Daten
Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 13.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
ehem. Sendeanlage Merscher Höhe
(Vorlagen-Nr.49/2012)
Stadtverordneter Frey bemerkt, dass auf der Fläche der Merscher Höhe nach den
vorliegenden Unterlagen eine Photovoltaikanlage vorgesehen ist und bittet vor dem
Hintergrund der in der Strategiekommission Stadtwerke entwickelten Pläne um Auskunft,
ob die Stadtwerke und die Stadtentwicklungsgesellschaft hier beteiligt gewesen sind, da
auch andere Nutzungen, beispielsweise für Windkraft, im Gespräch waren.
Bürgermeister Stommel erläutert, dass Hintergrund der Gespräche die gesamtstädtischen
Interessen gewesen sind und die weiteren Beteiligungen noch geklärt werden müssen. Es
gehe hier um die Schaffung des Planungsrechts. Da Photovoltaikanlagen nur im
Zusammenhang mit bebauten Flächen genehmigungsfähig sind und es sich hier um eine
mit Straßen und Gebäuden versehene und zudem vorbelastete Fläche handelt, ist die
Verwaltung diesbezüglich an die Bezirksregierung herangetreten. Die Stadtwerke und die
Stadtentwicklungsgesellschaft seien im Vorfeld hierzu beteiligt gewesen.
Stadtverordneter Laufs führt aus, dass im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Irritationen dahingehend bestanden, dass wenn Photovoltaikanlagen eingerichtet werden,
dann keine Windkraftanlagen mehr möglich seien. Es sei auch die Einrichtung eines
Gewerbegebietes thematisiert worden, an welchem sich dann die Photovoltaikanlage
anschließen könnte. Er bittet um Klarstellung worüber entschieden werden soll
Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass er nachvollziehen könne, dass erst geklärt
werden müsse, was genehmigungsfähig ist, bevor in Verhandlungen mit
Grundstückseigentümern eingestiegen werden kann. Er bittet jedoch zu gegebener Zeit
um Informationen darüber, ob sich Photovoltaik- und Windkraftanlagen technisch oder
genehmigungsrechtlich gegenseitig ausschließen.
Im Verlauf der weiteren Diskussion regt Stadtverordneter Frey an, den
Beschlussvorschlag auf die Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
Windkraftanlagen zu erweitern und als Punkt 3 die Prüfung zu ergänzen, ob nicht anstelle
der Ausweisung von Gewerbegebiet hier auch die Möglichkeit eines Industriegebietes
berücksichtigt werden muss.
Stadtverordneter Garding bittet bis zur Ratssitzung um Darstellung der
Höhenunterschiede bei dem Gewerbegebiet, da das Gelände abschüssig ist und es
Probleme mit der Entwässerung geben könnte.
Stadtverordneter Anhalt bittet zudem um eine Auflistung der Möglichkeiten zur
Schaffung einer vertraglichen Grundlage, um die Gewerbesteuer des Unternehmens für
die kommenden Jahre in Jülich zu halten.
Bürgermeister Stommel führt aus, dass die Prüfung der Möglichkeiten nicht bis zur
Sitzung des Stadtrates am 23.02.2012 möglich sein wird und schlägt vor, den Fragen nach
dem Ratsbeschluss, jedoch vor der vertraglichen Vereinbarung, nachzugehen.
Beigeordneter Schulz erläutert, dass eine Photovoltaikanlage im Außenbereich
grundsätzlich nicht möglich sei. Da die Fläche hier jedoch vorbelastet sei, wäre in
Verbindung mit einem Gewerbegebiet eine Genehmigung denkbar. Zu den
Windkraftanlagen erläutert er, dass es sich bei diesen nicht um eine Angelegenheit der
Landesplanung sondern grundsätzlich um privilegierte Vorhaben handelt und individuell
jedes Windrad beantragt, geprüft und realisiert werden muss. Zur Nutzung als
Industriegebiet erläutert er, dass dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei und dann im
Bebauungsplan verankert werden müsse.
Nachdem Stadtverordneter Frey bei seinem Antrag zur Ergänzung des
Beschlussvorschlages bleibt, lässt Bürgermeister Stommel über den um die Prüfung der
Einrichtung von Windkraftanlagen und der Möglichkeit der Schaffung eines
Industriegebietes erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen. Weiterhin wird auf Grund
der Diskussion festgehalten, dass in die Prüfung nicht nur die reinen Grundstücke der
Sendeanlage einbezogen werden sollen sondern der gesamte Bereich der Merscher Höhe.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen zu treffen, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes, einer
Photovoltaikanlage und einer Windkraftanlage im Bereich der ehem. Sendeanlage
Merscher Höhe zu schaffen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan).
2. Der im Süden der Kernstadt im Entwurf des Flächennutzungsplanes von 1976 als
Gewerbefläche vorgesehene Bereich wird zur Zeit nicht weiter entwickelt und
verbleibt als Freiraum.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2012
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