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Beschlusstext (Bürgerbegehren "Lehrschwimmbäder weiter betreiben" hier: Entscheidung über die Zulässigkeit)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
83 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.04.15, 12:35
Aktualisiert
17.04.15, 12:35
Beschlusstext (Bürgerbegehren "Lehrschwimmbäder weiter betreiben"
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 17. April 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 19.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Bürgerbegehren "Lehrschwimmbäder weiter betreiben" hier: Entscheidung über die Zulässigkeit (Vorlagen-Nr.27/2015) StV Dr. Baumgarten regt an, anstelle des evtl. gescheiterten Bürgerbegehrens einen Ratsbürgerentscheid zu initiieren. StV Garding verteidigt noch einmal den ursprünglichen Beschluss des Rates zur Schließung der Bäder und führt an, dass das Schulschwimmen derzeit auch anders abgebildet werden kann und zudem erhebliche Kosten eingespart werden. Er findet es beschämend, dass die Bürger mit falschen Zahlen getäuscht werden um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Er findet es daher nur richtig, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. StV Frey entgegnet, dass die Zahlen der Kostenschätzung der Verwaltung und die Zahlen aus einer späteren Anfrage der UWG JÜL (s. Protokoll v. 04.12.14) teilweise voneinander abwichen. Aufgrund der Fragwürdigkeit der Zahlen habe man auf der Unterschriftenliste einen Hinweis angebracht, dass die dort aufgeführten Kosten sowohl nach unten als auch nach oben abweichen können. Dezernentin Schippers-Haffner hält dagegen, dass auch eine Abweichung irgendwo an ihre Grenzen stößt. Zudem seien Kosten aufgeführt worden, die tatsächlich gar nicht anfallen. StV Klems verwehrt sich gegen die Aussage, es sei bewusst mit falschen Zahlen getäuscht worden. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Die Resonanz auf das Bürgerbegehren mache deutlich, dass ein großes Interesse daran besteht über den Weiterbetrieb der Lehrschwimmbäder die Bürger entscheiden zu lassen. Bürgermeister Stommel lässt sodann über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen. Beschluss: Ja-Stimmen: 26, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 3 Der Rat der Stadt Jülich stellt nach § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW fest, dass das am 08.01.2015 eingereichte Bürgerbegehren „Lehrschwimmbäder weiter betreiben“ unzulässig ist.