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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 15/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.02.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 15/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 05.02.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.09 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: Gruppenformen nach KiBiz 2009-2010 Städtische Einrichtungen Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Einrichtung Strasse 1a Kindertagesstätte "Villa Im Blauen Garn 80 Sonnenschein" Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Weidenweg 1b 20 3 2b 2c 3a 3b 20 Plätze gesamt 3c 25 20 17 20 3 22 65 1 19 25 45 21 6 5 27 22 81 Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Entenfangstraße 60 Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Lahnstraße Kindertagesstätte Taunusstraße 2a 85 Kindertagesstätte "Villa Jahnstraße Kunterbunt" Kindertagesstätte Waldstraße Kindertagesstätte Westring 1c 20 20 40 2 18 26 46 16 4 0 25 45 Waldstr. 102 3 17 25 Westring 3 1 22 22 Taunusstraße 1 1 21 22 45 45 5 49 (Fett= neue U3 Plätze( Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung Strasse Ev. Kindergarten 11. Alfterstraße 2 "Apfelbaum" Ev. Kindertagesstätte "Arche 12. Kastanienweg 52 Noah" 13. 14. 15. 16. 17. Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" Kath. Kindergarten St. Thomas I Kath. Kindergarten St. Andreas Kath. Kindergarten St. Andreas II Kath. Kindertagesstätte St. Germanus Kath. Kindertagesstätte St. 18. Josef 19. Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter AWO-Kindertagesstätte 20. "Farbkleckse" AWO-Kindertagesstätte 21. "Tummelkiste" 1a 1b 1c 2a 2b 2c 3a 3b 3c 21 28 25 20 5 16 26 2 42 1 13 8 Cranachstraße 65 25 20 Am Neuen Garten 14a 22 23 Kronenweg 151 2 2 16 Rheinstraße 197 In der Flecht 53 20 Kastanienweg 52 8 20 25 Sternenstraße 4 1 19 Fuchsweg 6 2 18 20 20 20 Bachstraße 22 Summe 45 67 44 62 45 45 5 38 16 12 179 207 U 3 Plätze: Kommunal: Freie Träger Gesamt: 49 30 66 30 1 0 6 10 13 345 70 19 365 60 1137 71 62 133 Erläuterung zu den Gruppenformen: Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden C = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben bis zum 19.12.08 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und den gemeinsamen Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 16.02.2009, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mehrbelastung des städtischen Haushaltes gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 beträgt ca. 48.800,00 €. Dies entspricht in etwa dem im KiBiz festgelegten Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5% für das kommende Kindergartenjahr.