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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt … die Mitteilung zur 1. Infracor GmbH fen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 21.10.2009 2. 3. 4. Die oben genannten Maßnahmen berühren die Ver- Entfällt sorgungsanlagen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber nicht. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Entfällt Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine BedenNRW ken. Regionalniederlassung Ville-Eifel 02.11.2009 Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen tei- Die Festsetzung von Verkehrsflächen und eventuRWE Rhein-Ruhr len wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen ellen Leitungsrechten erfolgt im BebauungsplanNetzservice GmbH verfahren. Bedenken erheben. 03.11.2009 Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir PLEdoc GmbH 28.10.2009 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 ‚Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen’ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. … die Mitteilung zur 5. Landesbetrieb Wald und Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches der 40. Entfällt FNP-Änderung bis zur nördlichen Grenze des WirtKenntnis zu nehmen. Holz schaftsweges bin ich einverstanden. Nordrhein-Westfalen Ich bitte jedoch, bei einer Neuaufstellung des Flä17.11.2009 chennutzungsplanes die Waldflächen bzw. die ‚waldartigen Rekultivierungsflächen’ im Stadtgebiet als ‚Wald’ auszuweisen. 6. Landesbetrieb Straßenbau Gemäß der Begründung zum o.a. Flächennutzungs- Die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen er- … die Mitteilung zur plan wird der Eingriff in den Naturhaushalt und die folgt im Bebauungsplanverfahren. Kenntnis zu nehmen. NRW erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erst im Autobahnniederlassung Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt. Krefeld Wie bereits mitgeteilt, bitte ich mir dann die ggf. 12.11.2009 erforderlichen externen Ausgleichsflächen - eingetragen in einen Lageplan - mitzuteilen. Gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung be7. Erftverband stehen von unserer Seite aus keine Bedenken, 11.11.2009 wenn die Hinweise unserer Stellungnahme vom 29.05.2009 auch weiterhin berücksichtigt werden. 29.05.2009 Die Grundwassermessstellen Nr. 811863 und Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungs- … die Mitteilung zur 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 812262 liegen direkt innerhalb des Plangebietes rechten für Grundwassermessstellen erfolgt inner- Kenntnis zu nehmen. (s. Lageplan). Grundwassermessstellen unterliegen halb des Bebauungsplanverfahrens. Innerhalb des dem besonderen Schutz des LWG / NRW, das FNP-Änderungsbereiches wurde die Grundwasheißt, Zugang und Bestandsschutz müssen gewähr- sermessstelle 81186 entsprechend gekennzeichleistet sein. Sollte es Unklarheiten bezüglich der net. genauen Lage bzw. allgemeine Fragen zu den Messstellen geben, steht Ihnen Herr Wilhelms unter der Tel. Nr. 02271 / 88-1284 gerne zur Verfügung. Des Weiteren bestehen gegen die o.g. Maßnahmen keine Bedenken. 8. 9. Wir möchten jedoch nachrichtlich darum bitten, für Die angesprochene FNP-Änderung soll zeitnah … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. den Bereich der Erft zeitnah eine Flächennutzungs- durchgeführt werden. planänderung durchzuführen, um das rückgewinnbare und zukünftige Überschwemmungsgebiet entsprechend dem Besprechungsergebnis vom 13.04.2009 (Gespräch zwischen der Bezirksregierung Köln, Ihrem sowie unserem Hause) zu sichern. … die Mitteilung zur IHK Industrie- und Han- Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt und Handelskammer zu Köln keine Anregungen Kenntnis zu nehmen. delskammer zu Köln bezüglich der oben genannten Flächennutzungs18.11.2009 planänderung bestehen. 16 Anwohner des Mühlen- Zu Beginn unseres heutigen Schreibens möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass kreuzes wir die Bebauung des Gebietes ‚Am Mühlenkreuz / 15.11.2009 Neue Bergstraße’ begrüßen und nicht etwa verhindern oder blockieren möchten. Mit Schreiben vom 16.10.2009 haben wir einen Zwischenbescheid über das Ergebnis aus der Abwägung zum Flächennutzungsplan erhalten. Hierin wird auf eine künftige Beratung der unsererseits angesprochenen Thematiken im noch zu beratenden Bebauungsplan verwiesen. Dennoch sehen wir die Thematik im Gesamtzusammenhang. Die Bekanntmachung zur Offenlage für die 40. Än- 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... derung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen haben wir am 12.11.2009 eingesehen. Die entsprechenden Unterlagen wurden uns zur Verfügung gestellt. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches entspricht der östlichen Abgrenzung der im heutigen Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche. Eine Darstellung entsprechend der tatsächlichen Lage in der Örtlichkeit entspricht einem Genauigkeitsgrad, dem der Maßstab des Flächennutzungsplanes entgegensteht. Somit wurde eine Darstellung der Grünfläche gewählt, die deutlich und prägnant die Absicht symbolisiert, hier eine Grünfläche vorzusehen. Da diese Darstellung aufgrund der Abgrenzung nicht parzellenscharf vorgenommen werden kann, wird die Darstellung dahingehend geändert, dass die Grünfläche wegen ihrer geringen Breite von lediglich 6 m im Flächennutzungsplan nicht dargestellt wird. Die derzeitige Ortsrandeingrünung ist durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 30 planungsrechtlich gesichert und wird nicht Bestandteil des dieser FNPÄnderung nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens sein. Daher bleibt die planungsrechtliche Sicherung des Grünstreifens unverändert. Die Nichtdarstellung der Grünfläche erfordert eine erneute Offenlage der 40. FNP-Änderung. … die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass der Grünstreifen im geänderten Planentwurf nicht dargestellt wird. Wir begrüßen, dass die verkehrliche Erschließung Die Flächennutzungsplanänderung regelt die vergeregelt und über die Neue Bergstraße vorgesehen kehrliche Erschließung nicht abschließend, weil Anliegerstraßen im Flächennutzungsplan nicht ist. dargestellt werden. Die nicht durch eine Verkehrs- … die Mitteilung mit der Klarstellung zur Kenntnis zu nehmen, dass die verkehrliche Er- Nach Durchsicht der Unterlagen mussten wir feststellen, dass der im Plan dargestellte Grünstreifen (neues Baugebiet / Mühlenkreuz) durch private Hausgärten verläuft. Wie stellt sich diese Situation dar? Hier haben wir enormen Erläuterungsbedarf. Der Grünstreifen wäre unseres Ermessens an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... straße unterbrochene Grünfläche lässt nicht den schließung im BebauSchluss zu, dass die Fläche nicht im Bebauungs- ungsplanverfahren plan von einer Straßenverkehrsfläche gequert abschließend geregelt werden kann. Die Flächennutzungsplanänderung wird. bleibt somit im System der bisherigen Darstellung östlich des Änderungsbereiches: Hier werden ebenfalls Grünflächen dargestellt, die im nachfolgenden Bebauungsplan durch Straßen und Wege gequert werden. In der Begründung zur FNPÄnderung wird deutlich darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Erschließung innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt wird und dass die Erschließung ‚zunächst’ über die Neue Bergstraße vorgesehen ist. Die Formulierung ‚zunächst’ signalisiert, dass die Erschließungsplanung nicht abgeschlossen und durchaus eine andere Anbindung möglich ist. In der Änderung für die erneute Offenlage wird der Passus in der Begründung entsprechend verdeutlicht, dass die Erschließung innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt wird. Entsprechend der Begründung zum Flächennutzungsplan scheint zudem die Entwässerungssituation wohl doch schon geregelt zu sein, wenngleich kein entsprechendes Gutachten dem Flächennutzungsplan beiliegt. Andererseits stellt sich die Frage, wie sich die Situation der Entwässerung des Niederschlagswassers darstellt; ist eine Versickerung im Baugebiet oder sogar auf der angrenzenden rekultivierten Fläche möglich? Oder gibt es Alternativen? Hat der Ersteller des Flächennutzungsplanes hier Kenntnisse, die uns versehentlich vorenthalten werden? Demnach besteht auch hier unsererseits noch Erläuterungsbedarf. Das erfüllt uns doch mit Sorge, Die in der Begründung zur 40. FNP-Änderung genannte Entsorgung der Niederschlagswasser entsprach dem damaligen Planungsstand für den Bebauungsplan 30a ‚Am Mühlenkreuz’. Dieser Stand wird auch aufgrund der eingegangenen Anregungen momentan überprüft und im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes 30a abschließend geklärt. Einer abschließenden Klärung der Entwässerungssituation im Detail bedarf es im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht. … klarzustellen, dass die Entwässerungssituation auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht abschließend geregelt wird. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... da es sich hierbei um einen wesentlichen Punkt unserer Anregung aus beiden Verfahren handelt. Zu 8.2 der Begründung bitten wir zu erläutern, wo Im Umweltbericht wird aufgeführt, dass durch das genau die Mehrbelastung von 155 Fahrzeugen an- neue Wohngebiet ca. 155 Kfz-Fahrten pro Tag entstehen. Diese Zahl wird im Rahmen der ‚Verfallen? kehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 30a ‚Am Mühlenkreuz’, Januar 2009 prognostiziert und resultiert aus anerkannten Rechenmodellen in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten, den Haushaltsgrößen und der Wegezahl pro Einwohner. Der Gutachter macht mit dieser Zahl keine Aussage über die zukünftige Fahrstrecke. Die Verkehrsanbindung und damit die prognostizierte Mehrbelastung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verortet. 10. Wehrbereichsverwaltung West 26.11.2009 Abschließend wird darum gebeten, dass die angebrachten Anregungen und Fragen in der Fortsetzung der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster aufzunehmen und positiv zu berücksichtigen sind. Mit Ihrem Schreiben vom 13.10.2009 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 16.06.2009 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren - soweit mir möglich - verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Meine Stellungnahme vom 16.06.2009 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten - entgegen meiner Einschätzung - dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der … auf die überarbeiteten Erläuterungen in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung zu verweisen. Sämtliche Anregungen, die im Rahmen der Offen- … die Mitteilung zur legung der 40. FNP-Änderung vorgebracht wur- Kenntnis zu nehmen. den, werden abgewogen und dem Rat der Stadt Bedburg zur Kenntnisnahme oder zur Entscheidung vorgelegt. … die Mitteilung zur Entfällt Kenntnis zu nehmen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten. Die eingetretene Verzögerung in der Beantwortung Ihres o.a. Schreibens bitte ich zu entschuldigen. 16.06.2009 11. + Geologischer Dienst NRW 12. 22.10.2009 25.01.2010 Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1773 sowie Flur 22, Flurstück 122 u.a. über dem Einflussbereich einer geotektonischen Störzone liegen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der Stellungnahme der RWE Power AG ...die Mitteilung zur vom 27.01.2010 (Lfd. Nr 13) ist davon auszuge- Kenntnis zu nehmen. hen, dass es sich bei der geotektonischen Störzone um keine aktive Störzone handelt und somit im Bauleitplanverfahren nicht zu berücksichtigen ist. Die o.g. Flächen liegen tektonisch im Nordostteil der Es wird auf die Abwägung zur Lfd. Nr. 11 verwieErftscholle, unmittelbar südlich des Kippengeländes sen. der Kasterer Höhe (Tagebau Garzweiler Süd). Auf der Topographischen Karte (TK 25 Blatt 4905 Grevenbroich) liegt die Planungsfläche im nördlichen Bereich der Gemeinde Königshoven. Nach den mir zur Verfügung liegenden Unterlagen verläuft nordöstlich der Planungsfläche eine NW-SEstreichende Abschiebung, die nach der Ortschaft Kaster als Kaster-Sprung bezeichnet wird. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Begleitstörungen im Planungsgebiet auftreten können. Zur genaueren Lokalisierung von Verwerfungen sind vor Ort - entlang festzulegender Trassen - Sondierbohrungen durchzuführen und auszuwerten (Kartenaus- 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... schnitte nach GK 100, Blatt C 5102 Mönchengladbach mit Erläuterungen). 13. RWE Power AG, Abt. Bezüglich der vom Geologischen Dienst NRW an- Da es sich nach Aussage der RWE Power AG um ...die Mitteilung zur gesprochenen geologischen Störzone im Bereich keine bewegungsaktive Störzone handelt, wird auf Kenntnis zu nehmen. Bergschädendes o.g. Plangebietes teilen wir Ihnen folgendes mit: eine nachrichtliche Übernahme der Störzone im Markscheiderei Nach den uns zur Verfügung stehenden geologi- Plangebiet verzichtet. 27.01.2010 schen Karten wird das Plangebiet der 40. FNPÄnderung von einer tektonischen Verwerfung des Kaster-Sprung-Systems gekreuzt. Hierbei ist zu beachten, dass die Darstellungsgenauigkeit der tektonischen Störungen in den geologischen Karten aufgrund der Konstruktionsgrundlagen im Bereich von einigen hundert Metern liegt. Schädliche Auswirkungen auf Bauwerke können zudem jedoch nur so genannte bewegungsaktive tektonische Störungen haben. Aufgrund unserer in der Vergangenheit in Kaster durchgeführten Präzisionshöhenmessungen ist hier keine derartige Bewegungsaktivität zu verzeichnen und somit eine Bergschadensgefährdung durch den Braunkohlentagebau nicht erkennbar. Eine Berücksichtigung der vom Geologischen Dienst NRW angegebenen Störzone im Plangebiet ist somit nicht notwendig. 8