Daten
Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. Juli 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.204/2013)
StV Frey sieht in dem Vorgehen der Verwaltung einen Wortbruch, da bereits jetzt die
Steuern erhöht werden sollen, obwohl dies erst nach Genehmigung des Haushalts
erfolgen sollte. Kämmerer Prömpers stellt klar, dass genau die Hebesätze beschlossen
werden sollen, die sich in der Haushaltssatzung wiederfinden. Die Haushaltssatzung kann
aber noch nicht veröffentlich werden, weil die Genehmigung noch aussteht. Aus Gründen
der Rechtssicherheit bedarf es daher einer gesonderten Hebesatzung.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 4
Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für
die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich :
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage“