Daten
Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. Juli 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Aufhebung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7
LWG NRW
(Vorlagen-Nr.178/2013)
StV Frey fragt nach, wie mit den Bürgern umgegangen wird, die bereits eine
Dichtheitsprüfung veranlasst haben. Bürgermeister Stommel geht davon aus, dass keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Auf Nachfrage von StV Laufs erklärt Herr Ervens, dass es nicht erforderlich sei, nun alle
Haushalte anzuschreiben und auf die Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung
hinzuweisen. Schließlich wurden bereits im Rahmen der 1. Änderung des Landtages alle
Haushalte mit der Bitte angeschrieben, zunächst abzuwarten. Darüber hinaus werde diese
Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Die Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW vom 18.02.2011
wird aufgehoben.“