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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10,0 kB
Datum
20.10.2014
Erstellt
21.11.14, 12:32
Aktualisiert
21.11.14, 12:32
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 21. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.381/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 14.08.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 28.500,-bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei den Reinigungskosten für die Schulen.