Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
07.12.15, 14:30
Aktualisiert
07.12.15, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 23.11.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.1
Haushalt 2016
(Vorlagen-Nr.486/2015)
Mitteilung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war im Zusammenhang mit dem
Finanzbericht 2015 kurz der Haushalt 2016 Thema.
Dabei ging es u.a. um die Frage, ob ein Doppelhaushalt für 2016 und 2017 erstellt werden
soll. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde daher intern bei den Fachbereichen
der Mittelbedarf für beide Jahre abgefragt.
In der Zwischenzeit hat jedoch der Kreis Düren, der in der Vergangenheit jeweils
Doppelhaushalte erstellt hatte, entschieden, für 2016/2017 keinen Doppelhaushalt zu
erstellen. Als Begründung hierfür werden die unklare Entwicklung in der
Flüchtlingsproblematik und erwartete Schwankungen bei den Umlagegrundlagen 2017
genannt.
Vor diesem Hintergrund macht es nach Auffassung der Verwaltung keinen Sinn, für die
Stadt Jülich einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu erstellen. Kreis- und Jugendamtsumlage
sind der größte Posten bei den städtischen Aufwendungen. Wenn die Umlagesätze für das
zweite Haushaltsjahr nicht bekannt sind, ist zu erwarten, dass ein Nachtragshaushalt für
dieses zweite Haushaltsjahr aufzustellen ist (siehe Nachtragshaushalt 2014 zum
Doppelhaushalt 2013/2014). Der Vorteil des Doppelhaushaltes, Planungssicherheit für
zwei Jahre zu haben, wäre dann nicht gegeben.
Der Mitteilung beigefügt ist das Schreiben des Kreises Düren zur Benehmensherstellung
bezüglich der Festsetzung der Umlagen 2016. Die kreisangehörigen Kommunen können
binnen eines Monats dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist dem Kreistag
vorzulegen.
Die Bürgermeister des Kreises erarbeiten zur Zeit eine gemeinsame Stellungnahme, der
sich die Stadt Jülich anschließen wird. Die Stellungnahme wird den Fraktionen zur
Kenntnis gegeben.
Für die Stadt Jülich bedeuten die vom Kreis für 2016 mitgeteilten Umlagegrundsätze
Mehraufwendungen gegenüber den im HSK für 2016 vorgesehenen Werten in Höhe von
knapp 2,1 Millionen €. Davon entfallen 1,4 Millionen € auf die allgemeine Kreisumlage
und 700.000 € auf die Jugendamtsumlage.
Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltes 2016 einschließlich der Fortschreibung
des HSK bis 2023 in der Ratssitzung am 11.02.2016 einzubringen. Die Verabschiedung
des Haushaltes ist für die Mai-Sitzung des Rates vorgesehen. Wie bekannt ist, ist
Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2016 das Vorliegen eines geprüften
Abschlusses 2013.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
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