Daten
Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 22. September 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 10.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
17.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 € zur Beauftragung eines
Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
- Bericht über den Stand des Verfahrens (Vorlagen-Nr.123/2014)
Beschluss:
Ohne Beschluss; Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
Bereits im Jahr 2012 hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 427/2012 die Bereitstellung von
15.000 € für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines
Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag wurde im Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2012 mit 2 JaStimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Dieser Beschluss wurde gem. § 54 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 07.12.2012
beanstandet.
Da der Rat in seiner Sitzung am 10.01.2013 den Beschlussvorschlag auf Grund der
Beanstandung wiederum mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen
abgelehnt hat, wurde die Beschlusslage des Rates der Stadt Jülich gem. § 54 Abs. 2 Satz 4
GO NRW der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung der
Aufsichtsbehörde erging nicht, da sich die Beanstandung auf eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung für das Jahr 2012 bezog. Die Mittel wurden im Haushalt 2013
veranschlagt. Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 14.03.2013 hat der Rat die
Freigabe der Mittel mit einem Sperrvermerk versehen.
Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde vorgeschlagen, den im Haushalt
2013 zu Sachkonto 12 122 001 52291001 beschlossenen Sperrvermerk aufzuheben. Der
Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei keiner
Stimmenthaltung abgelehnt. Da der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, wurde
dieser erneut gem. § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. Nachdem der Rat den
Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 05.12.2013 wiederum mit 2 Ja-Stimmen bei 32
Nein-Stimmen abgelehnte, wurde die Beschlusslage noch einmal der Aufsichtsbehörde
zur Entscheidung vorgelegt.
Die Aufsichtsbehörde teilt mit Scheiben vom 25.02.2014 (s. Anlage) mit, dass die
Beanstandungen rechtmäßig waren und die Angelegenheit nunmehr dem Kreisumweltamt
als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt wird und von dieser eine Weisung zur Erstellung
eines Lärmaktionsplanes erteilt werden wird.
Sollte der Weisung nicht gefolgt werden, besteht die Möglichkeit der Anordnung im
Rahmen der allgemeinen Aufsicht und als letztes Mittel die Beauftragung der Erstellung
eines Lärmaktionsplanes im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Jülich.
Die Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros waren im Doppelhaushalt
2013/2014 für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Für die Sitzung des Rates am
10.04.2014 wird die Übertragung der gesperrten Haushaltsmittel vorgeschlagen. Der
Sperrvermerk bliebe jedoch weiterhin aufzuheben.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 10.04.2014
Seite 2