Daten
Kommune
Jülich
Größe
111 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. September 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 06.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
(Vorlagen-Nr.8/2014)
Stadtverordneter Garding verweist zunächst auf seine Ausführungen im Haupt- und
Finanzausschuss vom 20.02.2014. Zudem betont er nochmals, dass keine Notwendigkeit
für weitere Parkplätze gesehen wird. Insofern werde man gegen diesen Antrag stimmen.
Dem schließen sich auch die Stadtverordneten Cremerius und Laufs an.
Beschluss:
Mehrheitlich dagegen
zu a)
Die mit Schreiben vom 29.11.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt
berücksichtigt:
Anregung
Stellungnahme und Beschlussentwurf
der Verwaltung
Studierende der Fachhochschule sowie der BUND, Ortsgruppe
Jülich nehmen wie folgt Stellung:
Ein äußerst trostloser Ausgleich soll die Bepflanzung einiger
Jungbäume in der asphaltierten Parkplatzlandschaft sein.
Da es uns ersichtlich ist, dass die Handelskette zu Gunsten der
Gewinnerzielung eine Optimierung ihrer Einkaufsbedingungen
anstreben will, appellieren wir an Sie, dennoch genauer hin zu
schauen. Leider kann die Natur sich im Gegenteil zum
Menschen nicht selbst wehren. Gerade aus diesem Grund
sollte es dem Menschen nur aus reiner Profitgier nicht
zustehen, die uns noch bleibende Natur zu berauben oder gar
zu zerstören.
Unserer Meinung nach liegt bei Real auch kein ParkplatzMangel vor.
Der Einkaufsmarkt bietet alleine durch den schon sehr groß
angelegten Parkplatz genügend Möglichkeiten parken zu
können. Aus unserer Erfahrung ist uns nicht bekannt, dass der
Parkplatz voll ausgelastet wäre. So finden sich immer reichlich
Es ist richtig, dass augenscheinlich ein
Parkplatzmangel nicht vorliegt. Es hat
sich aber gezeigt, dass der
Pflanzbereich mehrere Nachteile mit
sich bringt, die eine Neuorganisation
des ruhenden und fahrenden Verkehrs
nötig macht:
- Verkehrliche Situation:
Sowohl durch vorhandenen Parksuch-
Parkplätze nicht nur in der letzten Reihe sondern auch schon
viel früher. Dies auch über einen längeren Zeitraum zu
überprüfen würde Zahlen produzieren, die unsere Erfahrung
fundiert wiedergibt.
Selbst wenn die Parksituation durch ein Zelt, den ADAC
Prüfstand und den Brathähnchenverkaufsstand verschärft
wurde, konnte man genügend Parkplätze finden.
Der Parkplatz ist so gut durch organisiert, dass selbst durch
Fremdparken von LKWs und/oder Wohnmobile kein
ersichtlicher Grund vorhanden ist, den Parkplatz zu erweitern.
Das Einzige, das vorliegen könnte, ist die Bequemlichkeit der
Kunden einige Schritte Gehweg in Kauf zu nehmen.
Sie müssen sich die Frage stellen, ob man für einen Gehweg
mit einer Ersparnis von maximal einer Minute in Kauf nimmt
einfach alten Wald abzuroden. Es gibt weit mehr Optionen als
diese die Kundenzufriedenheit in Form kürzerer Gehwege zu
steigern.
Dazu sei in einer kleinen Anmerkung nach beizutragen, dass
diese Grünfläche schon vor der Übernahme von Real als
Besitzer des Geländes bekannt war und als natürliche
Gegebenheit der Parkplatzsituation hingenommen wurde.
verkehr sowie durch parkende und
abfahrende Fahrzeuge besteht ein
Konfliktpotential des motorisierten
Individualverkehrs. Zusätzliche
Gefahrenstellen ergeben sich in
Zusammenhang mit dem kreuzenden
Fußgängerverkehr.
- Landschaftspflegerische Situation:
Durch die Muldenwirkung ergibt sich eine
Trichterfunktion, die trotz regelmäßiger
Reinigung ein optisch nicht
ansprechendes Bild zeigt. Insbesondere
das bestehende Buschwerk innerhalb der
zum Teil ca. 4 Meter tiefen Mulde,
verleitet immer wieder zur Ablagerung
von Müll und Abfall.
- Sichtverbindungen:
Durch die Lage der bewachsenen Mulde
vor der Haupteingangsfassade wird die
Sichtverbindung zwischen dem HauptEingang und dem größten Teil der
vorhandenen Stellplätze unterbrochen.
Eine solche Sichtverbindung ist nach
heutigen Maßstäben unerlässlich für die
Positionierung eines solchen SB
Warenhauses.
Außerdem muss in Anbetracht der Lage der Grünfläche die
Vorteile der Entwässerung derParkfläche genannt werden. So
kann die Grünfläche als natürliches Wasserschutzbecken
verwendet werden. Auch wenn für den Gutachter kein Wasser
erkennbar war, lehrt die Erfahrung, dass auch Regenrückhaltebecken (= ohne Bepflanzung) meistens nicht gefüllt sind.
Das Regenwasser der Parkplatzfläche
erfolgt über ein Entwässerungssystem
in die öffentliche Kanalisation
abgeleitet. Durch die Größe der
Grünfläche und deren Höhenlage in
Bezug auf die Parkplatzfläche ist eine
Regenrückhaltung nicht gegeben.
Um der Stadt ihr grünes Image getreu zu handeln, muss hier
auf die Reduzierung des Kohlenstoffgehalt der Luft Erwähnung
finden. Nicht nur, dass die Bäume umweltfreundlich
schädliches Kohlenstoffdioxid und Stickoxide speichern,
gleichfalls binden sie gefährliche Feinstäube und bieten einen
guten Schallschutz. Aus diesen Vorteilen erschließen sich die
Gründe für einen Bestand der Grünfläche.
Die neu anzupflanzenden Bäume
parallel zur Straße " An der Leimkaul "
übernehmen die angesprochenen
Funktionen.
Bedenklich finden wir den Zeitort der Begehung für das
Gutachten im Februar, um neben anderen Aspekten mögliche
Beeinträchtigungen für Tiere zu ermitteln. Der Gutachter weist
gleichzeitig auf eine Rodung von Oktober bis Februar hin, um
direkte Verletzungen oder Tötung der Tiere zu vermeiden.
Somit ist sowohl der Begehungszeitpunkt in genau dem
Zeitraum, unangebracht, wie auch die Tatsache, dass er
trotzdem fündig wurde („Nest [...] besetzt").
Die Begehung am 14.02.2013 fand
statt zur Erfassung planungsrelevanter
Strukturen und sonstiger Hinweise
(Biotope, Baumhöhlen, Horste,
Gewölle etc.) als Bestandsaufnahme
und Grundlage für die
artenschutzrechtliche Vorprüfung. Eine
solche Erfassung kann jederzeit
durchgeführt werden.
Dass zu dieser Zeit eine Rabenkrähe,
die in unseren Breiten überwintert,
gesichtet wurde, ist nicht
ungewöhnlich.
Der Rodungstermin wurde vom
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014
Seite 2
Gutachter, Zitat " in der Zeit zwischen
Oktober und Februar festgesetzt, um
eine Tötung oder Verletzung von
europäischen Vogelarten während der
Brutzeit zu vermeiden".
Der flächenmäßig viel kleinere ortsnahe Ausgleich (eine
Parkplatzreihe) kann außerdem besonders anfangs das alte
Areal nicht ersetzen. Es ist daher eine höhere Bewertung
vorzunehmen, da die Neubepflanzung wegen der geringen
„Reife" noch keinen funktionserhaltenden Charakter hat. Der
angestrebte Auewald als Ausgleich geht von einer höheren
Wertigkeit aus.
Sobald es sich um eine Aufforstung eines schon begrünten
Bereichs handelt, hierzu zählen auch Wildblumenwiesen o.ä.,
lehnen wir diese Kompensation ab. Überdies können auch
Wiesen, d.h. natürlichere Freiflächen, für manche Arten
sinnvoller sein, da keine „Wand aus Bäumen" besteht. Beides
ist zu prüfen.
Die Baumbepflanzung parallel zur
Straße " An der Leimkaul " dient der
Eingrünung des Parkplatzareals und
geht nur mit einem geringen Teil in die
Ausgleichsberechnung ein. In
Absprache mit der Unteren
Landschafts-behörde des Kreises
Düren, die die Ausgleichsberechnung
akzeptiert, findet der Ausgleich in einer
Größe von ca. 2.500 qm auf einer
Weidefläche im rurnahen Bereich "
Selgersdorfer Driesch " statt.
Aus den dargestellten Nachteilen für das Stadtklima und einer
Konsumsteigerung lehnen wir die Änderung ab.
Sollte es trotz dieser Vielzahl an Nachteilen zu einer Rodung
kommen, fordern wir:
• Ein stadt- und ortsnaher Ausgleich muss sichergestellt
werden
• Es ist weiterhin textlich darzustellen, dass auf den bisher
bekannten und auf weiteren Flächen keine Biozide oder
Düngemittel ausgebracht werden.
• Es ist zu klären, wer hier die Erfolgskontrolle durchführt.
• Der Parkplatz muss versiegelungsarm gestaltet werden.
Hierzu gehört eine Aufstockung der Baumdichte des restlichen
Parkplatzes. Es sind regionale Pflanzen auszuwählen.
• Eine insekten- und fledermausfreundliche der neuen (evtl.
umgestalteten) Parkplatzbeleuchtung - und bei Erneuerung
der Außenleuchtmittel auch der Marktbeleuchtung - muss
vorgeschrieben werden.
Ein stadtnaher Ausgleich ist
sichergestellt.
Die übrigen Forderungen beziehen
sich auf Bereiche außerhalb der
Bebauungsplanänderung und sind
nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
In einer modernen, wirtschaftlich starken Stadt, die „fit für die
Zukunft" sein will, sind Grünflächen, Sträucher, Parks und
Bäume ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung eines erträglichen
Wohlfühl- und Stadtklimas. Als Studierende, Vertreter des
BUND und Bewohner Jülichs sind wir auf eine lobenswerte
Stadt bedacht.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014
Seite 3