Daten
Kommune
Jülich
Größe
193 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
04.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. September 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 06.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches
(BauGB)
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
(Vorlagen-Nr.51/2014)
Bei der Beschlussfassung sind die bereits ergangenen Ergänzungen aus dem Ausschuss
für Planung, Umwelt und Bau vom 13.02.2014 „Es wird 2-Geschossigkeit und eine
Firsthöhe von 12 m festgesetzt“ sowie die des Haupt- und Finanzausschusses vom
20.02.2014 „Die Dachform/ Dachneigung wird offen gelassen“ zu berücksichtigen.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
zu a)
Die mit Schreiben vom 21.04.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt
berücksichtigt:
Anregung
Unterschriftensammlung zum geplanten
Neubaugebiet "Donatusweg" in 52428 JülichKirchberg
(Anmerkung der Verwaltung: 46 Unterschriften)
Sehr geehrter Herr Stommel,
beiliegend erhalten Sie eine Unterschriftenliste der Anwohner des obigen Neubaugebietes. Die Unterschriftensammlung soll
die Dringlichkeit unseres Anliegens unterstreichen und auf die Ängste der Anwohner
aufmerksam machen.
Wir fordern die Umsetzung der im Beiblatt
Stellungnahme und Beschlussentwurf der
Verwaltung
beschriebenen Punkte sowohl vor Erschließung als auch während und nach der
Erstellung des Neubaugebietes.
Wir bitten Sie, sich der Problematik anzunehmen
und erwarten eine detaillierte Stellungnahme der
Stadtentwicklungsgesellschaft bis zum
24.05.2013.
- OBERFLÄCHENWASSER –
- ÜBERSCHWEMMUNGSGEFAHR –
- RÜCKSTAUENDES KANALWASSER –
Am Schrickenhof/Donatusweg/Am
Wiesenhang, 52428 Jülich-Kirchberg
Geplantes Neubaugebiet "Donatusweg"
in 52428 Jülich-Kirchberg
Wir, die Anwohner rund um das geplante obige
Neubaugebiet werden seit Jahren wiederholt
Opfer von Überschwemmungen durch
Oberflächenwasser und/oder von rückstauendem
Kanalwasser bei Starkregen.
Wir melden konkrete Bedenken an, dass das
geplante Neubaugebiet die Überschwemmungsgefahr in unserem Wohngebiet ohne ausreichende und nachhaltige Maßnahmen zusätzlich
zu der momentan schon bestehenden Gefahr
erhöhen wird und fordern deshalb:
vor Erschließung des Neubaugebietes:
1.
Begutachtung der Problematik durch einen
unabhängigen Sachverständigen
zu 1.
Die Problematik ist durch ein beauftragtes
Ingenieurbüro im Rahmen der Bauleitplanung untersucht worden.
2.
Begutachtung der Aufnahmefähigkeit des
bestehenden Kanalnetzes
zu 2.
Siehe zu 1..
3.
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, z.B.:
zu 3.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- nachweislich ausreichende Rückhalte-/
Auffangbecken
- nachweislich ausreichende Versickerungsflächen auf den Allgemeinflächen
- nachweislich ausreichende Versickerungsflächen auf den einzelnen Neubaugrundstücken
- Ausbau des bestehenden Kanalnetzes zum
Anschluss weiterer Haushalte
- Einfriedung der Neubaugrundstücke durch
Mauern oder Betonsockel
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014
- Das auf der öffentlichen Verkehrsfläche
" Donatusweg " anfallende Niederschlagswasser wird einem neu zu bauenden öffentlichen Versickerungsbecken
zugeführt.
- Dem vorhandenen Mischwasserkanal
wird ausschließlich Schmutzwasser
zugeführt.
- Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
ist entlang der westlichen Plangrenze
(Grenze der privaten Grundstücke) eine
temporäre Versickerungsmulde zur
Aufnahme und Ableitung des RegenSeite 2
4.
abflusses aus der angrenzenden, zum
Plangebiet schwach geneigten Feldflur
vorgesehen. Diese Mulde erhält einen
Überlauf zum vorbeschriebenen
Versickerungsbecken.
Zurverfügungstellung der Gutachten und des
Maßnahmenkatalogs zur Gegenprüfung
- Auf den privaten Grundstücksflächen ist
die nicht gezielte Versickerung der anfallenden Regenwässer (ausschließlich
Dach- und Terrassenflächen) über
Versickerungsmulden vorgesehen.
Der Ausbau des bestehenden Kanalnetzes ist für diesen Bebauungsplan nicht
erforderlich.
Es wird davon ausgegangen, dass sich
durch die vorbeschriebenen Maßnahmen
auch die Situation im Bereich der vorhandenen Bebauung verbessern wird, da aus
dem Neubaubereich kein Regenwasser in
diesen Bereich abgeleitet wird. Daher ist
eine besondere Sicherung der Neubaugrundstücke nicht erforderlich.
zu 4.
Alle öffentlichen Anlagen zur Regenwasserbehandlung werden auf der Grundlage eines entsprechenden hydrologischen Gutachtens bemessen und durch
den Kreis Düren, Untere Wasserbehörde,
gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG in einem
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Dieses Gutachten kann
während der Offenlage eingesehen
werden.
zu 5.
Vor den Grundstücksverkäufen werden im
Rahmen der Aufschließung des Baugebietes die Versickerungsanlagen durch
eine seitens des Erschließungsträgers
beauftragte Fachfirma hergestellt.
Dadurch ist eine fachgerechte Ausführung sichergestellt.
zu 6.
und
7.
Der Nachweis der Einleitung von
Niederschlagswasser aus öffentlichen
Anlagen in den Untergrund wird der
Unteren Wasserbehörde zur Erlaubnis
vorgelegt. Der Erlaubnisbescheid, der
nach 20 Jahren durch Antrag erneuert
werden muss, beinhaltet in seinen
Nebenbestimmungen u. A.,
während und nach der Erstellung des
Neubaugebietes:
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
5.
Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen
auf fachgerechte Ausführung durch eine
anerkannte Stellefür jede Einzelmaßnahme
während und nach der Erstellung
6.
Turnusmäßige Wartung, Inspektion und
Pflege der Einzelmaßnahmen durch eine
anerkannte Stelle (speziell Sickergruben)
7.
Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur
regelmäßigen Inspektion, Wartung und Pflege
zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der
Maßnahmen
- dass nach Fertigstellung der Versikkerungsanlage eine Abnahme schriftlich
bei der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Düren zu beantragen ist,
- dass die wirksame Versickerung durch
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014
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regelmäßige Kontrolle auf ihre Funktion
zu überprüfen ist.
Dadurch wird sichergestellt, dass die
Anlage
- ordnungsgemäß errichtet wurde und
- eine Funktionsfähigkeit über den
Erlaubniszeitraum gegeben ist.
Für die reibungslose Funktionstüchtigkeit
der privaten Versickerung ist der jeweilige
Grundstückseigentümer selbst
verantwortlich. Es besteht, wie bei der
Schmutzwasserentsorgung, keine
rechtliche Verpflichtung zur regelmäßigen
Inspektion, Wartung und Pflege der
Maßnahme.
Sollte die Planung, Erschließung und Erstellung
des Baugebietes über unsere Bedenken hinweg
durchgeführt werden, behalten wir uns weitere
Schritte vor. Zur Untermauerung der Dringlichkeit
wurden umseitig Unterschriften gesammelt.
Zu b)
Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 06.03.2014
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