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Beschlusstext (Lichtsignalanlage Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
99 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
20.11.14, 17:04
Aktualisiert
20.11.14, 17:04
Beschlusstext (Lichtsignalanlage Königshäuschen) Beschlusstext (Lichtsignalanlage Königshäuschen) Beschlusstext (Lichtsignalanlage Königshäuschen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 20. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung Ausschusses für Planung-, Umwelt und Bau am 06.11.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.4 Lichtsignalanlage Königshäuschen (Vorlagen-Nr.433/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Zu den Fragen/Anregungen aus der letzten Sitzung des PUB am 28.08.2014 wurde u.a. der Landesbetrieb Straßen NRW befragt. Die Antworten hierzu lt. dessen Schreiben vom 22.09.2014 werden nachfolgend auszugsweise wiedergegeben. Bedenken wegen eines zu erwartenden längeren Rückstaus Richtung Jülich/ Anregung einer provisorischen Lichtsignalanlage (LSA): Bezüglich der zu erwartenden Rückstaulängen war bereits vor Beginn der Detailplanung der neuen Lichtsignalanlage (LSA) überschlägige verkehrstechnische Berechnungen durchgeführt worden. Für die B 56 wurden eine maximale Rückstaulänge von 110 m sowie mittlere Wartezeiten von etwa 20 Sekunden ermittelt. Inzwischen liegt die konkrete Planung der neuen LSA vor. Für die geplanten Signalprogramme wurden gleichzeitig auch die zu erwartenden Rückstaulängen und mittleren Wartezeiten ermittelt. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die seinerzeit geschätzten Werte nicht überschritten werden. Eher ist noch von etwas kürzeren Rückstaulängen als auch mittleren Wartezeiten auszugehen. Grundsätzlich ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass Rückstaulängen für die Beurteilung der Qualität der künftigen Verkehrsabwicklung nicht entscheidend sind. Maßgebend sind hierfür nach dem Stand der Technik bzw. dem seitens des Bundesverkehrsministeriums bundesweit eingeführten technischen Regelwerk HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) die mittleren Wartezeiten. Für die B 56 werden auch in den Spitzenverkehrszeiten allenfalls mittlere Wartezeiten von 20 Sekunden auftreten. Das entspricht der Qualitätsstufe A gemäß HBS. Das ist die beste aller Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs in einem signalisierten Knotenpunkt. (Diese besagt, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer –größer/gleich 95% der Durchfahrten ohne Halt-- ungehindert den Knotenpunkt passieren kann. Die Wartezeiten sind sehr kurz. Bei einem z.B. kompletten Neubau von Straßen sind nach den Vorgaben des Bundesverkehrsministers Knotenpunkte lediglich so herzustellen, dass die Qualitätsstufe D gewährleistet ist (Diese besagt, dass im Kraftfahrzeugverkehr ständiger Reststau vorhanden ist und lediglich größer/gleich 65% der Durchfahrten ohne Halt möglich sind. Die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer sind beträchtlich.) Die Auswirkungen auf die mittleren Wartezeiten und Rückstaulängen durch die zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle geplante Lichtsignalanlage wurden unter Anwendung der aktuell gültigen verkehrstechnischen Verfahren/Methoden ermittelt. Erfahrungsgemäß weichen die späteren tatsächlichen Auswirkungen allenfalls nur unwesentlich hiervon ab. Insofern besteht keine Veranlassung, im konkreten Fall einen aufwändigen Test mit einer provisorischen LSA durchzuführen. Verlegung der Bushaltestelle Die noch abschließende(fehlende) Prüfung einer möglichen Verlegung der Bushaltestelle „Neu Bourheim“ (bei Königshäuschen/Fahrtrichtung Aldenhoven) wurde zwischenzeitlich durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn/Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (kurz „RVE“) vorgenommen mit folgendem Ergebnis: a) Verlegung der Bushaltestelle zurück in Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung Aldenhoven): Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten scheidet eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung Aldenhoven) aus. Unabhängig von möglichen baulichen Veränderungen sind die Seitenstreifen dort nicht breit genug, um eine Bushaltestelle einzurichten. Der Bus müsste dann auf der Fahrbahn halten. Von der Polizei und dem Straßenbaulastträger wurde bereits bei der Prüfung des Wegfalls der Rechtsabbiegespur Richtung Koslar die Möglichkeit abgelehnt, dass der Bus auf der Fahrbahn hält, weil hierdurch ein potentieller Gefahrenpunkt/Unfallstelle geschaffen würde. Unabhängig davon, bestünde hier nicht die Möglichkeit, dass ein Fahrgast die Fahrbahn gefahrlos überqueren könnte. b) Verlegung der Bushaltestelle vor den Kreisverkehr, von Richtung Jülich kommend: Sollte die Bushaltestelle „Neu Bourheim“ von Königshäuschen vor den Kreisverkehr (also von Jülich aus kommend) verlegt werden, so müsste gleichzeitig die derzeit vor dem Kreisverkehr für die Gegenrichtung vorhandene Bushaltestelle „Neu Bourheim“ (vor der Abzweigung nach Bourheim) auch hinter den Kreisverkehr (in Fahrtrichtung Jülich) verlegt werden. Dies geht jedoch aus mehreren Gründen nicht: aufgrund des in Fahrtrichtung Jülich vorhandenen Radweges und der hierdurch beengten Fahrbahnbreite bzw. Seitenstreifen/ Grünstreifen kann dort keine neue Bushaltestelle eingerichtet werden. Zudem könnte dann der Stadtteil Bourheim von dieser Buslinie, die von Aldenhoven kommt, nicht mehr angefahren werden. Bericht Sachstand der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Aussage des Landrates nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014 Beschluss der Sitzung Ausschusses für Planung-, Umwelt und Bau vom 06.11.2014 Seite 2 Das nach der StVO durchzuführende Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Die Beteiligten haben den Planungsunterlagen für die geplante Ampelanlage zugestimmt. Darüber hinaus wurden die sicherheitsrelevanten Teile der Planungsunterlagen (wie z.B. Zwischenzeiten, Phasenübergänge) von einem Büro für Planungstechnik geprüft und nicht beanstandet. Demnach muss die Ampelanlage jetzt durch die Stadt Jülich, als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, um den verpflichtenden Beschluss der Unfallkommission umzusetzen, um damit die Unfallhäufungsstelle kurzfristig zu entschärfen. Nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014 teilte Landrat Spelthan u.a. mit, dass der Aufsichtsrat der Rurtalbahn mittlerweile einstimmig beschlossen hat, auf die Schienen im Bereich Königshäuschen zu verzichten und zur Entwidmung vorzusehen. Die Gleisanlagen an dieser Stelle sprachen u.a. gegen die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle. Unter Hinblick auf den langen Zeithorizont, den Straßen-NRW für die Realisierung einer Kreisverkehrslösung ansetzt („weit über fünf Jahre“; siehe auch seinerzeitiges Schreiben von Straßen NRW lt. Sitzungsvorlage Nr. 45/2014, Sitzung des PUB vom 13.02.2014) und um das weitere Verfahren zu forcieren, wurde der Landrat mit Schreiben vom 06.10.2014 um Mitteilung gebeten, wann genau das Entwidmungsverfahren in Gang gesetzt wird und bis wann seiner Einschätzung nach mit dessen Abschluss zu rechnen ist. Eine diesbezügliche Antwort liegt bis heute nicht vor. Auf die seinerzeitige Äußerung des Landrates in der örtlichen Presse wurde seitens von Straßen NRW mitgeteilt, dass ihrer Meinung nach sich die Schienenbaulastträger erfahrungsgemäß mit der Aufgabe von Schienenstrecken sehr restriktiv verhalten. Überdies könnte es sein, dass ein Landesanteil für die L14 alt zur Finanzierung des Kreisverkehres erst über mehrere Jahre priorisiert werden muss. Da kurz- bzw. mittelfristig bei einer mehrjährigen Unfallhäufungsstelle- wie bei Königshäuschen- auch vorher Abhilfe zu schaffen ist, wird zumindest für eine Übergangszeit mit einer bedarfsgerecht gestalteten Ampelanlage für die Sicherheit zu sorgen sein. Aus diesem Grunde hat die Unfallkommission des Kreises Düren diese Maßnahme angeordnet. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass gem. ministeriellem Runderlass „Unfallkommission NRW“ Beschlüsse der Unfallkommission zu straßenbaulichen Maßnahmen (wie z.B. bei dem Bau eines Kreisverkehres) – im Gegensatz zu Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen nach der STVO - nur empfehlenden Charakter haben, da die Aufgabenwahrnehmung hierfür in die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers (im Falle Königshäuschen: Straßen NRW) fällt. Ein diesbezüglicher Beschluss der Unfallkommission wäre rechtlich somit nicht bindend, da die Umsetzung einer baulichen Maßnahme in entscheidendem Maße von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers abhängig ist. Diese bestimmt sich nach den jeweiligen Haushaltsplanungen und damit letztlich auch nach politischer Entscheidung und nach Prioritätenreihungen. Beschluss der Sitzung Ausschusses für Planung-, Umwelt und Bau vom 06.11.2014 Seite 3