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Beschlusstext (Erlass einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
17.12.15, 17:03
Aktualisiert
17.12.15, 17:03
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Stadt Jülich Jülich, 17. Dezember 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 03.12.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Erlass einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen (Vorlagen-Nr.458/2015) StV Garding teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion für die 3. Variante ausspricht. Auf die jährlichen Mehreinnahmen von 120 € wird zudem verzichtet. StV Frey spricht sich für die UWG JÜL-Fraktion für die 2. Variante aus, da diese die kostengünstigste ist. StV Capellmann teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls für die 3. Variante ausspricht. Es wird sodann über die 2. Variante abgestimmt: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 20, Enthaltungen: 5 -> Die 2. Variante ist somit mehrheitlich abgelehnt. Im Anschluss wird über die 3. Variante abgestimmt: Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 7 -> Die 3. Variante ist somit mehrheitlich beschlossen. Der Rat einigt sich zudem darauf, dass die Zuwendung für Einzelmitglieder ebenfalls auf 28,-- Euro je Monat festgesetzt wird. Beschluss: Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 7 1 .Der Rat der Stadt Jülich erlässt die Richtlinie der Stadt Jülich über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt: „Folgt Richtlinie der Stadt Jülich über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen gemäß Anlage“ 2. Der Rat der Stadt Jülich setzt im Rahmen der v.g. Richtlinie - den Sockelbetrag je Fraktion auf 100,-- Euro je Monat, - den Pauschalbetrag je Fraktionsmitglied auf 28,-- Euro je Monat, - die Zuwendungen für eine Gruppe (§ 56 Abs. 1 GO NRW) auf 2/3 der zuvor gewährten Beträge, - die Zuwendungen für ein Einzelmitglied auf 28,-- Euro je Monat fest. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2015 Seite 2