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Beschlusstext (Erlass der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Erlass der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2014) Beschlusstext (Erlass der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2014)

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Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 10.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 19. Erlass der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2014 (Vorlagen-Nr.169/2014) Verweis auf bereits zur Verfügung gestellte Unterlagen: 1. Offene Fragen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.02.2014 [o.k.] 2. Stellenplan [o.k.] 3. Entwurf der Nachtragssatzung vom 26.03.2014 [Entwurf entspricht aufgrund nachträglicher Änderungen nicht mehr dem aktuellen Stand, sodass dieser übersprungen werden kann.] 4. Antrag Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2014 4.1 Sanierung Leichenhalle [Sperrvermerk im Nachtragshaushalt beantragt und beschlossen] 4.2 Aufwandsentschädigungen [Sperrvermerk im Nachtragshaushalt beantragt und abgelehnt] 4.3 Erhöhung Haushaltsstelle „Baumpflanzung“ im Nachtragshaushalt [o.k.] 4.4 Spende Sparkasse [entschieden] 4.5 Reduzierung Ansätze Feuerwehr [bereits realisiert] 4.6 Musikschule [Antrag wird zurückgezogen] 4.7 Schülerspezial- und Linienverkehr [Antrag wird zurückgezogen, da die Angelegenheit größtenteils bereits geklärt wurde.] 5. Auswirkungen Tarifabschluss und Änderungsliste Investitionen vom 02.04.2014 Hinsichtlich der veränderten Veräußerung des Realschulegebäudes wurden andere Beträge festgesetzt. Konkret wurden 1,5 Millionen für das nächste Jahr als Einnahme aus der Veräußerung festgesetzt. Der Rat kritisiert die derzeitige Haushaltslage und vermutet, dass die Veranschlagungen nicht haltbar sind, da dem Nachtrag ein nicht solides Fundament zugrunde liegt, welches in Zukunft für weitere Probleme sorgen wird. Allerdings ist es zum Erhalt der Handlungsund Leistungsfähigkeit erforderlich, eine genehmigungsfähige Haushaltswirtschaft (Haushalt, Haushaltssicherungskonzept) zu betreiben. Eine Ablehnung des Nachtragshaushalts würde indes eine Haushaltssperre indizieren. Beschluss: Sperrvermerke:  Sanierung Leichenhalle: Ja-Stimmen: 18; zugestimmt  Aufwandsentschädigungen: Ja-Stimmen: 4; Enthaltungen: 1; abgelehnt  Sanierung Vorplatz Kulturhaus: Ja-Stimmen: 16, Enthaltungen: 4; zugestimmt  Brandschutz Stadthalle: Ja-Stimmen: 14; Enthaltungen: 1; abgelehnt  Heizung Stadthalle: Ja-Stimmen: 21; zugestimmt  Brandschutz Schirmerschule: Ja-Stimmen: 16; Enthaltungen: 6; zugestimmt Nachtragshaushaltssatzung: Ja-Stimmen: 17; Enthaltungen: 2; zugestimmt Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 10.04.2014 Seite 2