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Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.11.14, 17:04
Aktualisiert
19.11.14, 17:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 30.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.236/2014) StVe Gruben erklärt sich für befangen. Beigeordneter Schulz teilt mit, dass im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Planungsausschuss beschlossen wurde, noch nicht über die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden, da es eine neue Offenlage mit den neuen Festsetzungen geben wird. Diese Festsetzungen beinhalten die alten Festsetzungen bis auf die Ausnahme der Dächer und der Höhe. Die Dächer sind frei, bis auf das Flachdach, und die Höhe beträgt 10 m. Des Weiteren ist es zweigeschossig. Beschluss: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses werden zurückgenommen. b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.