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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2013)

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Stadt Jülich Jülich, 10. Juli 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2013 (Vorlagen-Nr.203/2013) StV L. Schmitz gibt an, dass er der Auffassung sei, dass die Bauunterhaltung Aufgabe des Bürgervereins sei. Beigeordneter Schulz entgegnet, dass laut Vertrag die Stadt Jülich für diese Reparaturen zuständig gewesen sei. StV Frey schließt sich der Meinung von Hr. Schmitz an und sieht die Zuständigkeit für die Reparatur auch beim Verein. Darauf hin stellt Kämmerer Prömpers klar, dass eine nachträgliche Vereinbarung mit dem Verein existiere, wonach im Rahmen größerer Maßnahmen und bei entsprechender Haushaltslage Zuschüsse gewährt werden können. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 4 Die am 18.04.2013 durch Beigeordneten Schulz als Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und Stadtverordneten Garding getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2013 werden für die folgenden Maßnahmen außerplanmäßige Mittel bereitgestellt: Sachkonto 36 365 006 01 5211002 Metallarbeiten Dachrand Kindergarten Lich-Steinstraß 20.000 € Sachkonto 57 573 003 01 5211001 Fenstererneuerung Hausmeisterwohnung Bürgerhalle Koslar 25.000 € Die Deckung erfolgt mit 20.000 € aus nicht benötigten Mitteln bei der PCB-Sanierung Gymnasium (Sachkonto 21 217 001 01 5211002) und mit 25.000 € aus der Auflösung einer in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellung (für die Fenster in der Bürgerhalle Koslar, Sachkonto 57 573 003 01 4582000).