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Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. Juli 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.204/2013) StV Frey sieht in dem Vorgehen der Verwaltung einen Wortbruch, da bereits jetzt die Steuern erhöht werden sollen, obwohl dies erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen sollte. Kämmerer Prömpers stellt klar, dass genau die Hebesätze beschlossen werden sollen, die sich in der Haushaltssatzung wiederfinden. Die Haushaltssatzung kann aber noch nicht veröffentlich werden, weil die Genehmigung noch aussteht. Aus Gründen der Rechtssicherheit bedarf es daher einer gesonderten Hebesatzung. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 4 Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage“