Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
29.10.14, 10:34
Aktualisiert
29.10.14, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Oktober 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales,
Schule und Sport
am 29.09.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.2
Zusammensetzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales,
Schule und Sport
(Vorlagen-Nr.366/2014)
Mitteilung:
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport besteht aus
den Fraktionsmitgliedern laut der beigefügten Anlage.
Gemäß § 15 Ziff. 4 bzw. § 17 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates ist je ein
Mitglied des Arbeitskreises für ein inklusives Jülich sowie ein Mitglied des
Seniorenbeirates als sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss
vertreten.
§ 18 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung regelt, dass das Jugendparlament berechtigt ist,
Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei den
Beratungen ihrer Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlamentes in
den jeweiligen Ausschüssen gehört werden.
Gemäß Beschluss des Rates vom 14.07.2010 ist jeweils ein Mitglied des Integrationsrates
als sachkundige Einwohnerin bzw. als sachkundiger Einwohner in den Fachausschüssen
des Rates vertreten.
§ 85 Ziff. 2 des Schulgesetzes besagt, dass je eine oder ein von der katholischen und der
evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter als ständiges Mitglied mit
beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen ist. Weiter heißt es in Ziff. 3, dass
die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses
beschränkt bleibt, wenn kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss
gebildet ist.
In der Vergangenheit wurden zusätzlich Vertreter der Stadtelternschaft sowie des
Stadtsportverbandes nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 S. 6 GO eingeladen, wenn
Tagesordnungspunkte ihre Belange betrafen.