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Beschlusstext (Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,6 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.11.14, 17:04
Aktualisiert
19.11.14, 17:04
Beschlusstext (Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 30.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf (Vorlagen-Nr.392/2014) Bürgermeister ergänzt die Mitteilung dahin gehend, dass die Kostenschätzung der Verwaltung nunmehr vorliegt und diese den Initiatoren schriftlich zugeht. Mitteilung: Am 08. Oktober 2014 wurde mir schriftlich angezeigt, dass die Durchführung eines Bürgerbegehrens zum Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf beabsichtigt ist. Da sich das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 25.09.2014 richtet, muss es drei Monate nach dem Sitzungstag, an dem der Beschluss gefasst wurde, bei der Verwaltung eingehen. Durch die schriftliche Anzeige vom 08. Oktober 2014 ist die Verwaltung zunächst zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet. Während diesen Zeitraums ist die Frist unterbrochen. Über den weiteren Verlauf des Bürgerbegehrens werde ich den Rat unterrichten.