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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Weilerswist a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Weilerswist
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Weilerswist
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003
b) Satzungsbeschluss)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 264/2004 12.02.2004 Az.: 60.3/LP Weilerswist X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 08.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Landschaftsplan Weilerswist a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 b) Satzungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 580 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag a) beschließt über die Bedenken und Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfes in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung b) gem. § 16 Abs. 2 LG NW den als Anlage 2 beigefügten überarbeiteten Landschaftsplan Weilerswist, Stand März 2004, als Satzung des Kreises Euskirchen. Seite - 2 Begründung: a) Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 08.10.2003 zur Vorlage V217/2003 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes Weilerswist in der Zeit vom 03.11.2003 bis einschließlich 02.12.2003 gemäß § 27 c Abs. 2 LG NW* nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erneut öffentlich ausgelegt. Alle daraufhin von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken wurden - soweit erforderlich- vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen (Anlage 1). Als Ergebnis wurden – soweit geboten- auf der Grundlage des Entwurfes, Stand 09/2003, sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen vorgenommen und in die vorliegende Satzung, Stand März 2004 (Anlage 2), übernommen. Die textlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf sind durch graue Hinterlegungen bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt: -Textliche Festsetzungen (allg.) Auf Grundlage der Anregungen und Bedenken, insbesondere der Landwirtwirtschaftskammer und der Unteren Forstbehörde wurden in geringem Umfang Änderungen der Verbotskataloge und Unberührtheitsklauseln vorgenommen. - zeichnerische Festsetzungen und Darstellungen 1) Schutzgebiete In geringem Umfang wurden Änderungen bei den Landschaftsschutzgebieten vorgenommen. 2) sonstige Festsetzungen/Darstellungen Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung sowie einer nochmaligen Abstimmung mit der Gemeinde Weilerswist wurde die Darstellung des Entwicklungszieles 1.4 „Temporäre Erhaltung“ überarbeitet. b) Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen und Darstellungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan kann gem. § 16 Abs. 2 LG NW als Satzung beschlossen werden. Aus Kostengründen werden die Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern weitere Text- und Kartensätze zur Verfügung gestellt. Eine Einsichtnahme ist außerdem im Kreishaus in den Räumen der Unteren Landschaftsbehörde möglich. * Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Art. 107 des EuroAnpG NRW vom 25.09.2001 (GV.NRW.S.708) Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)