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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
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hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 90/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Feststellungsbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80 28.05.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 90/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 28.05.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 243/ 2008 - Listen 1 und 2 - und Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung - Listen 3 und 4) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 90/ 2009 - Listen 1 und 2) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 04.03.2009 die öffentliche Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 11.03.2009 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit vom 19.03.2009 bis einschließlich 24.04.2009 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 16.03.2009 entsprechend § 4 (2) BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden. Die Aufstellung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ durchgeführt (Beschlussvorlage 93/ 2009). 2. Lösung Bauleitplanverfahren zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1 und 2) für die 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Listen 1 und 2) der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 93/ 2009 (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1) beigefügt. Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine schriftliche Stellungnahme eines Bürgers eingegangen, die im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplan- Entwürfe geführt hat. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben 13 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgegeben, die im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplan- Entwürfe geführt haben. Die Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) hat mit Schreiben vom 11.05.2009 bestätigt, dass die 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ den Zielen der Raumordnung angepasst ist (erneute Anfrage gemäß § 32 LPlG, § 1 (4) BauGB zur Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung; vgl. Auswertung, Liste 2, Nr. 13). Die vom Rhein- Erft- Kreis mit Schreiben vom 20.04.2009 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Kreisstraßenplanung können auf Grund der zwischenzeitlich geführten Abstimmungsgespräche und der erneuten Stellungnahme des Rhein- Erft- Kreises vom 20.05.2009 als erledigt betrachtet werden (vgl. Auswertung Liste 2, Nr. 7). Die Bedenken des Rhein- Erft- Kreises haben sich zudem auf Details der Ausbauplanung der K 31 Eichholzer Straße bezogen, die nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern der konkreten Erschliessungsplanung sind. Die von der Stadt Bornheim mit Schreiben vom 24.04.2009 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der befürchteten Verschlechterung der Verkehrssituation an den Knotenpunkten K 31/ L 190 (Kreisverkehr) und L 190/ L 192 (Lichtsignalanlage) werden auf Grund der verkehrsgutachterlichen Untersuchung aller Verkehrsströme im Umfeld des geplanten Wohngebietes Eichholz, der prognostizierten nicht signifikanten verkehrlichen Auswirkungen des Wohngebietes Eichholz sowie der im Rahmen dieser Bauleitplanung aufgezeigten und in Abstimmung befindlichen Optimierungsmaßnahme (Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 190/ L 192) zurückgewiesen. Darüber hinaus befindet sich die aufgezeigte Optimierungsmaßnahme für die Lichtsignalanlage außerhalb planungsrechtlicher Festsetzungsmöglichkeiten und ist somit nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Sie soll vielmehr in Abstimmung mit allen Beteiligten im Rahmen der Erschließungsplanung konkretisiert werden (vgl. Auswertung, Liste 2, Nr. 12). Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2 zu entnehmen. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Feststellungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB) als auch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 243/ 2008 - Listen 1 und 2 - und Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung - Listen 3 und 4) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ soll mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung der 45. FNP- Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ und dessen Einbeziehung in das Freiraumkonzept „RegioGrünGrünachse Süd“ geschaffen. Damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung der Wohnbaufläche Eichholz, bereitgestellt werden. Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln, u.a. für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ geprüft. Hinsichtlich der im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung dargestellten, geringfügigen Erweiterung der FNP- Wohnbaufläche sind im Zeitraum 2009- 2018 (geplanter Zeitraum für die Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz - 1. und 2. Bauabschnitt“) Einnahmen für die Stadt Wesseling aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten. Auf Grund der Projektpartnerschaft mit der LEG S Köln GmbH und der PARETO GmbH ist die Stadt Wesseling mit einem 1/ 3- Anteil an den Kosten und Erlösen der Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“ beteiligt. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung „Wohngebiet Eichholz“ auf dem Auftragssachkonto M01200690 7852690 bereitgestellt. Anlagen: - Übersichtsplan - Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung - Städtebauliches Gesamtkonzept „Wohngebiet Eichholz“ (Verkleinerung - zur Information) - Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Listen 1 und 2) - Planfassung der 45. FNP- Änderung (Verkleinerung) - Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B)) - Zusammenfassende Erklärung - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage 243/ 2008 - Listen 1 und 2 und Beschlussvorlage 243/ 2008 1. Ergänzung - Listen 3 und 4) Anmerkung Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ im Maßstab 1 : 2.500.