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Beschlusstext (Mietzinsfreie Überlassung von Immobilien des Bundes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
09.02.2015
Erstellt
10.03.15, 11:17
Aktualisiert
10.03.15, 11:17
Beschlusstext (Mietzinsfreie Überlassung von Immobilien des Bundes)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. März 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Mietzinsfreie Überlassung von Immobilien des Bundes (Vorlagen-Nr.89/2015) Mitteilung: Ende Januar 2015 teilte der Städte- und Gemeindebund mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Aufstellung mit Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber für alle Kommunen erstellt hat. Demnach beabsichtigt der Bund zukünftig den Kommunen Immobilien des Bundes mietzinsfrei zur Unterbringung von Asylbewerbern zu überlassen. Für Jülich weist diese Liste 16 Wohneinheiten, davon 8 leerstehende Wohneinheiten aus. Auf Nachfrage wurde jedoch mitgeteilt, dass die Liste fehlerhaft ist. In Jülich sind tatsächlich keine leerstehenden Wohneinheiten verfügbar. StV Frey bittet darum, die Verwaltung möge beim Bund eine Übersicht der bundeseigenen Immobilien in der Stadt Jülich erfragen.