Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt
… die Mitteilung zur
1.
Infracor GmbH
fen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
21.10.2009
2.
3.
4.
Die oben genannten Maßnahmen berühren die Ver- Entfällt
sorgungsanlagen der von uns betreuten Eigentümer
bzw. Betreiber nicht. Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden
oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir,
uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Entfällt
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine BedenNRW
ken.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
02.11.2009
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen tei- Die Festsetzung von Verkehrsflächen und eventuRWE Rhein-Ruhr
len wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen ellen Leitungsrechten erfolgt im BebauungsplanNetzservice GmbH
verfahren.
Bedenken erheben.
03.11.2009
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden
unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten
Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir
PLEdoc GmbH
28.10.2009
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
1
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 ‚Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen’
zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind
in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
… die Mitteilung zur
5.
Landesbetrieb Wald und Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches der 40. Entfällt
FNP-Änderung bis zur nördlichen Grenze des WirtKenntnis zu nehmen.
Holz
schaftsweges bin ich einverstanden.
Nordrhein-Westfalen
Ich bitte jedoch, bei einer Neuaufstellung des Flä17.11.2009
chennutzungsplanes die Waldflächen bzw. die
‚waldartigen Rekultivierungsflächen’ im Stadtgebiet
als ‚Wald’ auszuweisen.
6.
Landesbetrieb Straßenbau Gemäß der Begründung zum o.a. Flächennutzungs- Die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen er- … die Mitteilung zur
plan wird der Eingriff in den Naturhaushalt und die folgt im Bebauungsplanverfahren.
Kenntnis zu nehmen.
NRW
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erst im
Autobahnniederlassung
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt.
Krefeld
Wie bereits mitgeteilt, bitte ich mir dann die ggf.
12.11.2009
erforderlichen externen Ausgleichsflächen - eingetragen in einen Lageplan - mitzuteilen.
Gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung be7.
Erftverband
stehen von unserer Seite aus keine Bedenken,
11.11.2009
wenn die Hinweise unserer Stellungnahme vom
29.05.2009 auch weiterhin berücksichtigt werden.
29.05.2009
Die
Grundwassermessstellen
Nr.
811863
und Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungs- … die Mitteilung zur
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Stellungnahme
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Nr.
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812262 liegen direkt innerhalb des Plangebietes rechten für Grundwassermessstellen erfolgt inner- Kenntnis zu nehmen.
(s. Lageplan). Grundwassermessstellen unterliegen halb des Bebauungsplanverfahrens. Innerhalb des
dem besonderen Schutz des LWG / NRW, das FNP-Änderungsbereiches wurde die Grundwasheißt, Zugang und Bestandsschutz müssen gewähr- sermessstelle 81186 entsprechend gekennzeichleistet sein. Sollte es Unklarheiten bezüglich der net.
genauen Lage bzw. allgemeine Fragen zu den
Messstellen geben, steht Ihnen Herr Wilhelms unter
der Tel. Nr. 02271 / 88-1284 gerne zur Verfügung.
Des Weiteren bestehen gegen die o.g. Maßnahmen
keine Bedenken.
8.
9.
Wir möchten jedoch nachrichtlich darum bitten, für Die angesprochene FNP-Änderung soll zeitnah … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
den Bereich der Erft zeitnah eine Flächennutzungs- durchgeführt werden.
planänderung durchzuführen, um das rückgewinnbare und zukünftige Überschwemmungsgebiet entsprechend
dem
Besprechungsergebnis
vom
13.04.2009 (Gespräch zwischen der Bezirksregierung Köln, Ihrem sowie unserem Hause) zu sichern.
… die Mitteilung zur
IHK Industrie- und Han- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt
und Handelskammer zu Köln keine Anregungen
Kenntnis zu nehmen.
delskammer zu Köln
bezüglich der oben genannten Flächennutzungs18.11.2009
planänderung bestehen.
16 Anwohner des Mühlen- Zu Beginn unseres heutigen Schreibens möchten
wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass
kreuzes
wir die Bebauung des Gebietes ‚Am Mühlenkreuz /
15.11.2009
Neue Bergstraße’ begrüßen und nicht etwa verhindern oder blockieren möchten.
Mit Schreiben vom 16.10.2009 haben wir einen Zwischenbescheid über das Ergebnis aus der Abwägung zum Flächennutzungsplan erhalten. Hierin wird
auf eine künftige Beratung der unsererseits angesprochenen Thematiken im noch zu beratenden
Bebauungsplan verwiesen. Dennoch sehen wir die
Thematik im Gesamtzusammenhang.
Die Bekanntmachung zur Offenlage für die 40. Än-
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derung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt
des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen haben wir am 12.11.2009
eingesehen. Die entsprechenden Unterlagen wurden uns zur Verfügung gestellt.
Die östliche Grenze des Geltungsbereiches entspricht der östlichen Abgrenzung der im heutigen
Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche.
Eine Darstellung entsprechend der tatsächlichen
Lage in der Örtlichkeit entspricht einem Genauigkeitsgrad, dem der Maßstab des Flächennutzungsplanes entgegensteht. Somit wurde eine
Darstellung der Grünfläche gewählt, die deutlich
und prägnant die Absicht symbolisiert, hier eine
Grünfläche vorzusehen. Da diese Darstellung aufgrund der Abgrenzung nicht parzellenscharf vorgenommen werden kann, wird die Darstellung
dahingehend geändert, dass die Grünfläche wegen
ihrer geringen Breite von lediglich 6 m im Flächennutzungsplan nicht dargestellt wird.
Die derzeitige Ortsrandeingrünung ist durch die
Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 30 planungsrechtlich gesichert
und wird nicht Bestandteil des dieser FNPÄnderung nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens sein. Daher bleibt die planungsrechtliche
Sicherung des Grünstreifens unverändert.
Die Nichtdarstellung der Grünfläche erfordert eine
erneute Offenlage der 40. FNP-Änderung.
… die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass der Grünstreifen im geänderten
Planentwurf nicht dargestellt wird.
Wir begrüßen, dass die verkehrliche Erschließung Die Flächennutzungsplanänderung regelt die vergeregelt und über die Neue Bergstraße vorgesehen kehrliche Erschließung nicht abschließend, weil
Anliegerstraßen im Flächennutzungsplan nicht
ist.
dargestellt werden. Die nicht durch eine Verkehrs-
… die Mitteilung mit der
Klarstellung zur Kenntnis zu nehmen, dass
die verkehrliche Er-
Nach Durchsicht der Unterlagen mussten wir feststellen, dass der im Plan dargestellte Grünstreifen
(neues Baugebiet / Mühlenkreuz) durch private
Hausgärten verläuft. Wie stellt sich diese Situation
dar? Hier haben wir enormen Erläuterungsbedarf.
Der Grünstreifen wäre unseres Ermessens an die
tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
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straße unterbrochene Grünfläche lässt nicht den schließung im BebauSchluss zu, dass die Fläche nicht im Bebauungs- ungsplanverfahren
plan von einer Straßenverkehrsfläche gequert abschließend geregelt
werden kann. Die Flächennutzungsplanänderung wird.
bleibt somit im System der bisherigen Darstellung
östlich des Änderungsbereiches: Hier werden
ebenfalls Grünflächen dargestellt, die im nachfolgenden Bebauungsplan durch Straßen und Wege
gequert werden. In der Begründung zur FNPÄnderung wird deutlich darauf hingewiesen, dass
die verkehrliche Erschließung innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt
wird und dass die Erschließung ‚zunächst’ über die
Neue Bergstraße vorgesehen ist. Die Formulierung
‚zunächst’ signalisiert, dass die Erschließungsplanung nicht abgeschlossen und durchaus eine andere Anbindung möglich ist.
In der Änderung für die erneute Offenlage wird der
Passus in der Begründung entsprechend verdeutlicht, dass die Erschließung innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt wird.
Entsprechend der Begründung zum Flächennutzungsplan scheint zudem die Entwässerungssituation wohl doch schon geregelt zu sein, wenngleich
kein entsprechendes Gutachten dem Flächennutzungsplan beiliegt. Andererseits stellt sich die Frage,
wie sich die Situation der Entwässerung des Niederschlagswassers darstellt; ist eine Versickerung im
Baugebiet oder sogar auf der angrenzenden rekultivierten Fläche möglich? Oder gibt es Alternativen?
Hat der Ersteller des Flächennutzungsplanes hier
Kenntnisse, die uns versehentlich vorenthalten werden? Demnach besteht auch hier unsererseits noch
Erläuterungsbedarf. Das erfüllt uns doch mit Sorge,
Die in der Begründung zur 40. FNP-Änderung
genannte Entsorgung der Niederschlagswasser
entsprach dem damaligen Planungsstand für den
Bebauungsplan 30a ‚Am Mühlenkreuz’. Dieser
Stand wird auch aufgrund der eingegangenen
Anregungen momentan überprüft und im Rahmen
der Entwicklung des Bebauungsplanes 30a abschließend geklärt.
Einer abschließenden Klärung der Entwässerungssituation im Detail bedarf es im Rahmen der
vorbereitenden Bauleitplanung nicht.
… klarzustellen, dass
die Entwässerungssituation auf Ebene der
Flächennutzungsplanänderung nicht abschließend
geregelt
wird.
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Stellungnahme
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Nr.
Bedburg beschließt ...
da es sich hierbei um einen wesentlichen Punkt
unserer Anregung aus beiden Verfahren handelt.
Zu 8.2 der Begründung bitten wir zu erläutern, wo Im Umweltbericht wird aufgeführt, dass durch das
genau die Mehrbelastung von 155 Fahrzeugen an- neue Wohngebiet ca. 155 Kfz-Fahrten pro Tag
entstehen. Diese Zahl wird im Rahmen der ‚Verfallen?
kehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 30a ‚Am
Mühlenkreuz’, Januar 2009 prognostiziert und
resultiert aus anerkannten Rechenmodellen in
Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten,
den Haushaltsgrößen und der Wegezahl pro Einwohner. Der Gutachter macht mit dieser Zahl keine
Aussage über die zukünftige Fahrstrecke. Die Verkehrsanbindung und damit die prognostizierte
Mehrbelastung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verortet.
10.
Wehrbereichsverwaltung
West
26.11.2009
Abschließend wird darum gebeten, dass die angebrachten Anregungen und Fragen in der Fortsetzung
der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster aufzunehmen und positiv zu berücksichtigen sind.
Mit Ihrem Schreiben vom 13.10.2009 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a.
Planung. Zu der Planung habe ich bereits am
16.06.2009 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen,
die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner
Stellungnahme waren - soweit mir möglich - verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen.
Meine Stellungnahme vom 16.06.2009 in dieser
Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter.
Sollten - entgegen meiner Einschätzung - dennoch
zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der
… auf die überarbeiteten Erläuterungen in
der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung zu verweisen.
Sämtliche Anregungen, die im Rahmen der Offen- … die Mitteilung zur
legung der 40. FNP-Änderung vorgebracht wur- Kenntnis zu nehmen.
den, werden abgewogen und dem Rat der Stadt
Bedburg zur Kenntnisnahme oder zur Entscheidung vorgelegt.
… die Mitteilung zur
Entfällt
Kenntnis zu nehmen.
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räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche
oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für
diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten.
Die eingetretene Verzögerung in der Beantwortung
Ihres o.a. Schreibens bitte ich zu entschuldigen.
16.06.2009
11. + Geologischer Dienst NRW
12.
22.10.2009
25.01.2010
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemarkung
Kaster, Flur 5, Flurstück 1773 sowie Flur 22, Flurstück 122 u.a. über dem Einflussbereich einer geotektonischen Störzone liegen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Aufgrund der Stellungnahme der RWE Power AG ...die Mitteilung zur
vom 27.01.2010 (Lfd. Nr 13) ist davon auszuge- Kenntnis zu nehmen.
hen, dass es sich bei der geotektonischen Störzone um keine aktive Störzone handelt und somit im
Bauleitplanverfahren nicht zu berücksichtigen ist.
Die o.g. Flächen liegen tektonisch im Nordostteil der Es wird auf die Abwägung zur Lfd. Nr. 11 verwieErftscholle, unmittelbar südlich des Kippengeländes sen.
der Kasterer Höhe (Tagebau Garzweiler Süd).
Auf der Topographischen Karte (TK 25 Blatt 4905
Grevenbroich) liegt die Planungsfläche im nördlichen Bereich der Gemeinde Königshoven.
Nach den mir zur Verfügung liegenden Unterlagen
verläuft nordöstlich der Planungsfläche eine NW-SEstreichende Abschiebung, die nach der Ortschaft
Kaster als Kaster-Sprung bezeichnet wird.
Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Begleitstörungen im Planungsgebiet auftreten können. Zur
genaueren Lokalisierung von Verwerfungen sind vor
Ort - entlang festzulegender Trassen - Sondierbohrungen durchzuführen und auszuwerten (Kartenaus-
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Bedburg beschließt ...
schnitte nach GK 100, Blatt C 5102 Mönchengladbach mit Erläuterungen).
13.
RWE Power AG, Abt. Bezüglich der vom Geologischen Dienst NRW an- Da es sich nach Aussage der RWE Power AG um ...die Mitteilung zur
gesprochenen geologischen Störzone im Bereich keine bewegungsaktive Störzone handelt, wird auf Kenntnis zu nehmen.
Bergschädendes o.g. Plangebietes teilen wir Ihnen folgendes mit: eine nachrichtliche Übernahme der Störzone im
Markscheiderei
Nach den uns zur Verfügung stehenden geologi- Plangebiet verzichtet.
27.01.2010
schen Karten wird das Plangebiet der 40. FNPÄnderung von einer tektonischen Verwerfung des
Kaster-Sprung-Systems gekreuzt. Hierbei ist zu
beachten, dass die Darstellungsgenauigkeit der
tektonischen Störungen in den geologischen Karten
aufgrund der Konstruktionsgrundlagen im Bereich
von einigen hundert Metern liegt.
Schädliche Auswirkungen auf Bauwerke können
zudem jedoch nur so genannte bewegungsaktive
tektonische Störungen haben. Aufgrund unserer in
der Vergangenheit in Kaster durchgeführten Präzisionshöhenmessungen ist hier keine derartige Bewegungsaktivität zu verzeichnen und somit eine Bergschadensgefährdung durch den Braunkohlentagebau nicht erkennbar.
Eine Berücksichtigung der vom Geologischen Dienst
NRW angegebenen Störzone im Plangebiet ist somit
nicht notwendig.
8