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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 10.04.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.156/2014 1. Ergänzung) Auf Nachfrage des StV Bleser sowie des StV Cremerius zur Grundversorgung des Heckfeldes sowie der umliegenden Ortsteile Kirchberg und Bourheim teilt Beigeordneter Schulz mit, dass derzeit Gespräche mit Investoren geführt werden, die sich in Abstimmung mit den Eigentümern auch eine andere Nutzung der zur Zeit freien Gebäudefläche (ehemals Praktiker) vorstellen können. Eine Nutzung der Fläche für einen Supermarkt ist laut Bebauungsplan ausgeschlossen. Nunmehr gilt es entsprechend der Vorlage eine bestmögliche Nutzung der Fläche zu beraten. Beschluss: Einstimmig; Enthaltungen: 1. 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsbeschluss, dass der Rat die Angelegenheit gem. § 1 Abs. 1 Buchstabe c der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich an sich zieht. 2. Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 24 „Heckfeld III“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll den Bereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich ordnen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt.