig nur
derjenige überlebensfähig, der die vom
Kunden verlangte Lagerkapazität
vorhalten könne. Dies sei wirtschaftlich
nur in Form eines Hochregallagers
möglich.
Nun ist Eichhorn nicht das Einzige in
Kirchberg ansässige Unternehmen des
wellpappenherstellenden Gewerbes. Die
Firma Gissler&Pass verfügt ebenfalls über
ein Betriebsgelände am anderen
Ortseingang, das ausreichend Fläche
bietet für die Errichtung eines HRLs.
Ist es also nur eine Frage der Zeit, bis
Kirchberg an beiden Ortseinfahrten von
völlig überdimensionierten, die dörfliche
Struktur erschlagenden Bauten geprägt
sein wird?
Was bedeutet dies für vergleichbare
Ortsteile mit ansässiger Industrie (z.B.
Koslar, Welldorf)?
Ist dies nicht sogar die Schaffung eines
gewollten Präzedenzfalles um potentielle
Investoren von der industriefreundlichen
Haltung der Stadt Jülich zu überzeugen?
Schließlich hat Herr Bürgermeister
Stommel ja genau das vor der
Abstimmung zum Aufstellungsbeschluß
am 19.02.2015 den Ratsmitgliedern zu
bedenken gegeben. Dies ist einerseits
nachvollziehbar.
Meiner Meinung nach gehört es aber zu
den zumindest genauso wichtigen
Aufgaben einer Stadt, diese für ihre
Bürger lebenswert zu erhalten. Für
Kirchberg wird mit Aufstellung des
Bebauungsplanes dieser Aspekt in für die
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 46
Bevölkerung unzumutbarer Weise
vernachlässigt.
60
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
61
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 47
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
62
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 48
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
63
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
werden Parkmöglichkeiten für z.B.
Teil des genannten Fachgutachtens zur
Verkehrssituation ist auch die Verteilung und
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 49
an Wochenenden wartende
LKWs und sanitäre Einrichtungen
für die Fahrer geschaffen?
64
Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende
Transportfahrzeuge.
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
65
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 50
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
66
werden Parkmöglichkeiten für z.B.
an Wochenenden wartende
LKWs und sanitäre Einrichtungen
für die Fahrer geschaffen?
Teil des genannten Fachgutachtens zur
Verkehrssituation ist auch die Verteilung und
Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende
Transportfahrzeuge.
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Orts-
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 51
und Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
67
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 52
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
68
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
69
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 53
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
70
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 54
-
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
71
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 55
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
72
die Minderung meines
persönlichen Vermögens. (Das
Haus ist meine
Rentengrundlage).
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
zukünftige Lärmbelästigung der
geplanten Produktionssteigerung
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion durch die Neuansiedlung werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 56
wegen (schon heute ist die
Lärmbelästigung am Ortsrand
grenzwertig)
73
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
74
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 57
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
75
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 58
-
Umweltverträglichkeitsprüfung
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
76
Schreiben vom 04.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" wird die Bebauung der
zurzeit landwirtschaftlich genutzten
Freifläche östliche der L241 angestrebt.
Im Bebauungsplan Kastanienbusch Nr. 12
wurde die geplante Bebauung des
Geländes der ehemaligen Papierfabrik
beschrieben. Dieser Bebauungsplan
wurde mit der Begründung verworfen,
dass die erforderliche Betriebsfläche in
diesem Plangebiet nicht alleine
untergebracht werden konnte. Diese
Fläche soll nun lediglich mit einem
Papierrollenlager bebaut werden. Eine
geplante Nutzung der restlichen
versiegelten riesigen Altfläche ist konkret
und in absehbarer Zeit nicht ersichtlich.
Dies verstößt gegen die Ziele des
Landesentwicklungsplans NRW (LEP).
Der LEP hat als landesplanerische
Aufgabe die Sicherung unverbauten und
unversiegelten Raumes als
Voraussetzung für die Erhaltung und
Regeneration der natürlichen
Lebensgrundlage. Die Mobilisierung der
noch vorhandenen Baulandreserven zur
Eindämmung des Freiraumverbrauchs
wird hier ebenso gefordert wie die
Verbesserung der Funktion der
Agrargebiete und deren Lebensraum. Die
Freiraumsicherung soll grundsätzlich der
Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft
dienen.
Ein Verstoß des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan gegen den derzeit noch gültigen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP) vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor. Der LEP
weist das Gebiet des Vorentwurfs zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 als Freiraum
aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das
Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in seinen
Funktionen zu verbessern ist. Nach dem
ebenfalls als Ziel der Raumordnung
ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Freiraum
jedoch in Anspruch genommen werden, wenn
die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der
Fall, wenn der Flächenbedarf für
siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb
des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die
Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, für die ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative ernsthaft
zu erwägen. Die Betriebserweiterung basiert
gerade auf der Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine
gleichwertige, bisher planerisch für
Siedlungszwecke in Anspruch genommene,
Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt
wird. Vorsorglich wird eine derzeit als
Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als
Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 59
zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich
derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung
des FNP „Umwandlung Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Jülich“. Im Rahmen
dieses Aufstellungsverfahrens hat die Stadt eine
landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an
die Bezirksregierung Köln bestellt. Das
Verfahren dauert derzeit noch an
Bei der Inanspruchnahme von
dargestellten Gewerbe- und
Industrieansiedlungen durch die
kommunale Bauleitplanung soll vorrangig
folgenden Kriterien Rechnung getragen
werden:
-
Maßnahmen der
Innenentwicklung, insbesondere
die Nutzung brachliegender und
ungenutzter Grundstücke, haben
Vorrang vor Inanspruchnahme im
Außenbereich.
-
Die Möglichkeit der Arrondierung
vorhandener Gewerbe- und
Industriestandorte soll genutzt
werden, bevor andere Flächen in
Anspruch genommen werden.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan steht auch
nicht im Widerspruch zu den Zielen des zurzeit
in der Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW.
Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele der
Raumordnung sind als sonstige Erfordernissen
der Raumordnung bei der Aufstellung des
Bebauungsplans zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1
i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Die im Vorentwurf
formulierten Grundsätze der Raumordnung sind
bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht
zu beachten. Plansatz 6.1-6 formuliert das Ziel,
dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang
vor der Inanspruchnahme von Flächen im
Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt
der Vorentwurf Rechnung. Die betriebliche
Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die
Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht
werden soll, lässt sich nicht auf den bereits
ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen
verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein
Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in
Anspruch genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich
der Fall sein, würde der Bebauungsplan erst
nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW
verabschiedet werden, wäre das Ziel der
Raumordnung dann zukünftig für die
Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als
verbindliche Vorgabe zu beachten (§ 4 Abs. 1 S.
1 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung,
einschließlich des Grundsatzes des
Freiraumschutzes, wären in die
Abwägungsentscheidung als öffentlicher Belang
einzustellen und zu bewerten, könnten in der
Abwägung jedoch auch überwunden werden (§
4 Abs. 1 S. 1 ROG).
Ein Nachweis, dass diese alte, bereits
versiegelte Betriebsfläche für die geplante
Erweiterung der Firma Eichhorn nicht
ausreichend ist, wurde nicht erbracht. Mit
der Bitte um Klärung verbleibe ich
77
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung, und Erweiterung der
Lagerkapazität für die ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 60
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
78
Sollten Sie gegen den Willen
vieler Kirchberger das Vorhaben
genehmigen, sollten Sie
wenigstens darauf bestehen,
dass für LKW, die über
Wochenenden nicht weiterfahren
dürfen Parkplätze geschaffen
werden und für die Fahrer eine
Toilette, so dass die LKW nicht an
den Straßen entlang parken
müssen, die Vorgärten als
Toilette genutzt werden. Dieses
Drama erlebt die Heinsberger
Siemensstr. an jedem
Wochenende. Hinfahren und
ansehen und mit den Anwohnern
reden.
Teil des genannten Fachgutachtens zur
Verkehrssituation ist auch die Verteilung und
Organisation des erforderlichen PkwStellplatzangebots sowie der ausreichend zu
bemessene Abstellraum für wartende
Transportfahrzeuge.
Schreiben vom 05.05.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 61
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
79
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Orts-
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 62
und Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
80
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 63
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
81
Schreiben vom 06.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" unter 1.1.1 „Ziele und
Zwecke der Planung" wird lediglich noch
von der Neuordnung und Erweiterung der
Carl Eichhorn KG gesprochen. Welche
Ziele die Firma Eichhorn hier wirklich
verfolgt, wird nicht konkretisiert. Im bis
jetzt erfolgten Verfahren wurde dies auch
nicht nachvollziehbar und glaubhaft
dargelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, welches
nachvollziehbar das Ziel einer schrittweise
durchgeführten Erweiterung des
Produktionsstandortes darlegt. Dass die Firma
eigentlich ein anderes Ziel verfolgt, wird für
spekulativ gehalten.
Meine Bedenken, die ich mit der Bitte um
Klärung hier nenne, sind:
Im Vergleich zu Konkurrenzbetrieben ist
meine Überzeugung, gestützt durch viele
Recherchen, dass dieses Lager völlig
überdimensioniert ist. Selbst Produzenten
mit der 2,5 bis 3-fachen Jahresproduktion
benötigen kein so großes Lager. Hier
entsteht der Eindruck, dass, entweder für
andere Produzenten und dabei egal
welcher Sparte, Lagerfläche zur
Vermietung zur Verfügung gestellt werden
soll. Eine weitere Befürchtung ist die
Nutzung der geplanten Baumaßnahmen
am Standort Kirchberg als
Distributionszentrum zur Verpackung und
zum Versand von Waren, also auch zur
Lagerung und zur damit verbundenen
Logistik.
Bei beiden Varianten würde der LKWVerkehr in und um Kirchberg auf ein mit
Sicherheit unerträgliches Maß ansteigen.
Außerdem wäre dies eine arglistige
Täuschung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Politik.
Wie wird sichergestellt, dass die
Aussagen der Firma Eichhorn, diese
Lagerfläche nur für die eigene Produktion
von Wellpappe zu nutzen und auch keine
Dienstleistungen für andere Firmen
aufzunehmen zu wollen, eingehalten
werden?
82
Aus dem Betriebskonzept geht hervor, dass die
im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen für die angestrebte
Produktions- und Lagerhallenerweiterung
erforderlich sind. Es wird vor diesem
Hintergrund für spekulativ erachtet, dass die
Firma Eichhorn die geschaffene Lagerfläche
eigentlich an Dritte vermieten will. Vor dem
Hintergrund der Betriebs- und
Standortbedingungen als auch dem Wesen des
Bebauungsplans, wird ferner die Sorge, dass
auf Grundlage des Vorentwurfs eine andere
Nutzung zulässig sei, durch die sich der LKWVerkehr erhöhe, nicht geteilt. Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan definiert die zulässige
Nutzung und die Betriebszustände, aus denen
sich schließlich auch die Lärmkoningente
ableiten. Eine andere als die im Bebauungsplan
vorgesehene Nutzung wäre unzulässig und
könnte bauordnungsrechtlich unterbunden
werden.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 28.04.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 64
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
83
Das alte Gelände der Firma
Eichhorn rechts der Wymarstr.,
jetzt Abbruchgelände, ist riesig
und vollkommen ausreichend für
einen Neubau.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 65
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
84
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 66
-
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
85
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 67
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
86
Schreiben vom 04.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
87
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 68
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
88
die Versäumnisse der Stadt Jülich
(Abgang ALPLA, Absagen an
große Unternehmen), sollten nicht
zu Lasten der Kirchberger
Bevölkerung gehen.
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 69
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
89
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 70
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
90
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
91
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 71
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
92
Schreiben undatiert; Eingang bei Stadt
Jülich am 06.05.2015:
mein Name ist , ich wohne in JülichKirchberg und wurde kürzlich über das
neue Bauprojekt der Firma Eichhorn
informiert: Ein riesiges Lagerhaus direkt
am Ortseingang. Mit diesem Brief möchte
ich in aller Form meinen Widerspruch
ausdrücken. Selbstverständlich akzeptiere
ich die Tatsache, dass Gewerbegebiete
und Lagerflächen notwendig sind. In der
geplanten Form halte ich das Bauprojekt
jedoch für unhaltbar. Besonders kritisch
empfinde ich:
-
Die immense Größe, vor allem die
Höhe
Die Verkehrsbelastung
Lärm- und Sichtverschmutzung
Die geplante Brücke über die
Straße.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 72
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die im Plangebiet voraussichtlich entstehenden
Emissionen werden durch Fachgutachten
ermittelt und bewertet und im Rahmen des
Umweltberichts berücksichtigt. Der
Umweltbericht wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Ein Lagerhaus mit separater Zufahrt, mit
Sichtschutz durch Bäume und in
ausreichendem Abstand zum Dorfkern
wäre akzeptabel. Diese Immobilie sprengt
jedoch jeden Rahmen. In Zukunft soll man
bei der Einfahrt in den Ort Kirchberg
durch ein Industriegebiet fahren? Unter
einer Brücke durch?
Außerdem hätte ich gerne Klarheit über
die Anfahrtsrouten der LKW. Ist
sichergestellt, dass die LKW, auch in
Zukunft, nicht durch den Ort fahren?
93
Der Schwerlastverkehr wird den
Produktionsstandort ausschließlich über die L
241 aus nördlicher Richtung anfahren und
wieder verlassen. Schwerlasttransporte durch
den Ort in südlicher Richtung entstehen
zukünftig nicht. Dies ergibt sich aus dem von der
Firma Eichhorn im Vorfeld des
Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses
vorgestellten Logistik- und Verkehrskonzept.
Auch das zuvor angesprochene
Verkehrsgutachten wird diesen Aspekt
beleuchten.
Schreiben vom 06.05.2015:
ich möchte gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.: 14 „Ortseingang" Bedenken
anmelden.
Das geplante Hochregallager (derzeitig
geplante Höhe: 35 m) grenzt an ein
Landschaftsschutzgebiet bzw. an ein FFH
Gebiet.
Durch die extreme Höhe kommt es
meines Erachtens, aufgrund der
geänderten Lichtverhältnisse
(Schattenwurf), in diesem Gebiet zu einer
Veränderung der bisherigen Bedingungen
der dort befindlichen Flora und Fauna.
94
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird darüber hinaus im
Rahmen eines Fachgutachtens durch das
Ingenieurbüro Fehr behandelt, der im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt
werden wird.
Schreiben vom 06.05.2015:
ein ortsansässiges Unternehmen plante
im Jahr 2000 aufgrund einer
Der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen
Vorhabens eines anderen Betriebes an einem
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 73
Firmenerweiterung ihr bestehendes Lager
um einige Meter aufzustocken (
Ortsausgang in Richtung Schophoven).
Dieses Unternehmen liegt auch in der
Nähe eines Naturschutzgebietes. Mit der
Begründung der Stadt Jülich, in diesem
Gebiet wäre ausschließlich eine
ortsübliche Bebauungshöhe von 12 m
vorgesehen, wurde diesem Unternehmen
die Erweiterung nicht gestattet.
anderen Standort hat für das vorliegende
Verfahren keine Relevanz. Anlass und
Gegenstand des vorliegenden
Planaufstellungsverfahrens ist eine konkrete
Planung, hier eine Standorterweiterung. Der
Bebauungsplan wird unter einer gerechten
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
dieses Planverfahrens gegeneinander und
untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt werden.
Ich bitte um eine Stellungnahme, warum
der Firma Eichhorn die Möglichkeit
gegeben wird ein Hochregallager von 35
m Höhe zu bauen?
Zudem liegt die zu bebauende Fläche in
unmittelbarer Nähe eines FFH Gebietes.
95
Schreiben vom 06.05.2015:
mein Einwand bezüglich des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" bezieht sich auf den
Radweg, der im geplanten Gelände des
Be- und Entladebreiches der LKW's der
Firma Eichhorn entlangführt.
Ich sehe hier eine Gefährdung der
Radfahrer, insbesondere der Kinder, die
diesen Radweg als Hin- und Rückweg zur
Schule und ihrem Wohnort nutzen.
Durch das vermehrte Aufkommen des
Lkw Verkehrs, der in diesem Bereich zu
erwarten ist, sehe ich ein erhöhtes
Gefahrenpotential.
96
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr
einschließlich der Verkehrsbewegungen im
Bereich der Ein- und Ausfahrten sowie deren
Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz und
die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Schreiben vom 29.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 74
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
97
besonders durch die „komische“
Straßenführung durch die sog.
„Verkehrsinsel“, an denen die
LKW schon jetzt Probleme
gemacht gekriegt haben!
Die Verkehrsinsel und die Straßenführung
werden ebenfalls im Rahmen des genannten
Verkehrsgutachtens berücksichtigt werden.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 75
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
98
Schreiben vom 07.05.2015:
als Kirchberger Bürgerin erhebe ich
hiermit Einspruch gegen den
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" in folgenden Punkten:
-
gegen eine Bebauung in
unmittelbarer Nähe zum
Naturschutzgebiet „Pellini Weiher"
und zum FFH Gebiet Natura 2000
„Indemündung". Ich fordere eine
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
gegen die Höhe des geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gern. § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
gegen die geplante
Industriebrücke über die L 241
Wymarstraße am Ortseingang
(Orts- und Landschaftsbild gern.
§ 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB und
Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
gegen das zu erwartende hohe
Lärm- und Verkehrsaufkommen.
Bitte um Überprüfung der
Kapazität und Belastung der
bestehenden Verkehrswege.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
99
Schreiben vom 07.05.2015:
welche Ziele verfolgt die Strukturpolitik
Es wurde das " Programm Jülich 2020 "
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 76
der Stadt Jülich für Kirchberg?
Wie soll zukünftig die weitere Gestaltung
der gesamten Gewerbegebiete in
Kirchberg aussehen? Gibt es hierfür einen
„Zukunftsplan" seitens der
Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem
FNP? Wenn nicht, möchte ich dies hiermit
anregen. Welche Erweiterungen werden
und dürfen zukünftig noch erfolgen, auch
im Hinblick auf das andere Kirchberger
Gewerbegebiet? Hat man hier ein
Konzept erarbeitet, nachdem man
vorgeht? Müssen wir Kirchberger
zukünftig damit rechnen, dass auch das
Gebiet Richtung Schophoven zukünftig
gewerbetechnisch bebaut werden
könnte?
Wieso stellt man keinen Vorhaben und
Erschließungsplan gemäß § 12 Bau BG
für die Ortseinfahrt Kirchberg auf, das
gesamte Gewerbegebiet, mit allen seinen
3 B-Plänen (Ortseingang betreffend),
sollte gesamtplanerisch mit endgültiger
Zielsetzung festgelegt werden, um ein
ausgeglichenes Landschaftsbild zwischen
Industrie und Dorf zu gewährleisten.
erarbeitet, Bei der Arbeit an diesem Programm
ging es darum, einen Leitrahmen zu erarbeiten,
konkrete Ziele zu formulieren und Maßnahmen
für die gesamte Stadt, so auch für Kirchberg,
aufzustellen. Mit den formulierten strategischen
Zielen der Stadtentwicklung erhält die Stadt eine
Leitlinie für stadtentwicklungspolitisches
Handeln sowie themen- und
ressortübergreifende Zielsetzungen für die
zukünftige Stadtentwicklung.
Die Stadt Jülich hat das Ziel, Jülich und auch
den Ortsteil Kirchberg als attraktiven Wohn- und
Lebensraum und gleichzeitig als erfolgreichen
Wirtschafts- und Technologiestandort weiter zu
entwickeln. In diesem Sinne übt die Stadt Jülich
ihr Planungsermessen entsprechend
bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher
Grundsätze aus. Dabei betrachtet die Stadt den
zu überplanenden Bereich und einen Bauleitplan
nicht isoliert. Die derzeit laufenden
Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne
„Ortseingang Kirchberg“ sowie „Umwandlung
Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von
Kirchberg“ werden daher auch parallel zum
vorliegenden Bebauungsplanverfahren
betrieben. Alle Bauleitplanverfahren sollen eine
Erweiterung des Produktionsstandortes der
Firma Eichhorn planerisch ermöglichen. Der
Bebauungsplan ist aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2
S. 1 BauGB), so dass der Flächennutzungsplan
„Ortseingang Kirchberg“ entsprechend
angepasst werden muss. Das
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans
„Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im
Süden von Kirchberg“ dient der Schaffung der
Ausgleichsfläche für die Inanspruchnahme des
nach dem LEP NRW für den Bereich des
Vorentwurfs zum Bebauungsplan
ausgewiesenen Freiraums.
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei,
zwischen einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder der
vorliegenden projektorientierten
Angebotsplanung zu wählen. Es sind keine
Gründe ersichtlich, warum für die vorliegende
Planung ein vorhabenbezogenen
Bebauungsplan vorzugswürdig gewesen wäre.
Wie dargelegt werden die Änderungsverfahren
der Flächennutzungspläne und das vorliegende
Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans
parallel und abgestimmt aufeinander
durchgeführt. Ein gesamtplanerischer Ansatz ist
somit gewährleistet.
100
Schreiben vom 07.05.2015:
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 77
Im o.g. genannten Absatz stellt sich der
Sachverhalt so dar, als würde durch den
Bau des Hochregallagers Grund und
Boden gespart, da drei Jülicher
Lagerflächen entfallen, weil sie auf einen
Hochregallagerstandort in Kirchberg
gezogen werden.
Werden denn die drei Jülicher Flächen
entsiegelt und renaturiert, um mit der
endlichen Resource Grund und Boden
sparsam umzugehen?
Mich wundert ein wenig die Art der
Stellungnahme seitens der Verwaltung,würde nicht durch die vorrangige
Bebauung des Altgeländes schonender
mit Grund und Boden umgegangen
werden und so verhindert, dass weitere
Fläche versiegelt werden würde? Hier gilt
doch auch das Gebot der vorrangigen
Innenbebauung?
Schonend geht man doch mit Grund und
Boden nur um, wenn man überhaupt
überlegt ihn zu bebauen? Wieso trifft die
Verwaltung hier so eine Aussage? Warum
versucht man den Eindruck zu erwecken,
man würde Resourcen sparen, versiegelt
aber eigentlich zusätzliche Flächen!
101
Die Flächen der bisher von der Firma Eichhorn
genutzten Lagerstandorte sind nicht
Gegenstand des Verfahrens.
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden handelt es sich um einen Belang und
bei dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten
Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich
um ein Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im
Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der so
formulierte Bodenschutz hat im Rahmen der
Abwägung keinen generellen Vorrang. Eine
Zurückstellen bedarf jedoch einer
Rechtfertigung, die dem Gewicht diesem vom
Gesetzgeber herausgehobenen Ziel bzw.
Belang Rechnung trägt. Die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität, wie von der
Firma Eichhorn detailliert nachwiesen, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet. Auch andere, in Standortnähe
gelegene Flächen des Innenraums bestehen
nicht. Auch andere geeignete, in Standortnähe
gelegene Flächen des Innenraums bestehen
nicht. Gleichzeitig handelt es sich bei der
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität um eine städteplanerisch
gewollte Entwicklung des Wirtschaftsstandorts
der Stadt Jülich.
Schreiben vom 07.05.2015:
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Wie soll generell der Schutz der Tiere und
der Fauna, die im angrenzenden FFH
Schutzgebiet leben, während der
Bauphase gewährleistet werden? Werden
Emissionen wie Lärm, Licht, Staub,
Schall- und Vibrationsübertragungen etc.
überprüft und eingehalten?
102
Diese Frage wird im Rahmen des
Planaufstellungsverfahrens in dem
naturschutzfachlichen Fachgutachten (inkl. FFHSchutz und Artenschutz) behandelt. Die
Genehmigung des Vorhabens wird
Nebenbestimmungen enthalten, die den Schutz
der Lebensraumtypen des an den
Planungsbereich angrenzenden FFH-Gebiets
sowie alle weiteren Schutzgüter (wie Mensch
und Boden) gewährleisten. Die Stadt wird die
Einhaltung der Nebenbestimmungen
kontrollieren und auch durchsetzen.
Schreiben vom 07.05.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 78
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 3 beschreiben Sie,
das unter Beachtung und Abwägung der
öffentlichen Belange, also die Belange der
Kirchberger Bevölkerung und auch des
Unternehmens, entsprechend dem § 1
Absatz 6 und § 1 a des Baugesetzbuches
(BauGB) verfahren werden soll.
In § 1 Absatz 6 steht Zitat:….„sind zu
beachten:
1. die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit
der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung, die Schaffung und
Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen, die
Eigentumsbildung weiter Kreise der
Bevölkerung und die Anforderungen
Kosten sparenden Bauens sowie die
Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen
Bedürfnisse der Bevölkerung,
insbesondere die Bedürfnisse der
Familien, der jungen, alten und
behinderten Menschen,
unterschiedliche Auswirkungen auf
Frauen und Männer sowie die
Belange des Bildungswesens und von
Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung,
Fortentwicklung, Anpassung und der
Umbau vorhandener Ortsteil; sowie
die Erhaltung und Entwicklung
(8)
zentraler Versorgungsbereiche
5. die Belange der Baukultur, des
Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege, die erhaltenswerten
Ortsteile, Straßen und Plätze von
geschichtlicher, künstlerischer oder
städtebaulicher Bedeutung und die
Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und
Religionsgesellschaften des
öffentlichen Rechts festgestellten
Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, insbesondere
Bei den zitierten Anforderungen der § 1 Abs. 6
BauGB an die Bauleitplanung handelt es sich
um Planungsleitlinien. Diese konkretisieren die
weitern Planungsgrundsätze und -ziele des § 1
BauGB. Die Planungsleitlinien sind neben den
Grundsätzen und Zielen in der planerische
Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu beachten.
Die Stadt Jülich wird die nach diesen
Grundsätzen und Leitlinien
abwägungserheblichen Belange in ihre
planerische Abwägung einstellen.
a) die Auswirkungen auf Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische
Vielfalt,
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 79
b) die Erhaltungsziele und der
Schutzzweck der Natura 2000(1)
Gebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen
auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen
auf Kulturgüter und sonstige
Saalgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen
sowie der sachgerechte Umgang
mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer
Energien sowie die sparsame und
effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von
Landschaftsplänen sowie von
sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und
Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität in Gebieten, in denen
die durch Rechtsverordnung zur
Erfüllung von Rechtsakten der
(12)
Europäischen Union
festgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen
den einzelnen Belangen des
Umweltschutzes nach den
Buchstaben a, c und d,
8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer
mittelständischen Struktur im
Interesse einer verbrauchernahen
Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und
Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit
Energie und Wasser
einschließlich der
Versorgungssicherheit M),
f) der Sicherung von
Rohstoffvorkommen,
9. die Belange des Personen- und
Güterverkehrs und der Mobilität der
Bevölkerung, einschließlich des
öffentlichen Personennahverkehrs
und des nicht motorisierten Verkehrs,
unter besonderer Berücksichtigung
einer auf Vermeidung und
Verringerung von Verkehr
ausgerichteten städtebaulichen
Entwicklung,
10. die Belange der Verteidigung und des
Zivilschutzes sowie der zivilen
Anschlussnutzung von
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 80
Militärliegenschaften,
11. die Ergebnisse eines von der
Gemeinde beschlossenen
städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes oder einer
von ihr beschlossenen sonstigen
städtebaulichen Planung,
12. die Belange des
(7)
Hochwasserschutzes .
(5)
(7)
Bei der Aufstellung der
Bauleitpläne sind die öffentlichen und
(R)
privaten Belange gegeneinander und
(R)
untereinander gerecht abzuwägen .
(6)
(8)
Die Vorschriften dieses
Gesetzbuchs über die Aufstellung von
Bauleitplänen gelten auch für ihre
Änderung, Ergänzung und Aufhebung."
Bei der Durchsicht der von Ihnen oben
aufgeführten bzw. zugrunde gelegten
Paragraphen zur Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens stellt man
schnell fest, dass nahezu 80% des
Gesetzestextes direkt für die Belange der
Bevölkerung bzw. Berücksichtigung des
Wohnumfeldes und den Naturschutz
sprechen.
Auch die Punkte des Unternehmers, hier
Punkt Nr. 8, „die Belange, Absatz c)"
werden berücksichtigt.
c) der Erhaltung, Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen,
Gegen die Firmenerweiterung, die
Sicherung oder Schaffung von
Arbeitsplätzen habe ich, und ich denke da
kann ich auch für die Kirchberger
Bevölkerung sprechen, keine Einwände.
Die nun von Ihnen festgelegte Höhe des
Hochregallagers und die Transportbrücke
sind für mich und den größten Teil der
Bevölkerung nicht akzeptabel!
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die
von Ihnen aufgestellte Höhe im
Sonderplanbereich des Hochregallagers
sowie die Brücke über die Straße unserer
Ortseinfahrt und bitte um Reduzierung
des HRL auf maximal 15 m über OK
Gelände sowie einer Tunnellösung anstatt
der Transportbrücke.
Das ist aus meiner Sicht das Mindeste
und gleichzeitig das Maximale was man
der Kirchberger Bevölkerung mit Bezug
auf die oben aufgeführten Gesetzestexte
zumuten kann.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt. Das
Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportbeziehung der Firmengelände östlich
und westlich der Wymarstraße dar. Für das
Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange
des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses
nicht berührt werden. Die weiteren, von dem
Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der
Alternativen für die Transportwegebeziehung in
die Planung aufnehmen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 81
103
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 12 beschreiben Sie
unter Abschnitt 2.1.1, letzter Abschnitt,
das die Auswirkungen durch die
geplanten Baukörper auf das Orts- und
Landschaftsbild in einem gesonderten
Gutachten untersucht und bewertet
werden.
Werden hierbei die Belange der
betroffenen Bevölkerung generell z.B. in
Form der 1.100 Unterschriften
berücksichtigt? Kennt der Gutachter die
Meinung der Kirchberger Bevölkerung
oder wird ein solches Gutachten alleine
aus städtebaulicher Sicht betrachtet ?
104
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Bedenken der Kirchberger Bevölkerung wird
die Stadt Jülich bei Ihrer Entscheidung über den
Planentwurf berücksichtigen.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 9 beschreiben Sie
unter Absatz 1.3.3, Abschnitt 2 und 3 das
die überlagerte Fläche des
Landschaftsschutzstreifens im Norden
von Kirchberg nun im Süden von
Kirchberg als Ersatzfläche bzw. als
Flächenausgleich entsprechend der
Forderung der Bezirksplanungsbehörde
Köln vorgesehen ist.
Dient die Ersatzfläche im Süden nur für
den Ausgleich des
Landschaftsschutzstreifens im Norden?
Die Fläche im Süden von Kirchberg ist der von
der Bezirksplanungsbehörde geforderte
Flächenausgleich. Sie besagt, dass für eine im
Flächennutzungsplan neu ausgewiesene
Gewerbefläche eine Rücknahme einer
Baufläche an anderer Stelle erfolgen muss. Sie
dient nicht als Ausgleich für den
Landschaftsschutzstreifen.
wenn ja: wo erfolgt der Ausgleich der
restlichen Ackerfläche vom nördlichen
Teil?
Der Ausgleich wird in einem
landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt
und erfolgt auf einer mit der Unteren
Landschaftsbehörde noch abzustimmenden
Fläche innerhalb des Stadtgebietes.
Muss ein Landschaftsschutzstreifen nicht
mehr Grünfläche als bewirtschaftete
Ackerfläche erfordern? (höherwertig !?)
Dies wird im landschaftspflegerischen
Fachbeitrag ermittelt.
Sind die Flächen in der Größenordnung
vergleichbar? um welche Größen handelt
es sich im einzelnen?
Dies wird im landschaftspflegerischen
Fachbeitrag ermittelt.
Wenn die Fläche im Süden von Kirchberg
in Grünfläche als Ersatzfläche für den
Landschaftsschutzstreifen umgewandelt
worden ist und dann, zu einem späteren
Zeitpunkt, entsprechend dem Schriftstück:
Die Fläche im Süden dient nicht als Ersatzfläche
für den Landschaftsschutzstreifen, sondern
bezieht sich auf die von der
Bezirksplanungsbehörde geforderte Ausweisung
im Flächennutzungsplan.
Eine Flächennutzungsplanausweisung kann mit
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 82
Flächennutzungsplanänderung
„Umwandlung Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Kirchberg" Seite
7 dann Zitat: „..."Gewerbefläche"
ausgewiesene und als „Grünfläche"
vorgesehene Teilfläche besteht
schließlich die Möglichkeit, diese wieder
in eine „Gewerbefläche" umzuwidmen,
sobald eine entsprechende konkrete
Nachfrage erkennbar wird"
Zustimmung und eventuellen Auflagen durch die
Bezirksplanungsbehörde im Benehmen mit dem
Kreis Düren geändert werden.
diese wieder bei Bedarf in Gewerbefläche
gewandelt wird, so hat das nichts mit der
Herstellung von Ersatzflächen als
Grünflächen zu tun. Ich bitte um Erklärung
bzw. Klärung der Rechtslage.
105
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 12 beschreiben Sie
unter Abschnitt 1, das seitens der Fa.
Eichhorn im Vorfeld der Einleitung des
Aufstellungsverfahrens die oder der
Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt
und anschließend daraufhin abgeändert
und zugrunde gelegt worden ist. Das liest
sich rechtlich so, als wenn mit der
Kirchberger Bevölkerung hier eine
Vereinbarung getroffen worden wäre und
die Bevölkerung damit einverstanden
wäre.
Diese Aussage ist dann so nicht ganz
richtig! Ich selber war bei den
Vorstellungen, sowohl bei den
„öffentlichen" in den Privaträumen von
Herrn Eichhorn, als auch bei allen
internen Gesprächen mit Herrn Eichhorn
selber anwesend.
Richtig ist, dass die Fa. Eichhorn eine
Änderung der Höhe des Hochregallagers
von 40 m auf 35 m veranlasst hat. Richtig
ist auch, dass die Fa. Eichhorn die
Transportbrücke in der Höhe von 8 m auf
5 m (4 m im lichten zuzüglich
Konstruktionshöhe von ca. 1 m) geändert
hat. Diese fragliche Reduzierung um fast
die Hälfte ist aus meiner Sicht, bei einer
Verbreiterung der Transportbrücke um ca.
1,50 m, nicht nachvollziehbar und war
wahrscheinlich entsprechend einem
"ersten Vorentwurf" in der
Dimensionierung eh schon
überdimensioniert.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich die
Erforderlichkeit der Dimensionierung der Brücke
ergibt.
Die für uns nicht akzeptablen
„Reduzierungen" der Dimensionen sowie
die Transportbrücke selbst resultieren zu
keinem Zeitpunkt aus den Vorstellungen
oder Absprachen mit der Kirchberger
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 83
Bevölkerung. Vielmehr wurden hier
anscheinend aus der Politik
Reduzierungsmaßnahmen in
„gewöhnlicher Art und Weise"
durchgeführt, die nun zur Zeit
suggerieren, dass womöglich ein
Kompromiss mit Kirchberg stattgefunden
hat.
Ich halte also fest, dass die „reduzierten"
Vorentwürfe zu keinem Zeitpunkt mit der
Kirchberger Bevölkerung oder dessen
Vertreter abgestimmt waren oder sind. Ich
bitte um Berücksichtigung dieser
Tatsache bevor Sie auf dieser Basis
weitere Verfahrensschritte einleiten.
106
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 4 beschreiben Sie
unter Abschnitt 1, das die Fa. Eichhorn
KG vor Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahren
Bebauungsplan Nr. 12 absehen konnte,
das diese betriebliche Erweiterung allein
nicht ausreichen würde.
Ich bitte um Überprüfung dieser
Behauptung der Fa. Eichhorn, da dies
eine nicht nachvollziehbare und einseitige
Aussage seitens des Unternehmens im
Eigeninteresse ist (immerhin stützt sich
die gesamte Planungsmaßnahme auf
dieser Aussage). Die Entwicklungen auf
dem Markt sind in keiner Branche
vorhersehbar und berechtigen nicht z.B.
die Versiegelung von wertvollen
Bodenflächen oder die Zerstörung
unseres Dorfes bzw. Orts—und
Landschaftsbildes vor Klärung bzw.
Überprüfung der Frage.
Wurde dies durch einen Wirtschaftsprüfer
/ Betriebswirt oder einer anderen
verlässlichen Stelle hinterfragt bevor man
Tatsachen schafft und Gesetze verletzt?
107
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich die
Erforderlichkeit der Flächeninanspruchnahme
des Planbereichs ergibt.
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechenden Abwägung sein. Eine
Aufstellung des Bebauungsplans entgegen
einschlägiger Gesetze und Bestimmungen steht
nicht zu befürchten.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 9 beschreiben Sie
unter Abschnitt 1.3.1 das der
Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt
Region Aachen für das Gebiet
allgemeinen „Freiraum und Agrarbereich"
ausweist bzw. dieser als Grundlage dient.
Nach einer kleinen Recherche bei
Das Plangebiet des Vorentwurfs des
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 84
Wikipedia beschreibt dieser „Freiraum
und Agrarbereich" folgendes:
Zitat: „ Freiraum ist ein in den Gebietsund Bauplanungen
(Landschaftsplanungen,
Landschaftsarchitektur, Städtebau,
Architektur) verwendeter Begriff. Er
beschreibt alle nicht durch Gebäude
bebauten Flächen und umfasst sowohl
Gärten, Straßen, Plätze, Parkanlagen und
Friedhöfe als auch Gewässer, Wälder und
Felder. In diesem allgemeinen Sinn wird
der Begriff vielfach noch in der
Landespflege und im Naturschutz
gebraucht."
Die planerische Ausgangssituation für das
gesamte Projekt ist aus meiner
Sichtweise somit fraglich bzw. nicht
gegeben.
108
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 liegt im
Geltungsbereich des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen (GEP Region Aachen). Die
zeichnerische Darstellung des GEP Region
Aachen weist das Plangebiet als allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich aus. Gemäß
Plansatz 2.1.1 Ziel 1 soll die landwirtschaftliche
Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich
genutzten Flächen erhalten werden. Der
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 wird eine
Fläche von 44.400m² in Anspruch nehmen.
Dadurch wird zwar die als Agrarfläche um
Kirchberg nutzbare Fläche reduziert, insgesamt
wird jedoch weder die Landwirtschaft noch die
Kultur- und Erholungslandschaft in ihrer
Existenz bedroht. Die Erhaltung der
Landwirtschaft als leistungsfähiger
Wirtschaftszweig in der Region wird weiterhin
gewährleistet sein.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 10 beschreiben Sie
unter Abschnitt 1.3.4 dass Sie eventuell
die Wiederaufnahme des
Bebauungsplans „Nr. 12 Kastanienbusch
II" in Betracht ziehen. Vielmehr werden
die Umsetzung beider Bebauungspläne
als „Erfordernis" zur Umsetzung der
maximalen Ziele / Planungen der Fa.
Eichhorn dargelegt.
Das liest sich aus meiner Sicht rechtlich
so, dass beide Bebauungspläne als
Grundvoraussetzung durchgesetzt
werden sollen.
In dem Plangebiet ,,Nr. 12
Kastanienbusch II" ist zum damaligen
Zeitpunkt unter anderem ein 30 m hohes
Hochregallager mitten im Dorf beantragt
worden, welches mit einer möglichen
Rechtskraft nun „zusätzlich" der Fa.
Eichhorn sämtlichen Freiraum für die
Maximalbebauung in Kirchberg
einräumen würde.
Nach dem von der Firma Eichhorn vorgelegten
Betriebskonzept ist auch die Firmenfläche
westlich der Wymarstraße Teil der
Betriebserweiterung der Firma für Lager- und
Produktionshallen.
Aus dem von der Firma Eichhorn vorgelegten
und schlüssigen Betriebskonzept geht hervor,
dass die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen für die angestrebte
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität erforderlich sind.
Immerhin 1.100 Unterschriften direkt aus
Kirchberg wehren sich gegen die
Dimensionen der Planungen „beider
Hochregallager" in den Ortsgrenzen und
auch gegen die geplante Transportbrücke
über die L 241. Wir fordern eine maximale
Bebauungshöhe von 12 m innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg.
Keiner der Beteiligten kennt die Pläne der
Fa. Eichhorn. Ich bitte um Überprüfung
und Abklärung, wie nun die genauen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 85
Zukunftsvisionen der Fa. Eichhorn
insgesamt für Kirchberg in punkto
Bebauung vor Genehmigung jeglicher
Bebauungspläne aussehen.
Ich bitte im Sinne aller Beteiligten um die
Überprüfung eines „Vorhaben-und
Erschließungsplanes" gemäß Paragraph
12 BauBG
109
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei,
zwischen einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder einer
projektorientierten Angebotsplanung zu wählen.
Es sind keine Gründe ersichtlich, warum sich die
Stadt Jülich einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan hätte vorziehen müssen.
Etwaige Gründe ergeben sich auch nicht aus
der Einwendung.
Schreiben vom 07.05.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" Seite 13 beschreiben Sie
unter dem 2. und 3. Abschnitt, dass
Straßen NRW die Antragsunterlagen,
alleine für die Transportbrücke vorliegen
bzw. vorgelegt werden sollen.
Für beide in Betracht kommenden Varianten
werden die zuständigen Fachbehörden
einbezogen.
Mit dieser Aussage wird die Möglichkeit
zur Überprüfung einer Tunnellösung
durch Straßen NRW direkt im Vorfeld aus
meiner Sicht außen vor gelassen. Auf der
Seite 5 - 1. Abschnitt beschreiben Sie die
mögliche Querung mittels eines
Tunnelbauwerkes bzw. Transportbrücke,
also beide Möglichkeiten.
Ich bitte um Berücksichtigung bzw.
Einreichung beider
Querungsmöglichkeiten zur Überprüfung
durch Straßen NRW.
Eine Tunnellösung ist, auch unter
Berücksichtigung der Beibehaltung des
Verlaufes des denkmalgeschützten
„Mühlenteiches", aus unserer Sicht
durchführbar und benötigt keine zeitlich
aufwendigen Planänderungsverfahren.
110
Schreiben vom 30.04.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 86
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
111
Ein Hochregallager von solch
einer Dimension, würde Herr
Eichhorn nicht bauen, wenn er
selbst in Kirchberg wohnen
würde. Ich bin genau wie die
anderen Kirchberger damit nicht
einverstanden.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2017) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFH-
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 87
-
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
112
Schreiben vom 03.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 88
Planentwurfs ausgelegt.
113
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
114
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 89
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
115
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 90
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
116
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
117
Schreiben vom 05.05.2015:
Seit nunmehr über 8 Jahren lebe ich in
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 91
Kirchberg. Wie die meisten Bewohner
Kirchbergs versuchte ich über den, doch
sehr von einer langsam verfallenden
Fabrikruine geprägten, Ortseingang
hinwegzusehen. Daher müssen Sie
verstehen, dass ein weiterer Ausbau der
bereits unangenehm präsenten Industrie
in unserem Dorf mich, wie auch meine
Familie nicht gerade begeistert.
Insbesondere die Ausmaße des
angestrebten Projekts inclusive eines an
die 40 Meter hohen Turms sowie einer
Lastenbrücke etc. beängstigen mich.
Doch ich schreibe diesen Brief nicht
ausschließlich in meinem Interesse.
Unzählige Haus und Grundbesitzer in
Kirchberg haben in Anbetracht dieser
Veränderung mit einer erheblichen
Wertminderung ihrer Hauser etc. zu
rechnen.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Als jemand der angefangen hat Kirchberg
sehr zu mögen und der seine halbe
Kindheit hier verbrachte, bitte ich Sie
inständig, überlegen Sie sich was
derartige Umbauten für die Bewohner
unseres Dorfes bedeutet.
118
Schreiben vom 08.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFH-
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 92
-
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
119
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 93
Planentwurfs ausgelegt.
120
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g.
Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Eine Industriebrücke im Ortseingang
verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild
und gefährdet die Zukunft Kirchbergs. Auf
sie kann zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen verzichtet
werden.
Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau einer solchen Brücke. Sie würde die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark
zu fahren, und nicht in ein Dorf, in dem
man sich wohlfühlen kann. Ein
„Industrietor" begrüßte uns, wenn wir
nach Hause fahren wollen. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, wenn
die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn
auf der bestehenden Industrieruine oder
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle
für den bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die als
real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen sind. Das
Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex
geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht
als real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 94
Transportwegebeziehung der Firmengelände
östlich und westlich der Wymarstraße dar. Die
von dem Tunnelbauwerk und der
Transportbrücke betroffenen und in der
Abwägung zu berücksichtigenden Belange hat
die Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend
ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch
diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die
Transportwegebeziehung zusammengestellt
sind, wird die Stadt im Rahmen einer gerechten
Abwägung anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7
BauGB eine der Alternativen für die
Transportwegebeziehung in die Planung
aufnehmen.
Etwaige Mehrkosten einer Tunnellösung
dürfen meiner Ansicht nach kein
Argument dagegen sein. Sie sind
vielmehr aufzurechnen mit den
Vergünstigungen, die die Fa. Eichhorn
von Seiten der Stadt erhalten hat und
weiter erhalten möchte. So hat die Fa.
Eichhorn von der Stadt Jülich und auf
Kosten Kirchbergs in der Vergangenheit
die Duldung erhalten, 20 Jahre eine
Fabrikruine am Ortseingang verfallen zu
lassen, obwohl städtische Maßnahmen
wie Abrissverfügung oder
Modernisierungsgebot angebracht und
angemessen gewesen wären. Und ihr
steht durch das
Flächennutzungsplanänderungsverfahren
in Aussicht, einen geldwerten Vorteil aus
der Umwandlung von Acker- in
Gewerbeland zu erhalten. Damit stellt ihr
die Stadt Jülich in Aussicht, entgegen
landes- und bundesrechtlichen Vorgaben
(s.u.) einen Industriestandort an kritischer
Stelle in den Außenbereich erweitern zu
können, und nicht — wie andere
Unternehmen und Wettbewerber oder
auch landwirtschaftliche Betriebe, die sich
erweitern möchten — auf einen neuen
Standort ausweichen zu müssen.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt
werden sollte, eine Tunnellösung in
diesem zwingend vorzuschreiben
2) Ein riesiges Hochregallager im
Ortseingang verunstaltet das Orts- und
Landschaftsbild und gefährdet die Zukunft
Kirchbergs. Darauf kann leicht verzichtet
werden, zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen kann und
soll die Höhenbegrenzung für dieses
Gebäude auf maximal 15 m festgesetzt
werden.
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechenden Abwägung sein. Eine
Aufstellung des Bebauungsplans entgegen
einschlägiger Gesetze und Bestimmungen steht
nicht zu befürchten.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle
für den bestehenden Betrieb errichtet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 95
Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen den Bau eines Lagers in solchen
Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt
verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 Meter in der Höhe
überragen und würde die Silhouette
Kirchbergs von allen Seiten prägen und
verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr
die Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager — und die
geplante Industriebrücke —wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, da
die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche
verfügt, um ein solches Lager in
ortsüblicher Höhe bzw. einer Höhe von
maximal 15 m zu bauen.
Die Fa. Eichhorn hat die Höhe des Lagers
stets mit der angeblich fehlenden Fläche
für ein niedrigeres Lager begründet (vgl.
explizit Folie 13 der Präsentation Fa.
Eichhorn im PUB 06,11.2014). Die
Bürgerinitiative hat in ihren
vorgeschlagenen Alternativen bereits
nachgewiesen, dass das falsch ist. Nun
ergibt sich, dass bereits im Vorentwurf
des B-Plans die bebaubare Fläche
innerhalb der Baugrenze mit ca. 21.000
2
2
m um ca. 5.000 m größer ist als das,
was die Fa. laut Antrag (vgl.
Vorhabenbeschreibung 59/2015 Anlage
2c) für den gesamten Gebäudekomplex
inkl. Hochregallager benötigt würde. Die
Grundfläche des Hochregallagers von
2
derzeit ca. 4.500 m könnte also
mindestens verdoppelt werden, die Höhe
entsprechend vermindert, und selbst dann
bestehen noch weitere Flächenpotenziale
(ca. 31.000 m2 Gewerbefläche lt. BPlanentwurf).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und die
Erweiterung der Lagerkapazitäten nicht
ausreichend.
Die innerbetriebliche Einbindung des
Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene
Varianten auf dem Gelände westlich der
Wymarer Straße und auf dem Plangebiet
überprüft. Die Alternativenprüfung ergab, dass
nur der vorgesehene Standort für einen
reibungslosen Ablauf zwischen Produktion und
Lagerhaltung in Betracht kommt. Hierfür ist ein
innerbetrieblich geschlossener Materialfluss als
vollautomatischer Prozess ohne Handeingriffe
notwendig und eine sinnvolle Einbindung des
HRL muss unter größtmöglicher Energieeffizienz
erfolgen. Deshalb wird eine
zusammenhängende Fläche für die Lagerung
von Papierrollen, Wellpappenerzeugung und
Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im Hinblick
auf die Energieeffizienz wird ein geschlossener
Prozess ohne ineffizienten LKW-Verkehr über
die Wymarer Straße oder zwischen den
Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser
Rahmenbedingungen wurde die Errichtung
eines HRL auf der westlichen Seite der
Wymarer Straße aufgrund eines zu geringen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 96
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt
werden sollte, eine maximale
Gebäudehöhe von 15 m im Bereich des
Hochregal-lagers in diesem zwingend
vorzuschreiben.
Flächendargebotes verworfen. Die Variante
eines weniger hohen und dafür von der
Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls
wegen eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines externen HRL
wurde aufgrund des dann notwendigen LKWVerkehrs zum Transport der Produkte zur
externen Lagerfläche wegen der hieraus
resultierenden Transportkosten und
Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines
unmittelbar an die Wymarer Straße
angrenzenden HRL wurde aufgrund der
ungünstigen Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild („Schluchtenbildung“)
verworfen. Weitere Varianten für
unterschiedliche Anordnungen der
Betriebsgebäude westlich und östlich der
Wymarer Straßen scheiterten aufgrund der
notwendigen Maschinenmaße zukünftig
einzusetzender Anlagen.
3) Das Hochregallager soll zu über 95%
fertige Waren aufnehmen, die auf die
Auslieferung an Kunden warten. Solch ein
Fertigwarenlager kann zum Vorteil Jülichs
und ohne Nachteile für das Unternehmen
an einem autobahnnahen Standort wie
der Merscher Höhe errichtet werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Das geplante Lager
dient bekanntlich zu über 95% der
Lagerung von fertigen Waren, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten. Es ist
für die betrieblichen Abläufe der Fa.
Eichhorn daher völlig unnötig, die fertigen
Waren am Produktionsstandort selbst zu
lagern. Unternehmen der
Lebensmittelindustrie mit
Produktionsstandort mitten in Aachen
mieten für ihre, fertigen Waren
beispielsweise Lagerflächen bei
Logistikunternehmen in Aldenhoven an.
Andere Wellpappenunternehmen wie die
Fa. Brohl mit ihrem Werk in Niederzier
verteilen sogar die betrieblichen Abläufe
der Produktion der Wellpappe und der
Weiterverarbeitung zu fertigen Waren auf
verschiedene Standorte. Gegenwärtig
lagert die Fa. Eichhorn ihre fertigen
Waren bei Dienstleistern in Jülich, und
dies hindert sie nicht daran, ein profitables
Geschäft zu machen, denn nach eigenen
Aussagen befindet sich das Werk in
Kirchberg seit Jahren an der absoluten
Kapazitätsgrenze (Stellungnahme auf die
offenen Fragen der BI. PUB vom
06.11.2014).
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, welches gerade
durch die Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes gekennzeichnet ist. Wie
bereits dargelegt kommt die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße für
die Errichtung des Hochregallagers nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant. Andere
Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, wie das entstehende Gewerbegebiet
Merscher Höhe, die sich nicht in unmittelbarer
Nähe des Firmensitzes befinden, sind daher
nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 97
Sofern die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen bauen möchte,
fordere ich daher, dass die Stadt Jülich ihr
eine andere, geeignete Fläche dafür
anbietet, z.B. im entstehenden
Gewerbegebiet Merscher Höhe.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt
werden sollte, eine maximale
Gebäudehöhe von 15 m im Bereich des
Hochregal-lagers in diesem zwingend
vorzuschreiben
4) Nach ihren eigenen Darstellungen
braucht die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen in absehbarer
und planbarer Zeit nicht. Es kann zum
Vorteil Jülichs und ohne Nachteile für das
Unternehmen kleiner — d.h. niedriger —
dimensioniert werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Bereits in der
Beantragung des
Aufstellungsbeschlusses von April 2014
(116/2014) steht geschrieben, dass ein
Lager solcher Dimension gebaut werden
solle, da es nicht erweiterbar sei und
daher auf den „Endzustand" einer
möglichen zweiten Erweiterung der
Produktion auf dem jetzigen
Ruinengelände auszulegen sei
(„Ansprüche der nächsten 20 Jahre und
mehr"), der mit einer mehr als
verdoppelten Produktionskapazität
einhergehe.
Das Lager - auch Hochregallager - nicht
erweitert werden können, ist falsch.
Hochregallager können in der Länge und
Breite erweitert werden. Auch könnte z.B.
ein zweites Lager gebaut werden. Ich
sehe daher nicht ein, warum zum jetzigen
Zeitpunkt ein riesiges Lager in unsere
Ortseinfahrt gesetzt werden soll, dessen
Kapazität selbst nach den sicher eher
optimistischen Darstellungen des
Unternehmens in absehbarer und
planbarer Zeit nicht benötigt wird. Wer
kann die Entwicklungen der nächsten 20
Jahre vorhersehen? Auch Hellmuth
Eichhorn konnte auf mehrmalige und
wiederholte Nachfrage keinen Zeitpunkt
nennen, für den er die weitere
Produktionserweiterung auf dem
Ruinengelände plant und mit einer mehr
als verdoppelten Produktion rechnet.
Völlig zu Recht, wie auch?
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht
hervor, dass die Betriebserweiterung
stufenweise kurz- und mittelfristig erfolgen soll.
Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen
der letztlich angestrebten
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Dass der
Vorentwurf zum Bebauungsplan nicht lediglich
die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den endgültig
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
entspricht der Funktion des Bebauungsplans. Es
ist ureigene Aufgabe des Bebauungsplans, die
städtebauliche Entwicklung langfristig
abzubilden und zu fördern.
Daher ist ein Lager in solchen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 98
Dimensionen auf absehbare Zeit unnötig.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt
werden sollte, eine maximale
Gebäudehöhe von 15 m im Bereich des
Hochregallagers in diesem zwingend
vorzuschreiben.
5) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der Vorrang der Innenentwicklung
wird nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der von Jülich aus
kommend - linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche. Die
Firma verfügt über eine Industriebrache
(alte Papierfabrik), auf der genügend
Platz ist, die geplante Erweiterung der
Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen.
Diese Fläche ist bereits versiegelt und
wird es bleiben. Der Bau auf der
Freifläche würde weiteres Land Ackerland, Brachland - versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet. Die Topographie
des derzeitigen Betriebsstandorts und seiner
Erweiterungsfläche auf dem ehemaligen
Betriebsgelände der Papierfabrik lässt keine
Bebauung zu (Hanglage).
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Unter 1,1.2 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet, der B-Plan Nr. 12 von
2011 wäre nicht abgeschlossen worden,
„weil die Carl Eichhorn KG bereits vor
Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens
absehen konnte, dass die für die
betriebliche Erweiterung des
Gebäudebestandes um neue
Produktions-und Lagerhallen sowie ein
Hochregallager erforderlichen
Betriebsflächen nicht allein in dem
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 12
untergebracht werden konnten".
Wie bereits dargelegt, ist die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße für
die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle
für den bestehenden Betrieb errichtet.
Das ist zunächst eine Spekulation der
Stadt Jülich, über die sie im Zweifel keine
Kenntnis hat. Es ist einerseits sachlich
falsch. Uns gegenüber hat der
Firmeninhaber als wesentliche Gründe
geäußert, dass ihm im Zeitraum der
Planaufstellung B-Plan Nr. 12 der Kauf
fehlender Teile der jetzigen Planfläche
gelang, sowie durch Krankheit und Tod
des Betriebsleiters Zeitverzögerung zur
Umsetzung des B-Plans entstand. Durch
den Kauf der jetzigen Planfläche
entstanden dann neue, aus Sicht der Fa.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 99
scheinbar bessere Möglichkeiten der
Planung. (Es ist im Übrigen sehr
unwahrscheinlich, dass sich im Zeitraum
des einen Jahres von Beantragung der BPlanaufstellung im März 2010 bis
Beschluss desselben im PUB im Mai
2011 das Marktumfeld im
Wellpappenmarkt radikal geändert habe die Zahlen des Branchenverbandes
Wellpappe sprechen hier auch eine
andere Sprache -, und daher die
Bebauung der Industriebrache nicht mehr
ausreichte.)
Andererseits ist es inhaltlich falsch, da der
2
Bebauungsplan Nr. 12 29.000 m
Gewerbefläche umfasst, während die
Firma in ihren bisherigen Präsentationen
2
für ihre Erweiterung nur ca. 21.000 m
2
(ca. 16.000 m Gebäudefläche +
Verkehrsfläche) veranschlagt.
6) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der rechtlich verankerte Grundsatz
des sparsamen Umgangs mit der
Ressource Boden nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der - von Jülich aus
kommend - linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche. Die
Firma verfügt über eine Industriebrache
(alte Papierfabrik), auf der genügend
Platz ist, die geplante Erweiterung der
Firma in ortsüblicher Höhe durchzuführen.
Diese Fläche ist bereits versiegelt und
wird es bleiben. Der Bau auf der
Freifläche würde weiteres Land Ackerland, Brachland - versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Unter 2.1.1 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet: „Der Bau und die
Bauhöhe des zur Verlagerung der
räumlichen Konzentration der bisher über
das Stadtgebiet der Stadt Jülich verteilten
drei Lagerflächen an den
Produktionsstandort vorgesehenen
Hochregallagers dienen insbesondere
dem sparsamen und schonenden
Umgang mit Grund und Boden."
Maßgeblich ist der jetzt vorgelegte Vorentwurf.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 12 festgesetzte Gewerbegebietsfläche
beträgt ca. 29.000 m². Allerdings ist diese
Gesamtfläche in zwei Baufenster von ca. > 3000
m² und < 16.000 m² aufgeteilt, so dass die
erforderliche Erweiterungsfläche nicht zur
Verfügung steht.
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden handelt es sich um einen Belang und
bei dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten
Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich
um ein Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im
Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der so
formulierte Bodenschutz hat im Rahmen der
Abwägung keinen generellen Vorrang. Eine
Zurückstellen bedarf jedoch einer
Rechtfertigung, die dem Gewicht diesem vom
Gesetzgeber herausgehobenen Ziel bzw.
Belang Rechnung trägt. Die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist,
wie dargelegt, für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Auch andere geeignete, in
Standortnähe gelegene Flächen des
Innenraums bestehen nicht. Gleichzeitig handelt
es sich bei der Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität um eine
städteplanerisch gewollte Entwicklung des
Wirtschaftsstandorts der Stadt Jülich. Wie
ebenfalls bereits dargelegt, stellt die
Inanspruchnahme von Lagerflächen an anderen
Standorten keine ernsthaft in Erwägung zu
ziehende Alternative zur Erreichung der Ziele
des Bebauungsplans dar.
Das zukünftige Schicksal der Lagerflächen ist
nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Bekanntlich sind die benannten drei
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 100
Lagerflächen von der Fa. Eichhorn
angemietet. Es sind bestehende Lager
von Speditions- bzw. Logistikfirmen. Ist es
Gegenstand des Planverfahrens und im
Einflussbereich der Stadt, dass diese
Lagerflächen aufgegeben und entsiegelt
werden? Falls nein, erkenne ich die
Wirkung des sparsamen Umgangs mit
Boden durch bezeichneten B-Plan und
Flächennutzungsplanänderung nicht.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden
7) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungs-plans
wird der rechtlich verankerte Schutz des
benachbarten FFH-Gebiets nicht
beachtet.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die Erweiterung auf dieser
Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an das
FFH-Gebiet „Indemündung". Die geplante
Bebauung der Freifläche mit
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
8) Durch das geplante Logistikzentrum
und Produktionserweiterung belastet eine
massive Zunahme des LKW-Verkehrs die
Ortschaft Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. In der Planbegründung unter
1.1.2 wird dies aufgegriffen und
behauptet, durch die Lagerung am
Standort würden die „heute noch für die
Transportvorgänge von und zu den
Lagerstandorten erforderlichen LKW-
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 101
Bewegungen" entfallen.
Das ist zwar sachlich richtig: es wird kein
LKW zu diesen Lagern fahren. Inhaltlich
allerdings führt dies nicht zu einer
Reduktion des LKW-Verkehrs. Denn bis
dato wird die Ware vom
Produktionsstandort zu den Lagern, und
von dort zum Kunden gefahren. Zukünftig
soll die Ware vom Lager am
Produktionsstandort zum Kunden
gefahren werden. Die Anzahl der LKWFuhren ab und zum Werk Kirchberg bleibt
damit bei gleichem Produktionsvolumen
zunächst gleich. Durch die angestrebte
Steigerung des Produktionsvolumens um
ca. 45% werden so auch die LKW-Fuhren
vom und zum Standort Kirchberg um ca.
45% ggü. Stand heute zunehmen!
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und
Emissionsbelastungen des
Logistikzentrums samt LKW-Verkehr um
das Werk und im Ort vorzuschreiben und
Maßnahmen zur Reduktion der
Belastungen durchzuführen.
9) Die wirkliche und auch spätere
Nutzung des Logistikzentrums mitsamt
Hochregallager bleibt offen, und damit
droht weitere massive Zunahme des
LKW-Verkehrs.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit
Lager nutzen will. Bekanntlich wäre das
geplante Lager für den Bedarf der Fa.
bzw. eine 45%ige Produktionssteigerung
noch deutlich überdimensioniert (s.o.). Die
Nutzung durch Dritte zur Auslastung des
Lagers — und damit nochmals deutlich
mehr LKW-Verkehr — kann nicht
ausgeschlossen werden, und muss bei
der betriebswirtschaftlich optimierten
Nutzung der für eigene
Produktionszwecke überdimensionierten
Lagerfläche sogar angenommen werden.
Auch für den Fall, dass sich zukünftig
etwas an den Geschäftsinteressen,
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf
zum Bebauungsplan vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der
angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität.
Die Sorge des Einwenders, das auf Grundlage
des Vorentwurfs zum Bebauungsplan zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer
Drittnutzung zusätzlichen LKW-Verkehr mit sich
bringen, ist unberechtigt. Der Vorentwurf
definiert den zulässigen Umfang der Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich die
Lärmkontingente ableiten.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 102
Mehrheits- oder Eigentumsverhältnissen
der Fa. Eichhorn ändert, können
Logistikzentrum und Lager als
eigenständiges Geschäftsfeld betrieben
werden mit entsprechendem .LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in HuchemStammeln ein mahnendes Beispiel.
Es ist Fakt, dass ein einmal gebautes
Logistikzentrum und Hochregallager eine
Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten
— mindestens 50 Jahren — aufweist. Für
die zukünftige Nutzung dieser Anlagen
können auch die möglichen heutigen
Inhaber keine Auskunft und Garantie
geben.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und
Emissionsbelastungen des
Logistikzentrums samt LKW-Verkehr um
das Werk und im Ort vorzuschreiben und
Maßnahmen zur Reduktion der
Belastungen durchzuführen.
10) Die wirtschaftliche Optimierung der
Fa. Eichhorn geht in der geplanten Form
zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in
Kirchberg, deren persönliches Vermögen
an Grundstück, Wohnung oder Haus
entwertet wird.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie unser persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert unserer Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 103
gefährdet. Die Preise und Werte der
Immobilien in Kirchberg würden in Folge
der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde. Bezogen auf
unser Mehrgenerationenhaus rechne ich
mit einem Wertverlust von annähernd
100.000 €.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung
dergestalt vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert
wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe
des Hochregallagers auf 15 m,
verpflichtende Tunnellösung,
ansprechende optische Gestaltung der
Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung.
Sofern die Stadt Jülich die beschriebenen
Vermögensverluste in Kirchberg
bezweifelt oder negiert, fordere ich, dies
in einem unabhängigen Gutachten klären
zu lassen.
11) Die geplanten monströsen
Industriebauten der Fa. Eichhorn
gefährden die Zukunft und Existenz des
Dorfes Kirchberg.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs
gefährdet, wird nicht geteilt. Für diese Annahme
bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil:
Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchdorf von der Planung als erfolgreicher
Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu
beeinträchtigen.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft
Kirchbergs gefährden würden, dadurch
dass die Attraktivität Kirchbergs drastisch
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 104
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen
usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an
deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
Gegenteilige Darstellung der Fa. Eichhorn
(Folie 24 der Präsentation Fa. Eich-horn
im PUB 06.11.2014) sowie des BM Herrn
Stommel (Rede im Rat am 19.02.2015),
wonach Arbeitsplätze vor Ort zur
Attraktivität Kirchbergs und zum
Wachstum seiner Bevölkerung beitragen
würden, halte ich für zynisch und finde sie
beleidigend. Das war vor 50 Jahren
richtig, mittlerweile arbeitet keine im
Wortsinne Handvoll der ca. 1.760
Kirchberger mehr ,ortsnah` bei der Fa.
Eichhorn.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung
dergestalt vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert
wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe
des Hochregallagers auf 15 m,
verpflichtende Tunnellösung,
ansprechende optische Gestaltung der
Gebäude. Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung. Auch
fordere ich für diesen Fall eine
angemessene Kompensation für
Kirchberg und Maßnahmen der Stadt zur
Steigerung der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich
auf, ein unabhängiges Gutachten über die
Auswirkungen der geplanten
Baumaßnahmen (in verschiedenen
Varianten) auf die dörfliche Entwicklung in
Kirchberg und die Zukunft des Dorfes
erstellen zu lassen.
12) Die geplanten monströsen
Industriebauten der Fa. Eichhorn sind ein
Minusgeschäft für Jülich.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach
bisheriger Einschätzung der Stadt fördert die
Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschaftsund Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 105
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. lch
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft
für Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung in
der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solche Industriebauwerke würden die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang
der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte
zu einem Rückgang der Kaufkraft in der
Stadt Jülich und damit zu
Mindereinnahmen bei Geschäften und
Gewerbetreibenden und einer
Verschärfung der wirtschaftlichen Lage
der Geschäfte der Innenstadt. Darüber
hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf
im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen
der Stadt und die Kaufkraft und
Attraktivität Jülichs würden überwiegen
und die ohnehin schon schwierige
wirtschaftliche und gesellschaftliche
Situation der Stadt und der Innenstadt
weiter verschärfen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung
dergestalt vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert
wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe
Die Einholung weiterer als der bisher im
Planungsverfahren vorgesehenen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 106
des Hochregallagers auf 15 m,
verpflichtende Tunnellösung,
ansprechende optische Gestaltung der
Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung. Auch
fordere ich für diesen Fall eine
angemessene Kompensation für
Kirchberg und Maßnahmen der Stadt zur
Steigerung der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich
auf, ein unabhängiges sozioökonomisches Gutachten über die
Auswirkungen der geplanten
Baumaßnahmen (in verschiedenen
Varianten) auf die Stadt und Kommune
Jülich erstellen zu lassen.
Fachgutachten wird nicht als erforderlich
erachtet. Insbesondere wird derzeit auch ein
städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem
auf die derzeitige Bedeutung des Plangebiets im
gesamtörtlichen Kontext eingegangen wird.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
13) Die Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn
wären ein Präzedenzfall für solche
monströsen Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und weit darüber hinaus.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau
eines Logistikzentrums mit
Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz
Deutschland. Vor allem würde er die Tür
öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass
in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenpara-dies
Jülich!
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
Die Heranziehung des
Gleichbehandlungssatzes und der Hinweis auf
die Ablehnung eines anderen Vorhabens eines
anderen Betriebes an einem anderen Standort
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 107
ich, die Vorgaben der Bebauung
dergestalt vorzusehen, dass keine
monströsen Bauwerke entstehen und die
negative Beeinträchtigung des Dorfes
minimiert wird, d.h. Begrenzung der
Gebäudehöhe des Hochregallagers auf
15 m, verpflichtende Tunnellösung,
ansprechende optische Gestaltung der
Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung
.
14) Die Genehmigung von geplanten
Baumaßnahmen am FFH-Gebiet widerspricht dem von der Stadt Jülich
propagierten Gleichbehandlungsgrundsatz.
sind sachfremd. Anlass und Gegenstand des
vorliegenden Planaufstellungsverfahrens ist eine
konkrete Planung, hier eine
Standorterweiterung. Der Bebauungsplan wird
unter Anwendung einer gerechten Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange dieses
Planverfahrens gegeneinander und
untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt werden.
Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die Erweiterung auf dieser
Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an das
FFH-Gebiet ,,Indemündung". Meiner
Kenntnis nach wurde einer anderen
ortsansässigen Firma im Gewerbegebiet
südlich von Kirchberg eine beantragte
Gebäudeerweiterung unter Hinweis auf
das nahe FFH-Gebiet untersagt. Wie nun
können die geplanten Baumaßnahmen
der Fa. Eichhorn, die viel näher am FFHGebiet entstehen sollen, genehmigt
werden? Das würde dem Grundsatz der
Gleichbehandlung aller, den BM Herr
Stommel in der Ratssitzung vom
19.02.2015 öffentlich bekräftigt hat,
widersprechen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
121
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g.
Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau einer solchen Brücke. Sie würde die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark
zu fahren, und nicht in ein Dorf, in dem
man sich wohlfühlen kann. Ein
„Industrietor" begrüßte uns, wenn wir
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 108
nach Hause fahren wollen. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, wenn
die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn
auf der bestehenden Industrieruine oder
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen den Bau eines Lagers in solchen
Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle
für den bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die als
real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen sind. Das
Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex
geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht
als real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportbeziehung der Firmengelände östlich
und westlich der Wymarstraße dar. Die von dem
Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der
Alternativen für die Transportwegebeziehung in
die Planung aufnehmen. Die Auswirkungen auf
das Orts- und Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 109
verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 Meter in der Höhe
überragen und würde die Silhouette
Kirchbergs von allen Seiten prägen und
verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr
die Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager — und die
geplante Industriebrücke — wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, da
die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche
verfügt, um ein solches Lager in
ortsüblicher Höhe zu bauen, oder sie
auch ein Fertigwarenlager außerhalb des
Standorts Kirchberg nutzen oder errichten
kann (bekanntlich soll das geplante Lager
zu über 95% der Lagerung von fertigen
Waren dienen, die auf die Auslieferung an
die Kunden warten).
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die Erweiterung auf dieser
Freifläche. Die Firma verfügt über eine
Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der
genügend Platz ist, die geplante
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist, wie dargelegt, nach dem
vorgelegten und schlüssigen Betriebskonzept
der Firma Eichhorn für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen
innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die
sich nicht in unmittelbarer Nähe des
Firmensitzes befinden, sind nicht als real
mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen. Das
Betriebskonzept ist gerade durch die Errichtung
eines zusammenhängenden Produktions-,
Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet.
Als alternative Standorte müssen Flächen in
Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen kommt,
wie dargelegt, nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht in
Betracht.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 110
Erweiterung der Firma in ortsüblicher
Höhe durchzuführen. Diese Fläche ist
bereits versiegelt und wird es bleiben. Der
Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land — Ackerland, Brachland —
versiegeln und zusätzlich das Ortsbild
verschandeln, da dann an beiden Seiten
der Ortseinfahrt Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche
bekanntlich an das FFH-Gebiet
„Indemündung". Die geplante Bebauung
der Freifläche mit Logistikzentrum und
Produktion verträgt sich nicht mit der
Nachbarschaft des FFH-Gebiets. Selbst
für Windkraftanlagen will die Stadt ja
einen Abstand von 300 m zu FFHGebieten festlegen.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. Anders als die Fa. Eichhorn
behauptet, kann ein Logistikzentrum mit
Lager am Produktionsstandort nicht den
LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da
mit oder ohne dieses Lager alle Ware
vom Standort Kirchberg abtransportiert
wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit
Lager nutzen wird. Bekanntlich ist das
geplante Lager für den Bedarf der Fa.
bzw. eine 45%ige Produktionssteigerung
noch deutlich überdimensioniert. Die
Nutzung durch Dritte zur Auslastung des
Lagers — und damit nochmals deutlich
mehr LKW-Verkehr — kann nicht
ausgeschlossen werden. Auch für den
Fall, dass sich zukünftig etwas an den
Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
als eigenständiges Geschäftsfeld
betrieben werden mit entsprechendem
LKW-Aufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in HuchemStammeln ein mahnendes Beispiel.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf
zum Bebauungsplan vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der
angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn. Die Sorge des Einwenders, das auf
Grundlage des Vorentwurfs zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer
Drittnutzung zusätzlicher LKW-Verkehr mit sich
bringen, ist unberechtigt. Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich die
Lärmkoningente ableiten.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 111
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Die Preise und Werte der
Immobilien in Kirchberg würden in Folge
der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft
Kirchbergs gefährden würden, dadurch
dass die Attraktivität Kirchbergs drastisch
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen
usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhaben
die Zukunft Kirchbergs gefährdet wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt profitiert Kirchberg von
der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 112
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an
deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft
für Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung in
der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlführen kann.
Solche Industriebauwerke würden die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang
der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte
zu einem Rückgang der Kaufkraft in der
Stadt Jülich und damit zu
Mindereinnahmen bei Geschäften und
Gewerbetreibenden und einer
Verschärfung der wirtschaftlichen Lage
der Geschäfte der Innenstadt. Darüber
hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf
im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen
der Stadt und die Kaufkraft und
Attraktivität Jülichs würden überwiegen
und die ohnehin schon schwierige
wirtschaftliche und gesellschaftliche
Situation der Stadt und der Innenstadt
weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach
bisheriger Einschätzung der Stadt fördert die
Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschaftsund Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 113
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau
eines Logistikzentrums mit
Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz
Deutschland. Vor allem würde er die Tür
öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Weilpappenunternehmen Gissler & Pass
in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenparadies
Jülich!
122
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
Im Einzelnen habe ich folge Einwände
gegen die Planungen der Firma Eichhorn.
Die Einwände sind nicht abschließend, da
die bisherigen Planungen noch sehr
unkonkret sind.
Die derzeitigen Produktions- und
Lagerstätten und das
Verwaltungsgebäude der Firma Eichhorn
haben Dimensionierungen und
Gebäudegestaltungen die sich
angemessen eingliedern in den dörflichen
Charakter von Kirchberg. Insbesondere
die ältern Gebäude bzw. das
Verwaltungsgebäude sind entsprechend
eingegrünt. Diese Eingrünungen lassen
bei der jetzigen neueren Produktion
bereits zu wünschen übrig. Mit den neuen
Plänen zum Bau eines Hochregallagers
und einer Logistikbrücke über die L241
wird ein massiver Weg der Veränderung
des Landschaftsbildes beschritten. Die
Einbindung ins Landschaftsbild der
Produktionsstätten war aufgrund der
angemessenen Gebäudehöhen und
Eingrünung bisher gegeben. Mit den
geplanten Bauvorhaben wird die
Industriekulisse wie bei einer
Schwerindustrie geschaffen. Die
gigantischen Dimensionen lassen sich
nicht ansatzweise eingrünen oder
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 114
anderweitig kaschieren. Der Dorfcharakter
von Kirchberg geht verloren. Von Jülich
aus kommend fährt man dann zukünftig in
Richtung Industriegebiet Eichhorn und
nicht mehr Richtung Kirchberg. Das
Hochregallager Eichhorn ist dann die
markante Landmarke im Stadtgebiet
Jülich Richtung zukünftigem
Erholungsgebiet lndelandsee. Das
gesamte Bauvorhaben ist daher in seinen
Dimensionen mehrfach städtebaulich
unangemessen und schädlich für die
Dorfentwicklung von Kirchberg und die
touristische Entwicklung des
Indelandsees. Eine zukünftige zusätzliche
Bebauung muss sich daher an den Höhen
der derzeitigen Produktions- und
Lagerhallen orientieren.
Laut der Darstellungen im
Bereichsgrenzenplan wird die L241 und
der Mühlenteich in einer Länge von ca.
200 Metern überplant und grenzt westlich
direkt an die bestehenden Gebäude der
aktuellen Produktionsstätte der Firma
Eichhorn. Die von der Firma Eichhorn
gewünscht Logistikbrücke und auch evtl.
weitere Querungen der L241 können
damit im Endergebnis beliebig im Verlauf
der L241 errichtet werden.
Laut der Darstellung im
Bereichsgrenzenplan grenzt der
Planungsbereich östlich unmittelbar an
das FFH Gebiet „Pelliniweiher" in einer
Länge von ca. 150 Metern. Die gesamte
Planung ist unzulässig, da die bestehende
Produktion (westlich der L241) bereits nur
einen Abstand von ca. 250 Metern zum
FFH-Gebiet einhält. Der Abstand zum
FFH-Gebiet reduziert sich auf wenige
Meter.
Bereits die jetzige Produktion verursacht
deutliche Lärmbelästigungen. Zu
bestimmten Zeiten wird durch
verschiedene Anlagenteile ein Lärmpegel
wie bei einer Autobahn erreicht. Dabei
fällt auch die besonders unangenehme
Art der verschiedenen Geräusche ins
Gewicht (z.B. helle Klappergeräusche,
dröhnendes Grundrauschen). Aus
Gründen des Immissionsschutzes sollte
die Wellpappen-Produktion daher genau
dort bleiben, wo sie derzeit ist. Damit hält
sie den größtmöglichen Abstand zum
FFH-Gebiet und zu bestehenden
Wohnbebauungen ein.
Der konkrete Verlauf einer Querung der L241
wird nicht beliebig sein, sondern unter
Berücksichtigung baurechtlicher und
straßenrechtlicher Vorschriften im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens für die Querung
bestimmt werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung erfolgt. Derzeit
findet eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen
auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck
des FFH-Gebiets statt. Die Gutachten werden
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Produktion werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Bewertung der Auswirkungen der Planung
auf das Mikroklima werden im Umweltbericht
betrachtet, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt wird.
Es werden keinerlei Aussagen getroffen
über die Auswirkungen des 35 Meter
hohen Hochregallagers auf die
zukünftigen Windströmungen. Bei einer
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 115
westlichen Hauptwindrichtung ist mit einer
Kanalisierung, Konzentration und
Verwirbelung der Windströmungen
Richtung FFH-Gebiet „Pelliniweiher" und
der Wohnbebauungen „Am Weiher" zu
rechnen. Damit ist auch eine erhöhte
Lärm-, Schmutz- und Schadstoffbelastung
wahrscheinlich, da diese Belastungen
durch die stärkeren Winde bis zum FFHGebiet und zur Wohnbebauung getragen
werden.
Das neue Planungsgebiet liegt nicht nur
östlich direkt neben dem FFH-Gebiet
„Pelliniweiher", es liegt auch
eingeschlossen von weiteren
ausgesprochen schützenwerten
großflächigen Landschaftsbestandteilen.
Nördlich des Planungsgebietes gibt es
einen weiteren deutlich größeren
ehemaligen Baggersee, der dem
Naturschutzgebiet / FFH-Gebiet
„Pellinieweiher" in seiner Flora und Fauna
kaum nachsteht. Südlich des
Planungsgebietes befindet sich direkt
anschließend an die Anliegerstraße „Am
Weiher", das Landschaftsschutzgebiet
„Wymarshof" inkl. der beindruckenden
historischen ehemaligen Wasserburg
„Wymarshof". Hier befinden sich
Obststreuwiesen und Waldflächen wo u.a.
Nistplätze für Steinkäuze und vieles mehr
an Flora und Fauna vorhanden ist.
Lediglich das Plangebiet selber wird
größtenteils als Ackerfläche genutzt. Das
gesamte umliegende nördliche, östliche
und südliche Umfeld ist ansonsten durch
Gebiete geprägt, die aus FFH-oder
Landschaftsschutzgebiete bestehen und
in seiner Gesamtheit schutzwürdig ist. Die
Bebauung der Ackerfläche bis fast an den
Pelliniweiher würde den derzeitigen
Wildwechsel zwischen nördlichen und
südlichen Bereich quasi verriegeln und
damit unmöglich machen.
In der Begründung zum Vorentwurf des
BP werden nicht überprüfbare Aussagen
zum zukünftigen Verkehrsaufkommen
getroffen. Bei der tatsächlichen massiven
Ausdehnung der durch das Unternehmen
dargestellten Produktionsausdehnung und
Lagerkapazitäten muss es zwangsläufig
zu einem massiven höheren LKWVerkehr in Kirchberg kommen.
Darstellungen von Teilaspekte der
Verkehrsverlagerung innerhalb von Jülich
und Kirchberg in der Begründung sind
unvollständig und irreführende.
Die Entwässerung über das „Lohner
Fließ" ist nicht möglich. Bei schon etwas
stärkeren Niederschlägen staut sich das
Es ist eine Artenschutz-Vorprüfung erfolgt.
Derzeit findet eine vertiefte Prüfung der
Auswirkungen auf geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
derzeit ein Entwässerungskonzept für das
Plangebiet, in dem alle Aspekte der
Entwässerung beleuchtet werden. Im Rahme
der Genehmigungsplanung werden dann die
einzelnen Gewässerbenutzungen des
Vorhabens und die dafür erforderlichen
wasserrechtlichen Zulassungen behandeln
sowie die ggf. erforderlichen Maßnahmen, um
gewässerschädliche Einwirkungen zu
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 116
Wasser derzeit schon und tritt regelmäßig
aus dem Bachbett. Es gibt jetzt bereits
mehrmals jährlich leichte
Überschwemmungen unseres
Grundstückes verursacht durch das
Wasser des Lohner Fließes, die dann
zukünftig massiv in ihrem Ausmaß und
Auswirkungen zunehmen würden.
Die Abstandsangaben
Orteingang/Ortseingangsschild zu
„Wohnbauflächen" sind falsch und
vermitteln ein völlig falsches Bild zum
tatsächlichen viel geringeren Abstand
zwischen vorhandener und geplanter
Bebauung der Firma Eichhorn zur
vorhandenen Wohnbebauung. Diese
befinden sich an mehreren
Bezugspunkten in direkter Nachbarschaft
zum neuen Plangebiet „Ortseingang" und
zum Altgelände „Kastanienbusch II".
Das Unternehme Eichhorn hat mehrmals
dargestellt, dass nur ein Teil der
Planungen relativ zeitnah umgesetzt
werden soll und die „weiteren"
Bauabschnitte durchaus erst in „einigen"
Jahren erfolgen sollen. In der
Gesamtbewertung kommt man zu dem
Schluss, dass derzeit nur zusätzliche
Lagerflächen benötigt werden. Alle
anderen Planungen hängen letztlich an
der zukünftigen Entwicklung vom
Unternehmen Eichhorn und Wirtschaft
allgemein. Diese tatsächlich benötigten
zusätzlichen Lagerflächen können aber
problemlos auf dem „Altgelände der alten
Papierfabrik" untergebracht werden. Auch
kann die Nutzung (Lager oder Produktion)
zukünftig problemlos geändert werden.
Siehe hierzu die Ausführungen im
aktuellen Bauantrag der Firma zur
Errichtung eines Papierrollenlagers im
Bereich des Entwurfes des
Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12
"Kastanienbusch Il. Bei der neuen
Planung / dem Bebauungsplan Kirchberg
Nr. 14 geht es letztlich nur darum sich
Baurecht auf dieser Fläche für die Zukunft
zum jetzigen Zeitpunkt zu sichern. Dem
Unternehmen werden damit
Gewerbefläche frühzeitig reserviert
obwohl diese zeitnah nicht benötigt'
werden. Das bedeutet beim einem
herkömmlichen Bebauungsplan auch,
dass nicht zwingende die Firma Eichhorn
das Gelände später bebaut und nutzt.
Das Gelände könnte durchaus veräußert
und von einem anderen
Gewerbetreibenden genutzt werden.
Daher kann hier nur ein Vorhaben- und
Erschließungsplan das adäquate
Verfahren sein. Politisch will man nicht
verhindern.
Es befindet sich vereinzelte Wohnbebauung
(zwei Wohngebäude) in geringerem Abstand
zum Planbereich. Die Siedlungsgrenze liegt in
ca. 600 m Entfernung zum Ortseingang. Die
Belange der vereinzelten Wohnbebauung
werden berücksichtigt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf
zum Bebauungsplan vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der letztlich
angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn, die kurz- und mittelfristig umgesetzt
werden soll. Dass der Vorentwurf zum
Bebauungsplan nicht lediglich die einzelnen
Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung,
sondern den letztlich angestrebten Stand der
Entwicklung abbildet, entspricht der Natur des
Bebauungsplans. Es ist ureigene Aufgabe des
Bebauungsplans die städtebauliche Entwicklung
langfristig abzubilden und zu fördern.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachwiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Der Gemeinde steht es grundsätzlich frei,
zwischen einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan i.S.d. § 12 BauGB oder einer
projektorientierten Angebotsplanung zu wählen.
Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die
Stadt Jülich einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan hätte vorziehen müssen.
Etwaige Gründe ergeben sich auch nicht aus
der Einwendung.
Die Sorge, die Firma Eichhorn könne das
Gelände veräußern und dieses durch einen
anderen Gewerbebetreibenden genutzte
werden, wird nicht geteilt. Zum einen ist das
geschilderte Szenario aufgrund der
Standortbedingungen, die den Standort nach
Einschätzung der Stadt alleine für die Firma
Eichhorn attraktiv machen, höchst
unwahrscheinlich. Zum anderen definiert der
Vorentwurf zum Bebauungsplan die zulässige
Nutzung und die Betriebszustände, aus denen
sich die Lärmkoningente ableiten.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 117
andere Firmenansiedlungen in diesem
Gebiet ermöglichen, sondern lediglich der
Firma Eichhorn
Entwicklungsmöglichkeiten an ihrem
Standort ermöglichen. Hier wird
ansonsten die planungsrechtliche
Voraussetzung zur Vermarktung von
Gewerbeflächen geschaffen. Man führe
sich vor Augen, dass von den in der
Begründung aufgeführten Gesamtflächen
(Seite 10, Übersichtskarte zur Lage der
benachbarten B-Pläne) lediglich auf dem
Gelände des 6-Planes 10
„Kastanienbusch" und damit nur auf ca.
einem 1/3 der vom Unternehmen
gewünschten Gesamtfläche derzeit
Produktion stattfindet. Und auf den
restlichen 2/3 der Gesamtfläche
(„Kastanienbusch II" und „Ortseingang")
wird vorerst nur ein geringer Bruchteil
benötig. Mit einem, wie in diesem
Planungsverfahren betriebenen,
herkömmlichen Bebauungsplan und den
aufgeführten Planfestsetzungen für ein
allgemeines Gewerbegebiet wird die
Grundlage zur Vermarktung großflächiger
Gewerbeflächen geschaffen.
123
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g.
Änderung des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau einer solchen Brücke. Sie würde die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark
zu fahren, und nicht in ein Dorf, in dem
man sich wohlfühlen kann. Ein
„Industrietor" begrüßte uns, wenn wir
nach Hause fahren wollen. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, wenn
die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn
auf der bestehenden Industrieruine oder
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 118
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen den Bau eines Lagers in solchen
Dimensionen. Es würde die Ortseinfahrt
verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 Meter in der Höhe
überragen und würde die Silhouette
Kirchbergs von allen Seiten prägen und
verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr
die Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager — und die
geplante Industriebrücke — wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts
und auf dem Gelände wird derzeit eine
Lagerhalle für den bestehenden Betrieb
errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex
geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht
als real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportbeziehung der Firmengelände östlich
und westlich der Wymarstraße dar. Für das
Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange
des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses
nicht berührt werden. Die weiteren, von dem
Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der
Alternativen für die Transportwegebeziehung in
die Planung aufnehmen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 119
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, da
die Fa. Eichhorn über ausreichend Fläche
verfügt, um ein solches Lager in
ortsüblicher Höhe zu bauen, oder sie
auch ein Fertigwarenlager außerhalb des
Standorts Kirchberg nutzen oder errichten
kann (bekanntlich soll das geplante Lager
zu über 95% der Lagerung von fertigen
Waren dienen, die auf die Auslieferung an
die Kunden warten).
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
auf der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die Erweiterung auf dieser
Freifläche. Die Firma verfügt über eine
Industriebrache (alte Papierfabrik), auf der
genügend Platz ist, die geplante
Erweiterung der Firma in ortsüblicher
Höhe durchzuführen. Diese Fläche ist
bereits versiegelt und wird es bleiben. Der
Bau auf der Freifläche würde weiteres
Land — Ackerland, Brachland —
versiegeln und zusätzlich das Ortsbild
verschandeln, da dann an beiden Seiten
der Ortseinfahrt Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche
bekanntlich an das FFH-Gebiet
„Indemündung". Die geplante Bebauung
der Freifläche mit Logistikzentrum und
Produktion verträgt sich nicht mit der
Nachbarschaft des FFH-Gebiets. Selbst
für Windkraftanlagen will die Stadt ja
einen Abstand von 300 m zu FFHGebieten festlegen.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. Anders als die Fa. Eichhorn
behauptet, kann ein Logistikzentrum mit
Lager am Produktionsstandort nicht den
LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da
mit oder ohne dieses Lager alle Ware
vom Standort Kirchberg abtransportiert
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen in
Kirchberg ist, wie dargelegt, nach dem
vorgelegten und schlüssigen Betriebskonzept
der Firma Eichhorn für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 120
wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit
Lager nutzen wird. Bekanntlich ist das
geplante Lager für den Bedarf der Fa.
bzw. eine 45%ige Produktionssteigerung
noch deutlich überdimensioniert. Die
Nutzung durch Dritte zur Auslastung des
Lagers — und damit nochmals deutlich
mehr LKW-Verkehr — kann nicht
ausgeschlossen werden. Auch für den
Fall, dass sich zukünftig etwas an den
Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
als eigenständiges Geschäftsfeld
betrieben werden mit entsprechendem
LKW-Aufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in HuchemStammeln ein mahnendes Beispiel.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Die im Vorentwurf
zum Bebauungsplan vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der
angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn. Die Sorge des Einwenders, das auf
Grundlage des Vorentwurfs zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer
Drittnutzung zusätzlichen LKW-Verkehr mit sich
bringen, ist unberechtigt. Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich die
Lärmkontingente ableiten.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Die Preise und Werte der
Immobilien in Kirchberg würden in Folge
der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der
in der Aufstellung befindlichen Änderung des
Flächennutzungsplans auf die
Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung
einstellen. Lediglich mittelbare Auswirkungen
eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines
Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs
gefährdet wird nicht geteilt. Für diese Annahme
bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil:
Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchdorf von der Planung als erfolgreicher
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 121
Kirchbergs gefährden würden, dadurch
dass die Attraktivität Kirchbergs drastisch
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar
— das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen
usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an
deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft
für Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung in
der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solche Industriebauwerke würden die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang
der Einwohnerzahlen in Kirchberg führte
Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu
beeinträchtigen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt
und die Einwohnerzahlen sinken werden, wird
nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach
bisheriger Einschätzung der Stadt fördert die
Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschaftsund Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 122
zu einem Rückgang der Kaufkraft in der
Stadt Jülich und damit zu
Mindereinnahmen bei Geschäften und
Gewerbetreibenden und einer
Verschärfung der wirtschaftlichen Lage
der Geschäfte der Innenstadt. Darüber
hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf
im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen
der Stadt und die Kaufkraft und
Attraktivität Jülichs würden überwiegen
und die ohnehin schon schwierige
wirtschaftliche und gesellschaftliche
Situation der Stadt und der Innenstadt
weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau
eines Logistikzentrums mit
Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz
Deutschland. Vor allem würde er die Tür
öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass
in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenparadies
Jülich!
124
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Planaufstellungsverfahrens sind individuell. Ein
Bebauungsplan wird unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den
Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 123
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
125
Schreiben vom 07.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 124
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
126
Argument Fa. Eichhorn:
„Unterirdisch nicht möglich, da bei
Herstellung des Tunnels zu viel
Vibration entsteht.“ Beim
momentanen Abriss des alten
Fabrikgeländes entstehen durch
die gewaltigen Pressluftbagger
schon seit Wochen viel größere
Vibrationen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportwegebeziehung der Firmengelände
östlich und westlich der Wymarstraße dar. Für
das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass
Belange des Orts- und Landschaftsbildes durch
dieses nicht berührt werden. Die weiteren, von
dem Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der
Alternativen für die Transportwegebeziehung in
die Planung aufnehmen.
Schreiben vom 08.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 125
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
127
Schreiben vom 01.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 126
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
128
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
129
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 127
Vor 4 Jahren entschied ich mich nach
Kirchberg zu ziehen, die Werksruinen der
Firma Eichhorn ignorierend, dafür den
Charme des weiteren Dorfes mit seinem
Naturschutzgebiet um den Pellini-Weiher
und der Indemündung vom Wymarshof
aus genießend.
Der Gedanke, dass ein Hochregallager ein Koloss, höher als der Kirchberger
Berg einen Teil dieses
Naturschutzgebietes belagern soll, ist für
mich nicht hinnehmbar! Und dieser Bau
soll auch noch mit einer mehr als 5 m
hohen Industriebrücke mit dem rechts der
Dorfeinfahrt liegenden Werksgelände
verbunden werden!
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Damit ist Kirchberg nicht mehr Kirchberg!
130
Schreiben vom 05.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 128
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
131
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Firma Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe,
45 m Breite und 100 m Länge
in die Ortseinfahrt von Kirchberg zu
bauen.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Es würde die Ortseinfahrt grotesk
verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 m in der Höhe überragen
und würde damit die Silhouette
Kirchbergs von allen Seiten prägen,
dominieren und das Landschaftsbild von
Kirchberg verschandeln.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
mit seiner geplanten Industriebrücke über
die Dorf-Eingangsstraße wären das neue
Wahrzeichen Kirchbergs.
Das Dorf — erschlagen mit dem Eindruck
eines Industrie"parks"!
Auf dieses Bauwerk kann
bekanntermaßen verzichtet werden, da
die Firma Eichhorn über ausreichend
Fläche verfügt, um ein solches Lager in
ortsüblicher Höhe zu bauen, oder sie
auch ein Fertigwarenlager außerhalb des
Standorts Kirchberg nutzen oder errichten
kann (bekanntlich soll das geplante Lager
zu über 95 % der Lagerung fertiger Waren
dienen, die auf die Auslieferung an
Kunden warten).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist
im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle
für den bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Betriebskonzept ist gerade durch die
Errichtung eines zusammenhängenden
Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes
gekennzeichnet. Als alternative Standorte
müssen Flächen in Betracht gezogen werden,
die eine Verwirklichung des Planziels
ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma
Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 129
Logistikkomplex geplant.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Ich bin gegen den Bau eines solchen
Lagers, dem wieder einmal ein Stück
Naturschutz zum Opfer fallen würde!
132
Schreiben vom 06.05.2015:
ich nehme Bezug auf den Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang". Hiermit
möchte ich als Kirchberger Bürger gegen
folgende Punkte Einspruch erheben,
gegen:
-
die geplante Industriebrücke über
die L241 Wymarstraße unserer
Ortseinfahrt (Orts- und
Landschaftsbild gemäß § 1 Abs. 5
Satz 2 BauGB und Abs. 6 Satz 1
Nr. 5 BauGB)
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Hierbei werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
-
die Höhe des derzeit oder
ursprünglich (2011) geplanten
Hochregallagers innerhalb der
Ortsgrenzen von Kirchberg (Ortsund Landschaftsbild gemäß § 1
Abs. 5 Satz 2 BauGB und Abs. 6
Satz 1 Nr. 5 BauGB)
-
die unmittelbare Nähe der
Bebauung zum Fauna - Flora Habitat / Naturschutzgebiet
„Pellini Weiher Indemündung"
(Natura 2000 FFH-Gebiet DE5104-301) - Forderung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
-
das zukünftige Lärm- und
Verkehrsaufkommen
(Überprüfung der Kapazität und
Belastung der bestehenden
Verkehrswege)
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen des Verkehrs werden
durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm
und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
133
Schreiben vom 17.04.2015:
aus welchen Gründen bzw. mit welchen
Argumenten wurde einer Erweiterung
bzw. Erhöhung der Gebäude der
Spedition Fleck&Schleipen, deren
Betriebsgelände sich südlich von
Kirchberg in einem Abstand zum „Natura
Die Frage nach den Gründen und Erwägungen
die zur Ablehnung der Erweiterung eines
anderen Betriebes an einem anderen Standort
geführt haben, ist sachfremd. Anlass und
Gegenstand des vorliegenden
Planaufstellungsverfahrens ist ein konkretes
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 130
134
2000 FFH-Gebiet Indemündung" befindet,
in der Vergangenheit nicht zugestimmt?
Vorhaben. Der Bebauungsplan wird unter einer
gerechten Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange dieses Planverfahrens
gegeneinander und untereinander gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt werden.
Der hier offengelegte Bebauungsplan der
Firma Eichhorn zeigt im Vergleich zu den
oben beschriebenen Planungen einen
exorbitanten Anstieg der Gebäudehöhen
und einen Standort direkt am „Natura
2000 FFH-Gebiet Indemündung" !
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 08.09.2014:
ich bin niedergelassene Ärztin in Jülich
und wohne seit über 10 Jahren mit meiner
Familie zur Miete auf dem Wymarhof in
Jülich-Kirchberg (
). Schon bisher
habe ich mich durch die Fa. Eichhorn
gestört gefühlt. Sowohl die
Lärmbelästigung, die auch nach 17 Uhr
nicht aufhört, die fehlende Abpflanzung
des Firmengebäudes durch eine hohe
Hecke und vor allem die äußerst
hässlichen Bauruinen mit zerbrochenen
Scheiben am Ortseingang von Kirchberg
empfinde ich als unzumutbar.
Nun wird ein Bauvorhaben für eine
Erweiterung der Fa. Eichhorn diskutiert,
dessen Ausmaße ich als der Fa. grotesk
empfinde (40 Meter Höhe). Dass sogar
Steuergelder verschwendet werden
sollen, um Gutachten in Auftrag zu geben,
die die „Verträglichkeit" eines solchen
gigantischen Bauvorhabens mit dem
Landschaftsbild etc. ausloten sollen,
erscheint mir aberwitzig.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Industrieansiedlungen in solchen
Größenordnungen in direkter Nähe zu
bestehenden Wohngebieten anzudenken,
erscheint mir persönlich in keiner Weise
zeitgemäß. Ich wünsche mir Politiker und
Verwaltungen, die eine moderne
Stadtplanung im Auge haben und
„wohnende Bürger" schützen, und die ein
Ortsbild, wie es sich bereits jetzt in
Kirchberg bietet, nicht hinnehmen.
Die Nähe zur bestehenden Wohnbebauung wird
in der Abwägung berücksichtigt werden.
Meine Familie und ich werden —falls
diese monströse Planung realisiert wird —
wie schon viele meiner ärztlichen
Kollegen nach Aachen abwandern. Wir
haben es in gewisser Weise leicht, denn
wir können als Mieter einfach umziehen.
Andere Einwohner von Kirchberg müssten
dagegen einen erheblichen Wertverlust
ihrer Immobilien hinnehmen. Meiner
Ansicht nach kann dies nicht Ziel einer
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
auf die Grundstückswerte nicht in ihre
Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für
eine Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 131
„Entwicklung" von Jülich und Kirchberg
sein.
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Ich bitte Sie sehr, Ihren Einfluss geltend
zu machen, um dieses Bauvorhaben zu
verhindern, und hierfür alle möglichen
verwaltungsrechtlichen Schritte zu nutzen.
Ich wünsche mir eine Antwort auf dieses
Schreiben, in der Sie mir Ihre Vision für
ein lebenswertes Kirchberg mitteilen.
135
Schreiben Rheinischen Vereins für
Denkmalpflege und Landschaftsschutz
vom 07.05.2015:
für die weiteren Planungen werden die
folgenden Anregungen und Hinweise
gegeben:
Nach derzeitigem Planungsstand werden
die Grundsätze der Bauleitplanung gern.
§§ 1 Abs. 5 und 1a BauGB nicht
ausreichend beachtet bzw. einseitig für
den Planbegünstigten ausgelegt. In der
Planbegründung wird besonders vermisst,
wie die städtebauliche Gestalt und das
Orts- und Landschaftsbild baukulturell
erhalten und entwickelt werden. Ob die
städtebauliche Entwicklung vorrangig
durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen kann, bzw. welche lokalen
Potentiale dazu ausgeschöpft werden
können, ist aus den Planinhalten und den
Begründungen nicht ersichtlich.
Bei den Vorgaben der genannten Regelungen
handelt es sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung. Die Stadt Jülich wird diese im
Rahmen ihrer planerischen Abwägung
berücksichtigen und darlegen.
Gänzlich vermisst werden Aussagen zu
den Auswirkungen der Bauleitplanung (§
2a Nr.1 BauGB). Bisherige Aussagen zu
noch zu erstellenden Gutachten oder
Erforschungen von Sachverhalten sind
bei der Größe und Lage des
Planvorhabens nicht zielführend bzw.
inakzeptabel. Besonders fehlen
Aussagen, wie der Ausgleich bzw.
Minimierung vorauszusehender
erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes geschehen sollen.
Die fachgutachterliche Prüfung der
Auswirkungen sind beauftragt und werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die geplante Bebauung mit
Logistikzentrum und Produktion ist nicht
verträglich mit dem Orts- und
Landschaftsbild. Die Baumasse und die
geplanten Gebäudehöhen sind in Bezug
auf das Ortsbild und die die Rurlandschaft
prägenden Elemente als grob störende
und Missbehagen erzeugende
Fremdkörper zu werten, die mit den
bisherigen Plandarstellungen bzw.
Planungsschritten nicht kompensierbar
sind.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Änderung des
Die Auswirkungen des Planungsvorhabens auf
das FFH-Gebiet sowie die
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 132
Flächennutzungsplanes zur "
Umwandlung von Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Kirchberg „ mag
zwar auf einer Anregung der
Bezirksregierung Köln beruhen, ein
qualitatives Äquivalent wird bezweifelt,
auch weil damit die Verbindungs-bzw.
Korridorsituation zwischen den LSG 2.317 und 2.3-18 ‚sowie eine Pufferfunktion
zu dem FFH-Gebiet vernichtet werden.
Zu dem in Teilbereichen des Plangebietes
befindlichen Landschaftsschutzgebiet und
der unmittelbaren Nähe zu dem
Naturschutzgebiet 2.1-10 „Pellini-Weiher",
dem FFH-Gebiet DE-5104-301
„Indemündung", sind die Grundsätze der
Bauleitplanung gern. § 1 Abs.6 Nr.7
BauGB nicht ausreichend berücksichtigt
bzw. nach derzeitigem Planungsstand
nicht zu bewältigen.
Das bisherige Planverfahren hat keine
Alternativen i.S. des § 3 Abs.1 BauGB
aufgezeigt. Dazu hätten unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten aufbereitet werden
können, die bei Überplanung von
gewerblichen Brachflächen desselben
Betriebes für einen sparsamen Umgang
mit Grund und Boden in Betracht
kommen. Solche Alternativen sind
Varianten mit voneinander abweichenden
Grundzügen z.B. auch der Lage der
Baufelder und der Abstände zum FFHGebiet. Die unterlassene Prüfung von
Alternativen kann zur Nichtigkeit des BPlanes führen, ganz besonders, wenn
offensichtlich wird, dass die Alternativen
zu einem objektiv besseren, weil
ausgewogeneren Planungsergebnis
geführt hätten (OVG Münster, Beschluss
v. 29.08.2008 -7 B 915/08.NE-, BauR
2008, 2032). Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung zum aktuellen
Planungsstand macht Defizite deutlich,
die für einen rechtssicheren Bauleitplan
signifikante Planänderungen und
Ergänzungen erforderlich machen. Die
gern. § 1 Abs.5 BauGB erforderliche
Gewährleistung nachhaltiger
städtebaulicher Entwicklung, auch in
Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen, liegt nicht vor.
Landschaftsschutzgebiete sowie etwaige
erforderliche und geeignete
Kompensationsmaßnahmen werden derzeit
fachgutachterlich geprüft.
Bei den Belangen des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, handelt es sich um
Planungsleitlinien, die die Stadt Jülich im
Rahmen der Ausübung ihres
Planungsermessens beachten und zur Geltung
gelangen lassen wird.
Die innerbetriebliche Einbindung des
Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene
Varianten auf dem Gelände westlich der
Wymarer Straße und auf dem Plangebiet
überprüft. Die Alternativenprüfung ergab, dass
nur der vorgesehene Standort für einen
reibungslosen Ablauf zwischen Produktion und
Lagerhaltung in Betracht kommt. Hierfür ist ein
innerbetrieblich geschlossener Materialfluss als
vollautomatischer Prozess ohne Handeingriffe
notwendig und eine sinnvolle Einbindung des
HRL muss unter größtmöglicher Energieeffizienz
erfolgen. Deshalb wird eine
zusammenhängende Fläche für die Lagerung
von Papierrollen, Wellpappenerzeugung und
Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im Hinblick
auf die Energieeffizienz wird ein geschlossener
Prozess ohne ineffizienten LKW-Verkehr über
die Wymarer Straße oder zwischen den
Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser
Rahmenbedingungen wurde die Errichtung
eines HRL auf der westlichen Seite der
Wymarer Straße aufgrund eines zu geringen
Flächendargebotes verworfen. Die Variante
eines weniger hohen und dafür von der
Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls
wegen eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines externen HRL
wurde aufgrund des dann notwendigen LKWVerkehrs zum Transport der Produkte zur
externen Lagerfläche wegen der hieraus
resultierenden Transportkosten und
Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines
unmittelbar an die Wymarer Straße
angrenzenden HRL wurde aufgrund der
ungünstigen Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild („Schluchtenbildung“)
verworfen. Weitere Varianten für
unterschiedliche Anordnungen der
Betriebsgebäude westlich und östlich der
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 133
In der hier gewachsenen Kulturlandschaft,
wozu auch die Papierindustrie zwischen
Jülich und Düren gehört, können
grobmassstäbliche Umgestaltungen, wie
hier die Lage und Anordnung der
Baumassen, und damit verbundene
Veränderungen des Landschaftsbildes
nicht in den historischen Kontext
eingeordnet werden.
Für die weitere Planung wird angeregt
Varianten zu prüfen, die besonders die
Verwendung vorhandener
Industriebrachen, Verringerung der
optisch in Erscheinung tretenden
Gebäudehöhen und Verzicht der
Straßenüberbauung beinhalten. Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind
zwar die Ziele und Zwecke der Planung,
aber nicht mögliche Alternativen bekannt
gemacht worden, so dass
Änderungswünsche und Verbesserungen
noch in den Entwurf aufgenommen
werden können. Insoweit besteht akuter
Bedarf der Nachbesserung.
136
Wymarer Straßen scheiterten aufgrund der
notwendigen Maschinenmaße zukünftig
einzusetzender Anlagen.
Im Vorfeld der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens wurden Alternativen
zum vorgesehenen Standort unter-sucht. Die
Vorstellung der hier gewonnenen Ergebnisse
wurden der Öffentlichkeit sowie dem Planungsund Bauausschuss der Stadt Jülich präsentiert,
was letztlich den Aufstellungsbeschluss
herbeiführte. In der weiter- ührenden
Begründung werden die Stationen der
planerischen Vorgeschichte mit den
wesentlichen Ergebnissen aufgeführt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das
Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden
auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 30.04.2015:
Folgende Punkte müssen bei der
Abwägung Berücksichtigung finden:
Durch die Bebauung Kirchberg Nr.14 wird
weiter Fläche versiegelt, die aus unserer
Sicht nicht notwendig ist. Auch eine
Bebauung auf der Altfläche und somit
vorbelasteten Fläche Kirchberg 12
(Planungsstand) wäre möglich. Somit wird
der Aufstellungsbeschluss insgesamt
angefochten. Neue Flächenversiegelung
muss vermieden werden, wenn eine
andere Bebauung möglich ist. Dieser
Grundsatz und Gesetzeslage wird nicht
entsprochen. Das
Bundesumweltministerium hat folgende
Passage hierzu formuliert: Bis zum Jahr
2020 will die Bundesregierung den
Flächenverbrauch auf maximal 30 Hektar
pro Tag verringern. Dieses sogenannte
30-ha-Ziel hat sie in ihrer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie von 2002
festgelegt. Die nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt von 2007
konkretisiert diese Vorgabe: Sie formuliert
Visionen und benennt Aktionsfelder für
Bund, Länder und Kommunen. Die
Europäische Kommission strebt gar das
Flächenverbrauchsziel Netto-Null an.
Die Stadt Jülich wird die Vorgaben der
einschlägigen Raumordnungspläne gemäß § 1
Abs. 4 BauGB sowie die Vorgaben des BauGB
(dort insbesondere § 1 Abs. 5 S. 3 und § 1a
Abs. 2 BauGB) zum sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden und
dem Vorrang der Freiraumentwicklung bei ihrer
planerischen Abwägungsentscheidung
berücksichtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 134
Diese Punkte wurden in der bisherigen
Abklärung nicht weiter berücksichtigt.
Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss
angefochten und muss im politischen
Raum neu diskutiert werden. Die
angesprochen Punkte des
Bundesumweltministeriums müssen
berücksichtigt und abgewogen werden.
Sollte es dennoch zu einer weiteren
Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses
kommen, werden auch die folgenden
Punkte abgewogen:
1.
Versorgungsverbindung ohne
Brückenbau.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportwegebeziehung der Firmengelände
östlich und westlich der Wymarstraße dar. Für
das Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass
Belange des Orts- und Landschaftsbildes durch
dieses nicht berührt werden. Die weiteren, von
dem Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im
Rahmen einer gerechten Abwägung anhand der
Maßstäbe des § 1 Abs. 7 BauGB eine der
Alternativen für die Transportwegebeziehung in
die Planung aufnehmen.
2.
Maximale Bauhöhe 24 Meter, dies
entspricht der doppelten Höhe einer
ortsüblichen Bauhöhe und ist somit schon
eine sehr hohe Belastung des Ortsteils
Kirchberg.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht,
dass die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
vorgesehenen Dimensionen für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität erforderlich sind. Die nicht
unerhebliche Höhe des Hochregallagers wird im
Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.
3.
Die Zufahrtsstraße muss
entsprechend des aufkommenden
Schwerlastverkehrs ausgelegt werden.
Dies zu Lasten des Antragstellers. Hierzu
soll ein Gutachten (Kosten übernimmt der
Antragsteller) erstellt werden, welches auf
Grund der Lagermöglichkeit und
Produktionsmenge (Endausbau), das
Aufkommen des zusätzlichen
Lastwagenverkehrs berechnet und
entsprechende Kosten und Maßnahmen
für die Straßen darlegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
4.
Abstandsfläche zum
Naturschutzgebiet mindestens 300 Meter.
5.
Abstandsfläche zum FFH Gebiet
mindestens 300 Meter. Hier muss eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen.
Es wird derzeit im Rahmen einer vertieften
Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten der statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Produktion und des
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 135
6.
Lärmgutachten muss erstellt
werden und dies auf der Grundlage der
Endausbaustufe.
7.
Umweltverträglichkeitsprüfung
muss erstellt werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. In dieser Umweltprüfung, deren
Ergebnisse in dem bereits oben erwähnten
Umweltbericht dargestellt und bewertet werden,
geht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
8.
Baumaßnahme muss sich in die
Natur einfügen, hierzu zählen gestaffelte
Bauweise, Bepflanzungen, Maßnahmen
am Baukörper (Farbe, Materialien, etc.)
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
9.
Querungshilfen gerade im Bereich
des Ortseinganges, insbesondere der
Fahrradweg, müssen gesondert gesichert
werden. Dies zu Lasten des
Antragstellers.
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
10.
Die Flächenversiegelung wird auf
ein Minimum beschränkt. Als Beispiel,
werden die Zuwegungen auf dem eigenen
Gelände nicht versiegelt.
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
11.
Sollte eine Ausweitung der
Produktion sowie der Lieferverkehr an
Samstagen bzw. Sonntagen und in der
Nacht stattfinden, ist hier ein gesonderter
Lärmschutz zu berücksichtigen. Es darf
keine höhere Lärmbelästigung durch die
Produktion und den Lieferverkehr
stattfinden
Dies wird von der Stadt Jülich im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt.
12.
Der vorgelegte
Aufstellungsbeschluss bezieht im Anhang
auch die Landstraße mit in die Planungen
ein. Diese wird nicht mit aufgenommen,
da für diese keine Überplanung notwendig
ist.
13.
Die Fauna, insbesondere die
Fledermaus, muss beim Bau des
Hochregallagers und beim späteren
Produktionsbetrieb besonders geschützt
werden.
137
Verkehrs werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Überplanung der Landstraße ist aufgrund
der Verbindung zwischen dem im vorliegenden
Plangebiet gelegenen Standort des geplanten
Hochregallagers östlich der Wymarstraße sowie
dem bestehende Produktionsstandort östlich der
Wymarstraße erforderlich.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden
im Rahmen der derzeit durchgeführten FFHund Artenschutzrechtlichen Prüfung identifiziert
werden.
Schreiben vom 28.04.2015:
Hiermit möchte ich mich gegen die
Ausbaupläne der Firma Eichhorn zur
Wehr setzen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 136
Ich fühle mich jetzt schon durch den Lärm
der Firma Eichhorn belästigt und
befürchte, dass der Lärm weiter steigen
wird.
Jetzt schon ist die kleine Straße nach
Kirchberg am Ortseingang durch den
Schwerlastverkehr belastet. Wie der
Verkehr mit noch zunehmendem
Schwerlastverkehr ohne weitere Störung
verlaufen soll, ist mich unklar. Ich bitte
hier um eine genaue Prüfung auch zum
Thema Lärmschutz für die Anwohner.
Wer trägt die Kosten, falls ein Umbau der
Straße erforderlich wird?
Ich möchte, dass ausschließlich einer
Bebauung in ortsüblicher Höhe
stattgegeben wird.
Eine Brücke über die Straße ist für mich
persönlich absolut untragbar.
Die Lärmauswirkungen der Produktion und des
Verkehrs werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die Kosten werden ausschließlich von der Firma
Eichhorn als Verursacher etwaiger
Umbaumaßnahmen getragen.
Während sich bei einer Baumaßnahme nach §
34 BauGB der Bau sich in seine Umgebung
einfügen muss, können bei einem
Bebauungsplan andere als in der Umgebung
vorkommende städtebaulich vertretbare
Festsetzungen getroffen werden.
Die Stadt betrachtete als Alternative zu einer
Transportbrücke auch ein Tunnelbauwerk als in
Betracht kommende Transportwegebeziehung.
Die weiteren von dem Tunnelbauwerk und der
Transportbrücke betroffenen und in der
Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat
die Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend
ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch
diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wenn alle abwägungserheblichen Belange der
beiden Alternativen für die
Transportwegebeziehung zusammengestellt
sind, wird die Stadt im Rahmen einer gerechten
Abwägung anhand der Maßstäbe des § 1 Abs. 7
BauGB eine der Alternativen für die
Transportwegebeziehung in die Planung
aufnehmen.
Zu b)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird wie folgt Stellung beschlossen:
Nr.
Stellungnahme
138
Schreiben des BUND und NABU vom
07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
Die Naturschutzverbände lehnen die
geplante FNP-Änderung und den
Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in
der vorgesehenen Form ab, da die
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 137
geplante bauliche Nutzung zu erheblichen
Eingriffen in den Freiraum führt. Die
Planung steht im Widerspruch zu den
Zielen des LP2 Ruraue, des FFH
Gebietes Pelliniweiher sowie des LEP.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANUV zu
„Entwicklung, Biotopverbund, sowie
geschützte Landschaftbestandteile".
Eine Auseinandersetzung mit den planerischen
Vorgaben aus Sicht des Landschafts- und
Naturschutzes erfolgt in den entsprechenden
Fachgutachten.
LR-II-016
LR-II-013
LR-II-012
LR-II-001
VB-K-5003-003
NR-554
GB 5104-102
GB 5104-108
GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und
Grundsätze der Raumordnung
Da hier auf den GEP aus dem Jahre 2003
verwiesen wird, möchten wir darauf
hinweisen, dass es eine aktuelle und
überarbeite Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer
die aktuellen Versionen sein.
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen.
Der raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt
der GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen
in seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Leitvorstellung und strategische
Ausrichtung des/LEP-Entwurfs
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminaspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des
Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 138
·
·
·
·
·
·
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
die Vermeidung der weiteren
Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden Naturgüter,
der Erhalt unbebauter Bereiche
Aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung
enthält erhebliche Mängel(Fehler), z. B.
wird der Pelliniweiher nicht als
Wasserfläche dargestellt, die FFHFestsetzung der Fläche fehlt ganz, gLBs
sind nicht dargestellt, die Flächen „ohne
Festsetzung" (laut FNP) sind Flächen
unter Landschaftsschutz gemäß LP 2.
Hier gelten die entsprechenden
Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG
2.3-18 und 2.3-19) zum
Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen
und der Veränderung der Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die
falsche Vorstellung, dass diese Flächen
freiverfügbar sind.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum
FFH Gebiet und als verbindender Korridor
zum LSG 2.3-17. Das Gesetz schreibt aus
gutem Grund Regelabstände von 300 m
zwischen FFH-Gebiet und nächster
Bebauung vor. Es ist ökologisch sinnvoll,
solche Pufferflächen an FFH-Gebiete
angrenzen zu lassen, damit die
Lebensraumzerschneidung nicht so groß
wird, d.h. notwendige
,Verbindungskorridore in die Umgebung
z.B. durch Bebauung nicht blockiert
werden. Man geht davon aus, dass
durchschnittliche Belastungen durch
Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc.
in diesem Abstand nicht mehr auf ein
FFH-Gebiet einwirken,
Eventuelle Mängel des Flächennutzungsplans
sind im Rahmen des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans „Gewerbefläche
Ortseingang Kirchberg“ zu adressieren und
werden dort behandelt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 139
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist
als Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche Nacharbeiten sind die
Voraussetzung für eine richtige
planerische Beurteilung der vor-OrtSituation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine
verbrauchte Grünfläche durch Grünland
an anderer Stelle zurückgewonnen
werden soll. Der Flächentausch muss für
den Naturschutz ein effektiver
Rückgewinn sein und ist nur sinnvoll,
wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein
beliebiges Umwidmen von Flächen je
nach Bedarf (vgl. Vorentwurf zur
Umwandlung) ist für ein Natursystem
nicht zielführend und muss abgelehnt
werden. Die vorgeschlagene Fläche im
Süden ist heute deutlich vom Baugebiet
abgegrenztes Grünland und entspricht der
Darstellung im LP2 als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als „gewerbliche Fläche" ist nicht
nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns,
wegen der wenig konkreten Darstellungen
der Bebauung bezüglich der wirklichen
Gebäudestandorte und -größe, der
technischen Lösung des
Abwasserproblems etc., nur in sofern
äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand
von 5 m (!) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht
akzeptabel ist.
Die vorgesehenen Anpflanzung von
8000m² nach Unterlagen auf den
Restflächen um das Baufenster halten wir
zum Radweg nicht für sinnvoll. Das
Überragen auf den Radweg ist
vorprogrammiert. Gleiches gilt für die
Seite zum Pelliniweiher hin.
138
a
Schreiben des BUND und des NABU vom
20.05.2015:
Mit Schreiben vom 07.05.2015 haben wir
ja bereits in unserer Stellungnahme auf
die Mängel (Fehler) hingewiesen.
Es ist uns in keinster Weise verständlich,
wie bei einer Berechnung der
Flächenangabe des Änderungsbereiches
2
2
von 1700m auf 17000m es zu solch
fehlerhaften Angaben kommen kann.
Die fehlerhafte Angabe der von der Änderung
betroffenen Flächengröße mit 1.700 m² wurde
durch eine erneute Bekanntmachung der
Flächengröße von 17.000 m² geheilt
(https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/_it
ems/item_5831/umwandlung_gewerbeflchekirch
berg.pdf).
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 140
Die Naturschutzverbände lehnen die
geplante FNP Änderung und den
Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in
der vorgesehenen Form ab, da die
geplante bauliche Nutzung zu erheblichen
Eingriffen in den Freiraum führt. Die
Planung steht im Widerspruch zu den
Zielen des LP2 Ruraue, des FFH
Gebietes Pellini-Weiher sowie des LEP.
Der Vorrang der Innenentwicklung ist ein
allgemeiner Planungsleitsatz. Der sparsame und
schonende Umgang mit Grund und Boden ist
ein im Rahmen der Abwägungsentscheidung
nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigender
Belang. Die Stadt Jülich wird die Grundsätze im
Rahmen der Ausübung ihres
Planungsermessens anhand der vorgegebenen
Maßstäbe berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vom LANUV zu
„Entwicklung, Biotopverbund, sowie
geschützte Landschaftbestandteile",
Die „Entwicklung, Biotopverbund, sowie
geschützte Landschaftsbestandteile" werden im
Rahmen der Fachgutachten zum Natur- und
Landschaftsschutz des Büros Fehr und im
Umweltbericht berücksichtigt.
LR-I1-016
LR-II-013
LR-I1-012
LR-I1-001
VB-K-5003-003 NR-554
GB 5104-102 GB 5104-108 GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten befindet sich noch in der
Erstellung und wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und
Grundsätze der Raumordnung
Die Planung verweist auf den GEP aus
dem Jahre 2003, obwohl es eine aktuelle
und überarbeitete Version vom Juni 2013
gibt. Grundlage der Beurteilung sollten
immer die aktuellen Versionen sein.
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen.
Der raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt
der GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen
in seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Leitvorstellung und strategische
Ausrichtung des LEP-Entwurfs
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
·
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
·
die Verringerung der
Freirauminanspruchnahme,
·
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
·
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
·
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
·
Überschwemmungsbereiche
·
Gebiete für den Schutz des
Wassers
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 141
·
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des
Freiraums
durch übergreifende Freiraum-,
Siedlungs- und weitere Fachplanungen,
·
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch
wirksamen
Freiraumverbundsystems,
·
die Vermeidung der weiteren
Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der
Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr,
2
ROG),
·
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts
·
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
·
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden
Naturgüter,
·
der Erhalt unbebauter Bereiche
aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung
enthält erhebliche Mängel(Fehler), z. B.
wird der Pelliniweiher nicht als
Wasserfläche dargestellt, die FFHFestsetzung der Fläche fehlt ganz, gLBs
sind nicht dargestellt, die Flächen ”ohne
Festsetzung" (laut FNP) sind Flächen
unter Landschaftsschutz gemäß LP 2.
Hier gelten die entsprechenden
Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG
2.3-18 und 2.3-19) zum
Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen
und der Veränderung der Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die
falsche Vorstellung, dass diese Flächen
freiverfügbar sind.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum
FFH Gebiet und zum anderen als
verbindender Korridor zum LSG 2.3-17.
Das Gesetz schreibt aus gutem Grund
Regelabstände von 300 m zwischen FFHGebiet und nächster Bebauung vor. Es ist
ökologisch sinnvoll, solche Pufferflächen
an FFH-Gebiete angrenzen zu lassen,
damit die Lebensraumzerschneidung
nicht so groß wird, d.h. notwendige
Verbindungskorridore in die Umgebung
Eventuelle Mängel des Flächennutzungsplans
sind im Rahmen des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans „Gewerbefläche
Ortseingang Kirchberg“ zu adressieren und
werden dort behandelt.
Die Einhaltung des Abstandes von 300 m
begründet nach Ziff. 4.2.2 der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VVHabitatschutz) (Rd.Erl. d. Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 616.06.01.18 -) eine Regelvermutung gegen
eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 142
z.B. durch Bebauung nicht blockiert
werden. Man geht davon aus, dass
durchschnittliche Belastungen durch
Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc.
in diesem Abstand nicht mehr auf ein
FFH-Gebiet einwirken.
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist
als Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche Nacharbeiten sind die
Voraussetzung für eine richtige
planerische Beurteilung der vor-OrtSituation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine
verbrauchte Grünfläche durch Grünland
an anderer Stelle zurückgewonnen
werden soll. Der Flächentausch muss für
den Naturschutz ein effektiver
Rückgewinn sein und ist nur sinnvoll,
wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein
beliebiges Umwidmen von Flächen je
nach Bedarf (vgl. Vorentwurf zur
Umwandlung) ist für ein Natursystem
nicht zielführend und muss abgelehnt
werden. Die vorgeschlagene Fläche im
Süden ist heute deutlich vom Baugebiet
abgegrenztes Grünland und entspricht der
Darstellung im LP2 als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als „gewerbliche Fläche" ist nicht
nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns,
wegen der wenig konkreten Darstellungen
der Bebauung bezüglich der wirklichen
Gebäudestandorte und -größe, der
technischen Lösung des
Abwasserproblems etc., nur in sofern
äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand
von 5 m (1) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht
akzeptabel ist.
2000-Gebieten durch in Flächennutzungsplänen
darzustellende Bauflächen und in
Bebauungsplänen auszuweisende Baugebiete.
Wird der Abstand nicht eingehalten, sind im
Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung die
Auswirkungen eines in der Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans zu prüfen. Eine
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird derzeit
durchgeführt. Es ist Gegenstand der FFHVerträglichkeitsuntersuchung, die derzeit
durchgeführt wird, inwiefern das Planvorhaben
mit den Zielen und Vorgaben des FFH-Schutzes
vereinbar ist.
Die Forderung nach einer Ausgleichsfläche ist
von der Bezirksregierung Köln unter
Bezugnahme auf landesplanerische
Forderungen erhoben worden und wird befolgt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine
Artenschutz-Vorprüfung erfolgt. Derzeit findet
eine vertiefte Prüfung der Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck des FFHGebiets sowie geschützte Arten statt. Die
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Nach Erarbeitung der landschaftsplanerischen
Fachgutachten werden Grün- und Pflanzflächen
endgültig zur Offenlage festgelegt.
Die vorgesehene Anpflanzung von
2
8000m nach Unterlagen auf den
Restflächen um das Baufenster halten wir
zum Radweg nicht für sinnvoll. Das
Überragen auf den Radweg ist
vorprogrammiert.
Gleiches gilt für die Seite zum
Pelliniweiher hin.
139
Schreiben des Kreises Düren vom
09.06.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 143
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Kreisentwicklung
Auf den Termin am 03.06.2015 in der
Kreisverwaltung wird verwiesen (das
Protokoll wird durch die Stadt Jülich
gefertigt). Es ist deutlich geworden, dass
die Planung zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" sehr
komplex ist und einer dezidierten
städtebaulichen Betrachtung und
Begründung bedarf.
Im Focus hierbei stehen die Belange
Natur- und Artenschutz
Landschaftsbild
Emissionssituation
Nachweis der Erforderlichkeit der
Flächeninanspruchnahme /
Betriebskonzept
Alternativprüfung
Verkehrssituation
Entwässerungskonzept
Vermeidungsgebot / Minderung
des Eingriffs
Innenentwicklung vor
Außenentwicklung
Ausgleichflächen / Tauschflächen
Einbeziehen der vorhandenen
und weiterführenden
Bauleitplanung
Es wurde vereinbart, dass im Rahmen
einer zusammenfassenden Betrachtung
die Eckpunkte der Bauleitplanung
erläutert und zusammengestellt werden,
sowie eine prinzipielle Umsetzbarkeit der
Planung abgeleitet wird.
Kreisstraßen
Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine
Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt
Jülich vorgetragen.
Brandschutz
1. Es ist eine
Löschwasserversorgung von
3
3.200 l/min (192 m /h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher
zu stellen. Die v.g. Menge muss
aus Hydranten im Umkreis von
Die Löschwasserversorgung (192 m³) wird über
die bestehende Trinkwasserversorgung
sichergestellt. Eine alternative
Löschwasserversorgung ist nicht geplant.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 144
300 m um das jeweils betrachtete
Objekt zur Verfügung stehen. Von
jedem Objekt muss ein Hydrant in
maximal 80 m Entfernung
erreichbar sein. Eine alternative
Löschwasserversorgung ist
abzustimmen.
2. Die Straßen sind als Zufahrt für
die Feuerwehr auszubauen.
Bezüglich der zulässigen
Abmessungen
(Kurvenradien/Breite/Neigung/Dur
chfahrtshöhe etc.) wird auf den §
5 BauO NRW mit zugehöriger
Verwaltungsvorschrift verwiesen.
Hier sind öffentliche Parkplätze,
Begrünung (Bäume) und sonstige
Maßnahmen
(Verkehrsberuhigung/Kreisverkeh
r etc.) besonders zu beachten.
Die Tragfähigkeit der Straßen
muss für Feuerwehrfahrzeuge mit
einem Gesamtgewicht von 18 t
ausgelegt sein. Sollte das
2
geplante Gebäude > 5.000 m
Fläche aufweisen und / oder als
Hochregallager (Lagerguthöhe >
9 m) ausgebildet werden, ist eine
Umfahrt für die Feuerwehr
erforderlich.
Die Vorschriften des Landesbauordnung sind als
öffentlich rechtliche Vorschriften im
Genehmigungsverfahren zu beachten. Eine vom
Einwender vorgeschlagene Festsetzung ist
daher nicht erforderlich. Gleichwohl wird
folgender Hinweis aufgenommen:
Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr
auszubauen. Bezüglich der zulässigen
Abmessungen
(Kurvenradien/Breite/Neigung/Durchfahrtshöhe
etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit
zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen.
Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung
(Bäume) und sonstige Maßnahmen
(Verkehrsberuhigung/Kreisverkehr etc.)
besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der
Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit
einem Gesamtgewicht von 18 t ausgelegt sein.
2
Sollte das geplante Gebäude > 5.000 m Fläche
aufweisen und / oder als Hochregallager
(Lagerguthöhe > 9 m) ausgebildet werden, ist
eine Umfahrt für die Feuerwehr erforderlich.
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind
folgende Belange zu beachten:
Niederschlagswasserbeseitigung
In der Begründung wird unter Punkt 1.2.4
ausgeführt, dass die anfallenden
Niederschlagswässer ins Lohner Fliess
eingeleitet werden sollen. Dies stellt einen
erlaubnispflichtigen
Benutzungstatbestand gemäß §§ 8, 9 und
10 Wasserhaushaltsgesetz dar. Die
derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für
die Einleitung der Niederschlagswässer
aus dem Firmengelände der Fa. Eichhorn
beinhaltet nicht die anfallenden
Oberflächenwässer aus dem Plangebiet.
Der Vorhabenträger hat eine entsprechende
Erlaubnis im Rahmen der Planung und
Zulassung des konkreten Vorhabens zu
beantragen.
Das Ingenieurbüro Norbert Behler VDI erstellt
derzeit ein Entwässerungskonzept für das
Plangebiet, in dem alle Aspekte der
Entwässerung, einschließlich der vom
Einwender genannten beleuchtet werden.
Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit des
Lohner Fliesses bis zur Einmündung in
die Rur derzeit nicht ausreichend. Hier
müssen entsprechende Maßnahmen
durchgeführt werden. In wie weit dies im
Rahmen der Gewässerunterhaltung
möglich ist oder ein wasserrechtliches
Verfahren erforderlich wird, kann derzeit
nicht abgeschätzt werden, da bisher keine
entsprechenden Unterlagen der unteren
Wasserbehörde vorliegen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 145
Im Plangebiet werden weite Bereiche als
Gewerbeflächen ausgewiesen. Somit sind
die anfallenden Oberflächenwässer
zumindest als schwach belastet
einzustufen. Somit ist eine Vorbehandlung
erforderlich.
Bei der aktuellen Ermittlung des
Überschwemmungsgebietes der Rur
wurde deutlich, dass der Unterlauf der
Rur von weitläufigen Überflutungen
betroffen ist. Daher ist für die anfallenden
Wässer aus den versiegelten Flächen des
Plangebietes eine Rückhaltung für ein
100-jährliches Regenereignis vorzusehen.
Sofern für bestimmte Flächen eine
Versickerung angedacht wird, sind die
o.g. Aspekte der Vorbehandlung und
Rückhaltung ebenso zu beachten.
Darüber hinaus ist die
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
nachzuweisen. Zu beachten ist bei der
Planung auch der teilweise flurnahe
Grundwasserstand.
Die Machbarkeit des
Entwässerungskonzeptes ist bis zur
Offenlage nachzuweisen.
Uferrandstreifen Lohner Fliess
Das o.g. Plangebiet wird von dem
Gewässer Lohner Fliess tangiert. Da die
Leistungsfähigkeit des Lohner Fliesses
auf weite Strecken nicht gegeben bzw.
ausreichend ist, wird angeregt, den
Wirtschaftsweg und die geplanten
Grünflächen zu tauschen, so dass ein
Uferrandstreifen für das Fliessgewässer
entsteht.
Ein machbares Entwässerungskonzept des
Ingenieurbüros Norbert Behler VDI wird bis zur
Offenlage vorliegen.
Dieser Flächentausch wird im Rahmen des
Entwässerungskonzepts geprüft werden. Die
vorhandene Gewässertrasse יLohner Fließ יwird
durch das Plangebiet nicht überlagert. Die
streckenweise parallel zum Gewässer
verlaufende Straße יAm Weiher יwird ebenfalls
nicht verändert, so dass auf den ökologischen
Zustand des Gewässers keine Einwirkung
stattfindet.
Gewässer sind als wesentliche
Bestandteile von Natur und Landschaft
offen zu halten. Gleichzeitig ist es zur
Entwicklung und zur Verbesserung des
ökologischen Zustandes des Gewässers
erforderlich, dass neben der
Wasserfläche auch die Uferbereiche und
das Umland bei den Ausweisungen im
Bebauungsplan Berücksichtigung finden.
Aus diesem Grunde ist gemäß § 97 Abs.
6 Landeswassergesetz beidseitig entlang
des v.g. Gewässers ab OK-Böschung ein
mind. 3,0 m breiter Streifen als
Uferstreifen freizuhalten, es sei denn, der
Bebauungsplan würde diesen Bereich als
bebaubar ausweisen. Innerhalb dieser
Fläche sind über die Freihaltung der
Bebauung hinaus u.a. folgende
Maßnahmen und Handlungen
auszuschließen:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 146
-
Bebauungen einschl.
Baunebengebäude
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz
Straßen und Wege
landwirtschaftliche
Intensivnutzung
Dünger- und Herbizideinsatz
Begrenzungsmauern und –zäune
Darüber hinaus sollte für die o.g.
angestrebte Entwicklung und
Verbesserung des ökologischen
Zustandes des Gewässers sowie seines
Umfeldes ein Uferrandstreifen von mind. 5
m ab Böschungsoberkante beidseitig
entlang eines Gewässers freigehalten
werden.
In diesem Zusammenhang wird auf den
Rd.Erl. des MURL vom 24.09.1987; Az.:
IV B 5-1.05.02 und auf § 9, Abs. 20
BauGB verwiesen, wonach im
Bebauungsplan Maßnahmen und Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
festgesetzt werden können.
Grundwasserverhältnisse
Nach den vorliegenden Unterlagen kann
der Grundwasserstand im o.g.
Planbereich teilweise flurnah, d.h. weniger
als ca. 2 m unter Geländeoberkante
ansteigen.
Folgender Hinweis ist in den o.g.
Bebauungsplan aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von
unterirdischen Anlagen (Keller, Garage,
etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B.
Abdichtungen) zum Schutz vor hohen
Grundwasserständen vorzunehmen. Es
darf keine Grundwasserabsenkung bzw. ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen
Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine
schädlichen Veränderungen der
Beschaffenheit des Grundwassers
eintreten.
Transportwegbeziehung
Im Plangebiet ist ein Transportweg über
den Altdorf-Kirchberg-Koslarer
Mühlenteich eingetragen. In der
Begründung wird unter Punkt 1.1.2
ausgeführt, dass als technische Varianten
entweder eine Querung oberhalb des
Straßenkörpers mit Hilfe einer
Transportbrücke oder eine unterirdische
Querung mit Hilfe eines Tunnelbauwerkes
in Betracht. Bei der Querung handelt es
sich um die Kreuzung eines
Fließgewässers. Hierfür ist ein
wasserrechtlicher Antrag gemäß § 99
Ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen.
Die Vorschriften des Landeswassergesetzes
werden als öffentlich rechtliche Vorschriften im
Genehmigungsverfahren beachtet werden.
Die Lärmauswirkungen (Produktion und
Verkehrs) auf Mensch und Tiere werden durch
das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 147
Landeswassergesetz erforderlich.
Immissionsschutz
Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und den Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
sind die vom Planungsvorhaben
ausgehenden und auf die benachbarte
Wohnbebauung einwirkenden
Lärmemissionen zu ermitteln. Hierbei sind
neben den zu erwartenden
Verkehrsgeräuschen im öffentlichen
Straßenraum auch die
Verkehrsbewegungen, der Ladeverkehr
und die Betriebsgeräusche auf dem
Betriebsgrundstück, insbesondere zur
Nachtzeit, unter Beachtung der
Vorbelastung eigener oder ggfls. fremder
Betriebsgeräusche zu berücksichtigen.
der Vorgaben der TA Lärm und der 16.
BImSchV umfassend und den Maßstäben des
§ 2 Abs. 4 BauGB entsprechend begutachtet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind
keine Belange betroffen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind
ebenfalls keine Belange betroffen.
Natur und Landschaft
Es werden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben.
Die in der Begründung benannten
Belange zu Naturschutz und
Landschaftspflege sind hinreichend
definiert.
140
Schreiben des Landesbetriebs
Straßenbau NRW vom 07.05.2015:
Seitens des Landesbetriebes kann keine
endgültige Stellungnahme abgegeben
werden, da die verkehrlichen
Auswirkungen nicht dargelegt wurden.
Ungeachtet dessen gilt für die freie
Strecke der L 241 Folgendes:
Bei der Anlage von neuen Zufahrten sind
Bündelungen mit vorhandenen Zufahrten
vorzunehmen bzw. zu schließen. Die
bestehenden Zuwegungen (auch wenn
diese nur die Rad-/Gehwege betreffen)
vermindern die Begreifbarkeit und die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
auf der L 241. Zum Beispiel enden die
vorhandenen Querungsmöglichkeiten
teilweise im Bankett.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet.
Das Gutachten wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Die derzeitige Verkehrsbelastung der L
Ob ein Lückenschluss tatsächlich beabsichtigt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 148
241 beträgt ca. 1.800 Fahrzeuge pro Tag;
der Schwerlastanteil liegt bei ca. 10 %.
Bei mittel- bis langfristiger Betrachtung,
spätestens nach Herstellung des
Lückenschlusses der L 241 (südlich des
Tagebaues Inden) ist mit einer Steigerung
des Straßenverkehrs zu rechnen. Damit
einhergehend ist die Anbindung des
Plangebietes mittels einer regelgerechten
Linksabbiegespur vorzusehen. Sämtliche
Kosten - auch die Mehrkosten der
Unterhaltung und Erhaltung - gehen zu
Lasten der Stadt Jülich.
ist, wird im weiteren Verfahren durch ein
Gespräch bei dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW geklärt.
Zur verkehrsgerechten Anbindung des
geplanten Gewerbebetriebes wird als Grundlage
der abzuschlie- ßenden
Verwaltungsvereinbarung ein detailierter Entwurf
gem. den Richtlinien für Entwurfsunterlagen im
Straßenbau (RE 2012) mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW abgestimmt.
Die Anbindung des Plangebietes ist
frühzeitig mit mir abzustimmen. Für die
abschließende Prüfung und Erteilung der
Genehmigung zum Bau der Anbindung ist
die Vorlage eines detaillierten
straßentechnischen Entwurfes
erforderlich. Vorzulegen sind folgende
Entwurfsunterlagen gemäß RE:
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte M 1:25000
Übersichtslageplan M 1:5000
Lageplan M 1:250 und
Deckenhöhenplan M 1:250 mit
u.a. hinreichender Darstellung
bestehender Verkehrsflächen an
die angeschlossen werden soll.
Höhenplan der neuen
Erschließungsstraße
Regelquerschnitt M 1: 50 oder
1:25
Für die Anbindung des Plangebietes an
die L 241 ist der Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Stadt Jülich und dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville-Eifel, erforderlich. Mit dem Bau der
Anbindung darf vor Abschluss der
Vereinbarung und dem Abschluss der
gebührenpflichtigen Sondernutzung nicht
begonnen werden.
Im Bereich der Anbindungen an die L 241
ist durch entsprechende Regelungen
sicherzustellen, dass die Sichtfelder
entsprechend der Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen - RAL - Abschnitt
6.6 der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen im Bereich
der Einmündung dauerhaft von Bewuchs
und Baukörpern freigehalten werden.
Bezüglich der Transportwegbeziehung
sind ebenfalls regelgerechte
Planunterlagen beim Landesbetrieb
einzureichen. Über diese Maßnahme ist
ein Nutzungsvertrag abzuschließen.
Sobald die Variante der
Transportwegebeziehung feststeht, werden dem
Landesbetrieb Straßen.NRW entsprechende
Planunterlagen übergeben werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 149
141
E-Mail der regionetz GmbH vom
22.04.2015:
Wir danken für Ihre Information und teilen
Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen
die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes
grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass bestehende
Versorgungs- und Anschlussleitungen
bzw. Kabel entsprechend der Richtlinien
zu sichern und die Mindestabstände
einzuhalten sind.
Die rechtlichen und technischen Vorgaben im
Hinblick auf Abstände und Schutzmaßnahmen
zu Versorgungs- und Anschlussleitungen
werden im Genehmigungsverfahren beachtet
werden.
Außerdem machen wir darauf
aufmerksam, dass entsprechend der
Richtlinien (DVGW-Regelwerk GW 125)
bei geplanten Anpflanzungen von
Baumgruppen im Trassenbereich von
Versorgungsleitungen bzw. Kabel seitens
des Veranlassers Schutzmaßnahmen
erfolgen müssen und durch Anpassung
der Straßenkappen entstehende Kosten
vom Veranlasser im vollen Umfang zu
tragen sind.
Die Vorgabe wird beachtet werden.
Bestandspläne erhalten Sie über unsere
Internetplanauskunft. Diese finden Sie auf
der Homepage der regionetz GmbH unter
Onlineservice / Leitungsauskunft.
Spätestens vor der Bauausführung sind
gültige Bestandspläne aller
Versorgungsarten der regionetz sowie der
betriebsgeführten Unternehmen und eine
Leitungsschutzeinweisung über unsere
Internetplanauskunft (s.o.) einzuholen.
142
E-Mail der Amprion GmbH vom
23.04.2015:
Im Geltungsbereich der o. a.
Bauleitplanung verlaufen keine
Höchstspannungsleitungen unseres
Unternehmens.
Planungen von
Höchstspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von
uns betreuten Anlagen des 220- und 380kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie
bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt
haben.
143
Schreiben des Geologischen Dienstes
NRW vom 23.04.2015:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 150
Folgende Informationen / Anregungen
liegen für o.g. Plangebiet vor:
Baugrund, Boden, Wasser:
Den Baugrund bilden wasserbeeinflusste
fluviatil abgelagerte Böden und
Auenterrassen durch die Gewässer Rur,
Lohner Fließ und Mühlenteich, welche
sich durch wechsellagernde Substrate
auszeichnen (Fein- und Mittelsand, örtlich
Kies, Schluff und Ton, örtlich anmoorig):
Der Baugrund ist objektbezogen
zu untersuchen und zu bewerten.
Baugrund und Tektonik:
Dem Geologischen Dienst NRW liegen
keine näheren Informationen dazu vor,
inwieweit das Plangebiet von
Parallelstörungen des Rur— Randes
betroffen ist. Für nähere Auskünfte dazu
empfehle ich sich mit der RWE Power AG
in Verbindung zu setzen.
Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen
Baubestimmungen des Landes NRW ist
bei der Planung und Bemessung üblicher
Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „
Bauten in deutschen Erdbebengebieten"
1
zu berücksichtigen .
Die Gemarkung Bourheim der
Stadt Jülich ist nach der „Karte der
Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland —
Nordrhein — Westfalen, 1 : 350
000 (Karte zu DIN 4149)" der
Erdbebenzone 3 in geologischer
Untergrundklasse S zuzuordnen.
Rahmen des erforderlichen Umfanges
und Detaillierungsgrades der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
in Verbindung mit § 4 (1) BauGB für die
Schutzgüter Boden und Wasser
1. Beschreibung und Bewertung des
Schutzgutes Boden
Es sind die betroffenen Böden, deren
Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benennen. Bodenbezogene
abiotische Ausgleichsmaßnahmen
sind empfehlenswert. Siehe dazu:
Es wird ein Bodengutachten erstellt, welches im
Rahmen der Offenlage ausgelegt werden wird.
Die RWE Power AG hat eine Stellungnahme
zum Planentwurf abgegeben.
Die Vorgaben einschlägiger technischer
Regelwerke werden im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens angewandt werden.
Folgender Hinweis wird aufgenommen:
„Die Gemarkung Bourheim der Stadt Jülich ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland — Nordrhein —
Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)" der
Erdbebenzone 3 in geologischer
Untergrundklasse S zuzuordnen. Die DIN
4149:2005-04 „ Bauten in deutschen
Erdbebengebieten" ist bei der Planung und
Bemessung üblicher Hochbauten zu
berücksichtigen.“
Die Umweltprüfung wird entsprechend der
Vorgaben des § 2 Abs. 4 BauGB unter
Beachtung der Vorgaben für den Umfang und
den Detaillierungsgrad erstellt werden.
Die angesprochenen Karten werden soweit
erforderlich bei der Erstellung des
Umweltberichtes berücksichtigt.
a) Auskunftssystem BK50 mit Karte
der schutzwürdigen Böden, 1 CDROM, Geologischer Dienst NRW
- Landesbetrieb -, Krefeld, 2004
[ISBN 3-86029-709-0].
http://www.gd.nrw.de/g_bkSwB.ht
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 151
m und
b) Zur kostenfreien WMS-Version
(TIM — online Kartenserver) und
zur Schutzwürdigkeitsauswertung
siehe Hinweise unter
http://www.gd.nrw.de/zip/g_bk50h
inw.pdf und
http://www.gd.nrw.de/zip/g_bkswb
.pdf
2. Beschreibung und Bewertung des
Schutzgutes Wasser
a) Für den Untersuchungsraum sind
die Bereiche Grundwasser und
Oberflächenwasser (u.a. Siepen,
Quellen) einschließlich der
Sickerwasserdynamik u.a. zu
beschreiben.
b) Zu bewerten ist die
Schutzbedürftigkeit /
Schutzfähigkeit des Schutzgutes
Wasser bzw. die
Grundwasserverschmutzungsem
pfindlichkeit (Schutzfunktion der
grundwasserüberdeckenden
Schichten). Dabei spielt der
Grundwasserflurabstand, die
Sickerwasserrate und die
Mächtigkeit (Boden-) Substrat als
Filterschicht für das Sickerwasser
eine Rolle.
Das Grund- und Oberflächenwasser sowie die
Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit des
Schutzgutes Wasser werden in dem
Umweltbericht berücksichtigt.
Die Sickerwasserdynamik und der
hydrogeologische Aufbau werden insbesondere
durch Ausführung von Baukörpern und
Fundamenten betroffen. Über die Zulässigkeit
der konkreten Baumaßnahme wird im das
Genehmigungsverfahren entschieden. Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein
Baugrundgutachten erstellt.
c) Beim Eingriff in den Untergrund
ist der hydrogeologische Aufbau
zu beschreiben: Bedeutungsvolle
Grundwasserleiter sind aus
hydrogeologischer Sicht in ihrer
Funktionsfähigkeit zu erhalten
und ggfs. weiterzuentwickeln.
3. Wechselwirkungen und
Maßnahmen für die Schutzziele
zwischen den Schutzgütern Boden
/ Wasser / Klima
Bei der Bodeninanspruchnahme sowie bei
Ausgleichsmaßnahmen sollte die
Klimafunktion des betroffenen Bodens mit
berücksichtigt werden. Dabei treten drei
wesentliche Schutzziele in den
Vordergrund (siehe auch: UBA 2013:
Bodenschutz und Klimawandel;
Forschungskennzahl (UFOPLAN)
371171213/01)
http://www.umweltbundesamt.de/sites/def
ault/files/medien/378/publikationen/texte
57_2014_erarbeitung_fachlicher_rechtlich
er_und_organisatorischer_grundlagen_0.
pdf
Die Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern Boden, Wasser und Klima werden
in dem Umweltbericht berücksichtigt.
Klimafunktion des betroffenen Bodens anhand
der Schutzziele wird in dem Umweltbericht
berücksichtigt.
Schutzziel 1: Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der KohlenBeschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 152
stoffspeicherfunktion des
Bodens
Schutzziel 2: Schutz, Erhalt oder Wiederherstellung der Kühlfunktion
des Bodens für die bodennahen Luftschichten
Schutzziel 3: Schutz des Bodens vor den
negativen Folgen des Klimawandels.
Zu Schutzziel 1: Bei
Ausgleichsmaßnahmen sollten die
genannten Schutzziele für die
Entwicklung des Bodens gemäß § 9
Abs.1 Nr. 20 BauGB und § 5 Abs. 2 Nr.
10 BauGB einschließlich seiner
Klimafunktion mit berücksichtigt werden
durch:
a) Zunahme der Gehalte und/oder
Vorräte an organischer
Bodensubstanz,
b) Verbesserungen des
Bodenwasserhaushalts,
c) Veränderungen der Biodiversität
im Boden,
d) Veränderungen im Stoffhaushalt
(BOKLIM-Themenblatt 2011),
e) Maßnahmen gegen
Erosionsgefährdung; gegen
Bodenverdichtung, gegen CO2 Freisetzung.
Zu Schutzziel 2: Die Kühlfunktion des
Bodens steht z. B. u. a. in
Wechselwirkung mit der Bodenfeuchte,
dem Grundwasserstand und der
Stauwasserbildung.
Hier sollten Wasserschutzgebiete
sowie Auenlandschaften und
Bachtäler besondere
Berücksichtigung finden insbesondere im Hinblick auf ihre
Empfindlichkeit gegenüber
Grundwasserverschmutzungsgefä
hrdung und unter Berücksichtigung
des wasserwirtschaftlichen
Vorsorgegrundsatzes (vgl. § 179
BauGB).
Zu Schutzziel 3: Klimatische Einflüsse
auf den Boden können durch dauerhaft
konservierende Bodenbearbeitung sowie
die Erhöhung der Bodenbedeckung in
Zeiten der Winter- und Sommerbrache
kompensiert werden.
4. Kompensation( vgl. o.g. Punkt zu
Schutzziel 1) :
Aus der Sicht des vorsorgenden
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 153
Bodenschutzes empfiehlt sich bei
Eingriffen in Böden eine ausreichend
wirksame bodenbezogene Kompensation.
Es wird ein Bodengutachten erstellt. Die Stadt
Jülich wird das Ergebnis bei ihrer
Planungsentscheidung berücksichtigen.
Methodik zur Suche nach
Kompensationsflächen
1. Es ist empfehlenswert, einen Korrekturfaktor für den Verbrauch von
Bodenfunktionen in die Ausgleichsbilanzierung mit einfließen
zu lassen und an anderer Stelle, z.
Bsp. durch das Festsetzen einer
2
MSPE Fläche, mit auszugleichen.
2. Der Begriff „Entwicklung von Boden" ist in der Bezeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft"
enthalten. Dies ist im BauGB nach
§ 9 Abs.1 Nr. 20 BP und § 5 Abs.2
Nr. 10 / FNP vorgegeben. Im Text
der Planzeichenverordnung von
1990 ist der Begriff „Boden" noch
nicht berücksichtigt.
o
Suchräume für Ausgleichsflächen:
Kompensationsmaßnahmen sind
im Hinblick auf die Wirksamkeit
der Schutzgüter Boden und
Wasser langfristig zu planen Es
können Verzahnungen mit den
Flächen eines Biotopkatasters /
Biotopverbundes / Ökokontos
angestrebt werden. Suchräume
bietet das Auskunftssystem der
BK 50 sowie das
Biotopflächenkataster und
Quellenkataster.
Flächen im Einflussbereich von
tektonischen Störungen können
als Vorrangflächen für
Ausgleichsmaßnahmen
betrachtet werden.
Die Vorgaben des § 202 BauGB zum Umgang
des Mutterbodens werden im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens beachtet werden.
5. Vorsorgender Bodenschutz
1. Der Schutz des Mutterbodens
ist gemäß § 202 BauGB zu beachten:
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher
Anlagen sowie bei wesentlichen
anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist
in nutzbarem Zustand zu erhalten
und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Für das Genehmigungsverfahren wird ein
Baugrundgutachten erstellt und die
Empfehlungen umgesetzt werden.
2. Bodenkundliche Baubegleitung
für die Kommunen
Link zum Ebook:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 154
http://lv.kommunen.nrw.testade.net/mkuln
v/bodenschutz/bodenschutz/bodenkundlic
he-baubegleitu ng/bodenkundlichebaubegleitung-bbb-leitfaden-fur-diepraxis/
------------Fußnote 1:
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch
den Regelsetzer zurückgezogen und
durch die Teile 1, 1/NA und 5 des
Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt.
Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht
bauaufsichtlich eingeführt.
Anwendungsteile, die nicht durch DIN
4149 abgedeckt werden, können jedoch
als Stand der Technik angesehen und
sollten entsprechend berücksichtigt
werden. Dies betrifft insbesondere DIN
EN 1998, Teil 2, 4, 5 „Gründungen,
Stützbauwerke und geotechnische
Aspekte" und Teil 6.
Fußnote 2:
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft" gemäß BauGB § 9 Abs.1 Nr.
201 BPlan und BauGB § 5 Abs.2 Nr. 10
/FNP.
144
Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg
vom 28.04.2015:
Das von Ihnen kenntlich gemachte
Planungsgebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Union 194". Ebenfalls wird das
Plangebiet von dem auf
Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld
„Rheinland" (zu gewerblichen Zwecken)
überdeckt. Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Union 194" ist die RV
Rheinbraun Handel und Dienstleistungen
GmbH, hier vertreten durch die RWE
Power AG, Abt. Liegenschaften und
Umsiedlung in 50416 Köln. Inhaberin der
Erlaubnis "Rheinland" ist die Wintershall
Holding GmbH, Friedrich-Ebert-Straße
160 in 34119 Kassel zu 51 % sowie die
Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH,
Dithmarscher Straße 13 in 26723 Emden
zu 49 %.
Der Planungsbereich ist nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus
dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides Az.: 61.42.63 - 2000 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Das gesamte Plangebiet wird wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren
Bebauung gegebenenfalls besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind (vgl.
nachrichtliche Übernahme im Planentwurf).
Die Grundwasserabsenkung sowie der
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 155
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren
ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Wiederanstieg im Zusammenhang mit dem
Betrieb des Braunkohletagebaus und die
hierdurch möglicherweise verursachten
Bodenbewegungen werden im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens durch das
Baugrundgutachten berücksichtigt werden.
Sowohl im Zuge der
Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletage-bau als auch bei einem
späteren Grundwasserwiederanstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an
der Tagesoberfläche führen. Die
Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für
konkrete Grundwasserdaten an den
Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126
Bergheim, zu stellen.
Über mögliche zukünftige,
betriebsplanmäßig noch nicht
zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist
hier nichts bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g.
Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der
Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls
dieses nicht bereits erfolgt ist.
Ich bitte vorsorglich, von einer Beteiligung
des ehemaligen Bergamtes Düren bzw.
Bergverwaltung in Dürer) abzusehen, da
seit dem 01.01.2008 Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung der Bergbehörde
als TÖB nur noch unter der oben
angegebenen Adresse in Dortmund
erarbeitet werden.
145
Schreiben des LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland vom
04.05.2015:
mit Ihrem Schreiben vom 10.04.2015
haben Sie mich über die Planungsabsicht
im oben genannten Bereich informiert und
gleichzeitig um Äußerung im Hinblick auf
den aus denkmalfachlicher Sicht
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 156
erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
gebeten.
Im Plangebiet befindet sich das gemäß §
3 DSchG rechtskräftig eingetragene
Baudenkmal „Kirchberger Mühlenteich".
Da im Vorentwurf zum Bebauungsplan die
Möglichkeit skizziert wird, die Abflüsse
aus den versiegelten Flächen in den
„Lohner Fließ" und später in die Rurteiche
abzuleiten, muss untersucht werden,
welche Auswirkungen das zusätzliche
Wasser für die Funktionalität und
substantielle Erhaltung der Rurteiche, als
künstlich angelegte Wasserbauwerke hat.
Auch ist zu überprüfen, ob eine
substantielle, funktionale oder sensorielle
Betroffenheit durch das geplante
Brückenbauwerk vorliegt.
146
Ein Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros
Norbert Behler VDI wird bis zur Offenlage
vorliegen. Die geplante Entwässerung wird auch
im Rahmen des Umweltberichts behandelt
werden.
Die denkmalpflegerische Belange werden
sowohl für den יAKK-Mühlenteich יals auch für
den Auslauf des יLohner Fließes יin die Rur in
der Planung berücksichtigt.
Schreiben der RWE Power AG vom
10.04.2015:
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen
Ihnen hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin, dass die
Talauenkarte des Landes NordrheinWestfalen, Blatt L5104 im gesamten
Plangebiet Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten können.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im Allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese Böden mit unterschiedlichen
Setzungen reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen
der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs.
5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu
kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich,
erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN
1054 "Baugrund — Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau" und der DIN 18
196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten."
Ferner befindet sich im Bereich des
Plangebietes die aktive
Grundwassermessstelle 86897 der RWE
Power AG.
Das gesamte Plangebiet wird wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren
Bebauung besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich
sind (vgl. nachrichtliche Übernahme im
Planentwurf).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
werden die Bodenverhältnisse durch das
Baugrundgutachten berücksichtigt werden.
Die genannten Bauvorschriften werden im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens beachtet
werden.
Der Standort der Grundwassermessstelle wird
nachrichtlich in den Bebauungsplan
übernommen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 157
Aktive Grundwassermessstellen sind
unter dem Gesichtspunkt des
Bestandsschutzes zu erhalten bzw.
während eventueller Baumaßnahmen zu
sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für
Grundwasserstandsmessungen sowie
Entnahmen von Grundwasseranalysen ist
zu gewährleisten.
Messstelle
86897
R-Wert
25 24595,7
H-Wert
56 40913,6
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 23.11.2015
Seite 158