Daten
Kommune
Jülich
Größe
762 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
07.12.15, 14:30
Aktualisiert
07.12.15, 14:30
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Stadt Jülich
Jülich, 7. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 23.11.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg "
a) Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
(Vorlagen-Nr.435/2015)
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Beschluss des Planungs-, Umweltund Bauausschusses an (siehe TOP 17 öT)
Beschlussentwurf:
Über den Beratungspunkt wird gemeinsam mit den TOPs 16 und 17 abgestimmt.
Zu a)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt
beschlossen:
Nr
.
Stellungnahme
1
Schreiben vom 07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorlage
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Im Antrag der FNP-Änderung Ortseingang
Kirchberg v. 14.01.2015 wird die
betreffende Fläche in der Legende als
„Gebiet ohne Festsetzung" angezeigt.
Die Aussage bezieht sich auf den Status der
Ausweisung im raumordnungs- und
planungsrechtlichen Sinne. Daneben kann die
Fläche auch einen naturschutzrechtlichen Status
wie den eines Schutzgebietes haben.
Lt. Klarstellungssatzung - Lageplan, der
Stadt Jülich rechtskräftig seit dem
12.08.2011, handelt es sich hier aber um
ein Landschaftsschutzgebiet!
Diese Aussagen scheinen sich zu
widersprechen. Können Sie mir diesen
Sachverhalt bitte erläutern?
Der Flächennutzungsplan kann keine
naturschutzrechtlichen Flächen festsetzen,
lediglich nachrichtlich übernehmen. Diese
Festsetzungen entstammen anderen
Planverfahren mit entsprechender gesetzlicher
Grundlage, hier der Landschaftsplan Ruraue.
Durch Überlagerung der Pläne kann es mehrere
Festsetzungen für einen Bereich geben. Bei
Änderung des Flächennutzungsplanes, bleibt die
andere Planung, hier der Landschaftsplan Ruraue
unberührt. Gleichwohl werden im
Planänderungsverfahren die anderen Pläne
berücksichtigt und in die Abwägung
aufgenommen.
2
Schreiben vom 16.04.205:
ich bin gegen die geplante Bebauung, weil
sie das Ortsbild im Stadtteil Kirchberg
erheblich beeinträchtigt. Zudem sind solche
Dimensionen von Bebauung in einer
Ortschaft unüblich, weil in der Regel alle
Industriebebauung in der heutigen Zeit auf
einer ausgewiesenen Fläche
(Gewerbegebiet) angesiedelt wird: in der
Stadtratssitzung vom 19.02.2015 wurde im
Eröffnungsplädoyer des Bürgermeisters
dargelegt, dass die Fa. Eichhorn eine
schon über 100jährige Tradition vor Ort
hätte, und man müsste deshalb diese
Bebauung zulassen. Früher war es
ortsüblich, dass eine gemischte Bebauung
zugelassen wurde. In der heutigen Zeit
werden Betriebe in solchen Dimensionen
ausgelagert, da bestimmte
Emissionsgrenzwerte eingehalten werden
müssen.
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Ich befürchte, dass generell der LKWVerkehr mit schweren Lastzügen die
Verbindungsstraße Kirchberg — Jülich
erheblich beschädigen wird. Durch die
ansässige Spedition und das Kies- &
Betonwerk ist jetzt schon erkennbar, dass
die Straßenschäden zunehmen. Weiterer
LKW-Verkehr wird zu noch mehr Schäden
führen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Durch den Abriss der Fabrikruine wird
erkennbar, dass das Altgelände als
Erweiterungsfläche ausreichen würde.
Grundsätzlich wäre es notwendig, dass
man Industrie, Bevölkerung und Umwelt in
Einklang bringt, und somit eine neue
Bebauung auf der Freifläche nicht zulässt.
Es würde erheblich das Landschaftsbild
verändern und die Attraktivität des Ortes
Kirchberg vermindern.
Vorschlag: Neben dem Altgelände wäre es
auch möglich, eine Erweiterung des
Betriebsgeländes in westlicher Richtung auf
der jetzigen Ackerfläche westlich des
Kastanienbuschs (die noch zu erwerben
wäre) durchzuführen. Ein Teil der jetzigen
Fläche (Ackerland) ist ja auch erst kürzlich
erworben worden. Durch Abtragung des
Geländes wäre es möglich, eine Bebauung
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht
hervor, dass das Firmengelände westlich der
Wymarstraße für die geplante
Betriebserweiterung nicht ausreichend ist.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
werden durch das Planungsbüro Fehr
begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Seite 2
zu schaffen, die nicht so riesig erscheint.
Die jetzige Fläche ist ja bekanntlich im
Herbst letzten Jahres von Baumwuchs
befreit worden, obwohl es eine Waldfläche
am nahen Natur- und
Landschaftsschutzgebiet war.
Die Ausgleichsfläche im Süden von
Kirchberg, die in Grünland umgewandelt
werden soll, könnte für eine nutzbare
Bebauung für die bauwilligen Bürger als
Baugebiet ausgewiesen werden anstelle als
Gewerbegebiet (vgl. Lindenallee/
Königskamp). Nach einer Umwandlung in
Grünland wird diese Vergrößerung
Kirchbergs schwieriger.
3
Schreiben vom 16.04.2015:
ich möchte nicht täglich den Eindruck
haben, in einen Industriepark zu fahren
anstatt nach Hause. Ich bin gegen eine
Industriebrücke über unserer Ortseinfahrt.
Es wurden ja bereits Vorschläge gemacht,
wie eine andere Lösung erfolgen könnte,
z.B. unterirdisch oder durch die Bebauung
des Altgeländes oder irgendeines anderen
Geländes (z.B. westlich des
Kastanienbusches).ich möchte nicht täglich
den Eindruck haben, in einen Industriepark
zu fahren anstatt nach Hause.
Ich bin gegen eine Industriebrücke über
unserer Ortseinfahrt. Es wurden ja bereits
Vorschläge gemacht, wie eine andere
Lösung erfolgen könnte, z.B. unterirdisch
oder durch die Bebauung des Altgeländes
oder irgendeines anderen Geländes (z.B.
westlich des Kastanienbusches).
4
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung
wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
behandelt.
Schreiben vom 16.04.2015:
da wir sehr viel mit der Familie (mit kleinen
Kindern) mit dem Fahrrad unterwegs sind,
sehe ich die Sicherheit an zwei Punkten als
stark gefährdet an. Der erste Punkt ist der
LKW Vorplatz vor dem geplanten
Logistikzentrum durch rangierende LKWs
und der zweite Gefahrenpunkt liegt an der
Einmündung des Radweges JülichAldenhoven, wo der zunehmende LKWVerkehr bei Querung der L241 die
Fußgänger- und Radfahrer noch mehr als
bisher gefährden wird.
5
Falls ein entsprechender Bedarf zukünftig erkannt
wird, ist jederzeit eine neuerliche Änderung des
Flächennutzungsplans möglich.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 16.04.2015:
wie hoch ist die Feinstaubbelastung zur Zeit
in Kirchberg aufgrund des Tagebaus Inden
und des Straßenverkehrs, und wie
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Emissionen der Neuansiedlung, insbesondere
auch eine Feinstaubbelastung, werden im
Rahmen des Umweltberichts festgestellt und
Seite 3
entwickelt sich diese in Zukunft bei
erhöhtem Transportaufkommen durch eine
Betriebs- und Produktionserweiterung der
Wellpappenfabrik Eichhorn?
bewertet. Der Umweltbericht wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ich befürchte, dass die Grenzwerte für
Feinstaub bereits jetzt überschritten
werden, und dass durch den zusätzlich zu
erwartenden Schwerlastverkehr die
Feinstaubbelastung das gesetzlich
zulässige Maß in Kirchberg bei weitem
überschreiten wird.
6
Schreiben vom 23.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" und in der
Flächennutzungsplanänderung
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
werden unter 1.1.2 die Möglichkeiten der
Querung der L241 oberhalb des
Straßenkörpers mit Hilfe einer
Transportbrücke oder eine unterirdische
Querung mit Hilfe eines Tunnelbauwerks in
Betracht gezogen.
Für eine objektive Bewertung des
Bebauungsplans durch die Öffentlichkeit ist
eine eindeutige Festlegung auf eine
Transportwegbeziehung unabdingbar. Eine
genaue Bewertung im Fall der aktuellen
Offenlegung ist nicht möglich und somit
juristisch fraglich.
7
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung
wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
behandelt.
Schreiben vom 27.04.2015:
im Rahmen der derzeitigen Offenlegungen
äußern wir uns im nachfolgenden zu den
Vorhaben der Fa. Eichhorn wie folgt.
Aus unternehmerischer Sicht können wir
das Anliegen der Fa. Eichhorn, welches im
letzten Jahr bei der Präsentation in den
Räumen der Firma der Öffentlichkeit
dargelegt wurde, vollumfänglich
nachvollziehen. Dennoch wird eine derartig
umfangreiche Erweiterung der jetzigen
Produktionsstätten als auch der Bau eins
Logistikcenters/Hochregallagers unserer
Auffassung nach erhebliche negative
Auswirkungen auf das Umfeld haben.
Die Argumentation der Fa. Eichhorn, dass
die in Kirchberg ansässige Fabrik bereits
von Beginn an das Kirchberger Dorfbild
bzw. den Ortseingang prägt, kann nach
unserem Dafürhalten nicht weiter als
Begründung für die derzeit geplanten
erheblichen baulichen Erweiterungen
herangezogen werden, da eine
Veränderung in einem derartig großen
Umfange weitreichendere Ausmaße auf
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 4
den Stadtteil Kirchberg haben wird, als es
seinerzeit der Bau der Papierfabrik hatte.
Dies ist unserer Meinung alleine schon dem
Wandel der Zeit geschuldet und kann nicht
als durchgehendes "Totschlagargument"
herangezogen werden.
Derzeit findet der Rückbau der alten und
nicht mehr genutzten Produktionsstätten
statt, so dass sich zumindest für uns
erstmalig die tatsächliche Größe des
Gesamtgrundstückes erschließt, auf
welchem nun die neuen Produktionsstätten
entstehen sollen.
Diese Tatsache in Verbindung mit den
Planungen einer Brücke über die
Wymarstraße einschließlich dem Bau eines
Hochregallagers auf der
gegenüberliegenden Seite lässt bei uns die
folgenden erheblichen Bedenken
aufkommen.
Vorab stellt sich uns jedoch die Frage,
inwieweit wohl ein derartiger
Produktionsbetrieb nach dem geplanten
Ausbau und der geplanten Erweiterung mit
dem unmittelbar anschließenden
Landschaftsschutzgebiet in irgendeiner
Weise vereinbar sein könnte, da nach
unserer Auffassung von einem erhöhten
Aufkommen von Maschinen- und/oder
Auto-bzw. Lkw-Lärm auszugehen ist.
Infolgedessen können nach unserer
persönlichen Einschätzung die im
Landschaftsschutzgebiet ansässigen Tiere
nur nachhaltig in ihrem Lebensbereichgestört wenn nicht gar aus diesem
vertrieben werden. Dies auch im Hinblick
auf die nachstehenden Schilderungen.
Was die Lärmbelästigungen angeht,
schildern wir jedoch zunächst den
derzeitigen Ist-Zustand.
Als Anwohner der Wymarstraße, deren
Wohnung ca. 30 Meter vom Gehsteig
zurück im Grundstück liegt, sind wir sowohl
tagsüber als auch nachts bereits heute
schon mit einem erheblichen LkwAufkommen und in Verbindung hiermit
durch stetige Lärmbelästigungen der am
anderen Ortseingang liegenden Firmen
Transportunternehmen Fleck & Schleipen
und Vitasheetgroup Metzeler bzw. vielmehr
durch deren Lkw als auch durch andere
Lkw's von Zulieferern etc. stark in
Mitleidenschaft gezogen, da die Lkw's mit
teilweise stark erhöhter Geschwindigkeit
durch den Ort fahren.
Hinzu kommt der "normale"
Durchgangsverkehr mit Pkw's und Bussen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, das im Zuge der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung,
einschließlich des Verkehrs und der Produktion,
werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und
der 16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten
Seite 5
Die Fa. Eichhorn betreibt derzeit bei den
vorhandenen Produktionshalfen eine Art —
wir möchten sagen- "Schredder". Dieser
Schredder auf dem Betriebsgelände ist
oberhalb der Produktionshallen im
Dachbereich angebracht. Die Geräusche
dieses Schredders verteilen sich durch
diese exponierte und herausragende Lage
ungehindert in Richtung Ortslage bis hin zu
unserer Wohnung, die sich in ca. 200 m
Luftlinie entfernt befindet.
Die Geräusche stellen Sie sich bitte in der
Art vor, als ob eine große Menge von
Steinen permanent in einem bzw. durch
einen großen Metallbehälter mit großer
Kraft geschleudert werden. Diese
Geräuschkulisse stellt sich uns Tag für Tag
bzw. vielmehr und was viel störender ist,
Nacht für Nacht während der Produktion
durch die Firma Eichhorn.
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Es ist daher bereits zum jetzigen Zeitpunkt
und ohne die geplante Erweiterung eine
permanente Störung unserer Nachtruhe
durch diese durchgängigen
Lärmemissionen gegeben, obwohl
schätzungsweise wie bereits erwähnt ein
Abstand von rd. 200 Metern Luftlinie
zwischen unserem spaltbreit geöffneten
Fenster im Schlafbereich und dem
Schredder gegeben ist.
Nach unserem Dafürhalten kann eine
Ausweitung der Produktion logischerweise
nur noch zu einer weiteren bzw. größeren
Ausweitung der bereits jetzt gegebenen
zuvor geschilderten Lärmemissionen
führen. Dies wäre für uns ein unhaltbarer
und nicht hinnehmbarer Zustand.
Unsere weiteren Bedenken im Falle der
Durchsetzung der Planungen durch die Fa.
Eich-horn gelten der künftigen Aus- bzw.
vielmehr Überlastung der L 241 von
Kirchberg in Richtung Jülich.
Als regelmäßige Pendler befahren wir die L
241 zu den üblichen Stoßzeiten und stellen
bereits jetzt ein erhebliches
Verkehrsaufkommen fest. Dieses setzt sich
aus - wie ein-gangs geschildert - den Lkw's
der bereits ansässigen Firmen als auch
Bussen und etlichen Pkw's von
Kirchbergern und Durchgangsverkehr
zusammen; hinzu kommen im Verlauf der L
241 die Lkw's der Siep Kieswerke als auch
deren Kunden.
Es bilden sich mit schöner Regelmäßigkeit
Rückstaus ab bzw. bis zur Ampel an der
Kreuzung L 241 — B 56 - Kirchberger Str.
Der Bau eines Logistikzentrums und
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 6
Hochregallagers einhergehend mit einer
Erweiterung der Produktionsstätten —
infolgedessen logischerweise auch eine
Erhöhung der Produktionsmengen, die es
auszuliefern gilt- kann unweigerlich nur zu
einem noch höheren Verkehrsaufkommen
durch den Lieferverkehr der Fa. Eichhorn
und in Folge zu noch größeren Rückstaus
und längeren Wartezeiten an der Ampel als
bisher führen. Dies auch im Hinblick auf die
durch die Fa. Eichhorn mitgeteilte bisher
ausgelagerte Bevorratung.
Zudem ist aus eigener Erfahrung
offenkundig, dass sehr viele Lkw's (trotz
Verengung der Fahrbahn im Bereich des
Ortseingangsschildes im Bereich
Kirchberger Str.) die Abkürzung über die
Kirchberger Str. nehmen, um nicht über die
B 56 und weiter der Aachener Landstr.
folgend nach Jülich zu fahren (gilt auch für
den Rückweg). Dies führt spätestens —von
der Kirchberger Str. kommend- an der
Ampelanlage Kirchberger Str./Rurbrücke
(ehemals Haus Hesselmann) erneut zu
einem weiteren Rückstau, da die Lkw's
beim Abbiegen nach rechts in Richtung
Stadtmitte tatsächlich aufgrund ihrer
Ausmaße und aufgrund der noch
bestehenden Grünphase des nach Jülich
hinausführenden Verkehrs und der
Linksabbieger von Stadtmitte aus kommend
in Richtung Kirchberger Str. nicht abbiegen
können.
Besonders hervorheben bei der Äußerung
unserer Bedenken möchten wir hiermit
ausdrücklich die bestehenden und künftig
erwarteten verstärkt aufkommenden
Lärmemissionen, welche für uns einen
unerträglichen und nicht hinnehmbaren
Zustand darstellen würden.
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Schreiben vom 27.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang" und in der
Flächennutzungsplanänderung
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
wird unter 1.1.2 die Behauptung aufgestellt,
dass nach Aufgabe der derzeit noch drei
verschiedenen Lagerstandorte im
Stadtgebiet von Jülich und Konzentration
der Lagerfläche am Standort Kirchberg die
Transportvorgänge und somit die LKWBewegungen entfallen.
Diese Aussage ist falsch und irreführend.
Die Anzahl der LKW-Bewegungen in
Kirchberg reduziert sich dadurch nicht, da
die Ware in jedem Fall aus Kirchberg
abtransportiert werden muss. Ob die Ware
aus Kirchberg kommend in ein
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
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Zwischenlager oder direkt zum Kunden
transportiert wird ändert nichts an der
Anzahl der Transporte.
9
Schreiben vom 29.04.2015:
als Kirchberger Bürgerin lege ich hiermit
Einspruch ein gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.14 „Ortseingang" sowie die
Änderung des Flächennutzungsplans
„Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg".
Ich möchte nicht, dass ein Hochregallager
in einer Dimension von 35 Metern auf dem
jetzt vorgeschlagenen Gelände gebaut
wird.
Die Erweiterung des Betriebes der Fa. Carl
Eichhorn KG kann auf dem
Altgelände/Industrieruine erfolgen.
Auf dieser riesigen Fläche könnte sich die
Kirchberger Bevölkerung eher mit einer
Neubebauung anfreunden.
Ich wehre mich ebenfalls dagegen, dass
weitere Flächen, die heute Brach- und
Ackerfläche sind, neu versiegelt werden
sollen. Ich bin grundsätzlich dagegen, dass
auf der beantragten Fläche irgendetwas
Neues gebaut wird. Die Fläche soll
weiterhin als Ackerfläche, unversiegelt,
genutzt werden können.
Denken Sie an das angrenzende
Naturschutzgebiet, welches erhebliche
Beeinträchtigungen durch den Koloss
„Hochregallager" erhält.
Weiterhin wird der Charakter einer
Dorfeinfahrt durch ein riesiges
Hochregallager komplett verloren gehen,
zumal auch noch eine Industriebrücke quer
über die Ortseingangsstraße entstehen soll.
Bürgerinnen und Bürger aus Nah und Fern
denken dann, in ein Industriegebiet
hereinzufahren. Dass kann doch niemand
wollen!
Man würde nie vermuten, dass hinter dieser
Industrieeinfahrt der Ortskern Kirchberg
beginnt. Durch diese Verschandelung wird
den Kirchberger Bürgerinnen und Bürgern
die Lebensgrundlage entzogen.
Bereits jetzt verlassen immer mehr
ansässige Bürger den Ort Kirchberg, um
sich dieses Bild später zu ersparen, aber
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße
ist
für
die
geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Den in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden sowie den in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung wird
die
Stadt
Jülich
bei
ihrer
Abwägung
berücksichtigen. Es handelt sich insoweit um Ziele
und Grundsätze der Bauleitplanung, die im
Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
zu berücksichtigen sind. Die Belange des
Bodenschutzes können durch schwergewichtige
entgegenstehende Belange überwunden werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Wahl der Art der Transportwegebeziehung –
Transportbrücke oder Tunnelbauwerk – steht
noch
nicht
fest.
Die
Art
der
Transportwegebeziehung ist im Übrigen nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens
zum
Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Dort werden die
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
werden
durch
das
Planungsbüro
Fehr
begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet.
Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Seite 8
auch weil in Kirchberg jungen Familien
keine Möglichkeiten geschaffen wird, in
Kirchberg zu bleiben, da die aktuell
ausgewiesenen Baugrundstücke überteuert
sind. Noch ist Kirchberg der drittgrößte
Stadtteil von Jülich, aber dies wird dann
zukünftig nur noch Illusion sein. Daher
sollte nur eine maßvolle Erweiterung der
Fa. Carl Eichhorn KG zugestanden werden.
Zudem sehe ich es als unrealistisch an,
dass die Fa. Eichhorn das Lager nur mit
eigenen Waren bestücken wird und die
Vermutung liegt nahe, dass der Lagerplatz
zukünftig auch extern vermietet wird. Dies
würde ein zusätzlicher Schwerlastverkehr
für Kirchberg bedeuten, der jetzt bereits
durch die ortsansässigen Firmen besteht.
Sind die vorhandenen Straßen überhaupt
dafür ausgelegt, für die zusätzliche
Belastung der Verkehrswege, die das
Projekt Eichhorn mit sich bringt?. Für die
Bewohner bedeutet das weiterhin
zusätzliche Beeinträchtigungen durch Lärm,
Staub, Dreck usw.
Ich fordere eine Überprüfung der
Umweltverträglichkeit!
Ein Hochregallager dieser Dimension plus
Brücke gehört einfach nicht in so ein Dorf.
Dieser negative Wandel, den der Ort
Kirchberg durch diese Bebauung
ausgesetzt sein wird, muss gestoppt
werden, überdacht und für alle verträglich
entschieden werden. Die Kirchberger
Bürger müssen zudem mit einem
Wertverlust Ihrer Eigenheime rechnen,
sollte dieses Projekt genehmigt werden.
Stoppen Sie dieses gigantische
Logistikzentrum und die Industriebrücke
10
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren
Auswirkungen
auf
das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die durch den Bau, die Neuansiedlung sowie den
anfallenden Verkehr verursachten Emissionen
werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7
BauGB
und
§ 1a
BauGB
eine
Umweltprüfung
durchgeführt,
in
der
die
voraussichtlichen
erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. In dieser Umweltprüfung, deren
Ergebnisse in dem bereits oben erwähnten
Umweltbericht dargestellt und bewertet werden,
geht eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz
nicht
aus.
Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen
und
erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung
der Flächennutzungspläne:
1) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan steht
nicht im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2
Seite 9
auf der Freifläche auf der — von Jülich
aus kommend — linken Seite der
Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich
bin gegen die Erweiterung auf dieser
Freifläche. Dadurch, dass die Fa.
Eichhorn ihre Erweiterung zuerst auf
der neuen Fläche durchführen möchte,
ist nicht sichergestellt, dass mit der
Ressource Boden sparsam
umgegangen wird. Der derzeitige
Entwurf ist kein Vorhaben- und
Erschließungsplan. Es ist daher nicht
davon auszugehen, dass die Altfläche
und Neufläche für die
Firmenerweiterung genutzt werden. Es
gibt keine belastbaren Pläne und schon
gar keinen Zeitplan für die Bebauung
des Altgeländes. Damit wird es
wahrscheinlich, dass Fläche
unnötigerweise versiegelt wird.
Außerdem wird durch das Umwidmen
von einer der letzten Gewerbeflächen
Jülichs in Grünfläche die Entwicklung
der Wirtschaft Jülichs behindert ohne
das eine effiziente Nutzung der
gesamten Fläche durch die Fa.
Eichhorn sichergestellt ist.
2) Die Freifläche befindet sich zu nah am
FFH-Naturschutzgebiet. Das Lager und
die Produktionsanlagen werden das
Naturschutzgebiet mit Lärm und
Verschmutzung belasten. Die
Umwidmung eines zum Schutz des
Naturschutzgebietes vorhandenen
Landschaftsschutzgebietes in
Industriefläche ist ein große Gefahr für
die zahlreichen seltenen Tier und
Pflanzenarten des
Naturschutzgebietes. Die Belastung
wird insbesondere in der Bauzeit enorm
sein. Eine Vermeidung dieser
Belastung durch technische
Maßnahmen ist nicht möglich.
Deswegen kann die Freifläche nicht mit
Bauten dieser Größe bebaut werden.
3) Die Dimension des Hochregallagers ist
zu groß. Ein Gebäude dieser
Größenordnung zerstört das
Landschaftsbild. Das hat negative
Auswirkungen auf die Lebensqualität in
Kirchberg und wird sich negativ auf die
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
BauGB geforderten sparsamen und schonenden
Umgang mit Grund und Boden sowie dem in § 1
Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der
Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt
sich um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung,
die im Rahmen der Abwägungsentscheidung
nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind.
Die Stadt Jülich wird diese Belange bei ihrer
planerischen Abwägungsentscheidung
berücksichtigen. Relevant für die Abwägung ist
insoweit auch, dass das Firmengelände westlich
der Wymarstraße für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreicht. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Dem Einwand, es sei wahrscheinlich, dass die
Fläche unnötigerweise versiegelt werde, ohne
dass die Nutzung der Fläche durch die Firma
Eichhorn sichergestellt sei, kann nicht gefolgt
werden. Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich sowohl
der Bedarf als auch die zeitliche Planung der
Standorterweiterung ergibt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Zuge der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Seite 10
Bevölkerungsentwicklung der
gesamten Stadt Jülich auswirken.
Langfristig wird dadurch die finanzielle
Situation von Jülich verschärft, was
eine Abwärtsspirale für die gesamte
Stadt in Bewegung setzt wird. Eine
Notwendigkeit im ersten Schritt ein so
großes Lager zu bauen gibt es nicht.
Selbst die sehr optimistischen
Schätzungen der Fa. Eichhorn über
zukünftige Aufträge erlauben es nicht
das Lager im Laufe der nächsten zehn
Jahr mit eigenproduzierten Waren zu
füllen. Eine kleinere Lösung ist deshalb
notwendig, um negative Folgen für die
Stadt vermeiden.
4) Die unter Punkt zwei genannten Folgen
werden durch eine Industriebrücke über
die Ortseinfahrt noch um ein Vielfaches
verstärkt. Mit der Attraktivität
Kirchbergs sinkt die Bevölkerung mit
allen Konsequenzen für die finanzielle
Situation der gesamten Stadt. Die
Brücke kann in zumutbarer Weise
durch einen Tunnel vermieden werden.
5) In Falle der anvisierten
Produktionssteigerungen nimmt der
LKW Verkehr am Ortseingang drastisch
zu. Gerade der Ortseingang wird aber
von Rad- und Fußwegen gekreuzt. Der
Bebauungsplan muss diese Situation
entschärfen, um nicht einen
Unfallschwerpunkt an der Kreuzung der
L241 mit dem Jülich-Aldenhovener
Radweg und an der Einfahrt auf die
Freifläche zu erzeugen. Diese Problem
wird im Vorentwurf in keiner Weise
angesprochen.
6) Es liegt nur die mündliche Aussage der
derzeitigen Geschäftsleitung der Fa.
Eichhorn vor, dass das Lager für die
vor Ort produzierte Wellpappe genutzt
wird. Das ist nicht ausreichend um
Naturschutz- und Stadtentwicklung
dauerhaft sicherzustellen. Der
Bebauungsplan schließt eine andere
Nutzung beispielsweise für die
Lagerung von vor Ort zu verpackenden
Waren nicht aus. Das würde den LKW
Verkehr im Dorf um Größenordnungen
erhöhen und wirft die im
Bebauungsplan nicht angesprochene
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen
der letztlich angestrebten Produktionserweiterung
und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn. Dass der Vorentwurf zum
Bebauungsplan und entsprechend der Vorentwurf
zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht
lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den endgültig
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
entspricht der Funktion von Bauleitplänen. Es ist
ureigene Aufgabe der Bauleitpläne die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Der in der Aufstellung befindliche
Flächennutzungsplan wird die Art der
Transportwegebeziehung nicht vorgeben. Zu
dieser Einwendung wird im Rahmen der
Stellungnahme zum Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
Stellung genommen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht,
dass die Betriebserweiterung in der im Vorentwurf
zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang“ abgebildeten Form erforderlich ist.
Vor dem Hintergrund dieser Betriebs- und
Standortbedingungen als auch dem Wesen des
Bebauungsplans wird die Sorge, dass auf
Grundlage des Vorentwurfs eine andere Nutzung
zulässig sei, durch die sich der LKW-Verkehr
erhöhe, nicht geteilt. Der Bebauungsplan definiert
die zulässige Nutzung und die Betriebszustände,
aus denen sich schließlich auch die
Lärmkontingente ableiten.
Die mit dem Planentwurf einhergehenden
Lärmauswirkungen des Verkehrs und der
Produktion werden durch das Planungsbüro
Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der
TA Lärm und der 16. BImSchV begutachtet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung und des
Verkehrs werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird
im Zuge der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Seite 11
Frage nach der Steuerung der
Verkehrsströme auf. Das LKW
aufkommen wird dabei so drastisch
zunehmen, dass Lärm- und
Verschmutzung die Wohngebiete im
Dorf belasten, selbst wenn die LKW
nicht durch das Dorf fahren.
7) Weiter bin ich auch gegen die
genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall
für weitere Industrieerweiterungen auch
in Jülich wären. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager
und Industriebrücke im dörflichen
Umfeld ist jetzt einzigartig in ganz
Deutschland. Aber andere
Unternehmen auf dem Stadtgebiet,
beispielsweise die
Wellpappenunternehmen Gissler &
Pass in Jülich und Lorsbeck,
SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar,
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und
seinen Ortsteilen, werden aus
betriebswirtschaftlicher Sicht ähnliche
Erweiterungspläne umsetzen wollen.
Eine gerechte Lösung erfordert, dass
man solche Bebauungspläne auf Basis
von langfristigen und nachvollziehbaren
Entwicklungsplänen der Stadt aufstellt.
Das ist hier nicht der Fall. Die Folge ist,
dass der Plan aus
Gerechtigkeitsgründen vielfach auf dem
Stadtgebiet wiederholt werden muss.
Das wäre das Ende der Stadt Jülich als
lebenswerter Ort.
11
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein
Bauleitplan wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den Belangen
und der Abwägung in anderen Planvorhaben
besteht kein Raum.
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung
der Flächennutzungspläne:
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke
über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau einer solchen
Brücke.
Diese Brücke ist eine potentielle Gefahr für
alle Verkehrsteilnehmer! Dies stellt eine
nicht hinnehmbare Verschlechterung der
Verkehrs- und Lebenssituation in Kirchberg
dar.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Verschärft wird die Gefahrenlage noch
durch die an dieser Stelle kurvenreichen
Straße. Der kleinste Lenkfehler; die
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 12
geringste Unaufmerksamkeit; der
irritierende Schattenwurf der Brücke und
der plötzliche Lichteinfall nach dem
Durchfahren der Brücke können sich als
lebensgefährlich erweisen! Zum einen für
den Fahrer und seine Mitfahrer selbst, zum
anderen aber auch für andere
Verkehrsteilnehmer, die sich in
unmittelbarer Nähe eines mögliches Unfalls
aufhalten.
Diesem Schreiben füge ich nur einige der in
der Presse zu findenden Beispiele bei, die
verheerende Unfälle mit Brückenpfeilern
beschreiben.
Warum sollten die Bürger Kirchbergs und
alle, die die L241 nutzen, sich der von einer
Brücke ausgehenden Gefahr aussetzen,
die vermeidbar wäre, wenn die Fa.
Eichhorn ihr Altgelände vernünftig nutzen
würde bzw. einen Tunnel bauen würde?
12
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Stadt
betrachtet in dem genannten Verfahren die
Transportbrücke als auch das Tunnelbauwerk als
zwei alternative Lösungen für die
Transportwegebeziehung der Firmengelände
östlich und westlich der Wymarstraße. Etwaige
mit einem Brückenbauwerk einhergehende
Gefahren werden in die Abwägung aller
abwägungserheblichen Belange im Hinblick auf
die Wahl der Art der Transportwegebeziehung
eingestellt werden.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung
des Flächennutzungsplans:
1) Eine Industriebrücke im Ortseingang
verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild
und gefährdet die Zukunft Kirchbergs. Auf
sie kann zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen verzichtet
werden.
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke
über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau einer solchen
Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden und der
geplanten Industriebebauung beiderseits
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung
wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Seite 13
der Ortseinfahrt entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann. Ein
„Industrietor" begrüßte uns, wenn wir nach
Hause fahren wollen. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
behandelt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die
Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf
der bestehenden Industrieruine oder
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im
Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf
dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die als real
mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen sind. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind demnach nicht als real mögliche Alternative
zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen.
Etwaige Mehrkosten einer Tunnellösung
dürfen meiner Ansicht nach kein Argument
dagegen sein. Sie sind vielmehr
aufzurechnen mit den Vergünstigungen, die
die Fa. Eichhorn von Seiten der Stadt
erhalten hat und weiter erhalten möchte. So
hat die Fa. Eichhorn von der Stadt Jülich
und auf Kosten Kirchbergs in der
Vergangenheit die Duldung erhalten, 20
Jahre eine Fabrikruine am Ortseingang
verfallen zu lassen, obwohl städtische
Maßnahmen wie Abrissverfügung oder
Modernisierungsgebot angebracht und
angemessen gewesen wären. Und ihr steht
durch das
Flächennutzungsplanänderungsverfahren
in Aussicht, einen geldwerten Vorteil aus
der Umwandlung von Acker- in
Gewerbeland zu erhalten. Damit stellt ihr
die Stadt Jülich in Aussicht, entgegen
landes- und bundesrechtlichen Vorgaben
(s.u.) einen Industriestandort an kritischer
Stelle in den Außenbereich erweitern zu
können, und nicht — wie andere
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB
entsprechenden Abwägung sein. Eine Aufstellung
des Bebauungsplans entgegen einschlägiger
Gesetze und Bestimmungen steht nicht zu
befürchten.
Seite 14
Unternehmen und Wettbewerber oder auch
landwirtschaftliche Betriebe, die sich
erweitern möchten — auf einen neuen
Standort ausweichen zu müssen.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine Tunnellösung in diesem
zwingend vorzuschreiben.
2) Ein riesiges Hochregallager im
Ortseingang verunstaltet das Orts- und
Landschaftsbild und gefährdet die Zukunft
Kirchbergs. Darauf kann leicht verzichtet
werden, zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen kann und
soll die Höhenbegrenzung für dieses
Gebäude auf maximal 15 m festgesetzt
werden.
Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen.
Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es
würde den Kirchberger Berg um ca. 15
Meter in der Höhe überragen und würde die
Silhouette Kirchbergs von allen Seiten
prägen und verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die
Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager — und die
geplante Industriebrücke wären dann das
neue Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung
und der geplanten industriebrücke
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solch ein
Industriebauwerk würde die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe bzw. einer Höhe
von maximal 15 m zu bauen.
Die Fa. Eichhorn hat die Höhe des Lagers
stets mit der angeblich fehlenden Fläche für
ein niedrigeres Lager begründet (vgl.
explizit Folie 13 der Präsentation Fa.
Eichhorn im PUB 06.11.2014). Die
Bürgerinitiative hat in ihren
vorgeschlagenen Alternativen bereits
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und die
Erweiterung der Lagerkapazitäten nicht
ausreichend. Die innerbetriebliche Einbindung des
Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene
Varianten auf dem Gelände westlich der Wymarer
Straße und auf dem Plangebiet überprüft. Die
Alternativenprüfung ergab, dass nur der
vorgesehene Standort für einen reibungslosen
Ablauf zwischen Produktion und Lagerhaltung in
Betracht kommt. Hierfür ist ein innerbetrieblich
geschlossener Materialfluss als vollautomatischer
Seite 15
nachgewiesen, dass das falsch ist. Nun
ergibt sich, dass bereits im Vorentwurf des
B-Plans die bebaubare Fläche innerhalb
der Baugrenze mit ca. 21.000 m² um ca.
5.000 m² größer ist als das, was die Fa. laut
Antrag (vgl. Vorhabenbeschreibung
59/2015 Anlage 2c) für den gesamten
Gebäudekomplex inkl. Hochregallager
benötigt würde. Die Grundfläche des
Hochregallagers von derzeit ca. 4.500 m²
könnte also mindestens verdoppelt werden,
die Höhe entsprechend vermindert, und
selbst dann bestehen noch weitere
Flächenpotenziale (ca. 31.000 m2
Gewerbefläche lt. B-Planentwurf). Ich
fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine maximale Gebäudehöhe von 15
m im Bereich des Hochregallagers in
diesem zwingend vorzuschreiben.
3) Das Hochregallager soll zu über 95%
fertige Waren aufnehmen, die auf die
Auslieferung an Kunden warten. Solch ein
Fertigwarenlager kann zum Vorteil Jülichs
und ohne Nachteile für das Unternehmen
an einem autobahnnahen Standort wie der
Merscher Höhe errichtet werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Das geplante Lager
dient bekanntlich zu über 95% der
Lagerung von fertigen Waren, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten. Es ist
für die betrieblichen Abläufe der Fa.
Eichhorn daher völlig unnötig, die fertigen
Waren am Produktionsstandort selbst zu
lagern. Unternehmen der
Lebensmittelindustrie mit
Produktionsstandort mitten in Aachen
mieten für ihre, fertigen Waren
beispielsweise Lagerflächen bei
Logistikunternehmen in Aldenhoven an.
Andere Wellpappenunternehmen wie die
Fa. Brohl mit ihrem Werk in Niederzier
verteilen sogar die betrieblichen Abläufe
der Produktion der Wellpappe und der
Weiterverarbeitung zu fertigen Waren auf
verschiedene Standorte. Gegenwärtig
lagert die Fa. Eichhorn ihre fertigen Waren
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Prozess ohne Handeingriffe notwendig und eine
sinnvolle Einbindung des HRL muss unter
größtmöglicher Energieeffizienz erfolgen. Deshalb
wird eine zusammenhängende Fläche für die
Lagerung von Papierrollen, Wellpappenerzeugung
und Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im
Hinblick auf die Energieeffizienz wird ein
geschlossener Prozess ohne ineffizienten LKWVerkehr über die Wymarer Straße oder zwischen
den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser
Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines
HRL auf der westlichen Seite der Wymarer Straße
aufgrund eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines weniger hohen und
dafür von der Grundfläche größeren HRL wurde
ebenfalls wegen eines zu geringen
Flächendargebotes verworfen. Die Variante eines
externen HRL wurde aufgrund des dann
notwendigen LKW-Verkehrs zum Transport der
Produkte zur externen Lagerfläche wegen der
hieraus resultierenden Transportkosten und
Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines
unmittelbar an die Wymarer Straße angrenzenden
HRL wurde aufgrund der ungünstigen
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
(„Schluchtenbildung“) verworfen. Weitere
Varianten für unterschiedliche Anordnungen der
Betriebsgebäude westlich und östlich der
Wymarer Straßen scheiterten aufgrund der
notwendigen Maschinenmaße zukünftig
einzusetzender Anlagen.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, welches gerade durch
die Errichtung eines zusammenhängenden
Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes
gekennzeichnet ist. Wie bereits dargelegt kommt
die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße für die Errichtung des
Hochregallagers nicht in Betracht. Als alternative
Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen
werden, die eine Verwirklichung des Planziels
ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, wie das entstehende
Gewerbegebiet Merscher Höhe, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind daher nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
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bei Dienstleistern in Jülich, und dies hindert
sie nicht daran, ein profitables Geschäft zu
machen, denn nach eigenen Aussagen
befindet sich das Werk in Kirchberg seit
Jahren an der absoluten Kapazitätsgrenze
(Stellungnahme auf die offenen Fragen der
BI, PUB vom 06.11.2014).
Sofern die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen bauen möchte,
fordere ich daher, dass die Stadt Jülich ihr
eine andere, geeignete Fläche dafür
anbietet, z.B. im entstehenden
Gewerbegebiet Merscher Höhe.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine maximale Gebäudehöhe von 15
m im Bereich des Hochregal-lagers in
diesem zwingend vorzuschreiben.
4) Nach ihren eigenen Darstellungen
braucht die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen in absehbarer und
planbarer Zeit nicht. Es kann zum Vorteil
Jülichs und ohne Nachteile für das
Unternehmen kleiner — d.h. niedriger
dimensioniert werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Bereits in der
Beantragung des Aufstellungsbeschlusses
von April 2014 (116/2014) steht
geschrieben, dass ein Lager solcher
Dimension gebaut werden solle, da es nicht
erweiterbar sei und daher auf den
"Endzustand" einer möglichen zweiten
Erweiterung der Produktion auf dem
jetzigen Ruinengelände auszulegen sei
(„Ansprüche der nächsten 20 Jahre und
mehr"), der mit einer mehr als verdoppelten
Produktionskapazität einhergehe.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
vorgesehenen Dimensionen entsprechen denen
der letztlich angestrebten Produktionserweiterung
und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn. Dass der Vorentwurf zum
Bebauungsplan und entsprechend der Vorentwurf
zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht
lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den endgültig
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
entspricht der Funktion von Bauleitplänen. Es ist
ureigene Aufgabe der Bauleitpläne die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Das Lager — auch Hochregallager — nicht
erweitert werden können, ist falsch.
Hochregallager können in der Länge und
Breite erweitert werden. Auch könnte z.B.
ein zweites Lager gebaut werden. Ich sehe
daher nicht ein, warum zum jetzigen
Zeitpunkt ein riesiges Lager in unsere
Ortseinfahrt gesetzt werden soll, dessen
Kapazität selbst nach den sicher eher
optimistischen Darstellungen des
Unternehmens in absehbarer und planbarer
Zeit nicht benötigt wird. Wer kann die
Entwicklungen der nächsten 20 Jahre
vorhersehen? Auch Hellmuth Eichhorn
konnte auf mehrmalige und wiederholte
Nachfrage keinen Zeitpunkt nennen, für
den er die weitere Produktionserweiterung
auf dem Ruinengelände plant und mit einer
mehr als verdoppelten Produktion rechnet.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 17
Völlig zu Recht, wie auch?
Daher ist ein Lager in solchen Dimensionen
auf absehbare Zeit unnötig. Ich fordere
daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine maximale Gebäudehöhe von 15
m im Bereich des Hochregallagers in
diesem zwingend vorzuschreiben.
5) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der Vorrang der Innenentwicklung wird
nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante
Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden
Unter 1.1.2 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet, der B-Plan Nr. 12 von 2011
wäre nicht abgeschlossen worden, „weil die
Carl Eichhorn KG bereits vor Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens
absehen konnte, dass die für die
betriebliche Erweiterung des
Gebäudebestandes um neue Produktionsund Lagerhallen sowie ein Hochregallager
erforderlichen Betriebsflächen nicht allein in
dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr.
12 untergebracht werden konnten"
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Die Topographie des derzeitigen
Betriebsstandorts und seiner Erweiterungsfläche
auf dem ehemaligen Betriebsgelände der
Papierfabrik lässt keine Bebauung zu (Hanglage).
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Wie bereits dargelegt, ist die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Das ist zunächst eine Spekulation der Stadt
Jülich, über die sie im Zweifel keine
Kenntnis hat. Es ist einerseits sachlich
falsch. Uns gegenüber hat der
Firmeninhaber als wesentliche Gründe
geäußert, dass ihm im Zeitraum der
Planaufstellung B-Plan Nr. 12 der Kauf
fehlender Teile der jetzigen Planfläche
gelang, sowie durch Krankheit und Tod des
Betriebsleiters Zeitverzögerung zur
Umsetzung des B-Plans entstand. Durch
den Kauf der jetzigen Planfläche
entstanden dann neue, aus Sicht der Fa.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 18
scheinbar bessere Möglichkeiten der
Planung. (Es ist im Übrigen sehr
unwahrscheinlich, dass sich im Zeitraum
des einen Jahres von Beantragung der BPlanaufstellung im März 2010 bis
Beschluss desselben im PUB im Mai 2011
das Marktumfeld im Wellpappenmarkt
radikal geändert habe — die Zahlen des
Branchenverbandes Wellpappe sprechen
hier auch eine andere Sprache —, und
daher die Bebauung der Industriebrache
nicht mehr ausreichte.)
Andererseits ist es inhaltlich falsch, da der
Bebauungsplan Nr. 12 29.000 m²
Gewerbefläche umfasst, während die Firma
in ihren bisherigen Präsentationen für ihre
Erweiterung nur ca. 21.000 m² (ca. 16.000
m2 Gebäudefläche + Verkehrsfläche)
veranschlagt.
6) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der rechtlich verankerte Grundsatz des
sparsamen Umgangs mit der Ressource
Boden nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante
Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Unter 2.1.1 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet: „Der Bau und die Bauhöhe
des zur Verlagerung der räumlichen
Konzentration der bisher über das
Stadtgebiet der Stadt Jülich verteilten drei
Lagerflächen an den Produktionsstandort
vorgesehenen Hochregallagers dienen
insbesondere dem sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und
Boden."
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden handelt es sich um einen Belang und
bei dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten
Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um
ein Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im
Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der so
formulierte Bodenschutz hat im Rahmen der
Abwägung keinen generellen Vorrang. Eine
Zurückstellen bedarf jedoch einer Rechtfertigung,
die dem Gewicht diesem vom Gesetzgeber
herausgehobenen Ziel bzw. Belang Rechnung
trägt. Die Nutzung des Firmengeländes westlich
der Wymarstraße ist, wie dargelegt, für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Auch andere geeignete, in
Standortnähe gelegene Flächen des Innenraums
bestehen nicht. Gleichzeitig handelt es sich bei
der Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität um eine städteplanerisch gewollte
Entwicklung des Wirtschaftsstandorts der Stadt
Jülich. Wie ebenfalls bereits dargelegt, stellt die
Inanspruchnahme von Lagerflächen an anderen
Standorten keine ernsthaft in Erwägung zu
ziehende Alternative zur Erreichung der Ziele des
Bebauungsplans dar.
Das zukünftige Schicksal der Lagerflächen ist
nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans.
Bekanntlich sind die benannten drei
Lagerflächen von der Fa. Eichhorn
angemietet. Es sind bestehende Lager von
Speditions- bzw. Logistikfirmen. Ist es
Gegenstand des Planverfahrens und im
Einflussbereich der Stadt, dass diese
Lagerflächen aufgegeben und entsiegelt
werden? Falls nein, erkenne ich die
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 19
Wirkung des sparsamen Umgangs mit
Boden durch bezeichneten B-Plan und
Flächennutzungsplanänderung nicht.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
7) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der rechtlich verankerte Schutz des
benachbarten FFH-Gebiets nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an
das FFH-Gebiet „Indemündung". Die
geplante Bebauung der Freifläche mit
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
8)
Durch das geplante
Logistikzentrum und
Produktionserweiterung belastet eine
massive Zunahme des LKW-Verkehrs die
Ortschaft Kirchberg.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. In der Planbegründung unter 1.1.2
wird dies aufgegriffen und behauptet, durch
die Lagerung am Standort würden die
„heute noch für die Transportvorgänge von
und zu den Lagerstandorten erforderlichen
LKW-Bewegungen" entfallen.
Das ist zwar sachlich richtig: es wird kein
LKW zu diesen Lagern fahren. Inhaltlich
allerdings führt dies nicht zu einer
Reduktion des LKW-Verkehrs. Denn bis
dato wird die Ware vom
Produktionsstandort zu den Lagern, und
von dort zum Kunden gefahren. Zukünftig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 20
soll die Ware vom Lager am
Produktionsstandort zum Kunden gefahren
werden. Die Anzahl der LKW-Fuhren ab
und zum Werk Kirchberg bleibt damit bei
gleichem Produktionsvolumen zunächst
gleich. Durch die angestrebte Steigerung
des Produktionsvolumens um ca. 45%
werden so auch die LKW-Fuhren vom und
zum Standort Kirchberg um ca. 45% ggü.
Stand heute zunehmen!
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und
Emissionsbelastungen des
Logistikzentrums samt LKW-Verkehr uni
das Werk und im Ort vorzuschreiben und
Maßnahmen zur Reduktion der
Belastungen durchzuführen.
9) Die wirkliche und auch spätere Nutzung
des Logistikzentrums mitsamt
Hochregallager bleibt offen, und damit droht
weitere massive Zunahme des LKWVerkehrs.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager
nutzen will. Bekanntlich wäre das geplante
Lager für den Bedarf der Fa. bzw. eine
45%ige Produktionssteigerung noch
deutlich überdimensioniert (s.o.). Die
Nutzung durch Dritte zur Auslastung des
Lagers — und damit nochmals deutlich
mehr LKW-Verkehr — kann nicht
ausgeschlossen werden, und muss bei der
betriebswirtschaftlich optimierten Nutzung
der für eigene Produktionszwecke
überdimensionierten Lagerfläche sogar
angenommen werden. Auch für den Fall,
dass sich zukünftig etwas an den
Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben
werden mit entsprechendem .LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln
ein mahnendes Beispiel.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
vorgesehenen Dimensionen, die eine Anpassung
des Flächennutzungsplans in im Vorentwurf zum
Flächennutzungsplan ausgewiesenem Umfang
erforderlich machen, entsprechen denen der
letztlich angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn.
Die Sorge des Einwenders, das auf Grundlage
des Planentwurfs zulässige Hochregallager
könnte im Falle einer Drittnutzung zusätzlichen
LKW-Verkehr mit sich bringen, ist unberechtigt.
Der Bebauungsplan definiert den zulässigen
Umfang der Nutzung und die Betriebszustände,
aus denen sich die Lärmkontingente ableiten.
Es ist Fakt, dass ein einmal gebautes
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 21
Logistikzentrum und Hochregallager eine
Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten —
mindestens 50 Jahren — aufweist. Für die
zukünftige Nutzung dieser Anlagen können
auch die möglichen heutigen Inhaber keine
Auskunft und Garantie geben.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und
Emissionsbelastungen des
Logistikzentrums samt LKW-Verkehr um
das Werk und im Ort vorzuschreiben und
Maßnahmen zur Reduktion der
Belastungen durchzuführen.
10) Die wirtschaftliche Optimierung der Fa.
Eichhorn geht in der geplanten Form zu
Lasten der Bürgerinnen und Bürger in
Kirchberg, deren persönliches Vermögen
an Grundstück, Wohnung oder Haus
entwertet wird.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie unser persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert unserer Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern, Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Wegang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde. Bezogen auf
unser Mehrgenerationenhaus rechne ich
mit einem Wertverlust von annähernd
100.000 €.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Seite 22
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird,
d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des
Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende
Tunnellösung, ansprechende optische
Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von
Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung
Sofern die Stadt Jülich die beschriebenen
Vermögensverluste in Kirchberg bezweifelt
oder negiert, fordere ich, dies in einem
unabhängigen Gutachten klären zu lassen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhaben
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs
gefährdet, wird nicht geteilt. Für diese Annahme
bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil:
Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchberg von der Planung als erfolgreicher
Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu
beeinträchtigen.
11) Die geplanten monströsen
Industriebauten der Fa. Eichhorn gefährden
die Zukunft und Existenz des Dorfes
Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs
gefährden würden, dadurch dass die
Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken
würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen usw.),
Ortsgruppen und Einrichtungen
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 23
Ende im Dorf vor allem Alte und sozial
Schwache verblieben, denen ein Fortgang
nicht möglich ist.
Gegenteilige Darstellung der Fa. Eichhorn
(Folie 24 der Präsentation Fa. Eichhorn im
PUB 06.11.2014) sowie des BM Herrn
Stommel (Rede im Rat am 19.02.2015),
wonach Arbeitsplätze vor Ort zur
Attraktivität Kirchbergs und zum Wachstum
seiner Bevölkerung beitragen würden, halte
ich für zynisch und finde sie beleidigend.
Das war vor 50 Jahren richtig, mittlerweile
arbeitet keine im Wortsinne Handvoll der
ca. 1.760 Kirchberger mehr ,ortsnah' bei
der Fa. Eichhorn.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird,
d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des
Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende
Tunnellösung, ansprechende optische
Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von
Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Auch fordere ich für diesen Fall eine
angemessene Kompensation für Kirchberg
und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung
der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich auf,
ein unabhängiges Gutachten über die
Auswirkungen der geplanten
Baumaßnahmen (in verschiedenen
Varianten) auf die dörfliche Entwicklung in
Kirchberg und die Zukunft des Dorfes
erstellen zu lassen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
12) Die geplanten monströsen
Industriebauten der Fa. Eichhorn sind ein
Minusgeschäft für Jülich.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für
Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 24
sich wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt.
Darüber hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im
Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Situation der Stadt und
der Innenstadt weiter verschärfen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird,
d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des
Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende
Tunnellösung, ansprechende optische
Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von
Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Auch fordere ich für diesen Fall eine
angemessene Kompensation für Kirchberg
und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung
der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich auf,
ein unabhängiges sozio-ökonomisches
Gutachten über die Auswirkungen der
geplanten Baumaßnahmen (in
verschiedenen Varianten) auf die Stadt und
Kommune Jülich erstellen zu lassen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Einholung weiterer als der bisher im
Planungsverfahren vorgesehenen Fachgutachten
wird nicht als erforderlich erachtet. Insbesondere
wird derzeit auch ein städtebauliches
Fachgutachten erstellt, in dem auf die derzeitige
Bedeutung des Plangebiets im gesamtörtlichen
Kontext eingegangen wird.
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein
Bauleitplan wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den Belangen
und der Abwägung in anderen Planvorhaben
besteht kein Raum.
Seite 25
13) Die Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn
wären ein Präzedenzfall für solche
monströsen Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und weit darüber hinaus.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager und
Industriebrücke im dörflichen Umfeld wäre
einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem
würde er die Tür öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in
Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenpara-dies
Jülich!
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass keine monströsen
Bauwerke entstehen und die negative
Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird.
d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des
Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende
Tunnellösung, ansprechende optische
Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von
Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
Die Heranziehung des Gleichbehandlungssatzes
und der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen
Vorhabens eines anderen Betriebes an einem
anderen Standort sind sachfremd. Anlass und
Gegenstand der vorliegenden
Bauleitplanverfahrens ist eine konkrete Planung,
hier eine Standorterweiterung. Die Bauleitpläne
werden unter Anwendung einer gerechten
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
dieses Planverfahrens gegeneinander und
untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt werden.
14) Die Genehmigung von geplanten
Baumaßnahmen am FFH-Gebiet
widerspricht dem von der Stadt Jülich
propagierten Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshalfen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend —
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 26
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an
das FFH-Gebiet „Indemündung". Meiner
Kenntnis nach wurde einer anderen
ortsansässigen Firma im Gewerbegebiet
südlich von Kirchberg eine beantragte
Gebäudeerweiterung unter Hinweis auf das
nahe FFH-Gebiet untersagt. Wie nun
können die geplanten Baumaßnahmen der
Fa. Eichhorn, die viel näher am UH-Gebiet
entstehen sollen, genehmigt werden? Das
würde dem Grundsatz der
Gleichbehandlung aller, den BM Herr
Stommel in der Ratssitzung vom
19.02.2015 öffentlich bekräftigt hat,
widersprechen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter BPlan und Flächennutzungsplanänderung
nicht weiterverfolgt werden.
13
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung
des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den Bau
einer solchen Brücke. Sie würde die
Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Ein „Industrietor"
begrüßte uns, wenn wir nach Hause fahren
wollen. Solch ein Industriebauwerk würde
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung
wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
behandelt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die
Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf
der bestehenden Industrieruine oder
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die als real
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
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mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen sind. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind demnach nicht als real mögliche Alternative
zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen.
Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es
würde den Kirchberger Berg um ca. 15
Meter in der Höhe überragen und würde die
Silhouette Kirchbergs von allen Seiten
prägen und verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die
Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager — und die
geplante Industriebrücke — wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe zu bauen, oder
sie auch ein Fertigwarenlager außerhalb
des Standorts Kirchberg nutzen oder
errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95% der Lagerung
von fertigen Waren dienen, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten).
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist, wie dargelegt, nach dem
vorgelegten und schlüssigen Betriebskonzept der
Firma Eichhorn für die geplante
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen
innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes
befinden, sind nicht als real mögliche Alternative
zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen. Das Betriebskonzept ist gerade durch
die Errichtung eines zusammenhängenden
Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes
gekennzeichnet. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Seite 28
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie
dargelegt, als zusammenhängender Produktions-,
Lager- und Logistikkomplex geplant.
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen auf
der Freifläche auf der von Jülich aus
kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche. Die
Firma verfügt über eine Industriebrache
(alte Papierfabrik), auf der genügend Platz
ist, die geplante Erweiterung der Firma in
ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese
Fläche ist bereits versiegelt und wird es
bleiben. Der Bau auf der Freifläche würde
weiteres Land — Ackerland, Brachland —
versiegeln und zusätzlich das Ortsbild
verschandeln, da dann an beiden Seiten
der Ortseinfahrt Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich
an das FFH-Gebiet „Indemündung". Die
geplante Bebauung der Freifläche mit
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich, nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. Anders als die Fa. Eichhorn
behauptet, kann ein Logistikzentrum mit
Lager am Produktionsstandort nicht den
LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da
mit oder ohne dieses Lager alle Ware vom
Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager
nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante
Lager für den Bedarf der Fa. bzw. eine
45%ige Produktionssteigerung noch
deutlich überdimensioniert. Die Nutzung
durch Dritte zur Auslastung des Lagers —
und damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr — kann nicht ausgeschlossen
werden. Auch für den Fall, dass sich
zukünftig etwas an den
Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen kommt, wie
dargelegt, nach dem vorgelegten und schlüssigen
Betriebskonzept der Firma Eichhorn für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität nicht in Betracht.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
vorgesehenen Dimensionen, die die im
Vorentwurf zum Flächennutzungsplan
ausgewiesene Änderung erforderlich machen,
entsprechen denen der letztlich angestrebten
Produktionserweiterung und Erweiterung der
Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Die Sorge des
Einwenders, das auf Grundlage des Planentwurfs
zulässige Hochregallager könnte im Falle einer
Seite 29
als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben
werden mit entsprechendem LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln
ein mahnendes Beispiel.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs
gefährden würden, dadurch dass die
Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken
würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden'
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Drittnutzung zusätzlicher LKW-Verkehr mit sich
bringen, ist unberechtigt. Der Bebauungsplan
definiert die zulässige Nutzung und die
Betriebszustände, aus denen sich die
Lärmkontingente ableiten.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft Kirchbergs gefährdet wird nicht geteilt.
Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt profitiert Kirchberg von
der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 30
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen usw.),
Ortsgruppen und Einrichtungen
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren
Ende im Dorf vor allem Alte und sozial
Schwache verblieben, denen ein Fortgang
nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für
Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt.
Darüber hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im
Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 31
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Situation der Stadt und
der Innenstadt weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Der Bau eines Logistikzentrums
mit Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz
Deutschland. Vor allem würde er die Tür
öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in
Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenparadies
Jülich!
14
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein
Bauleitplan wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den Belangen
und der Abwägung in anderen Planvorhaben
besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den
o.g. Bebauungsplan und die o.g. Änderung
des Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine
Industriebrücke über die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den Bau
einer solchen Brücke. Sie würde die
Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar — das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Ein ,,Industrietor"
begrüßte uns, wenn wir nach Hause fahren
wollen. Solch ein Industriebauwerk würde
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzulassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 32
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die
Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf
der bestehenden Industrieruine oder
anderen Flächen erfolgen, oder eine
Tunnellösung gewählt wird.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den
Bau eines Lagers in solchen Dimensionen.
Es würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es
würde den Kirchberger Berg um ca. 15
Meter in der Höhe überragen und würde die
Silhouette Kirchbergs von allen Seiten
prägen und verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die
Kirche, die dem Dorf den Namen gab,
sondern das Hochregallager und die
geplante Industriebrücke — wären dann
das neue Wahrzeichen Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung und der geplanten
Industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im
Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf
dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in
Betracht. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist als
zusammenhängender Produktions-, Lager- und
Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind demnach nicht als real mögliche Alternative
zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der
Transportbeziehung der Firmengelände östlich
und westlich der Wymarstraße dar. Für das
Tunnelbauwerk spricht sicherlich, dass Belange
des Orts- und Landschaftsbildes durch dieses
nicht berührt werden. Die weiteren, von dem
Tunnelbauwerk und der Transportbrücke
betroffenen und in der Abwägung zu
berücksichtigenden Belange, hat die Stadt Jülich
bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der
Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden
Alternativen für die Transportwegebeziehung
zusammengestellt sind, wird die Stadt im Rahmen
einer gerechten Abwägung anhand der Maßstäbe
des § 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für
die Transportwegebeziehung in die Planung
aufnehmen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 33
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in
Kirchberg niederzufassen, und auch bei
einigen jetzigen Bewohnern den Weggang
aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe zu bauen, oder
sie auch ein Fertigwarenlager außerhalb
des Standorts Kirchberg nutzen oder
errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95% der Lagerung
von fertigen Waren dienen, die auf die
Auslieferung an die Kunden warten).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen in Kirchberg
ist, wie dargelegt, nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein
Logistikzentrum und Produktionshallen auf
der Freifläche auf der — von Jülich aus
kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche. Die
Firma verfügt über eine Industriebrache
(alte Papierfabrik), auf der genügend Platz
ist, die geplante Erweiterung der Firma in
ortsüblicher Höhe durchzuführen. Diese
Fläche ist bereits versiegelt und wird es
bleiben. Der Bau auf der Freifläche würde
weiteres Land — Ackerland, Brachland —
versiegeln und zusätzlich das Ortsbild
verschandeln, da dann an beiden Seiten
der Ortseinfahrt Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich
an das FFH-Gebiet „Indemündung". Die
geplante Bebauung der Freifläche mit
Logistikzentrum und Produktion verträgt
sich, nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues
Logistikzentrum im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen dieses
Logistikzentrum, da in Verbindung mit der
Erweiterung der Produktion mit einer
massiven Zunahme des LKW-Verkehrs in,
nach und von Kirchberg zu rechnen ist.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der
Produktion, und dann von dort zum
Kunden. Anders als die Fa. Eichhorn
behauptet, kann ein Logistikzentrum mit
Lager am Produktionsstandort nicht den
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 34
LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da
mit oder ohne dieses Lager alle Ware vom
Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager
nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante
Lager für den Bedarf der Fa. bzw. eine
45%ige Produktionssteigerung noch
deutlich überdimensioniert. Die Nutzung
durch Dritte zur Auslastung des Lagers —
und damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr kann nicht ausgeschlossen
werden. Auch für den Fall, dass sich
zukünftig etwas an den
Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben
werden mit entsprechendem LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln
ein mahnendes Beispiel.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Die im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
vorgesehenen Dimensionen, die eine Anpassung
des Flächennutzungsplans in im Vorentwurf zum
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Umfang
erforderlich machen, entsprechen denen der
letztlich angestrebten Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität der Firma
Eichhorn. Die Sorge des Einwenders, das auf
Grundlage des Planentwurfs zulässige
Hochregallager könnte im Falle einer Drittnutzung
zusätzlichen LKW-Verkehr mit sich bringen, ist
unberechtigt. Der Bebauungsplan definiert die
zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus
denen sich die Lärmkontingente ableiten.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie mein persönliches
Vermögen deutlich vermindern würden,
dadurch dass der Wert meiner Immobilie
sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. E. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen
vorsätzlich vernichtet würde.
Die Stadt Jülich wird rein mittelbare Auswirkungen
des Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht
in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der
Grundstückswert ist nur ein Indikator für die
gegebenen und erwarteten
Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und
hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden
in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen
können und müssen (BVerwG, Beschluss vom
09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs gefährdet
wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 35
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs
gefährden würden, dadurch dass die
Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken
würde. Sie würden die Ortseinfahrt
verschandeln und — da weithin sichtbar —
das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Zusammen mit der bestehenden
Industriebebauung in der Ortseinfahrt
entstünde der beklemmende Eindruck, in
einen großen Industriepark zu fahren, und
nicht in ein Dorf, in dem man sich
wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem
Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die
Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen
Geschäfte wäre gefährdet. Ebenso wären
die dörflichen Sport- und Kulturvereine
(Fußball, Tennis, Karneval, Schützen usw.),
Ortsgruppen und Einrichtungen
(Feuerwehr, Caritas, AWO,
Frauengemeinschaft, Kindergarten oder
Kirche) mittel- und langfristig in ihrer
Existenz bedroht. Es bestünde die Gefahr
einer gefährlichen Abwärtsspirale, an deren
Ende im Dorf vor allem Alte und sozial
Schwache verblieben, denen ein Fortgang
nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für
Jülich wären, dadurch dass die
Einwohnerzahlen Kirchbergs und der
Kommune sinken würde. Sie würden die
Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin
sichtbar das ganze Landschaftsbild
Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche
Industriebauwerke würden die Wohn- und
Lebensqualität in Kirchberg erheblich
verschlechtern. Viele würde es zukünftig
davon abhalten, sich neu in Kirchberg
niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet. Ein Rückgang der
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert
Kirchdorf von der Planung als erfolgreicher
Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die
Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu
beeinträchtigen.
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung
Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und
Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 36
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt.
Darüber hinaus führte der Rückgang der
Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der
Einnahmen der Stadt durch wegfallende
Zuschlüsselungen der Einkommensteuer
und wegfallende Abgaben. Geringe bis
keine Mehreinnahmen an Gewerbesteuer
oder an in der Stadt verbleibender
Wertschöpfung durch die
Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im
Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Situation der Stadt und
der Innenstadt weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse
Industriebauten — Logistikzentrum mit
Hochregallager, Industriebrücke — im
Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin
gegen die genannten Bauten in diesen
Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für
solche Bauten und die Vorfahrt von
Industrie vor Mensch und Natur in Jülich
und ganz Deutschland wären. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau eines
Logistikzentrums mit Hochregallager und
Industriebrücke im dörflichen Umfeld wäre
einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem
würde er die Tür öffnen für alle anderen
Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in
Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in
Jülich, Brohl in Krauthausen oder das
Papierunternehmen Mondi in Koslar —
sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenparadies
Jülich!
15
Der Einwand, es könne mit der Planung ein
„Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht
durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes
Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein
Bauleitplan wird unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange des jeweiligen
Planverfahrens gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
aufgestellt. Für die Orientierung an den Belangen
und der Abwägung in anderen Planvorhaben
besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
die Nutzungsänderung in Gewerbefläche ist
grundsätzlich unzulässig, da
vorgeschriebene Mindestabstände zum
Naturschutz-/FFH-Gebiet nicht eingehalten
werden.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt (FFH- und ArtenschutzVerträglichkeitsprüfung). Die Gutachten werden
Seite 37
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Nutzungsänderung in Gewerbefläche
entbehrt, entgegen der Begründung, der
tatsächlichen betrieblichen Notwendigkeit.
Das Unternehmen hat mehrfach selber
ausgeführt, dass die vorgestellten
einzelnen Bauabschnitte über viele Jahre
realisiert werden sollen. Selbst in der
Begründung zur FNP-Änderung (Kapitel 0.
— Vorbemerkungen) wird ausgeführt
„langfristige und effiziente
Firmenentwicklung". Tatsächlich soll zuerst
nur der Bau eines Hochregallagers
umgesetzt werden. Diese Lagerflächen
können aber problemlos auf dem
Altgelände der bisherigen Papierfabrik
untergebracht werden. Bei allen weiteren
Bauabschnitten ist die tatsächliche
Umsetzung fraglich. Damit wiederspricht
die FNP-Änderung dem geforderten
schonenden Umgang mit Grund und Boden
und den Zielen des
Landesentwicklungsplans NRW. Im
Gegenteil, die Industriebrache der alten
Papierfabrik würde sehr wahrscheinlich
wieder auf Jahre hin brach liegen und
Potenzialflächen für Gewerbeansiedlungen
unnötig auf viele Jahre nur für die Firma
Eichhorn reserviert Das bis 2011 von der
Firma Eichhorn betriebene Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes
Kirchberg Nr. 12 " Kastanienbusch II " zeigt,
dass auf dem Altgelände der Papierfabrik
grundsätzlich zuerst eine
Betriebserweiterung stattfinden könnte. Die
Begründung in Kapitel 1.1.2 (Anlass und
Erforderlichkeit), dass das nun nicht mehr
möglich sei, ist aber aus mehreren Gründen
falsch. Ein Grund liegt z.B. tatsächlich
darin, dass die Firma auf dem neuen,
zusätzlichen Planungsgebiet Baurecht zum
jetzigen Zeitpunkt für sich sicher möchten,
nachdem weitere Fläche auf dem neuen
Planungsgebiet erworben werden konnten.
Grundsätzlich fordert aber das
Baugesetzbuch (§1 Abs. 5) und der
Landesentwicklungsplan NRW vorrangig
die Innenentwicklung. Und in diesem ganz
konkreten Fall gehört die Industriebrache
dem Unternehmen selber. Es ist daher
unzulässig, dass nicht zuerst und vorrangig
die problemlos mögliche Innenentwicklung
seitens Unternehmen und Stadt Jülich
betrieben wird sondern zuerst im
Außenbereich zusätzliche Flächen bebaut
und versiegelt werden sollen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die
Betriebserweiterung schrittweise kurz- und
mittelfristig erfolgen soll. Dass der Vorentwurf zur
Änderung des Flächennutzungsplans nicht
lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der
Betriebserweiterung, sondern den letztlich
angestrebten Stand der Entwicklung abbildet,
entspricht der Funktion der Bauleitpläne. Es ist
ureigene Aufgabe der Bauleitpläne, die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Ein Verstoß des Vorentwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplans gegen den derzeit noch
gültigen Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP) vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor.
Der LEP weist das Gebiet des Vorentwurfs als
Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet
sich das Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in
seinen Funktionen zu verbessern ist. Nach dem
ebenfalls als Ziel der Raumordnung
ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Freiraum
jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die
Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der Fall,
wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche
Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes
gedeckt werden kann. Die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist für
die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität, für die ein
schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde,
nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes
ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts.
Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für
den bestehenden Betrieb errichtet. Andere
Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind nicht als real
mögliche Alternative ernsthaft zu erwägen. Die
Betriebserweiterung basiert gerade auf der
Errichtung eines zusammenhängenden
Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine
Freirauminanspruchnahme bei bestehendem
Bedarf auch dann zulässig, wenn eine
gleichwertige, bisher planerisch für
Siedlungszwecke in Anspruch genommene
Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt
wird. Vorsorglich wird eine derzeit als
Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als
Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt.
Hierfür betreibt die Stadt Jülich derzeit das
Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans „Umwandlung
Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von
Jülich“. Im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens
hat die Stadt eine landesplanerische Anfrage
Seite 38
nach § 34 LPlG an die Bezirksregierung Köln
gestellt. Das Verfahren dauert derzeit noch an.
Der Vorentwurf zur Änderung des
Flächennutzungsplans steht auch nicht im
Widerspruch zu den Zielen des zurzeit in der
Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW. Allein
die in Aufstellung befindlichen Ziele der
Raumordnung sind als sonstige Erfordernissen
der Raumordnung bei der Änderung von
Flächennutzungsplänen zu berücksichtigen (§ 4
Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Die im
Vorentwurf formulierten Grundsätze der
Raumordnung sind bei der Änderung des
Flächennutzungsplans nicht zu beachten.
Plansatz 6.1-6 formuliert das Ziel, dass
Planungen der Innenentwicklung Vorrang vor der
Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich
zukommen soll. Diesem Ziel trägt der Vorentwurf
Rechnung. Die betriebliche Erweiterung der Firma
Eichhorn, die durch die Änderung des
Flächennutzungsplans ermöglicht werden soll,
lässt sich nicht auf den bereits ausgewiesenen
Gewerbegebietsflächen verwirklichen (siehe
vorstehend). Es steht kein Innenbereich zu
Verfügung, der vorrangig in Anspruch genommen
werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich der
Fall sein, würde der geänderte
Flächennutzungsplan erst nach Inkrafttreten des
neuen LEP NRW verabschiedet werden, wäre das
Ziel der Raumordnung dann zukünftig für die
Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als
verbindliche Vorgabe zu beachten (§ 4 Abs. 1 S. 1
ROG). Die Grundsätze der Raumordnung,
einschließlich des Grundsatzes des
Freiraumschutzes, wären in die
Abwägungsentscheidung als öffentlicher Belang
einzustellen und zu bewerten, könnten in der
Abwägung jedoch auch überwunden werden (§ 4
Abs. 1 S. 1 ROG).
Der Vorentwurf zur Änderung des
Flächennutzungsplans steht ferner nicht im
Widerspruch zu § 1a Abs. 2 BauGB und § 1 Abs.
5 S. 3 BauGB. Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB
geforderten sparsamen und schonenden Umgang
mit Grund und Boden handelt es sich um einen
Belang und bei dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
verankerten Vorrang der Innenentwicklung
handelt es sich um ein Ziel der Bauleitplanung.
Beide sind im Rahmen der
Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB
zu berücksichtigen. Der so formulierte
Bodenschutz hat im Rahmen der Abwägung
keinen generellen Vorrang. Die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist für
die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität, wie von der
Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 39
Die neuen Gebäude auf dem
Planungsgebiet östlich der L241 sollen
durch eine „Transportwegbeziehung" mit
der bisherigen WP-Produktion westlich der
L241 verbunden werden. Würde erst das
Altgelände der Industriebrache für weitere
Bauabschnitte Verwendung finden, dann
wäre die Überquerung der L241 auf viele
Jahre überflüssig. Mit der Häufigkeit und
Dynamik wie sich die Planungen der Firma
in den letzten Jahren immer wieder
geändert haben, könnte eine Querung L241
sogar ganz überflüssig werden. Eine
Logistikbrücke über die L241 zerstört das
Ortsbild von Kirchberg und verleiht ihr den
Charakter von Groß- und Schwerindustrie.
Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf
dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet. Auch andere
geeignete, in Standortnähe gelegene Flächen des
Innenraums bestehen nicht. Andere
Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums
Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe
des Firmensitzes befinden, sind nicht als real
mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept ist
gerade durch die Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als alternative
Standorte müssen nur Flächen in Betracht
gezogen werden, die eine Verwirklichung des
Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie
dargelegt, als zusammenhängender Produktions-,
Lager- und Logistikkomplex geplant.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“.
Das in dem Planungsbereich vorgesehene
Hochregallager der Firma Eichhorn zerstört
mit seinen gigantischen Ausmaßen völlig
das Landschaftsbild und den Dorfcharakter
von Kirchberg.
16
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Vor 4 Jahren entschied ich mich nach
Kirchberg zu ziehen, die Werksruinen der
Firma Eichhorn ignorierend, dafür den
Charme des weiteren Dorfes mit seinem
Naturschutzgebiet um den Pellini-Weiher
und der Indemündung vom Wymarshof aus
genießend.
Der Gedanke, dass ein Hochregallager ein Koloss, höher als der Kirchberger Berg
einen Teil dieses Naturschutzgebietes
belagern soll, ist für mich nicht hinnehmbar!
Und dieser Bau soll auch noch mit einer
mehr als 5 m hohen Industriebrücke mit
dem rechts der Dorfeinfahrt liegenden
Werksgelände verbunden werden!
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 40
Damit ist Kirchberg nicht mehr Kirchberg!
17
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Firma Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m
Breite und 100 m Länge in die Ortseinfahrt
von Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Es würde die Ortseinfahrt grotesk
verschandeln. Es würde den Kirchberger
Berg um ca. 15 m in der Höhe überragen
und würde damit die Silhouette Kirchbergs
von allen Seiten prägen, dominieren und
das Landschaftsbild von Kirchberg
verschandeln.
Die Art der Transportwegebeziehung –
Transportbrücke oder Tunnelbauwerk – steht
noch nicht fest. Im Übrigen ist die Wahl der Art
der Transportwegebeziehung nicht Gegenstand
des Änderungsverfahrens zum
Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung
und die Entscheidung für eine Art der
Transportwegebeziehung sind Gegenstand des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Auswirkungen
auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für
Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
mit seiner geplanten Industriebrücke über
die Dorf-Eingangsstraße wären das neue
Wahrzeichen Kirchbergs.
Das Dorf erschlagen mit dem Eindruck
eines Industrie"parks"!
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Firma Eichhorn
über ausreichend Fläche verfügt, um ein
solches Lager in ortsüblicher Höhe zu
bauen, oder sie auch ein Fertigwarenlager
außerhalb des Standorts Kirchberg nutzen
oder errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95 % der Lagerung
fertiger Waren dienen, die auf die
Auslieferung an Kunden warten).
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in
solchen Dimensionen!
Ich bin gegen den Bau eines solchen
Lagers, dem wieder einmal ein Stück
Naturschutz zum Opfer fallen würde!
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und
Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Die im Geltungsbereich des Entwurfes des
Bebauungsplans Nr. 12 festgesetzte
Gewerbegebietsfläche beträgt ca. 29.000 m².
Allerdings ist diese Gesamtfläche in zwei
Baufenster von >3.000 m² und <16.000 m²
aufgeteilt, so dass die erforderliche
Erweiterungsfläche nicht zur Verfügung steht.
Andere Standortflächen, die sich nicht in
unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative zur
Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Das Betriebskonzept ist gerade durch die
Errichtung eines zusammenhängenden
Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes
gekennzeichnet. Als alternative Standorte müssen
Flächen in Betracht gezogen werden, die eine
Verwirklichung des Planziels ermöglichen. Das
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuordnung und
Seite 41
Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie
dargelegt, als zusammenhängender Produktions-,
Lager- und Logistikkomplex geplant.
18
Schreiben des Rheinischen Vereins für
Denkmalpflege und Landschaftsschutz vom
07.05.2015:
für die weiteren Planungen werden die
folgenden Anregungen und Hinweise
gegeben:
Nach derzeitigem Planungsstand werden
die Grundsätze der Bauleitplanung gern. §§
1 Abs. 5 und la BauGB nicht ausreichend
beachtet bzw. einseitig für den
Planbegünstigten ausgelegt. In der
Planbegründung wird besonders vermisst,
wie die städtebauliche Gestalt und das
Orts- und Landschaftsbild baukulturell
erhalten und entwickelt werden. Ob die
städtebauliche Entwicklung vorrangig durch
Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen
kann, bzw. welche lokalen Potentiale dazu
ausgeschöpft werden können, ist aus den
Planinhalten und den Begründungen nicht
ersichtlich.
Gänzlich vermisst werden Aussagen zu den
Auswirkungen der Bauleitplanung (§ 2a
Nr.1 BauGB). Bisherige Aussagen zu noch
zu erstellenden Gutachten oder
Erforschungen von Sachverhalten sind bei
der Größe und Lage des Planvorhabens
nicht zielführend bzw. inakzeptabel.
Besonders fehlen Aussagen, wie der
Ausgleich bzw. Minimierung
vorauszusehender erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
geschehen sollen.
Die geplante Bebauung mit Logistikzentrum
und Produktion ist nicht verträglich mit dem
Orts- und Landschaftsbild. Die Baumasse
und die geplanten Gebäudehöhen sind in
Bezug auf das Ortsbild und die die
Rurlandschaft prägenden Elemente als
grob störende und Missbehagen
erzeugende Fremdkörper zu werten, die mit
den bisherigen Plandarstellungen bzw.
Planungsschritten nicht kompensierbar
sind.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
zur " Umwandlung von Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Kirchberg „ mag
zwar auf einer Anregung der
Bezirksregierung Köln beruhen, ein
qualitatives Äquivalent wird bezweifelt,
auch weil damit die Verbindungs-bzw.
Korridorsituation zwischen den LSG 2.3-17
und 2.3-18 ‚sowie eine Pufferfunktion zu
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Bei den Vorgaben der genannten Regelungen
handelt es sich um Ziele und Grundsätze der
Bauleitplanung. Die Stadt Jülich wird diese im
Rahmen ihrer planerischen Abwägung
berücksichtigen und darlegen.
Die fachgutachterliche Prüfung der Auswirkungen
sind beauftragt und werden im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Auswirkungen des Planungsvorhabens auf
das FFH-Gebiet und die
Landschaftsschutzgebiete sowie etwaige
erforderliche und geeignete
Kompensationsmaßnahmen werden derzeit
fachgutachterlich geprüft.
Seite 42
dem FFH-Gebiet vernichtet werden.
Zu dem in Teilbereichen des Plangebietes
befindlichen Landschaftsschutzgebiet und
der unmittelbaren Nähe zu dem
Naturschutzgebiet 2.1-10 „Pellini-Weiher",
dem FFH-Gebiet DE-5104-301
„Indemündung", sind die Grundsätze der
Bauleitplanung gern. § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB nicht ausreichend berücksichtigt
bzw. nach derzeitigem Planungsstand nicht
zu bewältigen.
Das bisherige Planverfahren hat keine
Alternativen i.S. des § 3 Abs.1 BauGB
aufgezeigt. Dazu hätten unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten aufbereitet werden
können, die bei Überplanung von
gewerblichen Brachflächen desselben
Betriebes für einen sparsamen Umgang mit
Grund und Boden in Betracht kommen.
Solche Alternativen sind Varianten mit
voneinander abweichenden Grundzügen
z.B. auch der Lage der Baufelder und der
Abstände zum FFH-Gebiet. Die
unterlassene Prüfung von Alternativen kann
zur Nichtigkeit des B-Planes führen, ganz
besonders, wenn offensichtlich wird, dass
die Alternativen zu einem objektiv
besseren, weil ausgewogeneren
Planungsergebnis geführt hätten (OVG
Münster, Beschluss v. 29.08.2008 -7 B
915/08.NE-, BauR 2008, 2032). Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum
aktuellen Planungsstand macht Defizite
deutlich, die für einen rechtssicheren
Bauleitplan signifikante Planänderungen
und Ergänzungen erforderlich machen. Die
gern. § 1 Abs.5 BauGB erforderliche
Gewährleistung nachhaltiger
städtebaulicher Entwicklung, auch in
Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen, liegt nicht vor.
In der hier gewachsenen Kulturlandschaft,
wozu auch die Papierindustrie zwischen
Jülich und Düren gehört, können
grobmaßstäbliche Umgestaltungen, wie
hier die Lage und Anordnung der
Baumassen, und damit verbundene
Veränderungen des Landschaftsbildes nicht
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Bei den Belangen des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, handelt es sich um
Planungsleitlinien, die die Stadt Jülich im Rahmen
der Ausübung ihres Planungsermessens
beachten und zur Geltung gelangen lassen wird.
Die innerbetriebliche Einbindung des
Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene
Varianten auf dem Gelände westlich der Wymarer
Straße und auf dem Plangebiet überprüft. Die
Alternativenprüfung ergab, dass nur der
vorgesehene Standort für einen reibungslosen
Ablauf zwischen Produktion und Lagerhaltung in
Betracht kommt. Hierfür ist ein innerbetrieblich
geschlossener Materialfluss als vollautomatischer
Prozess ohne Handeingriffe notwendig und eine
sinnvolle Einbindung des HRL muss unter
größtmöglicher Energieeffizienz erfolgen. Deshalb
wird eine zusammenhängende Fläche für die
Lagerung von Papierrollen, Wellpappenerzeugung
und Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im
Hinblick auf die Energieeffizienz wird ein
geschlossener Prozess ohne ineffizienten LKWVerkehr über die Wymarer Straße oder zwischen
den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser
Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines
HRL auf der westlichen Seite der Wymarer Straße
aufgrund eines zu geringen Flächendargebotes
verworfen. Die Variante eines weniger hohen und
dafür von der Grundfläche größeren HRL wurde
ebenfalls wegen eines zu geringen
Flächendargebotes verworfen. Die Variante eines
externen HRL wurde aufgrund des dann
notwendigen LKW-Verkehrs zum Transport der
Produkte zur externen Lagerfläche wegen der
hieraus resultierenden Transportkosten und
Umweltbelastung verworfen. Die Variante eines
unmittelbar an die Wymarer Straße angrenzenden
HRL wurde aufgrund der ungünstigen
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
(„Schluchtenbildung“) verworfen. Weitere
Varianten für unterschiedliche Anordnungen der
Betriebsgebäude westlich und östlich der
Wymarer Straßen scheiterten aufgrund der
notwendigen Maschinenmaße zukünftig
einzusetzender Anlagen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch
Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 43
in den historischen Kontext eingeordnet
werden.
Für die weitere Planung wird angeregt
Varianten zu prüfen, die besonders die
Verwendung vorhandener
Industriebrachen, Verringerung der optisch
in Erscheinung tretenden Gebäudehöhen
und Verzicht der Straßenüberbauung
beinhalten. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung sind zwar die Ziele und Zwecke
der Planung, aber nicht mögliche
Alternativen bekannt gemacht worden, so
dass Änderungswünsche und
Verbesserungen noch in den Entwurf
aufgenommen werden können. Insoweit
besteht akuter Bedarf der Nachbesserung.
Zu b)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird wie folgt beschlossen:
Nr
.
Stellungnahme
19
Schreiben des BUND und NABU vom
07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorlage
Die Naturschutzverbände lehnen die
geplante FNP-Änderung und den
Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in der
vorgesehenen Form ab, da die geplante
bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen
in den Freiraum führt. Die Planung steht im
Widerspruch zu den Zielen des LP2
Ruraue, des FFH Gebietes Pelliniweiher
sowie des LEP.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANUV zu „Entwicklung,
Biotopverbund,
sowie
geschützte
Landschaftbestandteile".
Eine Auseinandersetzung mit den planerischen
Vorgaben aus Sicht des Landschafts- und
Naturschutzes erfolgt in den entsprechenden
Fachgutachten.
LR-II-016
LR-II-013
LR-II-012
LR-II-001
VB-K-5003-003
NR-554
GB 5104-102
GB 5104-108
GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 44
Grundsätze der Raumordnung
Da hier auf den GEP aus dem Jahre 2003
verwiesen wird, möchten wir darauf
hinweisen, dass es eine aktuelle und
überarbeite Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer
die aktuellen Versionen sein.
Die Leitvorstellung und strategische
Ausrichtung des/LEP-Entwurfs
·
·
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·
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminaspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des
Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
die Vermeidung der weiteren
Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden
Naturgüter,
der Erhalt unbebauter Bereiche
Aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält
erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird der
Pelliniweiher nicht als Wasserfläche
dargestellt, die FFH-Festsetzung der
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Der Flächennutzungsplan erlangte am 09.02.1977
seine Rechtsverbindlichkeit, die Bearbeitung des
LP2 Ruraue begann etwa 1978/1979 (s. Vorwort
LP2) und endete mit der Rechtsverbindlichkeit am
29.09.1984. Daher konnten keine Festsetzungen
Seite 45
Fläche fehlt ganz, gLBs sind nicht
dargestellt, die Flächen „ohne Festsetzung"
(laut
FNP)
sind
Flächen
unter
Landschaftsschutz gemäß LP 2. Hier gelten
die entsprechenden Festsetzungen im
Landschaftsplan (LSG 2.3-18 und 2.3-19)
zum Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen und
der Veränderung der Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche
Vorstellung,
dass
diese
Flächen
freiverfügbar sind.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum FFH
Gebiet und als verbindender Korridor zum
LSG 2.3-17. Das Gesetz schreibt aus
gutem Grund Regelabstände von 300 m
zwischen
FFH-Gebiet
und
nächster
Bebauung vor. Es ist ökologisch sinnvoll,
solche Pufferflächen an FFH-Gebiete
angrenzen
zu
lassen,
damit
die
Lebensraumzerschneidung nicht so groß
wird,
d.h.
notwendige
,Verbindungskorridore in die Umgebung
z.B. durch Bebauung nicht blockiert
werden. Man geht davon aus, dass
durchschnittliche
Belastungen
durch
Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc. in
diesem Abstand nicht mehr auf ein FFHGebiet einwirken,
des LP2 nachrichtlich übernommen werden. Der
Landschaftsschutzstatus, der im LP2 dargestellt
ist, hat sich nicht geändert und wird bei der
weiteren Bearbeitung der FNP-Änderung
berücksichtigt und in die Abwägung
aufgenommen.
Die Fläche "ohne Festsetzung" bezieht sich nur
auf den Flächennutzungsplan, andere Planungen
und Festsetzungen bleiben davon unberührt.
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist als
Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche
Nacharbeiten
sind
die
Voraussetzung für eine richtige planerische
Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine
verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
anderer Stelle zurückgewonnen werden
soll. Der Flächentausch muss für den
Naturschutz ein effektiver Rückgewinn sein
und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig
wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen
von Flächen je nach Bedarf (vgl. Vorentwurf
zur Umwandlung) ist für ein Natursystem
nicht zielführend und muss abgelehnt
werden. Die vorgeschlagene Fläche im
Süden ist heute deutlich vom Baugebiet
abgegrenztes Grünland und entspricht der
Darstellung
im
LP2
als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als
„gewerbliche
Fläche"
ist
nicht
nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung
bezüglich
der
wirklichen
Gebäudestandorte
und
-größe,
der
technischen
Lösung
des
Abwasserproblems etc., nur in sofern
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Seite 46
äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand von
5 m (!) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht
akzeptabel ist.
Die vorgesehenen Anpflanzung von
8000m² nach Unterlagen auf den
Restflächen um das Baufenster halten wir
zum Radweg nicht für sinnvoll. Das
Überragen auf den Radweg ist
vorprogrammiert. Gleiches gilt für die Seite
zum Pelliniweiher hin.
19
a
Schreiben des BUND und des NABU vom
20.05.2015:
Mit Schreiben vom 07.05,2016 haben wir ja
bereits in unserer Stellungnahme auf die
Mängel (Fehler) hingewiesen.
Es ist uns in keinster Weise verständlich,
wie bei einer Berechnung der
Flächenangabe des Änderungsbereiches
2
2
von 1700 m auf 17.000 m es zu solch
fehlerhaften Angaben kommen kann.
Die fehlerhafte Angabe der von der Änderung
betroffenen Flächengröße mit 1.700 m² wurde
durch eine erneute Bekanntmachung der
Flächengröße von 1.700 m² geheilt
(https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/_ite
ms/item_5831/umwandlung_gewerbeflchekirchber
g.pdf).
Die Naturschutzverbände lehnen die
geplante FNP-Änderung und den
Bebauungsplan Nr, 14 (Ortseingang) in der
vorgesehenen Form ab, da die geplante
bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen
in den Freiraum führt. Die Planung steht im
Widerspruch zu den Zielen des LP2
Ruraue, des FFH Gebietes Penh-Weiher
sowie des LER
Der Vorrang der Innenentwicklung ist ein
allgemeiner Planungsleitsatz. Der sparsame und
schonende Umgang mit Grund und Boden ist ein
im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach
§ 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigender Belang.
Die Stadt Jülich wird die Grundsätze im Rahmen
der Ausübung ihres Planungsermessens anhand
der vorgegebenen Maßstäbe berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANLIV zu „Entwicklung,
Biotopverbund, sowie geschützte
Landschaftbestandteile".
Die „Entwicklung, Biotopverbund, sowie
geschützte Landschaftsbestandteile" werden im
Rahmen der Fachgutachten zum Natur- und
Landschaftsschutz des Büros Fehr und im
Umweltbericht berücksichtigt.
LR-11-016
LR-II-013
LR-11-012
LR-11-001
VB-K-5003-003 NR-554
GB 5104-102 GB 5104-108 GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das
Bestandsstraßennetz und die Verkehrssicherheit
werden in einem Fachgutachten ausgewertet. Das
Gutachten befindet sich noch in der Erstellung
und wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
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1.3.1 Regionalplanung/Ziele und
Grundsätze der Raumordnung
De Planung verweist auf den GEP aus dem
Jahre 2003, obwohl es eine aktuelle und
überarbeitete Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer
die aktuellen Versionen sein.
Die Leitvorstellung und strategische
Ausrichtung des LEP-Entwurfs
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Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November
2014) zugrunde.
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminanspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Frei
raum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
die Vermeidung der weiteren Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
die dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
die sparsame und schonende Nutzung der sich nicht erneuernden
Naturgüter,
der Erhalt unbebauter Bereiche
aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält
erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird der
Pelliniweiher nicht als Wasserfläche
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Der Flächennutzungsplan kann keine
naturschutzrechtlichen Flächen festsetzen,
lediglich nachrichtlich übernehmen. Diese
Festsetzungen entstammen anderen gesetzlichen
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dargestellt, die FFH-Festsetzung der
Fläche fehlt ganz, gLBs sind nicht
dargestellt, die Flächen „ohne Festsetzung"
(laut FNP) sind Flächen unter
Landschaftsschutz gemäß LP 2. Hier gelten
die entsprechenden Festsetzungen im
Landschaftsplan (LSG 2.3-18 und 2.3-19)
zum Landschaftsschutz. Zu diesen gehören
u.a. das Verbot von baulichen Anlagen und
der Veränderung der Bodengestalt.
Grundlagen, wie z.B. Landschaftsgesetz,
Landschaftsschutzgesetz, Naturschutzgesetz,
Landschaftsplan, die bei einer
Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt und
in die Abwägung aufgenommen werden. Der
Pelliniweiher ist zwar im Flächennutzungsplan
(Rechtsverbindlichkeit 09.02.1977) nicht als
Wasserfläche dargestellt, - ebenso wenig im
Landschaftsplan Ruraue (Rechtsverbindlichkeit
29.09.1984) -, wird aber durch die beispielhaften
o.a. gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche
Vorstellung, dass diese Flächen
freiverfügbar sind.
Die Fläche "ohne Festsetzung" bezieht sich nur
auf den Flächennutzungsplan, andere Planungen
und Festsetzungen bleiben davon unberührt.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher
westlich angrenzende Streifen des LSG
2.3.18 dient zum einen als Puffer zum FFH
Gebiet und zum anderen als verbindender
Korridor zum LSG 2.3-17.
Das Gesetz schreibt aus gutem Grund
Regelabstände von 300 m zwischen FFHGebiet und nächster Bebauung vor. Es ist
ökologisch sinnvoll, solche Pufferflächen an
FFH-Gebiete angrenzen zu lassen, damit
die Lebensraumzerschneidung nicht so
groß wird, d.h. notwendige
,Verbindungskorridore in die Umgebung
z.B. durch Bebauung nicht blockiert
werden. Man geht davon aus, dass
durchschnittliche Belastungen durch
Abwässer, Streumittel, Beleuchtung etc. in
diesem Abstand nicht mehr auf ein FFHGebiet einwirken,
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist als
Grundlage der Planung abzulehnen.
Erforderliche Nacharbeiten sind die
Voraussetzung für eine richtige planerische
Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine
verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
anderer Stelle zurückgewannen werden
soll. Der Flächentausch muss für den
Naturschutz ein effektiver Rückgewinn sein
und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig
wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen
von Flächen je nach Bedarf (vgl. Vorentwurf
zur Umwandlung) ist für ein Natursystem
nicht zielführend und muss abgelehnt
werden. Die vorgeschlagene Fläche im
Süden ist heute deutlich vom Baugebiet
abgegrenztes Grünland und entspricht der
Darstellung im LP2 als
Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung
als „gewerbliche Fläche" ist nicht
nachvollziehbar.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
Die Einhaltung des Abstandes von 300 m
begründet nach Ziff. 4.2.2 der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VVHabitatschutz) (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 616.06.01.18 -) eine Regelvermutung gegen eine
erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000Gebieten durch in Flächennutzungsplänen
darzustellende Bauflächen und in
Bebauungsplänen auszuweisende Baugebiete.
Wird der Abstand nicht eingehalten, sind im
Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung die
Auswirkungen des Planentwurfs zu prüfen. Eine
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird derzeit
durchgeführt. Es ist Gegenstand der FFHVerträglichkeitsuntersuchung, die derzeit
durchgeführt wird, inwiefern das Planvorhaben mit
den Zielen und Vorgaben des FFH-Schutzes
vereinbar ist.
Die Forderung nach einer Ausgleichsfläche ist von
der Bezirksregierung Köln unter Bezugnahme auf
landesplanerische Forderungen erhoben worden
und wird befolgt.
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Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung bezüglich der wirklichen
Gebäudestandorte und -größe, der
technischen Lösung des
Abwasserproblems etc., nur in sofern
äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand von
5 m (!) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht
akzeptabel ist.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die vorgesehenen Anpflanzung von
8000m² nach Unterlagen auf den
Restflächen um das Baufenster halten wir
zum Radweg nicht für sinnvoll. Das
Überragen auf den Radweg ist
vorprogrammiert.
Gleiches gilt für die Seite zum Pelliniweiher
hin.
20
Schreiben des
09.06.2015:
Kreises
Düren
vom
Sämtliche erteilten Hinweise werden im Verlauf
des weiteren Planverfahrens berücksichtigt.
zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
>
>
>
>
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Kreisentwicklung
Auf den Termin am 03.06.2015 in der
Kreisverwaltung wird verwiesen (das
Protokoll wird durch die Stadt Jülich
gefertigt). Es ist deutlich geworden, dass
die Planung zur o.g. FlächennutzungsplanÄnderung sehr komplex ist und einer
dezidierten städtebaulichen Betrachtung
und Begründung bedarf.
Im Focus hierbei stehen die Belange
·
Natur- und Artenschutz
·
Landschaftsbild
·
Emissionssituation
·
Nachweis der Erforderlichkeit der
Flächeninanspruchnahme/Betriebskonzept
·
Alternativprüfung
·
Verkehrssituation
·
Entwässerungskonzept
·
Vermeidungsgebot / Minderung des
Eingriffs
·
Innenentwicklung vor
Außenentwicklung
·
Ausgleichflächen / Tauschflächen
Einbeziehen der vorhandenen und
weiterführenden Bauleitplanung
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2015
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Es wurde vereinbart, dass im Rahmen einer
zusammenfassenden
Betrachtung
die
Eckpunkte der Bauleitplanung erläutert und
zusammengestellt werden, sowie eine
prinzipielle Umsetzbarkeit der Planung
abgeleitet wird.
Kreisstraßen
Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine
Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt
Jülich vorgetragen.
Brandschutz
Der o.g. Bauleitplanung stehen Belange
des vorbeugenden Brandschutzes nicht
entgegen.
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange wie
z.B.
Niederschlagswasserbeseitigung,
Uferrandstreifen Lohner Fliess, tlw. hoher
Grundwasserstand werden im Rahmen des
parallel
laufenden
Verfahrens
zum
Bebauungsplan Nr. 14 vorgetragen.
Immissionsschutz
Aus
der
Sicht
des
vorbeugenden
Immissionsschutzes
werden
keine
Bedenken gegen die Änderung des
Flächennutzungsplanes
erhoben.
Die
diesbezüglichen
immissionsschutzrechtlichen Belange werden im parallel
verlaufenden
Bebauungsplanverfahren
Kirchberg
Nr.
14,
"Ortseingang"
vorgebracht
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher
keine Belange betroffen.
Sicht
sind
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine
Belange betroffen.
Natur und Landschaft
Es werden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben.
Die in der Begründung benannten Belange
zu Naturschutz und Landschaftspflege sind
hinreichend definiert.
Auf den gemeinsamen
03.06.2015 wird verwiesen.
Termin
am
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