Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
07.05.15, 17:05
Aktualisiert
07.05.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. Mai 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 12.03.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
8.
Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.93/2015)
Da das Rechtsgutachten von Hr. Dr. Fuchs erst kurzfristig zur Verfügung stand, wird die
Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates am 26.03.2015 vertagt.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
1.
Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die
Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt
Jülich zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand
Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das
dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in
der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige
Entwicklungen in der Stadt Jülich. Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu
berücksichtigen und umzusetzen.
3.
Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der
„Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten
Sortimente“ (Anlage 2).
4.
Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt
Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen
(Anlage 3).