Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
20.11.14, 17:04
Aktualisiert
20.11.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. November 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung Ausschusses für Planung-, Umwelt und Bau
am 06.11.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.5
Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar
(Vorlagen-Nr.432/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig
Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu unfallkritischen Situationen
gekommen sei.
In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere
Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein.
In der Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung
eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im „Hasenpfad“ zuvor
bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der
Sitzung des PUB vom 21.06.2012 ohne abschließende Beschlussfassung beraten.
Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der
Verwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema
erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne Verwaltungsbeteiligung
stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche
Rückmeldung an die Verwaltung bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung
im PUB ist bisher nicht erfolgt.
Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014 bzw. 07.10.2014 diesen Zustand
und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags.
Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob die Stichwege (im
Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg
als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können.
Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch
die betroffenen Anwohner der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein
Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten.