Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,7 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Zeichnerische Darstellungen
gemäß § 5 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90
1. Art der baulichen Nutzung
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BauNVO
W
Wohnbauflächen
2. Hauptversorgungsleitungen
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
Öl/G
G
unterirdische Mineralölleitung der Rhein-Main-Rohrleitungsgesellschaft mbH (RMR)
unterirdische Synthesegasleitung der Shell Deutschland Oil GmbH
unterirdische Erdgasfernleitung Nr. 79 der E.ON Ruhrgas AG
3. Grünflächen
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB
Grünflächen
4. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft – Ausgleichsflächen
5. Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
W
Hinweise
Kampfmittelbeseitigung
Das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes kann nicht gänzlich ausgeschlossen
werden; deshalb wird eine Kampfmittelüberprüfung empfohlen.
Vor Beginn von Baumaßnahmen muss die Kampfmittelüberprüfung durchgeführt und die Kampfmittelfreiheit
des Geländes durch die Bezirksregierung Köln bescheinigt werden.
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt Wesseling als Untere Denkmalbehörde oder der Landschaftsverband Rheinland / die Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert
zu erhalten (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW).
Hauptversorgungsleitung
Am Rande des Plangebietes verlaufen unterirdische Produktenpipelines, deren Trassen in den
Flächennutzungsplan übernommen wurden (Schutzstreifenbreite jeweils 10 m).
Alle Planungen und Maßnahmen in diesem Bereich, v. a. innerhalb des Schutzstreifens, sind mit dem
Leitungsträger abzustimmen; der Schutzstreifen ist von betriebsfremden Bauwerken und Pflanzenbewuchs
freizuhalten.
Ö
Altlastenverdachtsflächen
Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen bekannt.
l/G
Sollten sich während Erschließungs-/ Bauarbeiten Hinweise auf Verdachtsflächen oder Bodenverunreinigungen ergeben, so ist die Gemeinde oder der Rhein- Erft- Kreis, Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzbehörde, unverzüglich zu informieren.
Gemeinbedarfseinrichtungen
Innerhalb der dargestellten Wohnbauflächen sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke, z.B. ein Bürgerhaus, zulässig.
Stadt Wesseling
__. Ausfertigung
G
/G
W
Gemarkungen: Keldenich, Urfeld
Maßstab: 1 : 2.500 (DIN A 1)
Für die städtebauliche Planung:
Entwurfsverfasser
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Ö
Öl
l/G
45. Änderung Flächennutzungsplan "Landschaftsraum Eichholz"
Wesseling, den __.__._____
Planunterlage
Rechtsgrundlagen
Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte
Stand vom _______________
1. Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316) in der z.Zt.
geltenden Fassung
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI.
I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung
3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58 , BGBL. III 213 - 1 - 6)
4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380)
in der z. Zt. geltenden Fassung
5. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000
(GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) in der z. Zt. geltenden Fassung
Planverfahren
G
Öl
/G
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
14.06.2007 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen, die 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der
Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling
am 20.06.2007 ortsüblich bekannt gemacht
worden.
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
04.03.2009 die öffentliche Auslegung dieser 45.
Änderung des Flächennutzungsplanes, mit
Begründung, für die Dauer eines Monats gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Michael Vogel
Beigeordneter
Michael Vogel
Beigeordneter
Günter Ditgens
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom 19.03.2009 bis einschließlich 24.04.2009 öffentlich ausgelegen.
Die Bekanntmachung über die öffentliche
Auslegung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling
am 11.03.2009 erfolgt.
Genehmigung
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist
gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom
__.__._____ genehmigt worden.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Verkleinerung
50
100
150
200
250 m
Wesseling, den ____________________
Der Bürgermeister
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
14.08.2008 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen,
die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die
Darlegung der Planung erfolgte vom 25.08. bis
26.09.2008, die Erörterung am 02.09.2008.
Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgte am
20.08.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling.
0
Feststellungsbeschluss
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist
vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____
festgestellt worden.
– ohne Maßstab –
Köln, den __.__.____
Bezirksregierung Köln
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
In Vertretung
Michael Vogel
Beigeordneter
Michael Vogel
Beigeordneter
Wirksamkeit
Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling
bekanntgemacht worden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Wesseling, den __________________
Der Bürgermeister
Günter Ditgens
Bürgermeister