Daten
Kommune
Jülich
Größe
49 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
07.06.16, 17:03
Aktualisiert
07.06.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 13.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.3
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Jülich GmbH
(Vorlagen-Nr.55/2012)
Mitteilung:
In seiner Sitzung am 20.10.2011 hat der Rat der Stadt Jülich die Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Jülich GmbH beschlossen.
Unter anderem sollte der § 6 Abs. 4 folgende Fassung erhalten:
Die Geschäftsführung und die Prokuristen der Stadtwerke Jülich GmbH sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB bezüglich der Vertretung von möglichen
Tochtergesellschaften der Stadtwerke Jülich GmbH befreit.
Durch das beauftragte Notariat wurde nunmehr eine notwendige Anpassung des
Wortlautes mitgeteilt. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
Die Geschäftsführer und die Prokuristen sind vom Verbot der Mehrfachvertretung des §
181 BGB Alternative 2 bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und deren
Tochtergesellschaften befreit.
Sowohl aus Sicht der Geschäftsführung der Stadtwerke Jülich GmbH als auch aus Sicht
der Verwaltung handelt es sich hierbei um eine rein redaktionelle, den Sinn der Regelung
nicht beeinflussende Änderung, welche keine erneute Beratung und Beschlussfassung der
Angelegenheit in den Gesellschaftsorgane notwendig macht.
In einer Rücksprache mit der Verwaltung teilte das Notariat mit, dass durch die textliche
Änderung lediglich klargestellt wird, dass sich die Befreiung nicht auf das
Selbstkontrahierungsverbot sondern lediglich auf das Verbot der Mehrfachvertretung
bezieht.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages kann somit durch die
Gesellschafterversammlung mit dem neuen Wortlaut erfolgen.