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Beschlusstext (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
23.05.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Beschlusstext (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. Juli 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Neuregelungen für den Umweltbeirat (Vorlagen-Nr.191/2013) StV Frey vermisst nach wie vor ein Eingehen auf die Zusammenlegung des Umwelt- und Klimaschutzbeirats. Herr Ervens erklärt, dass hierzu im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau kein weiterer Antrag gestellt wurde. Zudem haben beide Gremien auch unterschiedliche Grundlagen. Der Klimabeirat sei ein vom Bürgermeister initiierter Beirat, welcher auch von ihm geladen wird. Der Umweltbeirat wähle sich dagegen selbst. StV Laufs kritisiert hinsichtlich des Positivkatalogs, dass die Zuständigkeitsordnung immer wieder geändert werden müsse, sobald ein neuer Verein aufgenommen würde. Herr Ervens entgegnet, dass die Positivliste nur alle 2 Jahre im Rahmen der Neuwahl angepasst wird. Bürgermeister Stommel lässt sodann einzeln über die beiden Beschlussentwürfe abstimmen. Beschlussentwurf: zu 1) Einstimmig, Enthaltungen: 0 zu 2) bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen Der Ausschuss empfiehlt folgende Neuregelungen für den Umweltbeirat in die Zuständigkeitsordnung des Rates festzuschreiben: 1. Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. 2. Die Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden namentlich in einem Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung des Rates festgelegt.