Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,7 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 90/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 1,7 MB

Inhalt der Datei

Zeichnerische Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BauNVO W Wohnbauflächen 2. Hauptversorgungsleitungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB Öl/G G unterirdische Mineralölleitung der Rhein-Main-Rohrleitungsgesellschaft mbH (RMR) unterirdische Synthesegasleitung der Shell Deutschland Oil GmbH unterirdische Erdgasfernleitung Nr. 79 der E.ON Ruhrgas AG 3. Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Grünflächen 4. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft – Ausgleichsflächen 5. Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung W Hinweise Kampfmittelbeseitigung Das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden; deshalb wird eine Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Vor Beginn von Baumaßnahmen muss die Kampfmittelüberprüfung durchgeführt und die Kampfmittelfreiheit des Geländes durch die Bezirksregierung Köln bescheinigt werden. Bodendenkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt Wesseling als Untere Denkmalbehörde oder der Landschaftsverband Rheinland / die Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW). Hauptversorgungsleitung Am Rande des Plangebietes verlaufen unterirdische Produktenpipelines, deren Trassen in den Flächennutzungsplan übernommen wurden (Schutzstreifenbreite jeweils 10 m). Alle Planungen und Maßnahmen in diesem Bereich, v. a. innerhalb des Schutzstreifens, sind mit dem Leitungsträger abzustimmen; der Schutzstreifen ist von betriebsfremden Bauwerken und Pflanzenbewuchs freizuhalten. Ö Altlastenverdachtsflächen Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen bekannt. l/G Sollten sich während Erschließungs-/ Bauarbeiten Hinweise auf Verdachtsflächen oder Bodenverunreinigungen ergeben, so ist die Gemeinde oder der Rhein- Erft- Kreis, Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, unverzüglich zu informieren. Gemeinbedarfseinrichtungen Innerhalb der dargestellten Wohnbauflächen sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, z.B. ein Bürgerhaus, zulässig. Stadt Wesseling __. Ausfertigung G /G W Gemarkungen: Keldenich, Urfeld Maßstab: 1 : 2.500 (DIN A 1) Für die städtebauliche Planung: Entwurfsverfasser Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Ö Öl l/G 45. Änderung Flächennutzungsplan "Landschaftsraum Eichholz" Wesseling, den __.__._____ Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand vom _______________ 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58 , BGBL. III 213 - 1 - 6) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) in der z. Zt. geltenden Fassung 5. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) in der z. Zt. geltenden Fassung Planverfahren G Öl /G Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.06.2007 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 20.06.2007 ortsüblich bekannt gemacht worden. Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 04.03.2009 die öffentliche Auslegung dieser 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Michael Vogel Beigeordneter Michael Vogel Beigeordneter Günter Ditgens Bürgermeister Öffentliche Auslegung Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.03.2009 bis einschließlich 24.04.2009 öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 11.03.2009 erfolgt. Genehmigung Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom __.__._____ genehmigt worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Verkleinerung 50 100 150 200 250 m Wesseling, den ____________________ Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.08.2008 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung der Planung erfolgte vom 25.08. bis 26.09.2008, die Erörterung am 02.09.2008. Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgte am 20.08.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling. 0 Feststellungsbeschluss Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. – ohne Maßstab – Köln, den __.__.____ Bezirksregierung Köln Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung In Vertretung Michael Vogel Beigeordneter Michael Vogel Beigeordneter Wirksamkeit Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Wesseling, den __________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister