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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,9 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.11.14, 17:04
Aktualisiert
19.11.14, 17:04
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 19. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 30.10.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.382/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 03.09.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000,-- bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 6.000,-- durch Einsparungen bei den Reinigungskosten und in Höhe von 19.000,-- durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen (Sachkonto 61 611 001 01 456200).