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Beschlusstext (Aufhebung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Beschlusstext (Aufhebung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. Juli 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Aufhebung der Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW (Vorlagen-Nr.178/2013) StV Frey fragt nach, wie mit den Bürgern umgegangen wird, die bereits eine Dichtheitsprüfung veranlasst haben. Bürgermeister Stommel geht davon aus, dass keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Auf Nachfrage von StV Laufs erklärt Herr Ervens, dass es nicht erforderlich sei, nun alle Haushalte anzuschreiben und auf die Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung hinzuweisen. Schließlich wurden bereits im Rahmen der 1. Änderung des Landtages alle Haushalte mit der Bitte angeschrieben, zunächst abzuwarten. Darüber hinaus werde diese Satzung öffentlich bekannt gemacht. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Die Satzung der Stadt Jülich zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 LWG NRW vom 18.02.2011 wird aufgehoben.“