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Beschlusstext (ehem. Sendeanlage Merscher Höhe)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Beschlusstext (ehem. Sendeanlage Merscher Höhe) Beschlusstext (ehem. Sendeanlage Merscher Höhe)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 7. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. ehem. Sendeanlage Merscher Höhe (Vorlagen-Nr.49/2012) Stadtverordneter Frey bemerkt, dass auf der Fläche der Merscher Höhe nach den vorliegenden Unterlagen eine Photovoltaikanlage vorgesehen ist und bittet vor dem Hintergrund der in der Strategiekommission Stadtwerke entwickelten Pläne um Auskunft, ob die Stadtwerke und die Stadtentwicklungsgesellschaft hier beteiligt gewesen sind, da auch andere Nutzungen, beispielsweise für Windkraft, im Gespräch waren. Bürgermeister Stommel erläutert, dass Hintergrund der Gespräche die gesamtstädtischen Interessen gewesen sind und die weiteren Beteiligungen noch geklärt werden müssen. Es gehe hier um die Schaffung des Planungsrechts. Da Photovoltaikanlagen nur im Zusammenhang mit bebauten Flächen genehmigungsfähig sind und es sich hier um eine mit Straßen und Gebäuden versehene und zudem vorbelastete Fläche handelt, ist die Verwaltung diesbezüglich an die Bezirksregierung herangetreten. Die Stadtwerke und die Stadtentwicklungsgesellschaft seien im Vorfeld hierzu beteiligt gewesen. Stadtverordneter Laufs führt aus, dass im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Irritationen dahingehend bestanden, dass wenn Photovoltaikanlagen eingerichtet werden, dann keine Windkraftanlagen mehr möglich seien. Es sei auch die Einrichtung eines Gewerbegebietes thematisiert worden, an welchem sich dann die Photovoltaikanlage anschließen könnte. Er bittet um Klarstellung worüber entschieden werden soll Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass er nachvollziehen könne, dass erst geklärt werden müsse, was genehmigungsfähig ist, bevor in Verhandlungen mit Grundstückseigentümern eingestiegen werden kann. Er bittet jedoch zu gegebener Zeit um Informationen darüber, ob sich Photovoltaik- und Windkraftanlagen technisch oder genehmigungsrechtlich gegenseitig ausschließen. Im Verlauf der weiteren Diskussion regt Stadtverordneter Frey an, den Beschlussvorschlag auf die Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windkraftanlagen zu erweitern und als Punkt 3 die Prüfung zu ergänzen, ob nicht anstelle der Ausweisung von Gewerbegebiet hier auch die Möglichkeit eines Industriegebietes berücksichtigt werden muss. Stadtverordneter Garding bittet bis zur Ratssitzung um Darstellung der Höhenunterschiede bei dem Gewerbegebiet, da das Gelände abschüssig ist und es Probleme mit der Entwässerung geben könnte. Stadtverordneter Anhalt bittet zudem um eine Auflistung der Möglichkeiten zur Schaffung einer vertraglichen Grundlage, um die Gewerbesteuer des Unternehmens für die kommenden Jahre in Jülich zu halten. Bürgermeister Stommel führt aus, dass die Prüfung der Möglichkeiten nicht bis zur Sitzung des Stadtrates am 23.02.2012 möglich sein wird und schlägt vor, den Fragen nach dem Ratsbeschluss, jedoch vor der vertraglichen Vereinbarung, nachzugehen. Beigeordneter Schulz erläutert, dass eine Photovoltaikanlage im Außenbereich grundsätzlich nicht möglich sei. Da die Fläche hier jedoch vorbelastet sei, wäre in Verbindung mit einem Gewerbegebiet eine Genehmigung denkbar. Zu den Windkraftanlagen erläutert er, dass es sich bei diesen nicht um eine Angelegenheit der Landesplanung sondern grundsätzlich um privilegierte Vorhaben handelt und individuell jedes Windrad beantragt, geprüft und realisiert werden muss. Zur Nutzung als Industriegebiet erläutert er, dass dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei und dann im Bebauungsplan verankert werden müsse. Nachdem Stadtverordneter Frey bei seinem Antrag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages bleibt, lässt Bürgermeister Stommel über den um die Prüfung der Einrichtung von Windkraftanlagen und der Möglichkeit der Schaffung eines Industriegebietes erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen. Weiterhin wird auf Grund der Diskussion festgehalten, dass in die Prüfung nicht nur die reinen Grundstücke der Sendeanlage einbezogen werden sollen sondern der gesamte Bereich der Merscher Höhe. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen zu treffen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes, einer Photovoltaikanlage und einer Windkraftanlage im Bereich der ehem. Sendeanlage Merscher Höhe zu schaffen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). 2. Der im Süden der Kernstadt im Entwurf des Flächennutzungsplanes von 1976 als Gewerbefläche vorgesehene Bereich wird zur Zeit nicht weiter entwickelt und verbleibt als Freiraum. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2012 Seite 2