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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
09.02.2015
Erstellt
10.03.15, 11:17
Aktualisiert
10.03.15, 11:17
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“)

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Stadt Jülich Jülich, 10. März 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“ (Vorlagen-Nr.510/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 19.12.2014 von Herrn Stadtverordneten Garding und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Krankenhilfe im Bereich Asylbewerber beim Sachkonto 31 313 001 01 5332001 „Krankenhilfe“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen bei den Zinsen für Investitionskredite (Sachkonto 61 612 001 01 5517000).