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Beschlusstext (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich (Abfallsatzung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
20.10.14, 17:05
Aktualisiert
20.10.14, 17:05
Beschlusstext (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich (Abfallsatzung))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 20. Oktober 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung am 01.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich (Abfallsatzung) (Vorlagen-Nr.320/2014) Auf Frage von StV Gruben wird mitgeteilt, dass als Standorte für die Elektroschrottsammelcontainer die Triererstraße und die Franziskusstraße vorgesehen sind. Zum Vorschlag von StV Trzolek, als Stadt selber ein Altkleidersammelsystem zu betreiben, wird erwidert, dass dies vom zuständigen Entsorgungsträger, dem Kreis, genehmigt werden müsste. Dieser habe aber bereits die lukrative Papiereinsammlung der Stadt entzogen. StV Laufs verweist darauf, dass seine Fraktion zu den letzten Haushaltsberatungen den Antrag gestellt habe, dass die Stadt Jülich, wie Köln, selber Altkleider einsammelt. Herr Ervens verweist darauf, dass die Stadt Köln selber der Entsorgungsträger, wie der Kreis, ist. Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Abfallsatzung wird wie folgt erlassen: „Folgt 1. Änderungssatzung im Wortlaut gemäß Anlage“