Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,6 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.11.14, 17:04
Aktualisiert
19.11.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. November 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 30.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in
Koslar und Welldorf
(Vorlagen-Nr.392/2014)
Bürgermeister ergänzt die Mitteilung dahin gehend, dass die Kostenschätzung der
Verwaltung nunmehr vorliegt und diese den Initiatoren schriftlich zugeht.
Mitteilung:
Am 08. Oktober 2014 wurde mir schriftlich angezeigt, dass die Durchführung eines
Bürgerbegehrens zum Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf
beabsichtigt ist. Da sich das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 25.09.2014
richtet, muss es drei Monate nach dem Sitzungstag, an dem der Beschluss gefasst wurde,
bei der Verwaltung eingehen. Durch die schriftliche Anzeige vom 08. Oktober 2014 ist
die Verwaltung zunächst zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet. Während
diesen Zeitraums ist die Frist unterbrochen. Über den weiteren Verlauf des
Bürgerbegehrens werde ich den Rat unterrichten.