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Beschlusstext (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.04.15, 12:35
Aktualisiert
17.04.15, 12:35
Beschlusstext (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich) Beschlusstext (Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich)

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Stadt Jülich Jülich, 17. April 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 19.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich (Vorlagen-Nr.36/2015) Mitteilung: In der Sitzung des Stadtrats vom 04.12.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Höhe der Marktstandsgebührensätze mit anderen Kommunen zu vergleichen. Da viele der umliegenden (insbesondere kleineren) Kommunen keinen regelmäßigen Wochenmarkt (mit entsprechender Gebührensatzung) durchführen, ist ein Vergleich nur mit größeren Städten möglich: Jülich 0,34 EUR je m2 (werktags) 0,44 EUR je m2 (Wochenende) Düren 0,41 EUR je m2 (werktags); mind. 5,00 EUR 0,61 EUR je m2 (Wochenende); mind. 7,50 EUR Eschweiler 0,51 EUR je m2 (werktags+Wochenende); mind. 3,60 EUR Alsdorf 2,40 EUR je laufender Meter (werkstags+Wochenende); mind. 12,00 EUR Bergheim Bis 4 m Front 8,00 EUR, darüber hinaus zzgl. 4,00 EUR je m (werktags+Wochenende) Fazit: Die Stadt Jülich liegt mit ihren Gebührensätzen für den Wochenmarkt auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 19.02.2015 Seite 2