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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
09.02.2015
Erstellt
10.03.15, 11:17
Aktualisiert
10.03.15, 11:17
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB
b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 10. März 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch(BauGB b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Vorlagen-Nr.79/2015) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Zu den gemeinsamen Schreiben vom BUND und NABU vom 09.09.2014 wird wie folgt Stellung genommen: Es wurde eine Artenschutzprüfung Stufe 1 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein mögliches Vorkommen von Vogelarten, deren Erhaltungszustand gem. „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW als ungünstig und schlecht beziffert wird, nicht gänzlich auszuschließen ist, wenngleich aufgrund der gestörten Lage neben dem TZJ und weiteren Gewerbegebäuden sowie der über die Flächen verlaufenden Stromfreileitung dies sehr unwahrscheinlich ist. Für den Fall eines Vorkommens ist klar, dass dies bereits jetzt in einem durch Gewerbebetriebe gestörten Bereich stattfindet. Insofern ist davon auszugehen, das es im Bedarfsfall zu einer lokalen Ausweichbewegung bzw. Feinanpassung des Brutstandortes in ausreichend störungsarme Bereiche im Umfeld kommen wird, was insbesondere in östliche Richtungen möglich ist. Eine erhebliche Betroffenheit von Fledermäusen könnte sich dann ergeben, wenn das Gelände in den Wald hinein ausgeleuchtet wird, was bei lichtempfindlichen Arten zum Quartiersverlust führen könnte. Daher ist im Plan eine entsprechende Textfestsetzung aufgenommen worden: Durch die Größe des Plangebietes von ca. 0,4 ha und unmittelbarer Nähe des bestehenden Technologiezentrums ist keine Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung gegeben. b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.